Was wird aus meinem Sohn?

  • Auch wenn ich es ja nicht weiß, aber die KM kann hier dem JA durchaus sogar explizite Anweisungen gegeben haben, wie mit dem Kind verfahren werden soll bzw. an wem das Kind nicht übergeben werden soll.


    Naja, des Wahnsinns fette Beute, oder?
    Da wird ein Kind in Obhut genommen, weil die Mutter offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, es angemessen zu betreuen (im Krankenhaus mit einer fiktiven Verletzung auftaucht), ABER auf ihre Anweisungen wird gehört, wo das Kind nicht hin soll. Das wäre/ist dann aber schon sehr schräg.


    musicafides: Hast du bisher "nur" eine Mail geschrieben?

  • Die Sachbearbeiterin war heute nicht anzutreffen, konnte nur mit der Frau sprechen, welche die Inobhutnahme durchgeführt hat. Anwaltstermin leider erst am Freitag.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Die Sachbearbeiterin war heute nicht anzutreffen, konnte nur mit der Frau sprechen, welche die Inobhutnahme durchgeführt hat. Anwaltstermin leider erst am Freitag.


    Die Sachbearbeitung muss eine Vertretung haben - gerade bei so dringenden Fällen.
    Der Fall muss durch einen Richter abgesegnet werden (das geht aus rückwirkend) also heute oder morgen - wer/wann/wo?
    Freitag ? Das ist nicht dein ernst bzw. der des Anwaltes ? Und dann läßt er am Montag einen Brief schreiben mit der Bitte um Akteneinsicht.... ne.....


    Weiß nicht, vielleicht ticken wir da total unterschiedlich - aber ich wäre mit Rechtsbeistand (zur Not irgendeiner) heute im Amt aufgetaucht.

  • Ja, Lena,
    ich habe gerade noch erfahren, dass, wenn die Mutter das Abr hat und sie mit dem Jugendamt kooperiert hat, sie vermutlich einer Unterbringung des Sohnes nach
    § 33 Kurzzeitpflege, zugestimmt hat


    https://www.wuppertal.de/micro…geformen/pflegeformen.php


    Eigentlich ist das Jugendamt schon verpflichtet, zuerst nach Verwandten, hier Vater, zu schauen/suchen, aber sie können auch der Meinung sein, dass Gründe gegen die Betreuung durch den Vater sprechen und deshalb dem Wunsch der Mutter, die ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, nachkommen...

  • Juwi, wg. ABR hast du zwar m.E. Recht, auch wenn ich nicht ganz verstehe, wie jemand mitten in einem psychotischem Schub (?) noch das Sorgerecht ausüben soll. Aber das ist gerade die Erklärung, die am nächsten liegt. Nur inwieweit ist davon die Informationspflicht betroffen? Der Gesetzestext lautet eindeutig, dass Personensorgeberechtigte (one Unterschied) zeitnah informiert werden müssen, wenn JA Kind in Obhut nimmt, egal ob ABR der KM temporär entzogen wird oder nicht.
    Shielover, das entscheidende Wort in deinem Zitat ist "angemessen". Natürlich sollen die Sorgeberechtigten soweit als möglich mitentscheiden - soweit das Kindeswohl nicht tangiert ist, und das wäre es m.E. hier.

    Na. Abwarten und Tee trinken! (Also wir, nicht TS!)


    Musicafides, bitte lass diri nicht bis Freitag Zeit! Und all diese Fragen konnte die Frau, die die Inobhutnahme durchgeführt hat, nicht beantworten?

  • Eigentlich ist das Jugendamt schon verpflichtet, zuerst nach Verwandten, hier Vater, zu schauen/suchen, aber sie können auch der Meinung sein, dass Gründe gegen die Betreuung durch den Vater sprechen


    eben und genau da würde ich ansetzen - wenn die Herausgabe des Kindes verweigert wird, müßte es Gründe geben -
    die kann man nur wiederlegen, wenn man sie weiß.


