Hallo,
ich hoffe, ich bin hier jetzt richtig in dieser Kategorie Behörden und Sozialleistungen, wenn nicht, bitte ich den Administrator mich darauf aufmerksam zu machen, wo es hingehört. Habe zwar schon gesucht, aber nix gefunden.
Okay, meine Frage:
Mein Sohn wurde in Deutschland geboren, lebt bei mir alleine hat einen Kinderreisepass (Personalausweis kann man ja glaube ich, erst später ausstellen) - bitte korrigieren, wenn ich falsch liege - , Vater ist Franzose, somit ist unser Sohn auch halb Franzose.
Vater hat nun die französische Geburtsurkunde ausstellen lassen in Frankreich.
Ohne mein Wissen ging das, er hat mir jedoch auch eine Kopie zukommen lassen, von der Urkunde.
Jetzt möchte ich natürlich einen Reisepass einen französischen Reisepass ausstellen lassen, bevor er mir zuvor kommt.
Habe mich auch schon informiert und das geht.
Meine Frage jetzt nur:
- Ich könnte ab jetzt auch schon einen französischen Personalausweis ausstellen lassen. Das ist dort anders als hier.
- Würdet Ihr das auch machen? Was wäre der Vorteile, der Nachteil?
- Kann er das auch machen? Also quasi doppelt? Oder sind die Pässe irgendwo, irgendwie registriert?
Ich mach dies deshalb, da ich Angst habe, er könnte ihn einfach dort in seinem Land behalten und wenn ich die Pässe habe, dann wäre ich schon beruhigter und könnte wieder in Ruhe schlafen, anstatt Zukunftsängste zu haben.
Heikles Thema und ich weiß nicht, ob es Menschen da draussen geht, denen es genauso geht, ich hoffe es sehr, denn die Anwälte und überhaupt die Ämter, die haben von tuten und blasen keine Ahnung.
:hilfe