Unterhaltszahlungen beider Eltern ?

  • Hallo,


    habe folgendes zu berichten und würde mich über Tipps und Ratschläge sehr freuen.


    Bis zum 07.04.2016 lebten beide Kinder 6 und 10 bei der KM.


    Seit dem 07.04.2016 lebt das 10 Jährige Kind auf eigenen und den Wunsch der Mutter bei mir.


    Ich habe am 01.04.2016 noch knapp 600 Euro Unterhalt für beide Kinder bezahlt,


    die KM ist Harz4 Empfängerin.Es kam alles sehr überraschend für mich doch dem Kind geht es gut und bei Jugendamt wurden die besuchszeiten geregelt.


    Steht mir jetzt eigentlich ein Teil der Summe zu von den 309 Euro die ich für das Kind an Unterhalt für den ganzen April gezahlt habe zu ? da es zu 3/4 des Monats bei mir gemeldet ist und bei mir lebt.Die selbe Frage hätte ich wegen dem Kindergeld für den April ?
    Und am 01.05.2016 wäre ja wieder Unterhalt für das jüngere Kind zu zahlen, kann man es damit verrechen ? Ich habe damals 2 Unterhaltsurkunden unterschrieben.
    Danke im Vorraus aus dem schönen Nrw :)

  • Steht mir jetzt eigentlich ein Teil der Summe zu von den 309 Euro die ich für das Kind an Unterhalt für den ganzen April gezahlt habe zu ?


    nein...
    "zuviel" gezahlter KU gilt idR. als "verwirkt", bzw. ausgegeben-


    und in irgendeiner Weise "verrechnen" ist nie zulässig...
    Einziger Weg wäre eine privatrechtliche Klage gegen die KM mit mässiger Aussicht auf Erfolg

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    2 Mal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Danke erstmal für die Antworten,


    wie schaut es denn jetzt eigentlich aus da Sie arbeitslos ist und dauer Krank geschrieben,


    Ich werde den Unterhaltsvorschuss irgendwann bekommen, muss ihr aber trotzdem noch von dem Geld was mir und dem Kind bleibt zusätzlich nach Düsseldorfer Tabelle den vollen KU zahlen,


    oder gibt es da irgendwie etwas was gegen gerechnet wird oder so ?

  • Hallo sniper,


    bereits bezahlten Unterhalt kann man nicht zurückfordern.
    Für die Kindesmutter wäre das auch schwierig zu bewerkstelligen, da sie ja im Bezug von Sozialleistungen steht.


    Unterhalt verrechnen wird auch ausscheiden müssen. Nicht nur, weil das nicht üblich/statthaft ist, sondern weil es in Eurem Falle nichts zu verrechnen gibt. Die Kindesmutter lebt von der öffenltichen Hand, ist also nicht leistungsfähig. Das bedeutet, Du wirst weiterhin Unterhalt bezahlen für das jüngere Kind und erhälst keinen für das ältere Kind.


    Falls das Kind noch noch keinen Unterhaltsvorschuss erhalten hat in der Vergangenheit und solange es noch nicht 12 Jahre als ist, kannst Du diesen beim Jugendamt beantragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die noch schnell den Rat hinterherschiebt: Da nun ein Kind bei Dir wohnt, erhöht sich Dein Selbstbehalt, eventuell senkt das die Unterhaltspflicht für das jüngere Kind.

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Du kannst versuchen, den KU, den Du zahlen musst neu berechnen zu lassen... dies macht aber vermutlich erst dann Sinn, wenn Du für das bei Dir lebende Kind keinen UHV mehr erhälst-
    Für das bei Dir lebende Kind kannst Du UHV beantragen, bis es 12 wird- ausser, der wurde bereits 6 Jahre lang (ggf. an die KM?) bezahlt-


    verrechnen, bzg. gegenrechnen lassen geht nie-
    im besten Fall erhöht sich ggf. Dein Selbstbehalt (aber vermutlich nur dann, wenn Du keinen UHV (mehr) erhälst)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Hallo,


    du musst auf jeden Fall deine Unterhaltstitel ändern bzw neu berechnen lassen. Für das bei der Mutter lebende Kind musst du Unterhalt zahlen. Dieser könnte sich aber in der Summe ändern weil jetzt dein anderes Kind bei dir lebt und er mit einberechnet wird. D.h. die Summer für das jüngere Kind könnte sich ändern.
    Unterhalt für das bei dir lebende Kind ist ein andere Schuh. Da die Mutter nicht leistungsfähig ist kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Ab dem 12.ten Lebensjahr ist damit Schluss und du wirst ohne da stehen.


    Was mit dem zuviel gezahlten Unterhalt ist haben ja schon die anderen gesagt. Wenn man mit der Mutter reden kann versuch es wenn nicht schreib es als Lehrgeld ab.

  • Sniper sollte ebenso damit rechnen, dass er vom JC ggf aufgefordert wird, Unterhalt für das bei ihm lebende Kind an die KM zu zahlen, für welches er selbst keinen KU von der KM erhält. Hier: für die Zeit der Umgänge in denen KM und Kind eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bilden. Also der anteilige Regelsatz für die Tagen, an denen das Kind mehr als 12 Stunden bei KM verweilt.

