Hallo ich habe mal wieder eine Frage ,
und zwar hatte ich im April diesen Jahres einen Beratungsschein für die Anwältin erhalten.Im Mai hat der KV Antrag bei Gericht eingereicht,ich hatte den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe gestellt die soll ich jetzt in Raten zahlen.
Nun bin ich etwas verwirrt da ich den Beratungsschein ohne Ratenzahlung erhalten habe,aber die PKH in Raten zahlen soll .Kann mir vielleicht jemand erklären warum das so ist?
Des weiteren ist das Gerichtsverfahren für 3 Monate pausiert,meine Anwältin sagt das die bis dahin entstandenen kosten in Raten gezahlt werden müssen,trotz Beratungsschein,bin etwas verwirrt.
Kann mir das jemand erklären?