Namensänderung nach Trennung

  • Guten Morgen,


    bevor ihr euch jetzt denkt: "Nicht schonwieder dieses Thema" : Ich habe nur ein paar Fragen dazu.


    Ich bin alleinerziehender Vater von 2 Mädchen ( 5 und 3 Jahre), die Umstände, wie ich dazu kam waren mehr oder minder ausgedrückt, besch...eiden: KM hat die Kinder nach unserer Trennung (2013) massiv vernachlässigt, konsumierte Drogen (wurde von meinem Anwalt aufgefordert, einen Drogentest zu machen, was sie nicht tat. Später dann bekam sie eine gerichtliche Auflage, der sie nicht wirklich nachkam, da der Test nicht bei einem Facharzt, sondern bei einem 08/15- Arzt gemacht wurde, zwar dennoch Drogenmissbrauch nachwies, aber nicht, wie gefordert, ein richtiger Drogentest war), brachte die Jüngste sogar in eine lebensbedrohliche Situation (Vergiftung :flenn ), hatte mit Leuten Umgang, welche von früh bis abends nur am Alkohol hingen :angry etc. Nach 6 Monaten Hinundher bekam ich im Sorgerechtsstreit das alleinige Sorgerecht.


    Der Auffenthaltsort der Mutter ist weder mir bekannt, noch dem Jugendamt. Sie bekam damals die Auflage vom Familiengericht, dass sie sich beim JA zu melden hat, zwecks Umgang...was sie bis heute nicht getan hat.
    Auf ihrem Facebookprofil "verleugnet" sie auch die Kinder...sie hat auch noch eine andere Tochter, welche im Allgäu beim leiblichen Vater lebt und der Kontakt dort ist auch bei Null.
    Ich habe beim JA nachgefragt, wie das nun abläuft, wenn ich den Nachnamen der Kinder ändern möchte und dort wurde mir gesagt, dass ich a) trifftige Gründe vorweisen muss und b) ich das Einverständnis der Mutter brauche. Nur, so wie ich sie kenne, wird sie eh nicht zustimmen, bzw. den Brief nicht erhalten, da niemand eine Adresse von ihr hat.
    Nun las ich auch noch, dass ein Kind ab 5 Jahre selber mitbestimmen darf, ob es meinen Namen annehmen möchte oder nicht. Und da die Bindung zur Mutter eh quasi so gut wie abgebrochen ist, haben die Kinder auch keinen Bezug mehr zu ihr. Ich unterbinde keinen Kontakt, habe schon mehrfach beim JA nachgefragt, ob die KM sich mal gemeldet hat, bekam aber bisher immer nur ein "Nein" als Antwort, was für mich klar aufzeigt, dass die Kinder der KM völlig egal sind und somit doch eigentlich ihr Mitspracherecht, zwecks der Namensänderung hinfällig ist, oder?
    Ich möchte der KM damit keineswegs Eine reinwürgen, nur kenne ich Kinder, die bei einem Elternteil leben, aber nicht dessen Nachnamen tragen, dass diese massive Probleme im Alltag, bzw in der Schule haben...und wir wissen Alle: Kinder können sehr grausam sein.


    Um nochmal auf die andere Tochter zurückzukommen: Sie hat sie damals auch durch Drogen verloren (hat sich danach selber in eine Klinik eingewiesen, wurde aber im Trennungsjahr wieder rückfällig, nach 4 Jahren). Der Vater hatte ihr Unterlagen geschickt, mit, eigentlich vielen plausiblen Gründen, um den Nachnamen zu ändern. Nur sie verhinderte es damals, indem sie beim JA einfach sagte, dass sie sonst den Bezug zur Tochter verlieren würde. Nur 1.) Sie wohnte in Berlin und die Tochter im Allgäu und hat sie nie besucht und 2.) selbst der telefonische Kontakt beschränkte sich auf 1-2x im Monat und dauerte nur maximal 10 Minuten...davon waren aber meist 5 Minuten nur mit Schweigen vertrödelt. Ich konnte, bzw durfte dazu nichts sagen, weil mich das ja nichts anging.


