Hallo,
Ich bin gerade sehr erschüttert und enttäuscht.Ich hatte in der Vergangenheit schon geschrieben,das KV bipolare Depressionen hat und Quartalstrinker ist.Zu beidem fehlt ihm die Einsicht,obwohl ihm mehrfach beides diagnostiziert vor vier Jahren sogar ein Gutachten darüber erstellt wurde.nun ist er in m Januar während des Umgangs mit unserem Sohn Auto gefahren.meine Familie,die dies mitbekommen hat,schrieb eine Stellungnahme.Es interessiert bei Gericht einfach Niemanden.Im Juni beantragte KV den Umgang auszuweiten also mit Übernachtung.was soll ich sagen,jetzt hat er zu Dienstag und Donnerstag jedes zweite woe von Freitag bis Sonntag in den Sommerferien 3 Wochen am Stück.ich mag mir gar nicht vorstellen,was ist wenn ihn die Situation überfordert und Freund Alkohol das Zepter übernimmt...
Wie kann man als Richterin solch eine Entscheidung treffen???In meinen Augen ist dieses Urteil ein Freibrief für seinen Alkoholkonsum während des Umgangs.