Du hast einen richtigen Feind gewonnen ich hoffe du bist bald unter der Erde

  • Nein, ich muss Dir nochmal widersprechen.


    Zana alleine entscheidet, wer das Kind vom KiGa abholen darf und wer nicht. Und wenn sie sich jetzt entscheidet, dass der Vater die Tochter nicht abholen darf, dann gilt das, egal was vor 2 oder 1 Jahr mal entschieden wurde.


    Nachzulesen im Beschluss vom OLG Bremen http://openjur.de/u/31927.html


    Edit: Simbaby
    Bei Dir ist der Fall insofern etwas anders, weil Du die Übergabe des Kindes in der Kita im Gerichtsbeschluss stehen hattest. Wenn es so einen Beschluss aber nicht gibt, dann ist es eindeutig, dass der BET bestimmt, wer Kind abholen darf und wer nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • er ist seit 2 Monaten nicht mehr in diesem Unternehmen :crazy


    Wenn ich mich recht entsinne hat er einen ausländischen Pass.
    Ist er denn in Deutschland so verwurzelt, dass ein plötzlicher Umzug (evtl. mit Kindern) ins Heimatland total abwegig wäre ?
    Wenn ich mich recht entsinne hat er ja auch die eigene Wohnung aufgegeben.

  • Zana,


    Du mußt dich nicht darum kümmern, ob, wo oder was der Ex arbeitet. Das ist sein Leben. So schwer es ist, lass los!


    Einen Anwalt brauchst Du eigentlich erst beim Gericht. Ich würde mir dennoch jetzt einen nehmen und den schreiben lassen. Kein Kontakt mit Dir, alles nur und einzig schriftlich und über das Amt oder den Anwalt.


    So schnell wird Dich niemand als bindungsintolerant sehen. Zumindest niemand, der eventuell Entscheidungen treffen könnte. Was den Ex betrifft, ist bindungsintolerant vermutlich noch die geschmeichelte Beschreibung Deiner Person. Und? Es ist nicht wichtig. Nicht für Dich und Dein Leben. Sobald der Ex sich verantwortungsvoll verhält kan er Umgang haben. Vorher schützt Du die Kinder. Auch sowas zählt vor Gericht.


    Gruß

  • Zitat von »Zana81«
    er ist seit 2 Monaten nicht mehr in diesem Unternehmen


    Wenn ich mich recht entsinne hat er einen ausländischen Pass.
    Ist er denn in Deutschland so verwurzelt, dass ein plötzlicher Umzug (evtl. mit Kindern) ins Heimatland total abwegig wäre ?
    Wenn ich mich recht entsinne hat er ja auch die eigene Wohnung aufgegeben.

    Klingt beunruhigend. RA fragen wegen einer Grenzsperre! Dann können die Kinder nicht aus Deutschland ausreisen.


  • Wenn ich mich recht entsinne hat er einen ausländischen Pass.
    Ist er denn in Deutschland so verwurzelt, dass ein plötzlicher Umzug (evtl. mit Kindern) ins Heimatland total abwegig wäre ?
    Wenn ich mich recht entsinne hat er ja auch die eigene Wohnung aufgegeben.



    Ich kann ihn nicht mehr einschätzen.... ich denke eigentlich nicht das er sowas machen würde... er hat ja auch noch NEXT die er liebt :hae:



    was ich vor all diesem Theater schon überlegt habe und definitiv gemacht hätte wäre die Kinder zum letzten umgang nicht zu schicken vor den Sommerferien bei dem er in sein Heimatland fahren wird mit Next und ihren Kindern. Er wollte unsere Kinder auch mitnehmen, allerdings habe ich ihm damals (vor 6 Monaten) gesagt, das ich das nicht will, dafür muss es erstmal bei kürzeren Ferien gut klappen, was ja wieder nicht geklappt hat. Sohni oder die kiddies aus einer Entfernung von 40 km abzuholen ist eine Sache, Kinder aus mehr als 3000 km abzuholen wird schwierig. Da ich m.e. berechtigte Bedenken habe und hatte hatte ich damals für mich beschlossen, den umgang dort definitiv auszusetzen bis er wieder in DE ist...


