Hallo zusammen,
ich war bislang davon ausgegangen, dass die Kitabeiträge (ohne Verpflegungspauschale) ausschließlich vom BE - also in meinem Fall von mir - getragen werden müssen.
Sie werden nämlich in unserer Kommune (städtische Kita) auch nur über das Elterneinkommen berechnet, bei dem das Kind (ggf. überwiegend) lebt.
Nun habe ich vorhin im Internet aber Informationen über Rechtsprechungen gefunden, dass Betreuungskosten als Mehrbedarf gelten und somit nicht über die Düsseldorfer Tabelle abgedeckt sind, sondern anteilig von beiden Eltern übernommen werden müssen.
Wer weiß was dazu?