    Ich weiss, es ist viel zu lesen...dabei fasse ich mich schon kurz. Ihr glaubt garnicht, wie die Verhandlungen und letzten persönlichen Kontakte zwischen ihr und mir abliefen...führten über Polizei bis hin zu Suizidandrohungen ihrerseits, nur um Mitleid zu erhaschen. Sogar der Famileinbeistand meinte vor Gericht, dass er ein ganz großer Fan von Umgang ist, aber in diesem Fall sehr davon abrät.


    Ich hoffe, ich konnte vermitteln, worum es mir geht, wenn nicht, fragt mich einfach :-)

    "Akustisch spielen ist total gay und überhaupt nicht metal." Nathan Explosion (Frontmann von Dethklok)

  • Moin,


    du schreibst, Kinder ab 5 Jahren können bei der Namensänderung mitreden? Da würde mich doch einmal die Quelle interessieren, das wäre ja doch für einige hier sehr hilfreich!


    Vorab: das wird sehr schwierig, auch wenn du das alleinige Sorgerecht hast. Solange Sie nicht zustimmt, werden deine Kinder keinen anderen Nachnamen tragen wenn du deinen ändern solltest.


    Aber ich verstehe dein Anliegen. Ich habe meinen Nachnamen auch nach der Scheidung geändert, meine Tochter hat den Familiennamen behalten. Dies ist der Name des Vaters, sie hätte ihn auch gerne geändert gehabt, sie war da 13 Jahre alt. No Chance. Ich habe im Vorfeld mehrfach mit ihr über meine Namensänderung gesprochen - hätte sie sich dagegen ausgesprochen oder Bedenken oder gar Angst gehabt, hätt eich es nicht getan. So aber waren wir gut gewappnet, denn damit hatten wir auch gerechnet:


    nur kenne ich Kinder, die bei einem Elternteil leben, aber nicht dessen Nachnamen tragen, dass diese massive Probleme im Alltag, bzw in der Schule haben...und wir wissen Alle: Kinder können sehr grausam sein.


    Allerdings kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen:


    Keine massiven Probleme, keine grausamen Kinder, keine Probleme in der Schule. Nix. Nada. Das ist halt so und basta. Obwohl ich die Namensänderungsurkunde immer als Kopie bei mir trage - ich habe sie noch niemals vorzeigen müssen wenn es um Belange meiner Tochter ging.


    Insofern kann ich dich beruhigen. Nur du und deine Kinder, ihr solltest euch einig sein.


    Übrigens kannst du, wenn du eine Ungleichbehandlung deiner Kinder befürchtest, wenn sie anders heißen als du, deine eigene Namensänderung auch nach hinten verschieben, bis die Kinder älter oder aus dem Haus sind. Nach meinen Informationen kannst du dich noch Jahre nach der Scheidung (bei mir waren es 3 Jahre) umbenennen.


    :wink

  • Er bezieht sich sicher darauf:


    Einbennenung

    Zitat


    ...Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes...


    Wobei mir noch nicht klar ist, ob ihr verheiratet ward oder nicht und die Kinder dadurch den Mädchennamen der Mutter tragen.


    Wobei die Einbennung ja nur für den Fall möglich ist, dass der BET heiratet und die Kinder diesen Namen annehmen sollen.


    Alles andere wäre eine Namensänderung und für diese gelten dann andere Kriterien. Da reicht auch nicht die Zustimmung des anderen Elternteils, da müssen gravierende Gründe vorliegen und es muss nachgewiesen werden ,dass eine Beibehaltung des Namens zu massiven Problemen für das jeweilige Kind führt. Da reicht ein "kein Kontakt zu Mutter" und "könnte gehänselt" werden bei weitem nicht. Leider ist es inzwischen ja nicht gearde unüblich, dass Kinder anders heißen als die Eltern, Halbgeschwister unterschiedliche Nachnamen tragen u.s.w. Das das zu größeren Irritationen bei Mitschülern führt, hab ich bisher noch nie erlebt. Das Problem machen meist die Erwachsenen daraus

  • Also verheiratet waren wir nicht...


