Doppelte Staatsbürgerschaft

  • Hallo,


    ich hoffe, ich bin hier jetzt richtig in dieser Kategorie Behörden und Sozialleistungen, wenn nicht, bitte ich den Administrator mich darauf aufmerksam zu machen, wo es hingehört. Habe zwar schon gesucht, aber nix gefunden.


    Okay, meine Frage:


    Mein Sohn wurde in Deutschland geboren, lebt bei mir alleine hat einen Kinderreisepass (Personalausweis kann man ja glaube ich, erst später ausstellen) - bitte korrigieren, wenn ich falsch liege - , Vater ist Franzose, somit ist unser Sohn auch halb Franzose.


    Vater hat nun die französische Geburtsurkunde ausstellen lassen in Frankreich.
    Ohne mein Wissen ging das, er hat mir jedoch auch eine Kopie zukommen lassen, von der Urkunde.


    Jetzt möchte ich natürlich einen Reisepass einen französischen Reisepass ausstellen lassen, bevor er mir zuvor kommt.
    Habe mich auch schon informiert und das geht.


    Meine Frage jetzt nur:


    - Ich könnte ab jetzt auch schon einen französischen Personalausweis ausstellen lassen. Das ist dort anders als hier.
    - Würdet Ihr das auch machen? Was wäre der Vorteile, der Nachteil?
    - Kann er das auch machen? Also quasi doppelt? Oder sind die Pässe irgendwo, irgendwie registriert?


    Ich mach dies deshalb, da ich Angst habe, er könnte ihn einfach dort in seinem Land behalten und wenn ich die Pässe habe, dann wäre ich schon beruhigter und könnte wieder in Ruhe schlafen, anstatt Zukunftsängste zu haben.


    Heikles Thema und ich weiß nicht, ob es Menschen da draussen geht, denen es genauso geht, ich hoffe es sehr, denn die Anwälte und überhaupt die Ämter, die haben von tuten und blasen keine Ahnung.


    :hilfe

  • Es gibt da Abkommen zwischen DE und Frankreich, die so etwas verhindern-
    da ist es völlig egal, wer da welchen Pass hat... das macht keinen Unterschied, sollte er das Kind "entführen" wollen....


    schau mal hier da steht das Wichtigste-


    Es gibt zwei grundsätzliche Fragen-


    erst mal, habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
    und
    gibt es objektive Anzeichen dafür, dass der KV so etwas machen würde?


    Was ich nicht verstehe ist, warum Du einen französischen Pass möchtest?
    Warum lässt Du keinen deutschen ausstellen- welche Vorteile versprichst Du Dir da von? *grübel*


    es gab hier mal einen User, der hat die Kinder aus Frankreich zurückgeführt schau mal hier ist die lange Geschichte
    die Geschichte ist zwar anders gelagert, soll aber Mut machen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Ausweisdokumente werden in der Regel in keinem EU-Staat doppelt ausgestellt (bei Reisepässen gibt es gewisse Ausnahmen, unter die ein Kind jedoch nicht fällt).

    Um ein Kind zu entziehen, braucht der leibliche Elternteil kein Ausweisdokument ... vor allem nicht im Schengenraum. Theoretisch kann man aber immer ein Kind entziehen - ob mit oder ohne Ausweis, macht keinen Unterschied - was dann innerhalb Deutschlands oder auch innerhalb der EU in ein gerichtliches Sorgerechtsverfahren mündet. Und da spielen dann vor allem die speziellen Umstände eine Rolle.


    Auskunft müssten dir die Ämter schon geben können. Die Fakten stehen in den Bürgerbüros in den Ausführungsbestimmungen zum Passrecht. Ist also keine Zauberei. Findest du auch im Netz.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    ich habe in Deutschland das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn. In Frankreich gibt es sowas jedoch nicht, da haben die Väter automatisch auch das Sorgerecht, bei Nichtverheirateten. Und da geht es auch darum, wer das Kind zuerst anerkannt hat, ist quasi der Sorgenberechtigte. Das war in diesem Fall er. Ich wusste ja nicht, das ich in Frankreich eine Anerkennung machen muss.
    Also vor der Geburt.


    Anzeichen stehen dafür, da er einen Pass machen möchte, daher möchte ich alle Pässe bei mir haben. Daher wollte ich zuvor kommen. Den deutschen habe ich schon ausstellen lassen, aber jetzt möchte ich den französischen , damit ich diesen habe und nicht er.
    wenn unser Sohn angenommen Urlaub dort macht und der KV dann zur Botschaft, oder Rathaus keine Ahnung geht und einen Ausweis macht, dann hätte er einen Pass und könnte abhauen irgendwohin.
    Ich denke so, wenn ich einen ausstelle, dann habe ich alle Pässe und diese können nicht doppelt ausgestellt werden (hoffe ich). Somit kann er nur im Land bleiben. Kann aber auch sein, ich denke anders.

  • Ich habe angefangen, die "lange Geschichte" zu lesen. Es geht um die Mutter die Drogenabhängig ist, bist Du Dir sicher, dass es die Geschichte ist mit Frankreich? Habe jetzt mal nicht weitergelesen, weil ich sehe, wieviel Seiten das noch sind :nixwieweg

  • Lipton, ja, Frankreich spielt da etwas später auch mit. Ich erinnere mich noch gut an das alles, zumal einige hier mitgelitten und fleißig die Daumen gedrückt haben.


