Unterhalt für Ex-Frau Kind aber bei mir

  • Hallo an alle,


    auch wenn die Trennung noch recht frisch ist und noch einiges zu klären ist habe ich eine wichtige Frage. Zu Trennungsunterhalt und Unterhalt für Kinder gibt es ja nun sehr viele Informationen. Bei wird kann es aber etwas spezieller werden, daher meine Frage.


    Da meine Ex-Frau weniger verdient, muss und will ich Unterhalt an sie zahlen. Wenn nun aber das gemeinsame Kind zu mir kommt, wäre sie diesem Gegenüber ja auch unterhaltspflichtig. Ihr Einkommen liegt aber unter dem Selbstbehalt. Würde denn mein Unterhalt an sie als Einkommen in dem Sinne angerechnet werden, dass es ihr zuzumuten wäre, Kindesunterhalt zu zahlen?


    Das klingt echt blöd ist aber meine Frage und gefunden habe ich dazu auch nichts.

  • Wieso sollte das Kind bei dir wohnen??


    Wie alt ist das Kind??


    Wenn du ihr Unterhalt zahlst, dann zählt dieser zu ihrem Einkommen dazu. Ich verstehe den Sinn nicht ganz, warum du das tun möchtest. Damit sie dir das Geld dann wieder zurückgibt wegen dem Kind?? Kann man sich das nicht sparen?? Klingt irgendwie eh nach Mangelfall und demnach nur nach Mindestunterhalt.

  • Bei mir war es so, dass beide Kinder bei mir gelebt haben, und ich zusätzlich noch einige Zeit an Ex Unterhalt zahlen musste-


    Wenn das Kind bei Dir lebt, muss Deine Ex KU nach der DDorfer Tabelle zahlen- sie hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, und muss somit (theoretisch) alles tun, um den KU auch zahlen zu können-
    wenn ihr Gesamt EK (also Trennungsunterhalt zzgl. ihrem EK) unterhalb ihrem Mindestbehalt liegt, würde das Jugendamt für 6 Jahre oder bis zum 12 Geburtstag mit Unterhaltsvorschuss "einspringen"


    Du kannst natürlich auch keinen KU fordern, dann muss sie auch nicht zahlen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Schon mal danke für die Antworten!


    Warum sollte der Zwerg nicht bei mir wohnen?


    Also verstehe ich es richtig das mein Unterhalt an sie und ihr Lehrlingsgehalt zusammen als Einkommen zählt und sie dann entsprechend Tabelle zahlen müsste? Von mir aus kann man das auch verrechnen, mir ist das egal. Es ging halt nur um die Frage an sich.

  • In Deutschland wird Unterhalt nicht gegeneinander aufgerechnet. Wenn deine ex zusätzlich noch öffentliche Gelder bezieht wirst du auch von denen angeschrieben und musst dein Gehalt, Mietkosten etc offen legen. Deine Frau darf auf den Trennungsunterhalt in diesem Fall nicht verzichten.


    Meine ex bekam und bekommt auch immer noch ALG2 seit der Trennung. Ich habe das schreiben dann ausgefüllt und zurück geschickt. Glücklicherweise brauchte ich keinen Trennungsunterhalt zahlen. Als Begründung stand drin, weil sie auch keinen Unterhalt für die 2 Kinder zahlen kann. Ich glaube aber dass es daran lag was ich noch zusätzlich auf den Fragebogen geschrieben habe. Das waren allerdings spezielle Dinge die nicht alltäglich sind.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Meine Frau macht eine Ausbildung und steht jetzt kurz vor dem dritten Lehrjahr, die Übernahme ist ihr schon zugesichert. Sie bezieht also nichts vom Staat.


    Und wie ich ja schon geschrieben habe, habe ich kein Problem damit für sie Unterhalt zu zahlen. Es ging lediglich darum ob mein Unterhalt an sie als Einkommen zählt und sich dadurch eine Unterhaltspflicht für das Kind ergibt.

  • Wenn sie so über den Selbstbehalt kommt, schon.


    Es hätte ja sein können dass sie durch ihre Ausbildungsvergütung nicht genug Geld zum überleben hat und zusätzlich aufstockt oder Wohngeld bezieht.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Wenn sie so über den Selbstbehalt kommt, schon.


    Es hätte ja sein können dass sie durch ihre Ausbildungsvergütung nicht genug Geld zum überleben hat und zusätzlich aufstockt oder Wohngeld bezieht.


    Nur das Lehrlingsgeld würde natürlich nicht reichen, da ist dann schon der Unterhalt dazu gerechnet. Um das mal aufzuhellen, wir wohnen noch zusammen.


    Edit: Der Signaturspruch ist ja mal perfekt!

