Erfahrungen mit Reisen trotz Grenzsperre?

  • Hallo, für meine Tochter besteht eine Grenzsperre im SIS, wg drohendem Kindesentzugs. Das heißt ihr Vater kann Schengen (und theoretisch Deutschland) nicht mit ihr verlassen, sofern es Passkontrollen gibt.


    Nun möchte ich aber mit ihr in den Urlaub fahren, was ich natürlich auch darf, aber doch an gewisse bürokratische Hindernisse gebunden ist.


    Es ist alles nicht wirklich eindeutig in Erfahrung zu bringen.
    Ich habe mich bei der Bundespolizei erkundigt, die erst meinten, ich brauche nur den Beschluss über die Grenzsperre plus den Nachweis des ABR, bzw ASR.


    Als ich dann nochmal nachgehakt habe in welcher Form ich den Nachweis über ASR bringen soll, Beschluss, notarielle Beglaubigung, der JA-Besscheinigung, bekam ich zur Antwort, das es vielleicht doch am besten wäre die Grenzsperre während der Reise ruhen zu lassen, da es im Ausland grundsätzlich große Probleme mit den Beschlüssen gibt, da die dort ja im Computer nicht vorliegen, und dann erst nach D telefoniert werden müsste, und so bei der Rückreise Verzögerungen von mehreren Stunden entstehen würden...
    Darauf fragte ich, ob so ein Ruhen von mir selbst bei der Bundespolizei kurzfristig beantragt werden kann. Nein, wie man sich denken kann geht das nicht, sondern das geht alles nur bei Gericht. Womöglch wird dann aber auch die Grenzsperre nicht verlängert, oder KV erfährt wo wir sind....
    Ich habe die ganzen nähren Umstände auch nochmal mit dem Mann von der Bundespolizei durchgesprochen. Auch er riet mir bei uns von einem ruhen der Grenzsperre ab, da wir ja gar nicht außerhalb Schengenn reisen wollen, und somit gar keine Paskontrollen stattfinden.
    Die Reise ist jedoch eine Flugreise wo man ja den Kinderpass immer vorzeigen muss. Er meinte jedoch die Fluggesellschaftmitarbeiter hättten keinen Zugriff auf diese Daten..Deshalb würde es reichen wenn ich wie er Anfangs sagte nur Kopie des Beschlusses und Bescheinigung des JA über ASR mitneme. Wozu das überhaupt dann frage ich mich inzwischen?
    Oder sollte ich das doch besser nochmal übersetzen und notariell beglaubigen lassen???


    Ich bin total verunsichert!!!


    Es sind noch ein paar Wochen bis zu den Ferien, aber vielleicht findet sich hier ja jemand der schonmal in der selben Situation gereist ist und mir Tipps geben kann.


    Ich würde mich wirklich SEHR freuen!


    Viele Grüße!!!

  • Auch bei einer Flugreise innerhalb Schengens wird der Pass nicht nur von den Airlinemitarbeitern kontrolliert, sondern auch während der Sicherheitskontrolle. Zumal in vielen Schengenländern die Reisefreizügigkeit derzeit eingestellt ist.


    Du solltest mal einen Blick in den Gerichtsbeschluss zur Grenzsperre werfen, was dort niedergelegt ist.
    Wichtig für dich wäre ja die Ausreise am Flughafen - dass du nicht mit Kind zurück bleiben musst. Bei der Einreise ins Urlaubsland könnte ja - zwar mit Zeitaufwand - nachgearbeitet werden, wenn du den Gerichtsbeschluss und die Sorgerechtsbestätigung bei dir hast.
    Bei der Rückausreise dürfte es keine Probleme geben. Bei der Einreise auch nicht - das wäre ja abstrus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Im Geichtsbeschluss zur Grenzsperre ist ausdrücklich dem Vater untersagt mit dem Kind auszureisen, das wird dort auch noch weiter begründet.
    Dann steht da noch das nur derjenige der den Nachweis des ABR bringt mit dem Kind ausreisen darf.


    Mich hat es eben auch so sehr gewundert, dass er so ein Brimborium gemacht hat wie schwierig es wommöglich wöre zurück zu reisen...


    Das mit dem unkrontrollierten reisen innrehalb Schengen fand ich ja auch schon erstaunlich.
    Wie gesagt ich bin verunsichert, aber den Gerichtsbeschluss kann ich aus verschiedenen Gründen nicht ruhen lassen!!

