Was wird aus meinem Sohn?

  • Ich nochmal, wenn das so ist wie bei uns- muss erst ein Erziehungsfähigkeitsgutachten gemacht werden.
    Ihr muss das Sorgerecht erst aberkannt werden- ehe Du es dann bekommst.
    Bis dahin bleibt der Sohn in der Pflegefamilie.


    Shielover hat Recht: Du hast kein Sorgerecht und dadurch bekommst Du vom JA auch nichts weiter mit geteilt.


    Auf jeden Fall sofort Kontakt zum Anwalt und um Umgang kümmern.

  • Du hast kein Sorgerecht und dadurch bekommst Du vom JA auch nichts weiter mit geteilt.


    Das ist so nicht zutreffend. Zwar hat die KM mit ABR, Gesundheitsfürsorge und Recht auf Anträge bei Behörden einen Großteil des Sorgerechts inne, es ist aber grundsätzlich noch gemeinsam.

    Ihr muss das Sorgerecht erst aberkannt werden- ehe Du es dann bekommst.


    Meiner Meinung nach kann es erst einmal nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehen, aber dazu benötige ich erst einmal kundige rechtliche Beratung.

    wenn das so ist wie bei uns- muss erst ein Erziehungsfähigkeitsgutachten gemacht werden


    Haben wir doch alles schon mal gehabt, das ist Ende 2011 fertiggestellt worden - warum sollte bei Antrag auf ABR erneut ein Gutachten erforderlich sein? Es geht mir doch hier nicht darum, erneut einen langwierigen Rechtsweg einzuschlagen, sondern darum, dem Sohn eine gute Perspektive geben zu können.

  • Hallo,


    was 2011 war interessiert jetzt nicht.


    Zumindest teilweise ist das Sorgerecht beim JA. Aber, es muss geprüft werden, ob die Mutter es wieder bekommt oder nicht erziehungsfähig ist.
    Und, dann kannst Du es bekommen.


    Die haben ihre Wege und werden sehen, das sie alles nach den Regeln machen- damit ihnen dann, wenn was passiert oder wie auch immer, keiner an den Karren pissen kann.


    Du wirst nicht sofort das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen- das wird wieder Zeit und Nerven kosten.
    Das sind alles Behörden und meist dauert alles seine Zeit.

  • Das wird die Anwältin wissen, aber: Gibt es eigentlich die Möglichkeit, nur eine Art temporäres ABR zu beantragen, sobald und solange die KM ausfällt? Für Fälle wie diesen, damit das Kind nicht zu Fremden muss?
    Gerade wissen wir ja noch nicht mal, ob KM nicht das ABR noch hat und selbst dieser Maßnahme zugestimmt hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Hallo :)


    soviel ich noch weiß aus meiner Zeit als Pflegemama, hat Nordlicht recht, das ABR ist nun quasi beim JA, die aus welchen Gründen auch immer meinten, das Kind in einer Bereitschaft zu "parken".


    Der TE sollte Herausgabe beantragen, denn soviel ich weiß, muss dieser Antrag schnell bearbeitet werden .... glaube 2-3 Wochen, habe gerade keine Zeit zu googlen...


    Ein Erziehungsgutachten erneut anzuordnen kann tatsächlich noch kommen...... aber dazu bedarf es erstmal einer Gerichtverhandlung und davor einer ersten Anhörung seitens JA ect.


    Viel Glück :strahlen

  • das ABR ist nun quasi beim JA, die aus welchen Gründen auch immer meinten, das Kind in einer Bereitschaft zu "parken".


    ja, aber erste Pflicht des JA wäre die Unterbringung bei einem Elternteil - in diesem Fall der GSR-Vater
    ich verstehe diesen Schritt zur Pflegefamilie gar nicht - außer der Vater war nciht erreichbar bzw. die familäre Situation dem
    Notdienst unbekannt


    Aber nach 4 Tagen muss da doch ein Richter draufgeschaut haben und dem muss bekannt sein das es eine familäre Unterbringungsmöglichkeit gibt - und das Kind möglichst schnell dem Vater übergeben werden.

  • ja, aber erste Pflicht des JA wäre die Unterbringung bei einem Elternteil - in diesem Fall der GSR-Vater
    ich verstehe diesen Schritt zur Pflegefamilie gar nicht - außer der Vater war nciht erreichbar bzw. die familäre Situation dem
    Notdienst unbekannt


    Ich denke nicht, dass es die Pflicht eines JA ist, ein Kind beim anderen Elternteil unterzubringen, wenn dieser Elternteil nicht mal das gemeinsame ABR hat. Da hätte ich doch arge Bedenken, wenn das gängige Praxis sein sollte.


    Ich wiederhole mich, aber das JA hatte in diesem Fall meiner Meinung nach gar keine andere Wahl als die Unterbringung in einer Pflegefamilie, hängt aber sicher von dem Zustand der Mutter ab. Vielleicht erfährt ja Musica noch mehr Details, die es uns ermöglicht, ein besseres Bild der Lage zu bilden.

