Ihr Lieben, ich hab mal eine Frage an euch....habe zwar schon gegoogelt, aber da gehen wohl die Ansichten und Entscheidungen der Gerichte weit auseinander.
Kurz zur Info...wir sind seit 7 Jahren getrennt und auch geschieden, Ex ist mittlerweile wieder verheiratet. Wir haben zwei Kinder, die bei mir leben. Unser Verhältnis ist sehr schlecht, wir reden nicht mehr miteinander, das hat aber seine Gründe.
Ex zahlt den Mindestunterhalt für beide Kinder.
Nun ist es so das in diesem Jahr beide Kinder eine Klassenfahrt machen...zusammen gerechnet kostet mich dieser Spaß 620€. Ohne Taschengeld. Das brauchen beide zusätzlich, da teilweise auch Essen mitfinanziert werden muss. Also eine schöne Stange Geld.
Es heisst ja eine Klassenfahrt ist länger geplant und man hat die Möglichkeit daraufhin zu sparen. Was aber wenn es nicht viel zu sparen gibt? Ich arbeite 120 Std im Monat und verdiene echt nicht viel. Anspruch auf Wohngeld habe ich allerdings nicht, hab ich schon versucht. Ich hab mir jetzt schon einen Minijob für nebenher gesucht um solche Ausgaben stemmen zu können.
Ex weigert sich sogar den Kids etwas Taschengeld mit zu geben, mit dem Hinweis darauf das er ja wohl jeden Monat genug zahlt.
Wie läuft das bei euch?
Lieben Dank schon mal für eure Antworten...