    Aber: Lass Dich davon nicht zu sehr fertig machen. Jede Geschichte ist anders, jemand, bei dem alles gut läuft findet den Weg vermutlich nicht mal hierher. Auch das gemeinsame Sorgerecht ist kein großes Drama.
    Besteht bei Dir die Gefahr, dass der Vater das Kind entziehen will?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • ich habe in Deutschland das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn.....
    daher möchte ich alle Pässe bei mir haben. Daher wollte ich zuvor kommen. Den deutschen habe ich schon ausstellen lassen, aber jetzt möchte ich den französischen , damit ich diesen habe und nicht er.
    wenn unser Sohn angenommen Urlaub dort macht und der KV dann zur Botschaft, oder Rathaus keine Ahnung geht und einen Ausweis macht, dann hätte er einen Pass und könnte abhauen irgendwohin.


    idR. hält sich Frankreich an deutsche Sorgerechtsentscheidungen (siehe meinen Link!)-
    somit gilt hier dann auch in Frankreich die deutsche Entscheidung :daumen


    und, wenn der Vater mit Kind in Frankreich Urlaub macht, dann braucht er ja sowieso den Pass- völlig egal, ob den deutschen, oder französischen ;-)


    soll heissen, gibt es (rein sachlich und von aussen betrachtet) realistische Anzeichen, dass er "irgendwohin" abhauen möchte, oder ist das mehr eine theoretische Frage (die ja auch bei allen rein deutschen Eltern genau so wäre)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • idR. hält sich Frankreich an deutsche Sorgerechtsentscheidungen (siehe meinen Link!)-
    somit gilt hier dann auch in Frankreich die deutsche Entscheidung :daumen


    und, wenn der Vater mit Kind in Frankreich Urlaub macht, dann braucht er ja sowieso den Pass- völlig egal, ob den deutschen, oder französischen ;-)


    soll heissen, gibt es (rein sachlich und von aussen betrachtet) realistische Anzeichen, dass er "irgendwohin" abhauen möchte, oder ist das mehr eine theoretische Frage (die ja auch bei allen rein deutschen Eltern genau so wäre)

    Für mich ist es irgendwie wichtig zu wissen, wie soll ich sagen, ob ich Nachteile davon hätte, wenn ich für unser Kind einen französischen Pass und einen französischen Personalausweis machen lasse.
    Im Grunde genommen geht es mir darum, dass ich alle Pässe, alle Unterlagen, was unser Kind betrifft bei mir unter Verschluss habe.
    Denn sollte unser Kind mal Urlaub machen dort, dann könnte er einen Pass beantragen, wenn er mit unserem Kind dorthin geht.
    Daher wäre es mir lieber, ich mache dies und habe dann die Pässe in Verwahrung, verstehst Du?


    Meine Frage wäre einmal:


    - Gibt es Nachteile, überhaupt einen franz. Pass und franz. Personalausweis zu haben? Also Nachteile für Deutschland....den leben wird sie hier. Für mich ist es genauso schwachsinnig einen Reisepass in franz und einen Personalausweis in franz .ausstellen zu lassen, aber ich werde quasi gedrängt, weil er es sonst macht...


    - Dann wäre meine Frage: Ich sage ihm natürlich nichts davon, wenn er dann unser Kind hat, und will einen Pass machen lassen, wissen die dann dass es schon einen gibt? Also ist es dann nicht möglich nochmal einen machen zu lassen, oder?


    Diese Fragen wären mir wichtig.

  • Wenn man einen zweiten Pass haben will, gibt man in der EU eine eidesstattliche Erklärung ab, dass der erste Pass verloren gegangen ist. Wenn dann die Voraussetzungen stimmen (Antragsberechtigung ...) wird der zweite Pass ausgestellt. Ggfls. muss dazu also ein Meineid geschworen werden. Aber der Pass wäre dann existent.
    Oder: Man beantragt an der Grenze einen Notpass. Kann man gewisse Nachweise führen wie Sorgerecht, reicht das oft. Gegen verbrecherisches Handeln kann man sich immer nur schwerlich absichern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • - Gibt es Nachteile, überhaupt einen franz. Pass und franz. Personalausweis zu haben? Also Nachteile für Deutschland....den leben wird sie hier. Für mich ist es genauso schwachsinnig einen Reisepass in franz und einen Personalausweis in franz .ausstellen zu lassen, aber ich werde quasi gedrängt, weil er es sonst macht...


    - Dann wäre meine Frage: Ich sage ihm natürlich nichts davon, wenn er dann unser Kind hat, und will einen Pass machen lassen, wissen die dann dass es schon einen gibt? Also ist es dann nicht möglich nochmal einen machen zu lassen, oder?


    zu 1 nein


    zu 2 wenn er wirklich "böswillig" ist, kann er natürlich in F einen zweiten Pass beantragen...


    Da gibt es keine echte Sicherheit bei "Böswilligkeit"...


    abgesehen davon benötigt er doch einen Pass, wenn er mit dem Kind in F Urlaub machen will :frag


    und da ist es doch egal, ob das ein deutscher, oder französischer ist-


    Du möchtest eine (Schein-) Sicherheit, die über den Pass nur "show"halber erreicht wird-


    ob sich die Baustelle lohnt?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich habe einfach nur Angst und vertraue ihm nicht. Er macht Dinge hinter meinem Rücken. IN Frankreich hätte er auch Sorgerecht, im Vergleich zu hier, daher weiß ich nicht, wie da alles läuft.
    Eigentlich will ich da nie hin.


    Irgendwie denke ich, wenn er einen Pass machen lassen möchte, dann stellen die doch sicherlich fest, dass es schon einen Pass gibt. Ich bezweifle ,dass er da dann sagen kann, er sei verloren gegangen.