Evtl. wurde dergleichen hier schon öfter gefragt/ diskutiert aber ich habe auf die Schnelle keine Antworten gefunden..
es geht um Folgendes: Sohn geht ab September in die Kita. Ich wusste, dass das Kiga-Jahr im August beginnt, d.h. dass der Beitrag ab August fällig ist und natürlich durchweg bezahlt wird, auch wenn Ferien sind- Zum Glück wird dieser momentan von der Gemeinde übernommen.
Nun war mir aber nicht klar, dass das Geld fürs Mittagessen, hier satte 50 Euro im Monat, ebenfalls gezahlt werden soll wenn Ferien sind, d.h. die ersten 50 Euro sind ja im Voraus dann schon Anfang August zu zahlen.
Nun bekommen wir u.a. ALG II, einen Minijob habe ich derzeit nicht. Von dem Regelsatz gehen derzeit 60 Euro an Raten ab (Rückzahlung Darlehen Mietkaution und Schulden aus der Zeit mit KV (zu viel verdient damals)), dazu Ratenzahlung an den Stromanbieter, nochmal 20 Euro. Es fehlen also schonmal 80 Euro vom Regelsatz..
Aber davon mal abgesehen. Wenn Sohnemann zu Hause ist weil Ferien (Tagesmutter hat auch Ferien) und ich quasi kein Essengeld spare, muss ich das trotzdem vom Regelsatz zahlen? Kann ich lediglich die 10 Euro aus dem BUT-Paket dazu bekommen?
Ich wüsste gerade nicht, wie ich das Essengeld berappen sollte!? (mal abgesehen davon, dass ich nicht die ganzen Ferien lang mit Sohnemann zu Hause hocken und Butterbrot essen möchte)