Begründung bei Arge für Umzug

  • Hallo zusammen,


    ich bin Teilzeit berufstätig, lebe mit meinem Sohn zusammen auf dem Land und wir erhalten ergänzend Harz V. Seit diesem Jahr geht mein Sohn in die nächst größere Stadt aufs Gymnasium, 5. Klasse. Mein Arbeitsplatz ist direkt an meinem Wohnort.


    Wir haben jetzt eine Wohnung in der Stadt angeboten bekommen. Wäre für uns ideal, da die Schule dann für ihn per Fahrrad erreichbar wäre. Momentan habe ich ihn 3 X die Woche per Auto abgeholt, da die Busverbindung am Nachmittag ziemlich schlecht sind (Nachmittagsunterricht bis 2Uhr, nächster Bus geht um 16.30 Uhr, kein Aufenthaltsraum in der Schule). Ich müsste nach einem Umzug dann zwar jeden Tag die Strecke zur Arbeit mit dem Auto fahren, aber ihn eben nicht mehr abholen und er könnte direkt nach Hause laufen. Auch das ständige "Mama, kannst du mich zu Kumpel X..., zum Fussi etc. würde entfallen, da er dann Stadtbusse benutzen kann. Und wir wollen beide weg vom Land, da hier eben (außer meiner Arbeit und nervigen Nachbarn) wirklich nichts ist (*Decke auf Kopf fall*).


    Die Wohnung in der Stadt ist ca. 80 € teurer als die bisherige. Die Arge muss ja vor Mietvertragsunterzeichnung dem Umzug zustimmen und will jetzt eine schriftliche Begründung von mir, weshalb wir umziehen wollen. Habt ihr Ideen, wie ich das noch sinnig begründen kann?




    :thanks:

  • die beste begründung wäre vermutlich die aussicht auf einen vollzeitjob in der stadt, bzw. allgemein (oder langfristig) bessere aussichten auf eine verbesserung der arbeitssituation. das dein derzeitiger job ausgerechnet in dem dorf ist indem ihr z.zt wohnt ist vermutlich eher kontraproduktiv.


    gibt es denn evtl. chancen auf ein volzeitstelle in der stadt? es ist blöd so abhängig zu sein!

    Stell dir vor, du wärst verzaubert.

    How to be an Artist-SARK

  • In der Stadt gelten doch bestimmt andere Mietobergrenzen, sind die da schon einberechnet? Also müsstest du die 80€ aus eigener Tasche draufzahlen? Ich würde den Umzug vermutlich so begründen, wie du es hier beschrieben hast, dass es eben günstiger wäre (auch finanziell, dann fällt ja der Sprit fürs Chauffieren von Junior weg) und du so evtl. eher eine Vollzeitstelle in der Stadt annehmen könntest (weil besseres Zeitmanagement, nicht mehr so abhängig von den Schulzeiten,..)

  • Im Wesentlichen sehe ich das so wie Frisko. Allerdings gibt es hierzu eine interessante Gerichtsentscheidung, deren Begründung man vielleicht für eine Argumentation heranziehen könnte:


    Zitat


    Es können auch die besonderen Belange von Eltern und Kindern (vor dem Hintergrund des Art 6 Grundgesetz) solche beachtenswerte Gründe darstellen. Wie bereits dargestellt, ist auf das soziale und schulische Umfeld minderjähriger schulpflichtiger Kinder Rücksicht zu nehmen. Ebenso ist die Situation von Alleinerziehenden dahin zu überprüfen, ob sie zur Betreuung ihrer Kinder auf eine besondere Infrastruktur angewiesen sind, die bei einem Wohnungswechsel in entferntere Ortsteile möglicherweise verlorenginge und im neuen Wohnumfeld nicht ersetzt werden könnte (BSG Urteil vom 19.2.2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr 19 RdNr 35). Auch Angehörige unterer Einkommensschichten, die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind, werden sich bei der Frage nach Kosteneinsparungen von diesen Gedanken leiten lassen.


    Umzug mit Hartz4


    In dem Gerichtsverfahren ging es zwar um eine Kostensenkungsmaßnahme, aber es spricht ja einiges dafür, das im Einzelfall auch die Belange von Alleinerziehenden hier zum Tragen kommen, also warum nicht auch für einen Umzug? Entsprechende Schwierigkeiten für das Kind sind bei den Schulwegen ja wie geschildert gegeben.


    Die Begründung, das der Sprit für das Chauffieren wegfällt, zählt nicht, weil dafür TE dann ja mit dem Auto zur Arbeit muß. Allerdings kann TE dann die Kosten von der Steuer absetzen.