Sonderbedarf nicht geltend machen, Folgen?

  • Meine Tochter ist sehbehindert und wir haben einiges an Kosten für sie.


    Jetzt steht eine neue Brille an, momentan stehe ich finanziell nicht so schlecht dar, der KV schon (liegt aber deutlich über denn Selbstbehalt). Daher werde ich diese Kosten dieses Mal allein tragen.
    Verliere ich dadurch irgendwelche Ansprüche für folgende Kosten? Kann er z.B. bei der nächsten Brille sagen: Hast ja die letzte auch allein gezahlt, warum sollte ich mich an der nächsten beteiligen? Oder wird jeder mögliche Sonderbedarf einzeln betrachtet?

  • Sonderbedarf wird, wie der Name "Sonderbedarf" schon sagt, als Sonderfall, als einzelne Sache betrachtet. Du verlierst also keinerlei Ansprühe für die Zukunft. Rückwirkend allerdings mutmaßlich schon. Die Beteiligung an einer Klassenfahrt vier Jahre nach der Reise durchzusetzen, ist problematisch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.