    In der Regel müssen beide Elternteile einer Unterbringung bei einer Bereitschaftspflege (ist etwas anderes als Kurzzeitpflege) zustimmen, oder ein Richter muss dem zustimmen - also irgendwas muss heute am ersten Werktag erfolgt sein :frag:frag:frag

  • Klar kann man das so sehen, dass endlich gehandelt werden musste. Aber realistisch betrachtet war die Mutter mit dem Kind in einer Einrichtung. Fast das komplette SR war bei der Mutter. Mit welcher Grundlage bitte hätte denn vorher gehandelt werden sollen und können? Gefährdung des Kindes???? Und was soll sich denn jetzt an der rechtlichen Grundlage geändert haben?


    zum Beispiel das die KM auch noch nach 2,5 Jahren Therapie augenscheinlich immer noch nicht belastbar ist ?
    Ich kenne weder KM noch KV und denke das Kleinkinder viele Umstände als gegeben hinnehmen .


    Jeder ist für sein Leben und sein Handeln verantwortlich ( der Weg des einen ist nicht der des anderen )
    aber ich habe die Geschichte über einen längeren Zeitraum mitverfolgt ( ja ich hätte vieles anders gemacht )und natürlich immer nur aus der Sicht des KV aber eine psychiatrische Einrichtung
    sollte NICHT das NORMALE Umfeld eines Kindes sein.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • In der Regel müssen beide Elternteile einer Unterbringung bei einer Bereitschaftspflege (ist etwas anderes als Kurzzeitpflege) zustimmen, oder ein Richter muss dem zustimmen - also irgendwas muss heute am ersten Werktag erfolgt sein


    Die Mutter hat das Recht alleine! zuzustimmen, weil sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat!


    Hätte sie der Unterbringung des Jungen nicht zugestimmt, dann hätte das Jugendamt das Familiengericht anrufen müssen...!

  • Jeder ist für sein Leben und sein Handeln verantwortlich aber ich habe die Geschichte über einen längeren Zeitraum mitverfolgt und natürlich immer nur aus der Sicht des KV aber eine psychiatrische Einrichtung
    sollte NICHT das NORMALE Umfeld eines Kindes sein.


    Da stimme ich Dir zu!


    Vielleicht bin ich ja der Einzige, aber es gibt mir SEHR zu denken, dass in diesem Fall es doch so gekommen ist...und irgendwie immer so weiter geht.

  • Juwi, wg. ABR hast du zwar m.E. Recht, auch wenn ich nicht ganz verstehe, wie jemand mitten in einem psychotischem Schub (?) noch das Sorgerecht ausüben soll.


    Sie ist ja nicht entmündigt (oder wie es heute heißt :rotwerd )



    Dem Vater bleibt jetzt nur einen Eilantrag beim Familiengericht zu stellen...

  • @shielover: Was meinst du damit, dass es dir sehr zu denken gibt? Bzw. was gibt dir zu denken? Dass der Sohn bei der Mutter untergebracht war?


    Und was ich mich frage: Muss denn TS für die Unterbringung zahlen? Weil wenn das der Fall wäre, dann hätte er doch in jedem Fall informiert werden müssen?



    Edit: Rechtschreibung ...

    Einmal editiert, zuletzt von Jul1983 ()

  • Was meinst du damit, dass es dir sehr zu denken gibt? Bzw. was gibt dir zu denken? Das der Sohn bei der Mutter untergebracht war?


    Ja, schon. Also so in dieser Konstellation mit der Mutter in einer Einrichtung, mit der Tochter beim Vater, mit aufgeteiltem Sorgerecht "auf Gegenseitigkeit", mit Entscheidungen und Aussagen der einzelnen Jugendämter...ich finde das schon alles ungewöhnlich.


    Ich will damit auch gar nichts unterstellen. Ich will damit nur sagen, dass ich es mir mit einer endgültigen Bewertung der ganzen Situation sehr schwer mache.

  • Das Jugendamt stellt sich stumm, wie nicht anders zu erwarten. Ich habe mit der Klinik Kontakt aufgenommen, in der die KM aufgenommen wurde, um mich zu erkundigen nach Besuchsmöglichkeiten, damit die Tochter ihre Mutter sehen kann. Man hat mir bedeutet, dass ich mich dazu Ende nächster Woche wieder melden sollte. Es scheint also eine längerfristige Angelegenheit zu sein.


