Ausland die Dritte

  • Hallo Zusammen,


    KV hat mal wieder schlechte Laune und fühlt sich offenbar dazu genötigt, sporadisch bei mir anzurufen und einfach seine schlechte Laune herauszulassen.


    Es ist tatsächlich so, dass er meint er müsse mich auf dem Weg zur Arbeit anrufen und mir erzählen, wie gut es ihm geht und wie instabil ich doch bin bzw. den Kindern würde es ja bei mir nicht gutgehen. Ehrlich? KV ist zu keinem Elternabend, Fussballspiel, Sommerfest, Zeugnisgespräch, Kindergeburtstag seiner Kinder usw. dabei. Keine Arzttermine, nix! Große und kleine Sorgen fange ich auf. Alltag ist komplett meine Aufgabe und Erziehung zu 90% ebenfalls. Als kleine 3er Familie geht es uns gut. Nur KV soll mich in Ruhe lassen und so wenig Schaden wie möglich an den Kindern lassen. Ich habe einfach keine Lust mehr alles auszugleichen (Ausraster in der Schule vor anderen Eltern und Kindern und Lehrern usw. oder meinem Sohn als Klassenbesten/Hochbegabten zu sagen, dass er mehr erwartet hätte -Notentechnisch - da kann ich nur noch den Kopf gegen die Wand hauen)...


    Nun aber rief er zuletzt an "nur um mir zu sagen, dass er sein halbes Vermögen (nicht das Ganze? - Ironie off) einsetzen würde, falls ich jemals mit den Kindern ins Ausland wolle. Oh, wie gerne würde ich. Einfach mal wieder raus aus dem Post-Scheidungs-Mist. In der Scheidungsfolgevereinbarung steht immer wieder ... "im Falle KM in das Ausland geht, zahlt KV nix für Krankenkasse, nix für Schule etc".


    Könnte man das ggf. als Indiz nehmen, dass der KV sich damit indirekt einverstanden erklärt hat, dass ich ggf. mit den Kindern wieder zurück ins Ausland gehe? Man muss dazu sagen, dass KV selbst eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, ich und die Kinder auch. d.h. drei unterschiedliche Staatsbürgerschaften - gemeinsame ist die Deutsche.


    Er bringt das Thema in letzter Zeit - also Scheidungsfolgevereinbarung und damit verbunden diese Passagen immer wieder auf das Tablett. Weiß er hier mehr als ich? Ist es mir somit indirekt erlaubt ins Ausland zu gehen? Es ist aber nichts geplant. Fakt ist, dass ich sicherlich zurückgehen werde wenn die Kinder 18 sind. Alles andere sind meine Wünsche die aber nicht mit der Realität vereinbar sind. Glaube ich.

  • Rosie, das halbe Vermögen einsetzen um zu verhindern das ihr geht?


    Ganz ehrlich, so wie ich Deinen Ex hier wahrnehme, er würde dich und die Kinder niemals aus D gehen lassen!


    Warum, weil er dann die Kontrolle verliert und das macht er nicht!


    Der lässt Dich niemals los, also so lange zumindest die Kinder von Euch abhängig sind.


    Ich würde jegliches Telefonat abwürgen, fragen was ist und sobald es wirklich nur darum geht dir irgendwas zu wollen - schönen Tag Ex, such dir wen anderes zum erzählen!!


    Red nicht mehr mit ihm, ich würde nur noch mailen!


    So hast du sämtliche Beleidigungen, Drohungen von ihm schriftlich - kann Frau ja mal brauchen möglicherweise. :brille



    Hör auf ihm Raum zu geben für seine Shows! Du bist doch wer!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Hallo RosefieldRd,


    KV kennt Dich und Deine Träume.
    Nun weckt er einen alten Wunsch in Dir, hält den schön warm.
    Das verbindet er mit der Ankündigung was Du zu erwarten hättest in diesem Falle.
    Man könnte auch sagen: Er quält Dich ein bisschen.


    Ich schließe mich Elin an:
    Es gibt Dinge, die müssen nicht besprochen werden. Weder vor der Arbeit, noch danach und auch nicht am Wochenende.


    Abgesehen davon, dass Du als alleinerziehende, voll berufstätige Mutter nur sehr wenige freie Zeiten hast in Deinem Leben und (anders als andere Menschen) eigentlich nie Langeweile:
    Es ist doch sowieso viel effektiver wenn er Deine (seiner Meinung nach existenten) Instabilitätsprobleme bitte schriftlich an Dich adressieren würde. Dann vergisst Du kein wichtiges Detail seiner Analysen und kannst das gezielt mit Fachleuten besprechen, die Dir dann helfen werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hacj - Danke Ihr beiden. Ich musste grade echt lachen...


    Kennt sich allerdings jemand mit der Formulierung im Scheidungsdingsda aus? Mir scheint, er hat Muffensausen. Vielleicht sollte ich grade deshalb ins Ausland gehen... Dann ist das mit der Kontrolle schlecht.

  • Das ist fast ganz einfach :


    Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, ist ein Wohnungswechsel ins Ausland soweit ich weiß nur mit Zustimmung des anderen Elternteiles möglich.
    Wenn Du das alleinige ABR hast kann es anders aussehen.


    Informiere Dich vorher bei einem Anwalt, bloß nicht einfach umziehen und fertig. Das kann böse Folgen haben. (Kindesentziehung)


    Aber mal so ne Frage :
    Wenn ihr zusammen drei Staatsbürgerschaften habt, welche haben dann die Kinder, auch drei oder nur zwei, oder nur die deutsche ?

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

    Einmal editiert, zuletzt von Vater_77 ()