    Vielleicht hat er ja eine andere Arbeitsstätte.. wer weiss und wie Lucca schon sagte, das geht mich nix an, hoffe nur das die ganze Unterhaltssch... nicht wieder beginnt... aber stück für stück...


    so langsam habe ich das Gefühl ich werde mürbe, habe sogar schon Gedanken gehabt mein Studium zu schmeissen.. aber den gefallen werde ich ihm nicht tun..


    danke für eure antworten.. es tut so gut verschiedene konstruktive Positionen und Möglichkeiten zu hören

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • so langsam habe ich das Gefühl ich werde mürbe,


    Darüber kannst Du in 10 Jahren nachdenken (wenn es sich dann noch lohnt), aber doch nicht am Anfang

  • :knuddel


    Zieh DEIN Studium durch !


    Falls die Telefonate weitergehn, vlt die Telefonnummer ändern ? :tuschel


    Hoffentlich kehrt bald Ruhe bei Dir ein :knuddel

  • Hallo Ihr lieben


    ein kurzes Update, für die dies interessiert


    Habe am Samstag mit einem sehr versierten JA-Sachbereichsleiter gesprochen (zufällig mein Dozent an diesem Tag) der mir davon abriet, Umgang zu torpedieren. Dies mache ich sowieso nicht, nehme das / die Kinder nur ernst und wenn sie nicht zu Papa wollen ist das so (ich merke ja ob es eine 0 Bock Haltung ist oder mehr in unserm ja leider mehr..). Er meinte all die Dinge seien keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein großer Mangel an erziehungskompetenz. Ex hat wohl letze Woche mit der Kinderpsy. telefoniert (Sie hat ihn angerufen und nochmals vehement um einen Termin gebeten, dies wollte er wohl nicht) und hat IHR :crazy mit dem JA gedroht :lgh:lgh


    das er dorthin gehen würde, sie meinte wohl nur zu ihm das das gut wäre und er hätte ihr gesagt er mache sich Gedanken und würde bzgl. Gesprächen MICH und die Kinderpsy. anrufen


    hat er nicht...obwohl ich Montag mit ihm sprechen musste (nichts was die Kiddies betrifft)


    Kindergarten habe ich ein Schreiben gegeben mit dem Urteil das SHIE hierhingestellt hat, danke nochmals dafür, sie geben das kind falls er auftauchen würde, nicht raus.


    RÄ ist schwer erkrankt, da muss ich mir jmd. neues suchen, wenn es nötig wird.


    JA SB habe ich heute erreicht, wir bleiben in Kontakt, sie sieht die Dinge so wie ich sie mache auch gut (wie auch die Kinderpsy, die ggf. kooperieren wird)
    wenn die kiddies begründet nicht wollen, bleiben sie bei mir FERTIG. falls sich natürlich der verdacht auf sex, Übergriffe der Kinder von next auf meine erhärtet dürfen kiddies nicht mehr... da bohre ich bei Sohni nicht nach, wobei ich gestern etwas erfahren habe :kotz und nun nicht weiss ob sich die Kinder auch durch solche Dinge beeinflusst haben. Es ist so: Handyvertrag wurde vor jahren von mir unterschrieben, bei Trennung Übernahme der kosten von seinem Handy auf ihn, damals dachten wir, das damit der Vertragswechsel vollzogen wurde. dem ist nicht so. da ex nun zwei Nummern hat seit mir bekannt 2 Wochen und wünscht nur von der "neuen Nummer" angerufen zu werden habe ich nun bedenken gehabt, das er vielleicht doch weiss, das er die kosten für Handy "alt" nicht zahlen muss.


    Rechnungen angefordert, vertrag gekündigt (06/16 :ohnmacht: ) und Rechnungen gestern bekommen :kotz bei einem Paketpreis von 30 Euro noch um die 30-40 Euro zusätzlich schwankende kosten.


    und ja, es waren S.. Dienste. Wenn Sohni oder die Kinder von NEXT dieses handy in der hand hatten ?-( aber darüber möchte ich jetzt nicht grübeln. Karte ist gesperrt, SE. Abo gekündigt und falls ex nicht zahlt, muss ich halt bis 06./16 30 euro mon. mehr berappen. aber besser als seine S..-Hotline kosten zu zahlen.


