BerechnungEinkommenbeiAufstockung

  • Bin jetzt vollends verwirrt ... :hae:
    Ich dachte immer, vom Netto wird der Freibetrag abgezogen und dann vom Rest darf man 20% behalten.
    Irgendwie stimmte das auch immer in meinen Nachrechnungen. :rolleyes3:
    Da ich jetzt ein verändertes Einkommen habe, ist mir aufgefallen, dass es vom Brutto minus Freibetrag noch 20% sind ....


    Hab ich mal eine Gesetzesänderung verpasst, oder wieso ist mir das neu?
    Ich bilde mir auch ein, hier immer nur von Netto gelesen zu haben .... ? ?-(

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Die Erwerbstätigenfreibeträge nach §11b Abs. 3 SGB II werden vom Brutto aus berechnet. Obere Kappungsgrenze für die Freibeträge sind 1.500 Euro Brutto.
    Probier mal den Rechner des BMAS von hier:


    https://www.sgb2.info/freibetrag/rechner


    Zur Erläuterung:


    Zitat

    Vom Teil des Einkommens, das zwischen 100 und 1000 Euro liegt, werden 20 Prozent nicht angerechnet. Vom Teil des Einkommens, das zwischen 1000 und 1200 Euro liegt, werden 10 Prozent nicht angerechnet. Hat der Erwerbstätige ein eigenes minderjähriges Kind oder lebt ein minderjähriges Kind in seiner Bedarfsgemeinschaft (auch ein fremdes), wird stattdessen vom Teil des Einkommens, das zwischen 1000 und 1500 Euro liegt, 10 Prozent nicht angerechnet.


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/…iten_bei_Erwerbseinkommen