Aufenthaltsbestimmungsrecht freiwillig abgeben?

  • Wenn zwei sich streiten schadet es dem dritten.


    Ist es möglich Aufenthaltsbestimmungsrecht freiwillig abzugeben? Im Streitfall kann man es ja beantragen und muss entsprechende Gründe bei Gericht daür vortragen. Wenn es ein Elternteil aber nun beantragt und der andere im Antrag zustimmt. Geht so etwas überhaupt?


    Ja ja ich weiß, damit macht man sich immer verdächtig. Aber aus Schaden lernt man...

  • Ich habe 2013 das alleinige Sorgerecht beantragt, da mein EX Mann es nicht mehr wollte. Das war eine Sache von einer halben Stunde vor Gericht.

    :hae: Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedanken loses Denken :hae:


    :lgh :lgh :lgh

  • Beim ABR ist es nicht nötig, dass es einer von beiden allein hat. Man kann sich gemeinsam darauf einigen, wo das Kind wohnt. Nach einem halben Jahr muss der UET dann vor Gericht, wenn das Kind zu ihm ziehen soll und der bisherige BET nicht damit einverstanden ist. Sollten beide einverstanden sein, die Rollen zu tauschen oder ein Wechselmodell einzuführen, ist das auch kein Problem.


    Daher: Auf das ABR freiwillig zu verzichten ist rausgeworfenes Geld.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Mir geht es darum das die Schmetterlinge in ihrem Bauch sie ins Ausland treiben könnten. Und ich möchte wenigstens was kleines in der Hand haben. Eine einvernehmliche Lösung ist natürlich immer toll, bringt aber rein gar nichts sollten doch die Spinnereien anfangen.


    Wie ist das mit dem halben Jahr zu verstehen? Gibt es da ne Grundlage?


    Edit: Da ist mir das Geld auch egal, wird ja kein Vermögen sein.

  • S lange das Kind bei dir lebt, fange ja keinen Prozess an. Das OLG Hamm hat in einem Grundsatzurteil festgelegt, dass ein Aufenthaltswechsel nur stattfinden darf, wenn beim anderen Elternteil "erhebliche" Verbesserungen des Kindeswohls erkennbar wären. Diese Latte des "erheblich" ist natürlich sehr hoch. Da musst du schon erhebliche Mängel vorweisen, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu verlieren oder der Wunsch des über 12 Jahre alten Kindes wird berücksichtigt (dann kann das ganz schnell gehen ...).


    Ihr seid gerade in der Trennungsphase. Da ist noch nichts festgeschrieben und der Aufenthalt des Kindes beim einen oder anderen Elternteil ist nicht "verfestigt". Dafür setzen die OLGs ungefähr 6 Monate an. Dann hat der andere Elternteil Zeit genug gehabt, um sich darüber klar zu werden, ob er das Kind (auch) haben will usw. Ab sechs Monaten müsste also eine erhebliche Verbesserung fürs Kind eintreten. Bis sechs Monate (ungefähr) reicht es, wenn es beim einen oder anderen nur einen hauch besser wäre ... Und das würfelt ein Richter oft aus ... "Mama schmiert bessere Nutella-Brote, Papa kickt besser Fußball ...")


    Jeder Tag mit Kind hilft dir also ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn beide sich einige sind den Aufenthalt des Kindes betreffend, dann gibt es gar keinen Grund, in die Elternrechte einzugreifen. Seid ihr euch einig- wunderbar und alles bleibt so. Seid ihr euch nicht einig- Gang vors Gericht.
    Will einer nun das ABR abgeben, kann er es gerne tun. Aber wozu?


    Gruß

  • Ok, das mit den sechs Monaten klingt plausibel. Vielleicht ist es wirklich besser keine schlafenden Hunde zu wecken. Allerdings werde ich dadurch nicht unbedingt besser schlafen können. Ich traue ihr es zu einfach abzuhauen, wenn sie den Kleinen hat.


    Schauen wir einfach mal wie es sich entwickelt.


    Auf jeden Fall danke für eure Tips!