    Vermutlich wird man mir vom JA sagen, dass der Sohn jetzt erst einmal ein paar Wochen Eingewöhnung in der Pflegefamilie braucht. Ich habe inzwischen verstanden, dass ich ohne rechtlichen Beistand nicht weiterkomme. Danke nochmal für alle Hinweise, für die Anteilnahme und für alles Mitdenken.

  • Hast du denn jetzt schon einen Anwalt ??

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • So, inzwischen ist es mir nach mehreren Versuchen geglückt, mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Kontakt zu treten. Ob deren Beteuerungen dazu da sind, um mich einzulullen oder ob man hier tatsächlich das Kindeswohl und nicht das der Mutter verfolgt, kann ich noch nicht beurteilen.


    Die Kindesmutter hatte im Krankenhaus behauptet, der Sohn sei im Kindergaren mißhandelt worden. Das sind genau dieselben Vorwürfe, welche sie 2011 gegen mich geäußert hat.


    Morgen bin ich erst einmal bei einem Termin im Jugendamt mit dabei, bei dem auch eine Vertreterin der Einrichtung dabei ist, welche für die Pflegefamilien zuständig ist - heißt zunächst einmal wöchentlich einmal pro Stunde Umgänge. So als wäre ich ein Schwerverbrecher, der Supervision braucht.


    Naja, zumindest wird mein Sohn mich und seine Schwester am Freitag erstmals wiedersehen können.


    Ich denke, ich werde zweigleisig fahren: einerseits wie immer maximal kooperativ mit dem Jugendamt und sonstigen Einrichtungen, andererseits nicht ohne meine Anwältin.

  • Na endlich tut sich was! Hoffentlich klären sich morgen ein zwei Fragen:
    - Wie geht es Sohn momentan?
    - Was lässt sich zum Vorwurf der Misshandlung sagen, ob und wie etc.?
    - Was spricht dagegen, dass du die Betreuung übernimmst?
    - Bzw. wie soll es weitergehen?
    - wieso wurdest du nicht informiert / als Betreuung in Betracht gezogen?
    - Das mit dem Umgang habe ich nicht verstanden: Kannst du ihn alleine sehen? Kannst du morgen auch fragen, ob, wenn schon keine Betreuung, wenigstens mehr Umgang möglich wäre? Schon als Konstante in seinem Leben!

  • - Wie geht es Sohn momentan?
    - Was lässt sich zum Vorwurf der Misshandlung sagen, ob und wie etc.?
    - Was spricht dagegen, dass du die Betreuung übernimmst?
    - Bzw. wie soll es weitergehen?
    - wieso wurdest du nicht informiert / als Betreuung in Betracht gezogen?
    - Das mit dem Umgang habe ich nicht verstanden: Kannst du ihn alleine sehen? Kannst du morgen auch fragen, ob, wenn schon keine Betreuung, wenigstens mehr Umgang möglich wäre? Schon als Konstante in seinem Leben!


    Ein paar Fragen sind schon beantwortet. Dem Sohn geht es nach Auskunft der zuständigen Person für die Inobhutnahme gut. Misshandlung gab es keine, Wahnvorstellung der KM. Wir versuchen jetzt mittelfristig, dass mein Sohn bei der Freundin der KM unterkommen kann (dann könnte er seine Schwester und mich dann sehen, wenn es uns passt.) Ich bin deshalb nicht informiert worden, weil KM ABR hat und sich die zuständigen Personen nicht weiter informiert haben. Ob und wie ein juristisches Nachspiel hier sinnvoll ist, muss ich dann am Fr mit meiner Anwältin besprechen.


    Die Frage nach mehr Umgang werde ich morgen auf jeden Fall stellen. Jetzt braucht er erst einmal auch einen Kindergartenplatz, damit er privat unterkommen kann. Das habe ich gerade in die Wege geleitet. Dann hätte er zu allen bisherigen Bezugspersonen (bis auf derzeit die KM) regelmäßigen Kontakt.


    Was den regelmäßigen Kontakt zur KM angeht, ist das eben auch abhängig davon, ob das aus ärztl. Sicht sinnvoll ist. Das kann und will ich nicht beurteilen.


    Gerne kann sich der eine oder andere fragen, wie es um meine Bindungstoleranz steht, muss diese Frage aber nicht unbedingt hier beantworten, wie ich meine.