  • Wenn die KM "außer Dienst" ist, ihr ABR auf das JA übertragen ist - wenn auch temporär - UND ein KV vorhanden ist, der physisch sowie psychisch dazu in der Lage ist, den Sohn zu betreuen, und das durch die Tochter seit mehreren Jahren beweist, dass er es kann, dann wäre es eigentlich nur logisch, DASS der Sohn zum Vater kommt.
    Möglich, dass die KM bei der Inobhutnahme was anderes gesagt hat, aber zählt ihr Wille wirklich, wenn sie das ABR quasi abgibt und zudem noch an einer akuten Psychose erkrankt ist?!
    Es besteht gemeinsames Sorgerecht und das ABR liegt zur Zeit beim JA. Was läge also näher?

  • Nur zur Verdeutlichung stellt Euch doch bitte folgende Situation vor:


    Ihr seid in der Situation, dass Ihr das alleinige ABR für Euer Kind habt. Euch passiert jetzt etwas, dass Ihr meint, Euer Kind abgeben zu müssen. Seht Ihr es jetzt als normal an, dass das JA, welches Ihr Euer Kind übergebt, das Kind automatisch zum anderen Elternteil gibt, welches nicht das ABR hat?


    Ja, das JA hat temporär das ABR. Dieses soll es aber im Sinne des Elternteils verwalten, welches das ABR hatte.

  • WENN das andere Elternteil nicht selbst irgendwie psychotisch, gewalttätig ist und nachwievor das GSR hat und sowieso um die Ecke wäre UND regelmäßig Kontakt hat, dann wäre mir das wohl lieber als wenn mein Kind in eine Pflegefamilie käme.
    Mir! Bei der Vorgeschichte kann ich mir aber gut vorstellen, dass die KM Angst hat, das Familienleben mit Vater und Schwester könnte ihrem Sohn gefallen...

  • Ihr seid in der Situation, dass Ihr das alleinige ABR für Euer Kind habt. Euch passiert jetzt etwas, dass Ihr meint, Euer Kind abgeben zu müssen. Seht Ihr es jetzt als normal an, dass das JA, welches Ihr Euer Kind übergebt, das Kind automatisch zum anderen Elternteil gibt, welches nicht das ABR hat?


    Natürlich - Kinder werden in solchen Notsituationen auch Großeltern, Tanten, Onkels, Freunden der Familie o.ä. - ohne ABR/GSR/ASR überlassen.


    Wäre der Vorfall am Wohnort der Mutter (ca. 200 km ?) passiert - hätte ich die Reaktion noch verstanden. Hier wohnen aber Vater und Pflegefamilie in einer Stadt.

  • Ja, das JA hat temporär das ABR. Dieses soll es aber im Sinne des Elternteils verwalten, welches das ABR hatte.


    nein, sondern nur im Sinne des Kindeswohls, denn für nichts anderes ist das Sorgerecht da. Und es ist doch wohl nicht im Sinne des Kindeswohls, das Kind unter wildfremde Menschen zu stecken, die ihm nicht vertraut sind, wenn Bezugspersonen vorhanden sind?


    Ich finde jetzt den Paragraphen nur für Todesfall, aber wenn ASR Sorgerecht nicht ausüben kann, geht es doch auch an den anderen ET (vormals ohne Sorgerecht) über, oder nicht?


    Mir scheint, das ABR der KM ruht möglicherweise gar nicht. Wozu sollte es auch, wenn sie dem Schritt zugestimmt hat? (Ist ja nicht als Mussbestimmung). Und dann bestimmt sie eben: Pflegefamilie und nicht der andere ET.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • ....nützt alles Diskutieren nicht`s.... man muss abwarten, warum es nun so gekommen ist ....mit Spekulationen kommen wir nicht weiter.
    Der TE handelt jetzt und dann bekommen wir alle unserer Antworten auf die vielen offenen Fragen ;)



    :strahlen

  • nein, sondern nur im Sinne des Kindeswohls, denn für nichts anderes ist das Sorgerecht da. Und es ist doch wohl nicht im Sinne des Kindeswohls, das Kind unter wildfremde Menschen zu stecken, die ihm nicht vertraut sind, wenn Bezugspersonen vorhanden sind?

    Da würde ich gerne noch einmal einhaken und den Teil ebenfalls zitieren, auf den ich mich bezog:

    Das Jugendamt ist während der Inobhutnahme berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind; der mutmaßliche Wille der Personensorge- oder der Erziehungsberechtigten ist dabei angemessen zu berücksichtigen.

    Ich habe einmal hervorgehoben, was ich interessant finde. Das das JA das Kindeswohl berücksichtigen soll, das habe ich in der Tat nicht geschrieben, das war und ist für mich eigentlich nicht extra erwähnenswert. Aber dennoch kann ich mich dadurch missverständlich ausgedrückt haben.


    Auch wenn ich es ja nicht weiß, aber die KM kann hier dem JA durchaus sogar explizite Anweisungen gegeben haben, wie mit dem Kind verfahren werden soll bzw. an wem das Kind nicht übergeben werden soll.

  • Ich habe vorhin der zuständigen SB vom JAbsender eine Anfrage per Mail geschickt, damit klar ist, dass ich nicht durchs JA informiert wurde. Morgen weiß ich dann hoffentlich mehr