Umgang 5 Monate altes Baby

  • Hallo ich bin neu hier und vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen,


    ich bin seit der Schwangerschaft von meine Ex Partner getrennt,Umgangsrecht habe ich von anfang an eingeräumt und mich nie quer gestellt,jedoch meinte er Anfang April einfach mal eine Anwältin einschalten zu müssen.Die dann behauptet ich würde jeglichen Kontakt beukotieren,obwohl er der jenige ist der staendig den Umgang absagt.Nun soll es vor Gericht gehen seine Umgangsvorstellung für ein 5 monate altes baby ist jeden Samstag 14-17 Uhr gar kein Problem und jedes zweite Wochenende von Samstag 14 bis So 18.00 Uhr was ich verneint habe da ich die kleine stille.


    Nun behauptet seine Anwältin ich würde das Stillen nur vortäuschen .Muss ich ihm jetzt schon Umgang über nacht gewähren?


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Über antworten wäre ich dankbar

  • Nein, musst du auf keinen Fall! Stillen ist ja ich denke wissenschaftlich unangefochten die beste Ernährung für ein Kind im ersten halben Jahr und wird auch von der WhO (als Zusatznahrung) für zwei Jahre empfohlen. ab wann übernachtungen sinnvoll sind, darüber kann man ja verschiedener Ansicht sein.


    du kannst ja schreiben, für später kannst du dir das vorstellen, aber jetzt geht es nicht. Entwickle einfach eine eigene Umgangsvorstellung. Ich hatte im ersten Jahr anderthalb Stunden, im zweiten habe ich es von mir aus auf drei gesteigert, als das mit dem Stillen kein problem mehr war, dann als es ging nach und nach auf 8 Stunden, und so läuft es bis jetzt (er ist 2halb).


    Wichtig ist: Was stellst DU dir vor? Das Gericht wird ja erstmal auf eine Einigung hinwirken.


    welch Anwältin! Kann sie bei dir ins Schlafzimmer schauenß immer das Kindeswohl im Blick... lass dich nicht einschüchtern! Das ist ihr Job.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Ich würde glaube ich die Anwältin freundlich bitten solche Behauptungen zu unterlassen.


    Und solange du stillst sind Übernachtungen sowieso nicht möglich. Zum Abpumpen kann dich keiner Zwingen. Denn das kann das Stillen negativ beeinflussen und bei einigen Frauen funktioniert das gar nicht, oder nur sehr schwer (bei mir zbsp)

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()


  • vielen Dank für die Antwort,


    anfangs waren die Umgangsregelungen so getroffen 2-3 mal die Woche für je ne halbe Stunde da er abend auf Umgangsrecht bestand und ich eine große Tochter habe die zu dieser Zeit schlafen geht und er sie merken laesst das er sie einfach nicht mag.Meine Vorschläge waren das das allmällich getseigert wird auuf 2 x die woche auf 45 min und wen dies funktionier haette weiter steigern,so hatte es damals die Dame vom Jugendamt empfohlen.Dies hat er auch drei Wochen so akzeptiert dann fing er an alles zu beukotieren behauptet ich würde kontakte unterbinden obwohl er diese absagt.Wenn es nicht an Orten ist was ihm gefällt sagt er ab (oft bin ich mit den Kindern auf dem Spielplatz da so die große abgelenkt und spielen kann den sie hat oft sehr daran zu knabbern das er sie ignoriert oder anpampt) auch das wird mir als negativ angerechnet egal was ich tue anbiete wird beukotiert oder die tatsachne werden verdreht.Meine angst liegt darin das er vor Gericht mit den lügen Durchkommt

  • Ich würde glaube ich die Anwältin freundlich bitten solche Behauptungen zu unterlassen.


    Und solange du stillst sind Übernachtungen sowieso nicht möglich. Zum Abpumpen kann dich keiner Zwingen. Denn das kann das Stillen negativ beeinflussen und bei einigen Frauen funktioniert das gar nicht, oder nur sehr schwer (bei mir zbsp)


