Eine kurze Frage zur Unschädlichkeit von vergütetem Pflichtpraktikum und Studentenjob während des (Erst-)Studiums.
Mein Großer absolviert gerade ein Praktikumssemester. Dieses wird erfreulicherweise vergütet. Seit Beginn seines Studiums hat er einen Studentenjob mit 20 Wochenstunden, welchen er auch während des Praktikums weiter ausüben will.
Das Merkblatt zum Kindergeld 2013 der Arbeitsagentur schreibt nun, dass der Studentenjob unschädlich für den Weiterbezug des Kindergeldes ist, da nicht mehr als 20h und dass auch das Praktika unschädlich ist, da ausbildungsrelevant.
Was ist denn nun aber mit der Kombination aus Beidem? Hat jemand von euch damit Erfahrung oder aber vielleicht auf Grund des Arbeitsplatzes Informationen aus erster Hand?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Sayonara
Musashi