KV zahlt keinen Unterhalt - jetzt neu verheiratet

  • Seine EVs laufen seit Jahren, so wie es aussieht, ist es nächste Woche mal wieder so weit. Privatinsolvenz hatte er mal angefangen, aber (wie sollte es anders sein) wegen Betruges ohne Restschuldbefreiung beendet....


    Unter dieser Voraussetzung ist eine Anzeige sinnvoll und wird von der Staatsanwaltschaft sicherlich nicht so einfach eingestellt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So weit ich weiß, muss man für eine PI einen festen Job haben, oder?


    PI darf jede Privatperson unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit beantragen. Zu den Obliegenheiten gehört es natürlich, sich auch einen Job zu suchen, der die Gläubiger befriedigt. Aber es ist nicht Voraussetzung, um die PI zu beginnen. Wenn ihm die RSB versagt und das ganze Verfahren ggf. abgeblasen wurde, dann hat er m. W. lt. BGH drei Jahre Sperrfrist, bevor er selber einen neuen Antrag auf PI mit RSB stellen darf. Wie sich das verhält, wenn jemand anderes den Antrag für ihn stellt, weiß ich leider nicht. Leute, die sich wenige Zeit zuvor mehr als 90 Tagessätze aus dem Strafgesetzbuch eingefangen haben oder ihren Bankrott verschleppt haben oder wegen eines Bankrottdelikts verurteilt wurden, bekommen auch eine Sperre für neue Anträge zur Einleitung einer PI mit Restschuldbefreiung. Kommt also darauf an, was sie ausgefressen haben und wie lange das her ist, also z. B. noch im Strafregister eingetragen ist.

  • .... Aber leider ist es oft so, dass gerade der Staatsanwalt schon gaaaaanz am Anfang das Verfahren einstellt und es gar nicht vor den Richter kommt, wenn nicht genug "Anfangsbutter" als Gründe schon vorhanden sind.
    Dann ist es ihm nicht aussichtsreich genug und er stellt ratzfatz die Ermittlungen und das Verfahren ein :kopf


    Die Erfahrung habe ich auch (leider) machen müssen. Dabei war der Vorsatz nachweisbar (2. selbstständige Tätigkeit, die beim JA nicht angegeben wurde). KV konnte sich der Strafverfolgung (haha) mit einem einfachen "Adresse unbekannt" entziehen, tut das 8-9 Jahre später immer noch und wird es auch weiterhin schaffen. Was ich in der Zeit bekommen habe ist a) ein Schreiben vom JA, dass er kurzfristig irgendwo gemeldet war (und wieder weg) und b) 4! Monate später der Anruf der örtlichen Polizei, ob ich denn wisse wo er sei. Das einzige was mir das eingebracht hat, sind akute Herzrhythmusstörungen, weil ich 6 Schrecksekunde dachte Sohn wäre irgendwas passiert, weil die Polizei bei mir anruft. Und nicht die 20.000 Euro und mehr Unterhalt, die bereits aufgelaufen sind. Daran sieht man meiner Meinung auch wie gut und zeitnah die Behörden zusammenarbeiten. Es hätte ja kein SEK sein müssen, das durch die Fenster springt aber so eine zarte Meldung, dass er akut greifbar ist und dazu neigt jahrelang nicht aufzutauchen....


    Deshalb verstehe ich nicht so ganz den Optimismus, der hier verbreitet wird. Selbstständige mit einer gewissen Vermeidungsenergie schaffen das ganz locker Unterhalt schuldig und trotzdem gut gebettet zu bleiben. Ist nicht nur meine Erfahrung, z.B. ein Zahnarzt mit Praxis im Villenviertel, der bei der Verhandlung sinngemäß sagte: Hab nix :frag. Untertauchen muss man daher auch nicht zwangsläufig. Die Gesetze mögen ja in irgendwelchen Büchern stehen, nur taugen die offenkundig nichts, wenn man diese so einfach umgehen kann. Es juckt ja auch offensichtlich niemanden und ist in 1. Linie ein Problem des BET, der gemeinsam mit den Kind/ern im ungünstigsten Fall in Sozialleistungen rutscht, d.h. sich richtig nackig muss und unter der Knute des JC steht oder Schulden machen muss.
    Du bist Deutschland - ach, wieder in Rage geschrieben, sorry :-)


    Edit:
    Was nicht heißen soll, dass TS es nicht versuchen soll.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Selbstständige mit einer gewissen Vermeidungsenergie schaffen das ganz locker Unterhalt schuldig und trotzdem gut gebettet zu bleiben.


    Liebe Butterblum,
    da bin ich froh, dass ich doch nicht eine kleine Insel bin im rechtsfreien Bereich... Genau wie von Dir beschrieben erlebe ich das seit 8 Jahren! Und davor zwei andere Mütter mit diesem KV ebenfalls. Dem ist einfach nicht beizukommen. Anzeigen liefen ja, Verurteilung auf 9 Monate zur Bewährung läuft. Gezahlt wird eben trotzdem nicht und ich kann gefühlt nichts tun.
    Es hört sich immer so gut an, schick doch mal einen Gerichtsvollzieher, der schaut ganz genau nach... Nö, macht er nicht. Er holt die EV ab und das wars. Schlängelt sich an den Autos und Zweitwagen auf der überbreiten Auffahrt vor dem Haus vorbei und parkt hinter dem Anhänger für die Motoryacht... Aber ich bekomme die Nachricht, dort sei nichts zu pfänden, der Schuldner habe nichts. :daumen


    Im nächsten Leben mache ich alles richtig.