    Vielen Dank für die antwort.Er und seine Anwältin sind der überzeugung damit durchzukommen und angeblich wäre ich in der öffentlichkeit gesehen worden wie ich eine Flasche gebe.Aber der Kindesvater weis genau das es keine Milch war sondern Tee da meine kleine viel mit Bauchschmerzen zu tun hat.Seine Mutter hatte bei einem treffen ohne sonstige Ankündigumg bzw hallo sagen wie eine furie drauf los fotografiert als ich der kleinen Tee gegeben hab .Auch meinte seine Mutter das der Richter mich schon dazu verdonnern wüerde abzupumpen damit er die kleine mitnehmen kann und bei sich übernachten lassen kann.Das schlimme ist das er diese ganzen Aktionen vor meiner größeren Tochter abzieht und auch an öffentlichen Orten wo freunde dabei sind.Ich trau mich bald schon gar nicht mehr auf den Spielpatz oder so zu gehen da ich immer damit rechnen muss in der öffentlichkeit bloss gestellt zu werden.Bin so langsam am Ende meiner kräfte

  • Nimm Dir auch eine Anwältin für Familienrecht!


    Auch wenn Du nicht mehr Stillen solltest, ist ein so langer Umgang nicht üblich und vorgesehen.
    Die Beziehung zum Säugling muss ja erst aufgebaut werden!


    Die Anwältin kann dann auch gleich den Betreuungs- und Kindesunterhalt und die Säuglingsausstattung berechnen und einfordern!


    Oder zahlt er das alles schon?


    Alles Gute und viel Kraft!


  • vielen Dank für deine Antwort.Nach der Geburt habe ich eine Beistandschaft eingerichtet die das mit dem Unterhalt regelt.Die Ausstattung hatte er schon wärend der Schwangerschaft zurück verlangt das was er gekauft hatte.

  • Die dann behauptet ich würde jeglichen Kontakt beukotieren,


    Nun behauptet seine Anwältin ich würde das Stillen nur vortäuschen


    Bin so langsam am Ende meiner kräfte


    Hallo zweitmama,
    so einen Vorwurf, wie die Mutter boykottiert den Umgang, auch, wenn das nicht der Fall ist, ist nicht unüblich.
    Es ist nicht schön, wenn man so ein Schreiben bekommt, aber nicht ungewöhnlich, dass Tatsachen verdreht werden und Unwahrheiten geschrieben werden.


    Halt die Ohren steif und versuche das nach Möglichkeit nicht so nah´an dich rankommen zu lassen.
    Viel Kraft!

  • Liebe zweitmama,


    ich bin, im weitesten Sinne, in einer ähnlichen Lage.
    Und ich finde es unglaublich was uns stillenden Mütter, durch genauso so ein Verhalten, zu gemutet wird.


    Ich wünsche Dir Ruhe und Kraft.
    Bleibe Dir Treu und bleibe optimistisch!


    Nimm Dir eine Anwältin, die Dich gut unterstützt.


    Du weißt am besten, was gut für Dein Kind ist und Du kannst am besten sagen, was momentan für Umgang möglich ist!

  • Es gibt ein Recht am eigenen Bild, das bedeutet, dass diese Fotos a) nicht vor Gericht verwendet werden dürfen und b) kannst du seine Mutter sogar anzeigen, dass sie dich fotografiert ohne dich vorher um Erlaubnis zu fragen. :ohnmacht:
    Ganz mal davon abgesehen, dass solch eine Verhalten mehr als kindisch ist. Ist ja schon fast Stalking bzw. Mobbing was sie da betreiben. :nawarte:

  • Hallo zweitmama,
    so einen Vorwurf, wie die Mutter boykottiert den Umgang, auch, wenn das nicht der Fall ist, ist nicht unüblich.
    Es ist nicht schön, wenn man so ein Schreiben bekommt, aber nicht ungewöhnlich, dass Tatsachen verdreht werden und Unwahrheiten geschrieben werden.


    Halt die Ohren steif und versuche das nach Möglichkeit nicht so nah´an dich rankommen zu lassen.
    Viel Kraft!

    Vielen Dank für den zuspruch

  • Die Ausstattung hatte er schon wärend der Schwangerschaft zurück verlangt das was er gekauft hatte.


    Das ist ja unglaublich! :wow


    Und Du hast es ihm gegeben? :crazy


    Er hat Dir 1000 Euro für die Erstausstattung zu geben!!!


    Für den Betreuungsunterhalt brauchst Du einen Anwalt, das kann die Beistandschaft nicht für Dich machen.
    Die Beistandschaft fordert nur den Kindesunterhalt ein...

