Feriensprachcamp

  • Hallo,


    ich würde Sohn gerne in ein Feriensprachcamp schicken in den Osterferien. Ich bekomme im Moment keinen Unterhalt aber die Titulierung läuft ist aber etwas kompliziert. Kann ich dafür Sonderbedarf gelten machen? Und muss das auch wieder Tituliert werden?

  • Das ist kein Sonderbedarf.


    Das ist Freizeitvergnügen, dass entweder du dir leisten können musst oder eben den anderen Elternteil bitten kansnt sich daran zu beteiligen


    Sonderbedarf wäre unvorhersehbare Kosten wie die Erstbrille, kurzfristige notwendige Nachhilfe u.s.w.

  • Aber im Moment ist ja dadurch das er sich weigert Unterhalt zu zahlen alles privat Vergnügen.


    Wie ist das eigendlich Unterhalt wird ja nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlt und da wird das halbe Kindergeld berücksichtig. Da dieses Geld für Umgangskosten und so ist. Jetzt Weigert er sich Umgang wahr zu nehmen oder irgendwie kontakt zu den Kindern zu haben. Bekommt er trotzdem das halbe Kindergeld?

  • ich bin ziemlich sicher, dass das nicht als Sonderbedarf gilt-
    aber, so ein Sprachcamp ist vorrangig "Hobby", und weniger Nachhilfe ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die Diskussion zum Thema KG hatte nwir auch schon einige male.


    Die DDT mag zar davon ausgehen, dass der Umgangselternteil das hälftige KG für den Umgang ausgeben kann, aber rechtlich kann es nicht genommen werden, nur weil der Elternteil keinen Umgang wahrnimmt.


    Steuerlich gesehen sit das KG ein Ausgleich für die Aufwendungen ,die Eltern durch ihre Kinder haben. Sobald KU gezahlt wird steht dem KV das hälftige KG als Ausgleich für seine finanziellen Aufwendungen zu. Dem Betreuungselternteil steht das hälftige KG wegen der Betreuungsleistung zu (ja auch dann nur hälftig, wenn der BET auch Barleistungen erbringt)

  • Sohn einer Freundin von mir ist seit heute ein Woche im Englisch-Sprachcamp. 700 Euro kostet der Spaß. Ihr Noch-Mann hat die Hälfte übernommen, meiner würde es nicht machen, daher kann ich es unserer Tochter nicht ermöglichen...ist mir einfach zu viel Geld, obwohl sowas sicherlich sinnvoll ist. Aber gut, Sonderbedarf ist das, meines Erachtens, nicht...aber ich weiß auch nicht inwieweit da Spiel/Ermessensraum besteht, denn bei den einen heißt es Zahnspange ist Sonderbedarf, bei mir hieß es, nein, ist es nicht und so musste ich auch die Kosten für die Zahnspange alleine berappen und die waren nicht gerade gering...seufz.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(