    Jetzt übe ich mich in Geduld und warte ab, Umgang ist erst nächste Woche Samstag und wir werden sehen


    LG


    Zana

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Andere "Kleinigkeiten" waren Filme anschauen lassen, die ab 16 sind (Sohn ist 9), Zwicken der NExt und Drohungen (beim nächsten mal scheuere ich dir eine), Stubenarrest für 5 h, emotionale Erpressungen von Seiten KV (wenn du jetzt gehst, wirst du....), Sprüche von KV (du bist fett, wenn du so weiterfrisst wirst du wie Onkel XY(der stark übergewichtig ist) Sohni ist nicht übergewichtig, eher zu Untergewicht neigend, aber sportlich, u.v.a. was ich mir aufgeschrieben habe ;( )


    die eigentlichen gründe hat sohni ihm nicht genannt zuviel ängste plagen ihn : Mama ich bekomme ärger von ihm...grossen ärger...


    Sohni hat Hölle angst und kann nicht schlafen, weil er bestimmt ärger bekommt von Papa und er hat schon gefragt ob ich morgen früh raus muss.. sch... das kind hat angst das er abgepasst wird oder so...


    Das JA ist über den sex. Übergriff den Sohni erlebt hat, informiert,


    Sorry Zana, aber da wird mir bei so einer Aussage


    Habe am Samstag mit einem sehr versierten JA-Sachbereichsleiter gesprochen (zufällig mein Dozent an diesem Tag) der mir davon abriet, Umgang zu torpedieren. Dies mache ich sowieso nicht, nehme das / die Kinder nur ernst und wenn sie nicht zu Papa wollen ist das so (ich merke ja ob es eine 0 Bock Haltung ist oder mehr in unserm ja leider mehr..). Er meinte all die Dinge seien keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein großer Mangel an erziehungskompetenz.


    echt ganz anders...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich kann CoCo nur beipflichten.


    Wenn ein Sachbereichsleiter trotz allem, was vorgefallen ist, immer noch so eine Aussage trifft, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann wundert mich nicht, wenn immer noch trotz JA-Aufsicht einige Kinder Höllenqualen durchleiden müssen. :kopf


    Ich bin bestimmt nicht jemand, der leichtfertig meint, dass Umgänge ausgesetzt werden sollten, aber bei Dir, Zana, halte ich es zum Schutz der Kinder für absolut wichtig, dass sie zunächst einmal Ruhe vor diesem Vater brauchen. Zieh es bitte durch! Lass ihn sich bei JA oder Gericht melden (ich bezweifle immer noch, dass er es wirklich tut, denn er wird auch nicht SO dumm sein, dass er nicht weiß, was für einen Mist er verzapft).

  • Er hat viel Erfahrung und meinte halt, das in unserem Rechtsstaat leider erst was "greifbares" passieren muss, um zu agieren. Es könne mir so ausgelegt werden, dass ich umgangstolerant erscheine und sogar zum Entzug des ABR führen (wenn ex den "richtigen" Richter bekommt und die Kinder zu sich holen will, WORST CASE) was wohl eher passieren wird, ist eine gerichtliche Umgangsvereinbarung an die man sich halten muss. Allerdings sagte er auch, das ich wenn die Kinder nicht wollen, dies auch tolerieren soll (mache ich) und sie nicht zum umgang zwingen soll, mache ich auch nicht.


    Tja, Thema Papa war bis jetzt nicht mehr hier bei uns. Und so besch... es klingt, bevor nichts passiert, wird nichts gemacht...

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Ok, vor Gericht ist man schon etwas ausgeliefert, aber nach allem, was Du hier geschildert hast, sind auch noch einige andere Personen involviert (z.B. Kinderpsy.). Da ist die Sachlage schon anders zu bewerten, als wenn Du alleine eine Aussage machst, die womöglich niemand anhand konkreter Beweise nachvollziehen kann. Die Summe allen, was vorgefallen ist, macht es in Deinem Fall mehr als unwahrscheinlich, dass ein ABR entzogen wird.


    Und eine gerichtliche Umgangsvereinbarung mit allen Konsequenzen, falls Umgang ausfällt, Zeiten nicht eingehalten werden, Umstände des Umgangs....all das ist in Deinem und im Interesse der Kinder!