  • Sollte ich das ganze vielleicht nochmal auf englisch notariell beglaubigen lassen? Andererseits kann ich natürlich auch nur die Urteile mitnehmen, und zur Not müssen die eben in Potsdam antufen...
    Am meisten Angst habe ich glaube ich nicht wieder zurück zukommen.
    Ach Quatsch, am meisten Angst habe ich vor einem Kindesentzug!!!
    Dagegen ist das jetzt pillepalle, problem-de-luxe!


    Und dennoch es nervt!
    Viele Grüße!

  • Warum Englisch notariell beglaubigen lassen? Deutsch ist eine der Amtssprachen der EU (wie 24 andere auch). Deine Dokumente sind in Deutsch gültig und wer Probleme damit hat, kann sich das offizielle Dokument übersetzen lassen ... Da muss der Grenzer durch ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, aber dann ist das Flugzeug doch womöglich weg, oder? Und das wäre auch blöd...


    So Fälle ham die garantiert nicht das erste mal und du wirst auch nicht die letzte sein die mit so einem Dokument um die Ecke kommt. Ich würde halt nur etwas eher hingehen

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Also, wenn ich mich an meine letzte Flugreise erinnere (in den Sommerferien 2015 von Deutschland nach Frankreich mit einer deutschen Fluggesellschaft) dann wurde in Deutschland der Ausweis nur durch die Fluggesellschaft überprüft und es wurde keinerlei Nachweis über das Sorgerecht oder so verlangt (und meine Kinder haben einen anderen Nachnamen als ich). Der Ausweis diente lediglich dazu um festzustellen, ob unsere Namen auch mit den Namen auf der Passagierliste übereinstimmten. Danach wurden keine Ausweise mehr kontrolliert, auch nicht bei der Einreise nach Frankreich.
    Bei der Rückreise wurden wiederum unsere Ausweise nur durch die Fluggesellschaft eingesehen.
    Also folgere ich jetzt mal, dass Du Dich bei der Fluggesellschaft, mit der ihr reisen möchtet, erkundigen solltest, ob die irgenwelche zusätzlichen Unterlagen von Dir benötigen. Solten Grenzkontrollen stattfinden, reicht doch bei Dir die Bescheinigung, dass Du das alleinige Sorgerecht hast, aus, denke ich.


    Aber hoffentlich hat jemand konkretere Erfahrungen für Dich.

    Gehe lieber durch die Wand, als immer durch die Tür - Durchbreche den Verstand, dann findest Du zu Dir!

  • Sollte ich das ganze vielleicht nochmal auf englisch notariell beglaubigen lassen? Andererseits kann ich natürlich auch nur die Urteile mitnehmen, und zur Not müssen die eben in Potsdam antufen...
    Am meisten Angst habe ich glaube ich nicht wieder zurück zukommen.



    Die Grenzsperre soll ja eine unbefugte Ausreise des Kindes verhindern. Mit der Negativbescheingung des JA solltest Du Problemen bei der Ausreise aus D vorbeugen können. Dazu brauchst Du natürlich keine englische Übersetzung, da es ja im Zweifel deutsche Grenzer sind.


    Wenn Du Bedenken wegen der Wiedereinreise hast, das Kind würde dann doch wieder in sein Heimatland reisen, warum sollte da jemand Probleme machen? In diese Richtung würde eine Grenzsperre doch gar keinen Sinn machen.


    In der Praxis (Schengen) werden mit ziemlicher Sicherheit (bis auf ein paar Ausnahmen momentan) gar keine Ausweise kontrolliert, sondern nur durch die Fluggesellschaft geprüft, dass auch Ausweis zu der Person mit dem Ticket passt.

  • Zum Thema Schengen. - ich wurde die letzten Jahre immer kontrolliert im Schengenraum, mit Pass, ohne Kinder. Also darauf würde ich mich nicht verlassen...


    LG Jona

  • Zum Thema Schengen. - ich wurde die letzten Jahre immer kontrolliert im Schengenraum, mit Pass, ohne Kinder. Also darauf würde ich mich nicht verlassen...


    LG Jona


    Ich fliege beruflich regelmäßig von größeren europäischen Flughäfen im Schengenraum hin- und her. Ich kann mich nicht erinnern, in den letzten Jahren nicht immer meinen Ausweis durchs Lesegerät gezogen bekommen zu haben. (Am Boden ist das anders ...) Ob das auf Flughäfen mit Schwerpunkt Urlaubsflieger anders ist?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich fliege beruflich regelmäßig von größeren europäischen Flughäfen im Schengenraum hin- und her. Ich kann mich nicht erinnern, in den letzten Jahren nicht immer meinen Ausweis durchs Lesegerät gezogen bekommen zu haben. (Am Boden ist das anders ...) Ob das auf Flughäfen mit Schwerpunkt Urlaubsflieger anders ist?


