Urlaub mit KV ..... Umgang?

  • Wie wir das machen? Der Rhythmus wird dann verschoben. Urlaub geht vor. Oft verschiebt es sich dahingehend, dass der Papa das Kind dann mehr Wochenenden hat als es eigentlich der Fall wäre, aber das ist auch okay so. Aber wir sogen dann bspw. Dafür, dass es nicht so lange Phasen mit nur-Mama/Papa-Wochenende gibt, indem wir den Turnus ändern.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Ferien und normale Wochenendumgänge sind definitiv zu trennen. Dies wird auch durch die Rechtsprechung eindeutig so bestätigt.


    Nicht wehren gegen Vorwürfe kann als Schwäche ausgenutzt werden. Problematisch finde ich, wenn die Mitarbeiter der Diakonie so eindeutig Position bezieht, dass ein Elternteil benachteilt wird. Da musst Du definitiv Deine Position stärker vertreten...für Euer Kind, dass das Recht auf 2 gleichberechtigte Elternteile hat!


    Ansonsten halte ich viel für ein Abstimmen der Eltern untereinander. Das klappt aber auf Dauer nur, wenn sie sich auch als gleichberechtigte Elternteile anerkennen. Dazu muss man seine, aber auch die Rechte des anderen Elternteils kennen, und vor allem die Rechte des Kindes. Wenn das alles zusammen passt, dann seid Ihr auf dem richtigen Weg.


    Viel Erfolg dabei! :daumen

  • In diesem Fall kann er ja die drei Wochen im Sommer bekommen, wen du die drei davor Urlaub hast mit der kleinen. Aber erst im Gespräch mit der Diakonie und nicht im Hauruck Verfahren. In keinem Unternehmen muss man den Urlaub von heute auf Morgen einreichen.

  • Turnus ändern möchte er nicht. Weil ich dies schon im November angeboten hatte. Das wurde abgelehnt und wie gesagt, die kleine wurde dann gegen meinen Willen geholt.


    Ja, dass ist meine Schwäche. Ich hoffe, zum nächsten Termin bin ich gestärkter.
    Ich werde bis zum Termin Ende Januar warten, auch sagen, dass ich 3 we's infolge nicht gut halte und seinen Vorschlag mit dem August auch nicht, da sie ihn da 5 Wochen nicht sieht. Er soll mir ein we von sich entweder vor oder nach seinem Urlaub geben. Meint ihr, dass ist gerecht?


    So absprechen geht bei ihm leider nicht. Er ist phasenweise mal erträglich, hat er Streit mit seiner LG, bekomm ich alles ab. Von daher, alles schriftlich.


    Wie kann ich denn Kraft und Stärke für die Termine bekommen?

  • Er soll dir die Woche vor seinem Urlaub geben.


    Vorher. Das ist wichtig für dich. Damit er nicht hinterher sagen kann. Ätsch. Nun hatte ich ja was ich wollte. Ich halte mich aber nicht an meinen Teil der Abmachung.


    Schriftlich ist gut. Wobei es letzten Endes nicht das Papier wert ist auf dem es steht.


    Wobei ich in so einem Fall für dich keine Nachteile an einer gerichtlichen Regelung sehe. Warum lässt du Dir das Alles gefallen?

  • Was soll ich denn tun??? Ich habe doch keine Wahl.


    Eben zur Übergabe hat er wieder schlechte Laune gehabt, die kleine wollte nicht und sie stand nicht kpl angezogen in der Tür. Ich muss ihr nur Hose und Jacke drüber ziehen, dauert ihm aber zu lang und er zickt uns beide an. Was soll ich denn tun??

  • Er wird mir nicht davor sein we geben, es kommt der typische Fall. Entweder ich nehme sein Angebot für August an oder gar nix, aber so geht es doch nicht. Hab ich zum Termin recht darauf, dass we zuvor zu verlangen?

  • Nein, hast Du nicht.


    Nochmal, normaler Umgang und Ferien sind zu trennen. Außerhalb der Ferien gilt normale Regelung, die Ferien solltet Ihr hälftig aufteilen. So hat keiner einen Vor- oder Nachteil.
    3 Wochenenden während der Ferienzeit sind aber ok, da solltest Du nochmal überlegen. Bei 6 Wochen Sommerferien wäre eine häftige Aufteilung 3 Wochen für jeden. Das beinhaltet dann natürlich auch Wochenenden.


    Leider musst Du schlechte Laune bei Übergaben akzeptieren. Druck allerdings musst die nicht akzeptieren, wie schon ausgeführt.


    Und schriftliche Kommunikation ist gut! :daumen So kannst Du Dich im Zweifel auf seine schriftlichen Aussagen berufen.

  • Das sehen die überwiegende Anzahlt der Richter in Deutschland allerdings anders. Dem Vater ist zu wünsche, dass er eine verbindliche Umgangsregelung vor Gericht anstrebt. Ihr scheint euch nichts zu gönnen. Er will in deine Ferienregelung eingreifen, du willst ihm keine hälftige Ferienregelung gönnen bzw. bist der Meinung, dass 3 WE ohne dich für euer Kind unzumutbar sind.


    Wenn du nun mal in den Urlaub fahren willst und dadurch 3 WE des Vaters ausfallen, hoffe ich, dass du es genauso sehen wirst. 3 WE ohne Vater sind dem Kind nicht zuzumuten.


    Ihr beide wollt die Ganrichtung bestimmen, das wird auf lange Sicht nicht funktionieren und auch irgendwann eurem Kidn schaden. Du hast euer gemeinsames Kind die überwiegende Zeit des Jahres. Warum ist es dann so schwer ihm mal ein paar Tage mehr mit dem Vater zu gönnen.