    Sorry, aber über die Aussage des erfahrenen SB-Leiters wundere ich mich immer mehr. Wenn die Kinder nicht wollen, dann muss man zunächst auf das Alter der Kinder achten, bevor man so eine Weigerung weiter verarbeitet. Die Weigerung jetzt als Grundlage zu nehmen, den Umgang aussetzen zu wollen, halte ich für den falschen Weg. Und dass diese "Empfehlung" von dem erfahrenen Sachbereichsleiter kommt....nun ja, ich habe da meine eigene Meinung.


    Aber die Umgangsaussetzung ist in Deinem Fall der richtige Weg, auch wenn ich über die Begründung für die Aussetzung anderer Meinung bin. Und wenn der Vater sich über JA oder gerichtlich wehren will...ja bitte, soll er doch. Ich wiederhole mich, dann kommt endlich mal alles auf den Tisch und JA oder Gericht können sich über alle Gesamtumstände ihr Bild machen und dann entscheiden.

  • Und eine gerichtliche Umgangsvereinbarung mit allen Konsequenzen, falls Umgang ausfällt, Zeiten nicht eingehalten werden, Umstände des Umgangs....all das ist in Deinem und im Interesse der Kinder!


    Das kann aber auch "nach hinten" losgehen.
    Z.B. wenn der Umgang wieder unerträglich wird für die Kids, und KV - dann mit Gerichtsbeschluss - darauf besteht.

  • Das kann aber auch "nach hinten" losgehen.
    Z.B. wenn der Umgang wieder unerträglich wird für die Kids, und KV - dann mit Gerichtsbeschluss - darauf besteht.


    Deshalb soll ja alles "auf den Tisch". Und bei der Umgangsvereinbarung, die dann beschlossen wird, ist Zanas Anwältin gefragt, Regelungen mit aufnehmen zu lassen, die genau das von Dir Beschriebene verhindern sollen. ;)


    Wie gesagt, nach all dem, was vorgefallen ist, glaube ich kaum, dass einen Richter die Gesamtsumme der Verfehlungen des KV kalt lässt. Bei fast jedem Einzelpunkt kann man sagen, na ja einmal kann das passieren, oder einmal kann man es hinnehmen...aber alles zusammen und geballt zusammengefasst?

  • Deshalb soll ja alles "auf den Tisch".


    Theorie und Praxis .....


    Ich hab ja nicht viel Erfahrung mit Gericht und Anwälten, aber den sprühenden Idealismus hab ich da bisher noch nicht gesehen.
    Chancen sehe ich dann, wenn man mit überzeugendem Konzept auftaucht und das dann richterlichen Segen bekommt.
    Aber dafür muss das schlüssige Konzept erst da sein - das wird wahrscheinlich nicht vor Gericht entwickelt.

  • Ich bin weit entfernt von sprühendem Idealismus. Ich meine nur, dass alles besser ist als die momentane Situation. Und die richterliche Lösung kommt ja auch nur dann in Frage, wenn der KV sich per Anwalt ans Gericht wenden sollte.

  • Und die richterliche Lösung kommt ja auch nur dann in Frage, wenn der KV sich per Anwalt ans Gericht wenden sollte.


    Angenommen Zana bewirkt einen Gerichtsbeschluss zum Umgang .... der ist dann für beide Elternteile verbindlich.


    KV könnte damit dann auch "einfacher" Umgang einfordern - wenn ihm (egal aus welcher Motivation) danach ist.


  • Angenommen Zana bewirkt einen Gerichtsbeschluss zum Umgang .... der ist dann für beide Elternteile verbindlich.


    KV könnte damit dann auch "einfacher" Umgang einfordern - wenn ihm (egal aus welcher Motivation) danach ist.



    Genau deshalb wollte ich sowas nicht... bzw. nicht diesen Weg gehen. Gestern habe ich noch mal mit der Kinderpsy. gesprochen und falls KV gerichtlich vorgeht, denke ich und auch die Kinderpsy. das sohni aufgrund von Ängsten und auch Loyalität nicht ausdrücken wird, welche Ängste, Bedenken und Vorfälle passiert sind. Aber das ist Zukunftsmusik. Allerdings muss ich auch sagen, dass sohni sich etwas beruhigt hat und ich merke, das es ihm guttat, den letzten umgang abzusagen (mein Empfinden). Er wird ruhiger auch in seinem Verhalten.