  • Ja die hatte ich zurueck gegeben da ich nicht wusste das er dazu beitragen muss.
    Dann werd ich mal meine Anwaeltin auf den Betreuungsunterhalt ansprechen.Ja dir sind da im Moment voll in ihrem Element.Und das schlimmste fuer mich mit ist das es vor der grossen von seiner Seite ausgetragen wird die nicht seim Kind ist was er sie aber deutlich spueren laesst.Und laut Jugendamt muesste sie akzeptierem das er nun mal ein Stueck weit dazu gehoert,aber meine grosse Tochter nicht?
    Wenn ich oeffentliche Orte fuer die treffen auswaehle bsp Spielplatz damit die grosse mit den Freunden spielen kann und sie abgelenkt ist.Laut seiner Anwaeltin fuer Ihm nicht zumutbar.B8n ich verpflichtet das Umgangsrecht bei mir auszuueben?muss ich jedesmal die Spielplatzbesuche abbrechen?
    Sorry fuer die vielen fragen

  • B8n ich verpflichtet das Umgangsrecht bei mir auszuueben?muss ich jedesmal die Spielplatzbesuche abbrechen?


    Der Umgang findet AUF KEINEN FALL bei dir zu Hause statt. Deine Wohnung ist deine Privatssphäre, wo nur Leute zutritt haben, denen du das auch erlaubst. Wenn ihr euch gut versteht, alles kein Thema - aber jemanden der mich so gängelt würde ich NICHT in meine Wohnung lassen. Öffentlich Ort ist völlig OK. Mach dich auch einmal mit dem Thema betreuter Umgang vertraut.


    Das Geld für die Erstausstattung und für den Betreuungsunterhalt würde ich über die Anwältin DRINGEND einfordern.


    Zum Thema Dauer des Umgangs & auch zum Thema Recht am eigenen Bild haben dir schon andere User geantwortet.

  • Laut Jugendamt muss ich ihn wen ich ihm die kleine nicht mitgeben moechte zutritt zu meiner Wohnung gewaehren.Laut meiner Anwaeltin nicht.
    An oeffentlichen Orten bsp gibt es bei.uns eine gArtenschau da haben wir eine Familienkarte und sind dort sehr oft auch wen er Umgangsrecht hat.Ich hab ihm angeboten in mit der Familienkarte dann rein zu holen.Das blockiert er stattdessen wird behauptet von seiner Anwaeltin ich suche kostenpflichtige Plaetze aus obwohl er ja da gar kein Eintritt zahlen muss was er sowieso nicht tut da er da lieber diw Termine absagt.Seit April hat er nunmehr 7 Termine abgesagt,behauptet aber ich sage ab.Ich habe das Gefuehl alles was ich anbiete versuche wird mir zu lasten gelegt auch vor Gericht


    ICH alles was ich tu anbiete wird mir von ihm negativ angerechnet

  • Laut Jugendamt muss ich ihn wen ich ihm die kleine nicht mitgeben moechte zutritt zu meiner Wohnung gewaehren


    Das JA liegt eindeutig falsch. Wahrscheinlich wollen sie es sich einfach machen. Schlag vor ein Besuchscafe/ Räumlichkeiten JA/ Familienfreundliches Cafe in deiner Gegend.



    p.s. Führe ein Umgangstagebuch wo du hineinschreibst, was du vorgeschlagen hast. Vorschlag: Treffen mit XY am, um, Ort an den und dem Termin. KV (Vater) hat dann und dann abgesagt.


    p.p.s Du bist auch nicht verpflichtet den Umgang zu begleiten/ zu betreuen.

  • Ich hoffe, Du machst ihm all diese Angebote in schriftlicher Form? Dann kannst Du nämlich auf die Vorwürfe ganz gelassen reagieren und sie als typische anwaltliche Vorwürfe registrieren, die weitergeben, was ihnen ihr Mandant mitteilt. Anwaltliche Vorwürfe sind nicht per se wahr, da kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen.


    Und wie 2männerHaushalt schrieb, Umgang würde ich an Deiner Stelle auf keinen Fall zuhause zulassen. Das musst Du auch nicht, da hat Dir das JA eine Falschinformation gegeben.

  • Ok super vielen Dank.Ich will den Umgang gar nicht betreuen er kann wen wir auf dem Spielplatz sind mit ihr laufen gehen ist ein rießen Park es geht nur darum das er in dee naehe ist wen gestillt werden muss()was ich ja laut seiner Anwaeltin.nich tun wüerde.
    Ja habe die absagen alle per sms hier.