Beratungsschein erhalten/Prozesskosten in Raten zahlen warum das?

  • Hallo ich habe mal wieder eine Frage ,


    und zwar hatte ich im April diesen Jahres einen Beratungsschein für die Anwältin erhalten.Im Mai hat der KV Antrag bei Gericht eingereicht,ich hatte den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe gestellt die soll ich jetzt in Raten zahlen.
    Nun bin ich etwas verwirrt da ich den Beratungsschein ohne Ratenzahlung erhalten habe,aber die PKH in Raten zahlen soll .Kann mir vielleicht jemand erklären warum das so ist?
    Des weiteren ist das Gerichtsverfahren für 3 Monate pausiert,meine Anwältin sagt das die bis dahin entstandenen kosten in Raten gezahlt werden müssen,trotz Beratungsschein,bin etwas verwirrt.
    Kann mir das jemand erklären?

  • Den Beratungsschein hat es für den (einmaligen) Rat der Anwältin gegeben. Das hat dir der Staat finanziert. Dort hast du dich mit der Anwältin anscheinend geeinigt, ihr einen Auftrag zu geben - einen Prozess für dich zu führen. Die kosten dafür hast du zu tragen. Du hast Prozesskostenhilfe beantragt. Die wurde insofern genehmigt, dass dir statt der Zahlung als volle Summe eine Ratenzahlung bewilligt wurde.
    Wenn dir das zu viel ist und dir die Begründung des Gerichts nicht stimmig erscheint, kannst du gegen die Berechnung Einspruch einlegen und deine Argumente für einen völligen Erlass der Verfahrenskosten dem Gericht nennen. Das Gericht wird das dann überprüfen.


    Vorteil im Moment für dich ist bereits, dass durch die Ratenzahlungsgenehmigung auch die Kosten der Anwältin niedriger sind. Ohne Verfahrenskostenhilfe könnte dir die Anwältin deutlich höhere Kosten in Rechnung stellen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Prozess wurde ja von meinem Ex angestrebt ,und jetzt vorerst für drei Monate pausiert.Meine Anwältin sagt das die kosten die bisher entstanden sind schon in Raten gezahlt werden müssen.Aber es gab ja noch kein Gerichtsverfahren das ist das was mich so irittiert.

  • Ich habe damals auch PKH bekommen für die Scheidung war alles mit drin (Gericht und RA) mußte auch vorher mit der Ratenzahlung anfangen und da war noch lange kein Termin in Aussicht. 1 Jahr später hatten wir erst einen Termin und hatte ich dann schon fast alles abgezahlt. Für das Sorgerecht hatte ich nur für Gericht PKH bekommen RA mußte ich selber bezahlen.

    :hae: Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedanken loses Denken :hae:


    :lgh :lgh :lgh

  • Angsthase, dann liegt ja wohl eine Klage des Ex gegen dich vor. Und du wirst die Anwältin mit deiner Vertretung im Prozess beauftragt haben, oder? Damit hat das verfahren bereits begonnen. Auch wenn es noch keine Gerichtsverhandlung gab. Der Richter ist zum Beispiel aktiv geworden und hat das Verfahren erst einmal ruhend gestellt. Ein "Verwaltungsakt", für den bereits gezahlt werden muss ...
    Die Raten holt sich der Staat sehr früh, damit dann die Kosten schnell erledigt sind. Wenn du das nicht willst, kannst du auf die Verfahrenskostenhilfe verzichten. Dann musst du auf Aufforderung innerhalb von wenigen Tagen nach Verfahrensabschluss die Gesamtkosten zahlen für das Verfahren. Und mutmaßlich deiner Anwältin jetzt bereits einen Vorschuss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.