    Das waren keine Charter - sondern Linienflüge. Vielleicht war das bei mir Zufall - aber wie gesagt, ich würde mich nicht darauf verlassen, dass man nicht kontrolliert wird.


    :tuschel vielleicht schau ich so gefährlich aus ;-) ?

  • Das war bei mir doppelte Verneinung. Andersrum gesagt: Ich bin immer kontrolliert worden und immer wurde brav der Ausweis über den Scanner gezogen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für die vielen Gedanken und Beiträge zu meinem Problem!
    Auch mich wundert es ja warum es gerade bei der Wiedereinreise so kompliziert sein soll! Wenn ich den Menschen von der Bundespolizei richtig verstanden habe, liegt das aber wohl daran, dass im Computer innerhalb Schengen, eben in diesem Schengen Information System , der Name dergestalt gespeichert ist, das diese Person erstmal keine Grenze übertreten darf. Die Einzelheiten sind dann wohl in dem Beschluss, auf den die Bundespolizei in Potsdam direkt Zugriff hat geregelt. Deshalb soll ich den ja mitnehmen, und eben auch die JA-Bescheinigung.
    Allerdings so ja seine widersprüchliche Aussage: Einerseits wird das alles nicht nötig sein, weil wir innerhalb Schengen bleiben, und die Fluggesellschaften keinen Zugriff auf die Daten haben. Andererseits wird es, höchstens bei der Rückreise schwierig und da eben zu den mehrstündigen Verzögerungen kommen können. ABER: Warum er so ein Brimborium um die Wiedereinreise gemacht hat ist mir immer noch nicht ganz klar...Ich wünschte die Ausreise wäre komplizierter! Ist das nicht der Sinn des Ganzen???


    Mit dem ein paar Std früher am Flughafen sein, wird es auch schwierig, weil wir ganz früh morgens fliegen, und der check-in nicht früher als 6 Uhr öffnet..
    (Wir haben diesen Flug schon häufiger gemacht)


    Ich danke allen für ihre Überlegungen und Beiträge!!!!


    Viele Grüße!

  • Hast Du bei der Bundespolizei Deines Vertrauens nachgefragt oder bei der Bundespolizei am Abflugort?


    Meine Idee wäre, dort am Abflugort die Beamten zu fragen. Die haben ja Erfahrung und können hoffentlich eine etwas mehr verbindlichere Antwort geben.

  • Ja, also ich habe direkt in Potsdam nachgefragt. Da sitzt ja die Zentrale und über die habe ich das auch bisher alles immer geregelt. Also das Gericht schickt ja auch die Beschlüsse zu denen und ich musste damals nachhaken, ob es tatsächlich bei ihnen direkt gelandet war, und in den Computer eingegeben.
    Bei einer Freundin von mir hatte das Gericht es damals z.B. nur zu einem Flughafen geschickt, also einer Bundespolizei, wäre also nur im Falle eines Abflugs von da erfasst worden...
    Ich kann natürlich nochmal an meinem Abflughafen fragen, da hast du schon recht, aber im Ausland weiß ich es dann immer noch nicht...
    Andererseits waren die Beamten aus Potsdam ja welche extra für Grenzsperre im SIS, sollten die nicht sowas wissen?


    Vielen Dank!

  • Hallo ihr Lieben, zurück aus dem Urlaub !
    Hatte erstmal eine Negativbescheinigung vom JA besorgt maßgeschneidert für Grenzsperre, dann in leichter Abreisepanik doch nochmal am Abflugtag kurz vor Verlassen des Hauses bei der Bundespolizei am Abflughafen zum zweiten Mal nachgehakt, ob das auch wirklich reicht . "Nee, lieber mit Gerichtsurteil zum ASR, keine Kopie" kommen , war diesmal die Aussage, in größter Hektik gesucht und tatsächlich gefunden wo es sein sollte, und was war? NIX!!!
    Kein mal kontrolliert worden, außer von der Fluggesellschaft ob wir es denn sind die das Ticket gebucht haben.
    Rückreise genauso...
    Also Grenzsperre für Deutschland und das ist sie ja ausdrücklich, außer Schengen in der Praxis wirkungsfrei.
    War jetzt gut unproblematisch zu reisen, aber irgendwie auch irritierend....

  • Keine Ausweiskontrolle bei Aus- und Abreise? Unglaublich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.