Pippi Lotta,
Du kannst ihm aber nicht vorschreiben was er zu seinem Umgang macht. Wenn du ihm ermöglichst am 24.12. seinen Sohn zu sehen aber ohne das er zu Verwanten fährt solltest du nicht auf verständniss hoffen. Biete ihm den 26.12. an von früh bis Abend und gib ihm mit was er braucht für den kleinen Mann.
Er ist der Vater und muss zusehen das es seinem Kind gut geht.
Ich hatte heute erst, wegen meiner Umgangsklage, ein Gespräch mit Verfahrensbeistand und ASD sowie meiner Ex. Es ging nicht gut aus für meine Ex. Ihre abwehr haltung wurde scharf kritisiert da sie keine Plausiblen Gründe gegen meinen Antrag bzw. der von mir geforderten Umgangsausweitung vorbringen konnte.
Was ich damit sagen will. Das was du vorbringst würde eingestampft werden vom Gericht und dein Ex bekäme, wenn er denn wollte, Recht.
LG vom Papa06