  • Solange ihr noch zusammen wohnt ist es auch noch was ganz anderes. Wahrscheinlich zahlst du allein die Miete. Da gibt es wahrscheinlich noch andere Regelungen, bis ihr getrennt wohnt. Damit kenne ich mich allerdings nicht aus.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Wenn sie keinen KU zahlt kannst Du m. E. den Unterhaltsbetrag fürs Kind zuerst von Deinem bereinigten Netto abziehen, denn von irgendwas muss das Kind ja auch leben. Vom Rang her steht sie eine Stufe unter dem Kind.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Trennungsunterhalt zählt zum Einkommen. Und wird auf alles angerechnet bzw. mit einbezogen. ZB Wohngeld, Aufstockung - und eben auch bei der Kindesunterhaltsberechnung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da habt ihr mich, wie es scheint, falsch verstanden....


    Es gibt nichts daran auszusetzen, dass ein Kind beim Vater wohnt, auch wenn ich das bei mir tatsächlich ausschliesse.


    Ich gehe halt nur immer davon aus, dass ein Kind vorrangig bei der Mutter bleibt und wollte nachfragen, wie Gotteshand darauf kommt, dass das Kind bei ihm wohnen wird.

  • Ich gehe halt nur immer davon aus, dass ein Kind vorrangig bei der Mutter bleibt


    So war das wohl früher mal. :strahlen


    Aber inzwischen jagen Männer nicht mehr dem Mamut hinterher .... Frauen bleiben nicht mehr in der Höhle zurück

  • Wenn sie keinen KU zahlt kannst Du m. E. den Unterhaltsbetrag fürs Kind zuerst von Deinem bereinigten Netto abziehen, denn von irgendwas muss das Kind ja auch leben


    nein, in diesem Fall nicht, da das Kind ja UHV berechtigt ist ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Stimmt.


    Ich kann mir aber niemals vorstellen mein Kind nicht bei mir zu haben und frage mich auch immer, wie Mütter auf ihr Kind verzichten können.


    Manchmal ist es besser für das Kind, wenn es beim Vater ist. Wenn es der Mutter zB gesundheitlich nicht gut geht oder es anderweitige Probleme gibt. Wenn dem aber nicht so ist und es das Kind gleichgut bei Mutter bzw. Vater aufgehoben wäre, frage ich mich immer, warum das Kind dann zum Vater soll.


    Das klingt jetzt etwas schräg, aber ich weiss nicht wie ich es besser schreiben soll.

  • Wenn dem aber nicht so ist und es das Kind gleichgut bei Mutter bzw. Vater aufgehoben wäre, frage ich mich immer, warum das Kind dann zum Vater soll.


    weil es GsD viele Eltern gibt, die in der Lage sind, das Kindswohl über das Eigene zu stellen ;-)


    in den allermeisten Fällen ist es so, dass beide ET mehr oder weniger (also nicht messbar) gleich gut geeignet sind-
    (daher die vielen vielen Gutachten.... die wären ja nicht nötig, wenn es eindeutig wäre) und selbst ein Gutachten stellt nur eine Momentaufnahme da-


    Der vermeintlich "bessere" muss es nicht unbedingt sein, und das kann sich auch häufiger ändern


    (Ausnahmen sind klar- aber, die hattest Du ja ausgeschlossen)-


    bisher ist es so, dass die meisten Kinder nur deshalb bei der Mutter bleiben, weil die oft ihren Job aufgibt, und der Vater weiterarbeitet....
    dies tun sie, da Frauen immer noch häufig weniger verdienen, und es sich von daher (und auf Grund der dämlichen StKl III) anbietet, dem Staat nix zu schenken-
    da sich dies GsD wandelt, wandelt sich auch die Häufigkeit, in der die Kinder bei der Mutter/dem Vater bleiben


    Erinnere Dich an das Urteil des Salomon :winken:

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nun, da aber die Mütter dann auch verpflichtet sind arbeiten zu gehen, wenn es zu einer Trennung kommt, relativiert sich das wieder....


    Was ich nur nicht ganz verstehe: wenn es doch egal ist, wo das Kind wohnt, weil es bei beiden Eltern gleich gut aufgehoben ist, wieso sollte das Kindswohl unter dem eigenen stehen? Und warum stelle ich mein Wohl über das Wohl meines Kindes, wenn ich möchte, dass sie bei mir wohnt (bei uns will das der Vater übrigens auch, was ich als Glück empfinde, weil wir sonst wohl vor Gericht gelandet wären).


    Hm, wie drücke ich es aus, das ich richtig verstanden werde......Ich kann nur nochmal das hier schreiben: Ich kann mir niemals vorstellen mein Kind nicht bei mir zu haben. Das ist meine Meinung.


    So und nun genug damit. Eine Grundsatzdiskussion wollte ich nicht vom Zaun brechen, weil sie nicht nötig ist und am Thema vorbei führt. Hauptsache den Kindern geht es gut, egal bei wem sie aufwachsen bzw. leben und sie werden nicht als Werkzeug gegen den jeweils anderen Elternteil benutzt.


  • Ich könnte mir auch nicht vorstellen dass die Kinder nicht bei mir leben.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S