Gutachten , wie schätzt ihr das ein ?

  • Hallo


    Hoffe es ist ok, wenn ich noch einmal separat frage.
    Es läuft ein Gutachten , angeregt durch das Jugendamt wegen Verdacht Kindeswohlgefährdung.
    Es soll beantwortet werden wie das Sorgerecht verteilt werden soll, wie der Umgang gestaltet werden soll, welche Hilfen die Eltern benötigen und es soll eine einvernehmliche Lösung mit den Eltern erarbeitet werden.


    Das erste Gutachten wurde wegen Befangenheit des Gutachters abgelehnt auf Antrag der Mutter, da er versuchte eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Ansonsten wurde das Gutachten vom OLG gelobt und inhaltlich war auch alles ok.


    Der neue Gutachter hat nun exakt diesen Zusatzauftrag :-)


    Beim ersten Treffen erklärte mir der Gutachter schon warum meine Tochter mich derzeit ablehnen muss, sie trägt Verantwortung für die Mutter, die sie denkt schützen zu müssen. Ich habe Familie, stabiles Leben, Mutter hat nur die Tochter. ( auch wenn diese eher bei den Großeltern lebt )
    Kind kämpft also wie verrückt um die Anerkennung von der Mutter und kann gar nicht sagen, dass sie uns besuchen möchte.
    Verstehe ich alles, dem ist auch so, das Mädchen kann im Moment nur so handeln.
    Er ermutigte mich Zeugnisse auch einzuklagen, es würde gar nicht gehen, dass sie mir dies alles vorenthält.
    Er kündigte einen Hausbesuch an, um sich die Räumlichkeiten anzusehen. Meine Frau und Kinder müssen nicht extra unterwegs sein, wohnen ja hier.
    Er wollte meine Tochter noch alleine treffen, hatte er noch nicht, und sich dann melden.


    Es vergingen zwei Wochen bis er anrief. Nun möchte er ausdrücklich mit mir und meiner Frau sprechen.
    Hört sich anders an, als es sei ok wenn sie da sind.
    ?????? Was kann das bedeuten ??
    Eine einvernehmliche Lösung versuche ich seit 8,5 Jahren zu erzielen, vergeblich.
    Der letzte Gutachter ist aucb daran gescheitert, da meine Ex alles ablehnt.


    Welche Auswirkungen hat so ein Verhalten, wenn es Auftrag des Gutachters ist ?


    Vielen Dank für Eure Einschätzung.

  • Es vergingen zwei Wochen bis er anrief. Nun möchte er ausdrücklich mit mir und meiner Frau sprechen.
    Hört sich anders an, als es sei ok wenn sie da sind.
    ?????? Was kann das bedeuten ??


    Deine frau ist ein wichtiger teil des familiären Lebens. Der sorgfältig arbeitende Gutachter will euch natürlich beide sprechen, um einschätzen zu können, wie Umgang und/oder wohnen der Tochter bei euch möglich wäre, wie sehr ihr beide die Dinge zusammen tragen würdet und könnt. Mach dir also keinen großen Kopf.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für Deine Einschätzung.
    Mich wundert die Wandlung von "macht nix wenn sie da ist " zu " ich möchte mit ihr auch sprechen "


    So wie ich ihn verstanden hatte damals, ging es nur um die Räumlichkeiten einmal zu sehen und sich ein Bild zu machen.


    Eigenes Zimmer hat sie ja eh hier , wir wären sofort bereit ;-) Betreuung ist gesichert, mein AG bereit dass ich ein paar Wochen Überstunden nehme und kürzer arbeite ,....
    Hoffe dennoch weiterhin dass ihre Mutter irgendwann mal einlenkt, denn für meine Tochter würde all das wahr werden, was ihre Mutter ihr seit Jahren einredet. Zumindest am Anfang wäre das sehr sehr schlimm für sie :-(
    Selbsterfüllende Prophezeiung ?

  • Hallo Rosenimo,


    ich kenne weder Dich noch Deine Geschichte. Trotzdem würde ich Dir gerne eine einzige Frage stellen....


    ...was, wenn Deine Tochter tatsächlich einen eigenen Willen entwickelt hat und einfach bei Ihrer Mama bleiben will?


    Hat nichts mit Deiner Frage zu tun.... Sorry.