    Vielleicht reagiert KV auch gar nicht, was auch gut wäre...

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...


  • Angenommen Zana bewirkt einen Gerichtsbeschluss zum Umgang .... der ist dann für beide Elternteile verbindlich.


    KV könnte damit dann auch "einfacher" Umgang einfordern - wenn ihm (egal aus welcher Motivation) danach ist.


    Hallo Loewe_63,


    man liest es doch nun wirklich häufig genug hier im Forum:


    Auch mit einem Gerichtsbeschluss kann man nicht die Polizei holen und den Umgang erzwingen.
    Zuerst kommt der Antrag auf Ordnungsgeld. Meistens mehrmals. Wird das beantragt, kann man widersprechen und diesen Widerspruch kann man begründen in einer Anhörung.


    "Einfach" einfordern kann der Vater den Umgang doch jetzt im Moment. Er leistet sich einen Klops nach dem anderen und niemand schreitet ein. "Einfacher" wird's nun wirklich nicht gehen.



    Er hat viel Erfahrung und meinte halt, das in unserem Rechtsstaat leider erst was "greifbares" passieren muss, um zu agieren. Es könne mir so ausgelegt werden, dass ich umgangstolerant erscheine und sogar zum Entzug des ABR führen (wenn ex den "richtigen" Richter bekommt und die Kinder zu sich holen will, WORST CASE) was wohl eher passieren wird, ist eine gerichtliche Umgangsvereinbarung an die man sich halten muss. Allerdings sagte er auch, das ich wenn die Kinder nicht wollen, dies auch tolerieren soll (mache ich) und sie nicht zum umgang zwingen soll, mache ich auch nicht.


    Tja, Thema Papa war bis jetzt nicht mehr hier bei uns. Und so besch... es klingt, bevor nichts passiert, wird nichts gemacht...


    Hallo Zana81,


    leider hat dich der subkompetente Mitarbeiter des Jugendamts nicht komplett informiert. Er hat vor allem beim WORST CASE einige wesentliche Details weggelassen: Damit es zur Übertragung des ABRs auf den Umgangselternteil kommt, reicht es nicht, dass einem irgendwas als umgangsintolerant ausgelegt wird (übrigens: netter Verschreiber *g). Damit es soweit kommt muss der betreuende Elternteil mehrere Gerichtsbeschlüsse, Herausgabeaufforderungen, Ordnungsgeldbeschlüsse missachten und vor allem den Umgang ohne Grund verweigern. Zumindest mal sind das die (wenigen) derartigen Beschlüsse, die mir bekannt sind. Würde das denn auf Dich zutreffen?


    Was ich von gerichtliche Umgangsvereinbarungen halte, "an die man sich halten muss": siehe oben.
    Schlechter wird es für Dich und die Kinder dadurch sicher nicht.
    Besser (!) kann es werden!


    Insgesamt macht es sich der Herr vom Jugendamt vielleicht ein bisschen leicht. Er kommt Dir mit Floskeln von "unserem Rechtsstaat" und erzählt, was man Dir irgendwie auslegen könnte. Stellt in den Raum, man könne Dir die Kinder wegnehmen wenn Du Dich auflehnst. Wenn die Kids aber nicht wollen, dann solltest Du auch das tolerieren. Vermutlich ist es dann nicht mehr wichtig ob man Dir als umgangsintolerant auslegen würde? Was denn nun?


    Was ich genauso sehe wie Dein einer Berater:
    Wenn das eine Kind gerne zum Papa geht und wenn es dem Kind damit gut geht (!), dann sollte man es nicht daran hindern.


    Was mich traurig macht:
    Wenn Dein Sohn ein einziges Wochenende nicht beim KV ist, dann geht es ihm gleich merklich besser.


    Zana81, in unserem Rechtsstaat muss vielleicht tatsächlich etwas "greifbares" geschehen um zu agieren.
    Bestraft werden wird der Vater sicher nicht für das was er tut.


    Aber bist Du denn der Rechtsstaat?
    Du bist die sorgeberechtigte und -verpflichtete Mutter Deiner Kinder und wenn es diesen nicht gut geht, dann ist bereits "greifbares" passiert. Dann musst Du agieren.


    Wann wird der Zwölfjährige wieder zum Umgang gezwungen/überredet werden?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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