Der Gesetzgeber ist bei der Voraussetzung für die Riesterzulage relativ eindeutig: Die Riesterzulage steht bei unverheirateten Eltern dem Empfänger des Kindergeldes zu. Das bedeutet in der Realität auch im Umkehrschluß, dass bei unverheirateten zusammenlebenden Paaren nur der die Förderung erhalten kann, der das Kindergeld bekommt - der andere geht leer aus. Siehe auch hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__85.html
Ist nicht gerecht, ist aber leider so.
Ja so kenne ich es eben auch. Danke für den Link.
Heißt für mich jetzt aber, ich werde es nicht mehr unterzeichnen. Oder mal seinen was meine RÄ sagt. Vielleicht lässt sich ja anwaltlich was schriftlich darlegen, dass er mir die Hälfte auszahlt und er unterzeichnet es.
Jedenfalls bin ich nicht mehr bereit, ihm jeden Gefallen zu tun.