  • Wenn ein Gutachter einen Zusatzauftrag hat, eine einvernehmliche Lösung mit den Eltern zu erarbeiten und ein Elternteil verweigert sich dieser Lösung dauerhaft, dann wird dies wohl im Gutachten auch so stehen und ich kann mir nicht vorstellen, dass dies auf positive Resonanz beim Gericht stößt. Letztlich bewertet aber das Gericht das Gutachten und entscheidet dann.


  • Dass dies nicht ihr eigener Wille ist, haben sowohl das erste Gutachten als auch zweimal das OLG festgestellt.
    Das OLG erst mit dem Beschluss von gestern, der ihre Beschwerde gegen das Ordnungsgeld abwies. Mit sehr sehr deutlichen Worten.
    @ Volley : Dürfte ich Dir den zukommen lassen zur Einschätzung ?


    Ich habe im Oktober ! ein fröhliches Kind verabschiedet, welches motzte dass es nicht exakt die Hälfte der Ferien bei uns sein durfte.
    Welches mit seinen Geschwistern den nächsten Umgang plante und Ausflugsziele für den Osterurlaub suchte im Ausland.
    Es war alles schön, harmonisch, sie feilschte um jede Minute dass wir später losfahren.
    Ich achte sehr darauf dass sie garantiert pünktlich Zuhause ist.


    Zwei Wochen später hatte sie Angst vor mir, wollte nie wieder zu uns.
    Meine Ex kündigte es im Urlaub schon an.
    Wir haben es gewagt das Handy mit Ortungsapp auszuschalten.
    Seitdem war sie nicht mehr hier.

  • Beim ersten Treffen erklärte mir der Gutachter schon warum meine Tochter mich derzeit ablehnen muss


    Er ermutigte mich Zeugnisse auch einzuklagen


    ohne jetzt auf die Sache eingehen zu wollen/können (das sind mir persönlich einfach zu wenig Informationen)-
    macht sich der Gutachter mit einer solchen Vorgehensweise so was von angreifbar :kopf
    das ganze Gutachten ist aus meiner Sicht für die "Wicken" :frag


    Inhaltlich Recht hat er, dass ggf. (also sollte kein Umgang zustanden kommen) eine Pflichtinformatin eingeklagt werden kann-
    wobei das schon der zweite Schritt nach dem ersten ist-


    Persönlich finde ich dieses "Gutachtervorgehen" etwas seltsam (auch den Auftrag des Gutachtens durch das Jugendamt "Kindswohlgefährdung" )-
    insbesondere, dass ein Gutachter hier die Aufgabe eines Mediators übernehmen soll- das widerspricht idR. einem Gutachten...


    kann es sein, dass Du da etwas durcheinanderbringst? *grübel*
    (oder ich steh auf der Leitung :rotwerd )


    Wer klagt gegen wen worauf?
    Und was hat das Jugendamt damit zu tun?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nachbarn , Freunde und eigene Familie haben sich ans Jugendamt gewendet wegen Vernachlässigung und psychischem Druck auf das Kind.
    Zudem wegen der Wohnung.
    Ich bekam davon mit und fragte das Jugendamt was da los ist.
    Diese baten mich um meine Einschätzung , welche ich ihnen mailte.
    Da meine Ex sich dem Jugendamt komplett verweigerte ging eine Meldung ans Gericht.
    Vom Jugendamt aus.
    Dieses beauftragte dann dieses Gutachten weil Jugendamt und auch Verfahrensbeistand dies wollten.
    Ein Hausbesuch war erst nach 2 Wochen möglich, da stand der Termin aber schon.


    Wegen dem Zeugnis sagte er mir das, weil ich ihm erzählte dass ich seit Januar meine Ex danach frage. Das Jugendamt um Vermittlung bat.
    Meine Ex reagiert jedoch auf nix.
    Mein Anwalt schrieb den ihren an, setze eine Frist.
    Keine Reaktion.


    Ich erzählte ihm dass ich mir die Ablehnung nicht erklären kann, es war alles super hier. Kein Streit, Pläne etc.
    Er kennt die Akten , das erste Gutachten, er wollte mir aufzeigen in welcher Situation meine Tochter steckt.
    Die ich nachvollziehen kann und sie verstehe.


    Edit : Da nebenbei noch mehrere Verfahren laufen soll das Gutachten all dies mit abdecken.
    Habe das gemeinsame Sorgerecht beantragt und Umgang.
    Sie blockt alles ab und beantragt immerzu mir das Umgangsrecht zu entziehen.
    Ich musste jede Stunde Umgang mehr einklagen, alle Erziehungsberatungsstellen gaben auf. Oder sie kam nicht mehr.