    Hinzukommt auch noch, dass die Große massive psychische Belastungen ertragen musste und wahrscheinlich, ist aber noch nicht bestätigt, eine Misshandlung seitens des Ex-Neu-Ex-Freundes der KM vorliegt: Mein Vater sah einmal, wie dieser Typ mit der Großen nackt unter der Decke lag, ob er darunter was anhatte, sah er nicht...dennoch. Und, als ich mal baden war, wollten die Kinder auch in die Wanne, ich sagte ihnen aber, dass es zu voll wird und sie danach gemeinsam baden können. Die Große winkte ab und meinte, dass die Kleine auch immer mit Mama badet. Ich fragte sie dann ob sie auch mit Mama badet und sie verneinte es. Auch auf die Frage, ob sie mit ihrer Schwester zusammen badet, sagte sie nein. Dann fragte ich sie, ob sie allein badet und sie sagte wieder nein. Sie erzählte mir, dass sie mit dem Typen zusammen gebadet hat und ich fragte sie, ob er eine Badehose anhatte und sie sagte nein...ich habe "Bekannte", denen ich das erzählt habe und der Typ darf denen niemals über den Weg laufen.
    Der Typ ist so eine Sorte Mensch: Kann man verbuddeln, wird nicht vermisst: Alkohol, Drogen etc.
    Seit die Kinder von der Mutter weggeholt werden mussten, ist die Große in psychologischer Behandlung, sie hat Angstzustände, unkontrollierbare Wutausbrüche und und und...alles Dinge, die sie bei der Mutter wegbekommen hat.
    Sogar, wenn ich sie frage, ob sie mal Mama besuchen möchte, sagt sie nein und dass sie bei Mama krank wird, ihr es bei Mama nicht gefällt etc. Das Thema Mama wird auch so gut wie garnicht angesprochen, nur wenn die Kinder nachfragen.


    Ich weiss, hört sich nach viel Hass meinerseits an, aber über diesen Punkt bin ich schon lange hinweg. Ich hatte eine zeitlang eine Phase, wo ich die KM am liebsten unangespitzt in den Boden gerammt hätte, das war zu dem Zeitpunkt, als die Kleine wegen einer Vergiftung seitens der Mutter in's Krankenhaus sollte, die Mutter es aber nicht tat, sondern mitsamt der Kinder unauffindbar war. 2 Jugendämter mussten sie dann suchen lassen...


    Hier noch ein Link, von wo ich mitunter diese Info habe, dass ein Kind ab 5 Jahren mitentscheiden darf: http://fachanwaeltin-familienr…eim.de/2009/02/kindsname/


    Wenn man etwas recherchiert und nicht nur die ersten 3 Seiten von Google nimmt, stösst man auch auf Berichte, in denen steht, dass man das Kind ab 5 Jahren miteinbeziehen darf in die Entscheidung.
    Meine große wurde letztes Jahr ja sogar im Alter von 4 Jahren vor Gericht befragt. da haben sich auch viele gewundert, aber schneibar sieht es das Gesetz inzwischen anders mit der Rechtsentscheidungsfähigkeit bei Kindern.

    "Akustisch spielen ist total gay und überhaupt nicht metal." Nathan Explosion (Frontmann von Dethklok)

  • MWn. musst Du zumindest nachweisen, dass es für die Kinder kindswohlgefährdend ist, weiterhin den Namen der Mutter zu tragen-
    die kann z.B. sein, wenn der Name in der Stadt so bekannt ist, dass der Name an sich schon stigmatisiert-
    oder, wenn sie z.B. auf Grund von Kindswohlgefährdung verurteilt wurde, und dies jeder im KiGa/der Schule weiss....


    Für alles weitere müsste man mEn. die Kinder sehr "aufrütteln", und vermutlich/eventuell richten dies mehr Schaden an, als den ursprünglichen Namen zu aktzeptieren-


    Hier sind die Kinder noch so klein, dass sie eigentlich mit dem Namen an sich keinen negativen Bezug haben können-
    ausser, dass sie heissen möchten, wie Du :sonne
    (das ist verständlich, aber nicht wirklich schädlich, wenn dem nicht so ist ;-) )


    Ich denke, es ist einfacher den Kindern die Regeln der Namensgebung in DE klar zu machen-
    Der Wunsch wird ja mehr Deiner sein, als ihrer....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)