    Geht einfach vor Gericht und lasst den Umgang bis ins kleinste regeln. Dann müsst ihr euch beide daran halten und gut ist. Aber sei nicht enttäuscht, wenn dann tatsächlich eien hälftige Regelung der Schulferien rauskommt, auch wenn das Kind noch nicht schulpflichtig ist.

  • Da sie noch nicht schulpflichtig ist, sehe ich für mich die Ferienregelung als Nicht rechtens.


    Mit der Haltung wird es für Dich schwer, angestrebte Ferienvereinbarungen zu finden. Das Kind muss nicht schulpflichtig sein, um sich an den Schulferien zu orientieren.


    Was würde Dir denn so vorschweben als eine Ferienvereinbarung?


  • Ich habe den Eindruck, dass ich hier teilweise falsch verstanden werde. Ich handel nur im Sinne der kleinen. Er, wie er mir auch echo. sagte, will nur seine Rechte. Er kennt keine Verpflichtungen oder zb so ein entgegenkommen wie Urlaub. Ich darf laut ihm nur 11 Tage Urlaub machen, dann kommt sein Umgang.
    Ich tue und mache, aber allein. Kompromisse können nur funktionieren, wenn es beiderseits so gehandhabt wird. Wird es hier aber nicht!

  • naja, ER ist ja nicht das Gesetz.


    Wer hat das bisher geregelt? Das JA?


    Ich glaube, ich würde in eurem Fall auf eine deutliche juristische Entscheidung pochen, wo einfach jedes Detail feststeht. Es kann nicht sein, dass er 14 Tage Urlaub machen darf und du nur 11.

  • Na und genau deshalb eine gerichtliche Einigung.


    Die Urlaubsregelung setzt die Umgansregelung außer Kraft.


    Das heisst eben, es werden die Umgangs-WE festgelegt (z.B. jedes Wocheende in den geraden oder ungeraden Wochen)


    Ferien immer je hälftige Teilung aller Schulferien, in den Sommerferien üblicherweise mindestens 2 Wochen ohne Unterbrechung (3. Woche entweder anschließend oder dann eben mit eienr Unterbrechung beim anderen Elternteil). Während des Ferienumgangs unterbleibt die Regelung der Umgangs-WE (weder wird dein Urlaub durch sein WE unterbrochen, noch umgekehrt)


    Eine Regelung was mit ausgefallenen WE passiert (üblicherweise werden sie dann in der Folgewoche nachgeholt), wie und warum WE ausfallen oder verschoben werden können (von beiden Seiten aus).


    Das gibt euch beiden eine Sicherheit und einen geregelten Umgangsplan an den beide sich halten müssen bzw. auf den sich beide berufen können. So musst du nicht nachgeben und er hat nicht das Gefühl auch dein Wohlwollen angewiesen zu sein. Das hilft meist schon, damit er nicht versucht seine vermeintliche macht auszuspielen, weil keiner von euch mehr das Gefühl haben muss Spielball des anderen zu sein bzw. den anderen in der größeren Machposizion zu sehen

  • Ich dachte immer, wir bekommen das ohne Gericht hin, aber dem ist wohl nicht so.
    Da es nicht du funktioniert mit ihm zu verhandeln und etwas normal zu klären. Bei ihm gibt es nur entweder ich stimme ihm zu oder er rennt zum Amt, jetzt Diakonie.


    Ich komme ihm gern entgegen, der kleinen zuliebe. Habe ich letztes Jahr 3x getan. Seine Antwort Jahresende war "hättest du doch nicht tun brauchen."

  • Kläre doch erstmal ob er das Wochenende vor dem Urlaub für seinen Urlaub benötigt. Zb kann das der Fall sein wenn, wie oft, Ferienhäuser von Samstag bis Samstag gemietet werden.


    Das er jetzt schon eine Entscheidung möchte kann ich verstehen. viele Arbeitnehmer müssen schon im November des Vorjahres ihren ganzen Urlaub verplanen.


    Geht es dir wirklich um das eine Wochenende mehr oder darum dass er bekommt was er will und du nicht? Natürlich steht auch dir drei Wochen ununterbrochener Urlaub mit Kind zu


    Glaube mir, wen sie zu Schule geht und du 12 Wochen Ferien im Jahr abdecken musst, bist du froh dass er sie so lange nimmt.


    Mein Vorschlag. Gib ihm das Wochenende und mache ihm klar dass das gleiche Recht, ununterbrochener Urlaub, auch dir zusteht.

  • Ich fahre nicht die Tour wie er "wenn du es machst, dann ich auch". Ich freue mich für sie mit dem Urlaub.
    Ich werde ihm den Gegenvorschlag bringen, dass er mir sein we eine Woche vor dem Start seines Urlaubes gibt bzw tauscht. Er wird es nicht annehmen, dass weiß ich jetzt schon, aber ich bleibe bei meinem "Niveau" und versuche normal und im Sinne der kleinen zu handeln.
    ich verstehe auch das er eine Antwort braucht, aber nicht zum üblichen abendlichen Anruf und nicht innerhalb von 2 Minuten.


    Nachdem es gestern Abend wieder eskaliert ist wurde mir wieder deutlich, er ist nur auf sein Recht aus, er fühlt sich bei jeder Kleinigkeit angegriffen und lässt den Frust enorm an der kleinen und mir aus. Ich hoffe, die Art bekommt er in den Griff, für die kleine.