  • Da sieht man mal wie behämmert teilweise das System ist. Da hat einer ein Kind bei sich, zahlt für das andere brav Unterhalt und soll nun noch für Umgang bezahlen? Unglaublich echt da fällt mir nichts zu ein.

  • Sniper sollte ebenso damit rechnen, dass er vom JC ggf aufgefordert wird, Unterhalt für das bei ihm lebende Kind an die KM zu zahlen, für welches er selbst keinen KU von der KM erhält. Hier: für die Zeit der Umgänge in denen KM und Kind eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bilden. Also der anteilige Regelsatz für die Tagen, an denen das Kind mehr als 12 Stunden bei KM verweilt.


    das würde doch nur dann greifen, wenn er selber von der Arge Bezüge erhalten würde, oder- wenn der KM gegenüber unterhaltsverpflichtet ist :frag


    So, wie Du das beschreibst, habe ich das noch nie gehört-
    Auf welcher Grundlage siehst Du das?

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Da die Mutter nicht leistungsfähig ist kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Ab dem 12.ten Lebensjahr ist damit Schluss und du wirst ohne da stehen.


    Da nun ein Kind bei Dir wohnt, erhöht sich Dein Selbstbehalt



    das würde doch nur dann greifen, wenn er selber von der Arge Bezüge erhalten würde, oder- wenn der KM gegenüber unterhaltsverpflichtet ist :frag


    So, wie Du das beschreibst, habe ich das noch nie gehört-
    Auf welcher Grundlage siehst Du das?


    Wenn er selbst auch ALG II beziehen würde, würden die Tage bei TS abgezogen und KM's BG zugerechnet werden.
    Dennoch leistet das Amt für das Kind, während es bei KM ist. Hier greift der normale Automatismus, dass das JC schaut, ob andere Unterhaltspflichtige (und das sind Eltern "immer") die erbrachte Leistung zahlen können.

  • Also ich gehe jeden Tag arbeiten, das Kind hat 4 übernachtungen bei der KM, das ist doch jetzt hoffentlich ein schlechter scherz..Von ihr nix zu bekommen für 26 Tage wo das Kind bei mir lebt aber für die 4 Tage auch noch an sie zahlen ?


    Bin echt sprachlos..Ich meine ich zahle ja immer anfangs noch 540 für sie das mittlerweile nicht mehr..


    Komische Gesetzte muss ich erstmal mit klar kommen.. ?-(

  • Du zahlst für das Kind das bei ihr lebt für Mai laut Titel.
    Du bekommst für das Kind das bei dir lebt Unterhaltsvorschuss+Beistandschaft und Kindergeld (beides möglichst umgehend beantragen) - sollten zusammen gute 360 Euro sein.

  • hi,


    solange der Titel für das bei dir lebende Kind auch noch besteht musst du den titulierten Betrag zahlen.
    Ansonsten kann die KM bei dir pfänden.
    Bitte sie also darum, den Titel herauszugeben, wenn sie das nicht tut, musst du auf Herausgabe klagen (mit guten Chancen, wenn Kind bei dir lebt).
    Aber bis dahin ist der Titel unbedingt zu bedienen, wenn du keine bösen Überraschungen erleben willst.


    Mima

  • Also ich habe es dem Anwalt gegeben, ich habe damals vom Kreishaus so 2 Urkunden unterschrieben für beide Kinder 1 davon hat er jetzt zurück gefordert.Unterhaltsvorschuss und Kindergeld habe ich beantragt, was ist Beistand ? Und sind diese Urkunden der Titel ?

  • Ja die Urkunden sind der Titel.
    Eine Beistandschaft kannst du beim Jugendamt für das bei dir lebende Kind einrichten und die kümmern sich um die Unterhaltsberechnung usw. Aber da du das jetzt schon einem Anwalt übergeben hast, was ich vernünftig finde weil da noch der Titel geändert werden muss, brauchst das jetzt nicht machen.
    Wie schätzt du denn die Mutter ein? Meinst du sie will den Titel bedient haben obwohl das Kind bei dir lebt?

  • Meinst du sie will den Titel bedient haben obwohl das Kind bei dir lebt?


    Was die Mutter will oder nicht will, erscheint mir hier sekundär. Treibende Kraft könnte hier auch das JC sein. Im ALG II Bezug würde das Geld als Einkommen gezählt und voll angerechnet/verrechnet werden. Sie behält davon quasi keinen Cent, würde das nun beim Vater lebende Kind jedoch finanziell schädigen. Sie sollte ergo ein Eigeninteresse haben, den Titel so schnell wie möglich auszuhändigen und entsprechend Mitteilung an das JC zu machen.


    Auch hat die KM jetzt ggf andere Baustellen. Ist die Wohnung noch angemessen von Größe und Mietzins für nunmehr eine Person weniger? Dann sollte sie sich einen Job suchen, Unterhalt titulieren lassen und diesen aus Eikommen bedienen. Dieses Einkommen steht ihr nicht zur Verfügung, und sie bekommt entsprechend eine Aufstockung durch den Steuerzahler, sodass sie am Ende finanziell nicht anderes dasteht.

  • Ich denke nicht das sie so dreist wäre..Aber man weiß ja nie, ich schätze mal sie hat so an die 5 bis 6 Privaten Putzstellen natürlich nicht gemeldet denn vom Staat leben ist ja viel geiler und die Rente die sie jetzt von mir abgezweigt hat reicht dann auch aus