Umgang erweitert trotz Gutachten

  • Hallo,


    Ich bin gerade sehr erschüttert und enttäuscht.Ich hatte in der Vergangenheit schon geschrieben,das KV bipolare Depressionen hat und Quartalstrinker ist.Zu beidem fehlt ihm die Einsicht,obwohl ihm mehrfach beides diagnostiziert vor vier Jahren sogar ein Gutachten darüber erstellt wurde.nun ist er in m Januar während des Umgangs mit unserem Sohn Auto gefahren.meine Familie,die dies mitbekommen hat,schrieb eine Stellungnahme.Es interessiert bei Gericht einfach Niemanden.Im Juni beantragte KV den Umgang auszuweiten also mit Übernachtung.was soll ich sagen,jetzt hat er zu Dienstag und Donnerstag jedes zweite woe von Freitag bis Sonntag in den Sommerferien 3 Wochen am Stück.ich mag mir gar nicht vorstellen,was ist wenn ihn die Situation überfordert und Freund Alkohol das Zepter übernimmt...
    Wie kann man als Richterin solch eine Entscheidung treffen???In meinen Augen ist dieses Urteil ein Freibrief für seinen Alkoholkonsum während des Umgangs.

  • Das ist übel.


    Wenn er nicht mehr Autofahren darf - keinen Führerschein mehr besitzt - dann darf er auch nicht fahren - das müßte Polizei & Staatsanwalt schon interessieren.


    Krankheiten sind grundsätzlich erst mal kein Grund den Umgang zu verweigern. Es gibt sogar Kinder die dauerhaft bei kranken Elternteilen wohnen.
    Schwer wird eine Gefährdung des Kindes nachzuweisen - wenn bisher nichts passiert ist.


    Wie alt ist das Kind ? Du kannst nur am Verhalten des Kindes arbeiten - und das auch noch ohne direkten Bezug auf den anderen Elternteil.
    Gibt es Kontaktpersonen in der Nähe, die das Kind im Zweifelsfall immer kontaktieren kann ?
    Übt telefonieren. Lernt Telefonnummern auswendig.
    Grundsätzlich das Thema "Notruf absetzen" trainieren.


    Weißt du was ich meine ?

  • Hallo,
    Ich werde auf jedenfalls Beschwerde gegen das Urteil einlegen.Wenn ich richtig informiert bin bekomme ich dadurch "Aufschub ",weil bis zur endgültigen Klärung die alte Umgangsregelung gilt.Sehe ich das falsch?Morgen früh habe ich einen Termin beim Jugendamt.Es kann doch nicht sein das meine Bedenken hinter verschlossenen Türen,damit meine ich auch das Jugentamt als gerechtfertigt angesehen werden und vor Gericht so getan wird als gäbe diese Fakten nicht nur weil noch nichts "gravierenderes" passiert ist als eine Trunkenheitsfahrt inklusive Kind.
    Deine Tipps finde ich gut,es tut mir nur in der Seele weh unser Kind für den Notfall zu trainieren,weil der Vater sein Leben nicht in den Griff bekommt.Aber ich glaube das ist jetzt wohl das kleinere Übel :rolleyes2:

  • Hallo Nimak,


    ich verstehe deinen Frust und deine Sorge sehr gut. Leider wird seit 2012 nicht mehr zum Wohle des Kindes entschieden sondern nur noch bei Kindeswohlgefährdung, die bedauerlicherweise eindeutig vorliegen muss.Auch Krankheiten stellen da keine Einschränkungen mehr da solange keine Vernachlässigung oder Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wie geht es denn deinem Kind generell mit dem Umgang? Ist es gerne beim KV? Wenn es schon alt genug ist, würde ich ihm ein Handy mitgeben mit eingespeicherten Nummern (natürlich Kindersicher was Internet etc betrifft) und ihm genau erklären was es ggf tun kann oder soll. Regelmäßige Absprachen sind in so einem Fall absolut notwendig ohne dem Kind angst zu machen natürlich. Einfach nur im Sinne von "wenn du dich nicht wohl fühlst oder nicht weiter weißt rufst du da oder dort an, es ist immer jemand für dich erreichbar"....


    Das Urteil anzufechten wird wahrscheinlich nicht leicht sein, kommt sehr stark darauf an wie das JA dazu steht. Hat dein Termin beim JA was für dich sinnvolles ergeben?


    LG

  • Hallo Johanne,


    Unser Sohn ist gerade vor einer Woche 5 geworden.da steht ein Handy noch nicht zur Diskussion.es geht ihm im Umgang soweit gut,nur das vieles einfach laufen gelassen wird.damit meine ich den täglichen Umgang mit Medien etc.
    Was ich natürlich dann wieder ausbaden und gerade rücken darf.aber es ist ok,bei mir geltenklare Regeln und unser Sohn kommt da einigermaßen schnell wieder rein..
    Der Termin beim Jugendamt steht morgen früh an.Es hatte sich bei einem Termin vor der GV der anwesende andere SB dazugesetzt um die Lage zu besprechen.dort meinte er,das er vollkommen nachvollziehen kann warum ich meine Bedenken habe und er persönlich würde seinen Sohn auf keinen Fall unter diesen Umständen zur Übernachtung dort lassen.Genau diese SB war stellvertretend bei der GV und gab sein ok für den Umgang mit Übernachtung....