JC fordert EU-Rentenantrag mit Mitte 20??

  • Das hiesige JC hat mal wieder den Vogel abgeschossen...


    Nachdem ich den neuen Schwerbehindertenausweisbescheid mit den neuen Merkzeichen eingereicht hatte, kriegte ich ein Schreiben vom JC, dass wegen der Merkzeichen meine Arbeitsfähigkeit bezweifelt wird. Die fordern mich im Rahmen der Mitwirkungspflicht zu einer Antragstellung EU-Renten bei der DRV auf, wenn ich das nicht mache, dann Sanktion bzw. das JC stellt den Rentenantrag für mich. Das letzte arbeitsmedizinische Gutachten wurde aber erst vor ca. 6 Monaten erstellt vom med-. Dienst der AA, mit arbeitsfähig für allg. AM.


    Ausserdem wurde mir eigentlich eine LTA bewilligt. Mal abgesehen dass ich eigentlich zu jung für Rente bin. Heute hab ich mit jemanden gesprochen der meinte, das JC will nur Geld sparen, als Rentner kriegt man als Behinderter keine Hilfsmittel mehr. Der Rentenbeantragungsbrief kam nämlich nach!!!! meinem Antrag auf Umzugskostenhilfe....


    Die Merkzeichen sind rein finanzieller Natur bzw. die kostenlose Begleitperso in Öffis ist für Behörden-Arzttermine gedacht, da brauche ich Begleitung. Die Dame vom JC hat wegem Merkzeichen B gedacht mich muss jmd. zur Arbeit begleiten... Also ich ich hab meine Arbeitstelle bisher immer gefunden und zu spät kam ich nur 1x.... Mein Nachbar mit Down-Sydrom hat auch B und fährt mit so einem Taxi was die behinderten Menschen die warum auch immer nicht mit den Öffis fahren können zu Arbeit bringt...


    Soll ich den Rentenantrag ausfüllen oder lieber einen Anwalt einschalten ??? Ist das überhaupt rechtens vom JC? meine Sozialarbeiterin meint Antrag stellen, der wird bei mir wahrscheinlich sowieso abgelehnt... Einen Beratungshilfeschein hätte ich, da steht zwar ein anderes Anliegen drauf, für dass ich aber keine Beratung in Anspruch genommen habe. kann ich den umschreiben lassen oder muss ich da nen neuen beantragen???


    Wenn jemand Rat weiss ist gut und wenn nicht, ist auch nicht so schlimm. Bitte keine Du jammerst ja rum-Postings, weil man sich von meinem Problem überfordert fühlt. bitte nur ernstgemeinte hilfreiche Postings OHNE Ironie und spitzfindige Spitzen. Mit tut mir leid, da kann ich dir auch nicht helfen kann ich leben...

  • Abgesehen vom JC - was ist denn der berufliche Plan? Wenn es den gibt, gibt auch das JC Ruhe.
    Sprich doch mal mit einen Jobcoach von einem Bildungswerk, Werkstatt o.ä.
    Es gibt Menschen die laufen da direkt in einen Außenarbeitsplatz mit entsprechender Förderung und
    ggfls. Festeinstellung nach einer Weile.


    EU-Rente ist keine Frage des Alters und ja - das JC hätte dich natürlich gerne von der Liste.

  • Lena: den beruflichen Plan gab es lange vor den Rentenantragforderbrief. Der kam erst nach Einreichung neuer SB-Bescheid mit den neue merkzeichen. Ich hab im Januar ein Gespräch beim Rehamaßnahmeträger BTZ DD geführt über die Einzelheiten der berufl. Rehamassnahme, ne Abschrift der Gesprächsnotiz it allen Details liegt dem JC seit Feb. 2015 vor. Ich frische est mein Fachwissen wieder auf, dann gibt es Praktika, inklusvie Hilfe beim Bewerbungschreiben, AG finden etc. Massnahme läuft ca. 11 Monate, die Arbeitzeit beginnt mit 4 h und wird dann gesteigert. Am Anfang wird ein Check gemacht was an Potential da ist und was trainiert werden muss.


    Mir riecht es 10 m gegen den Wind dass das JC keine Lust hat arbeitsplatzbezogene Hilfsmittel zu zahlen....


    Nach deiner Logik hätte gar kein Eu-Rentenbrief rausgehen dürfen, da dem JC ja ein genauer beruflicher Plan vorliegt. Nochmal langam und zum Mitschreiben Ich habe eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Träger X bewilligt bekommen 09/2014. Dass beisst sich ja irgendwie mit Rente.... EU-Rentner können keine Leistung zur Teilhabe am Arbeisleben machen, da ihre Arbeitsfähigkeit dann unter 3h liegen muss, vorher kriegt man keine Rente. LTA fordert aber mind. 4 h Arbeitszeit.



    Die Dame am Telefon hat gesagt und im Bescheid steht es auch wegen der be willigten Merkzeichen G und B nd dem beantragten wird meine Arbeitsfähigkeit bezweifelt. Das H hatte ich bis zum Ende der normalen Lehre, dann war es automatisch weg, was auch keinen Sinn ergibt... Das habe wir nur beantragt weil nur dann wegen der scheiss-Gesundheitsreform die KK Fahrtkosten zur Diagnostik bezahlt. Das Jc sagt die KK muss, wenn es notwendig ist. Die KK sagt wir dürfen nicht Gesunsheitsreform, das JC muss. Ach, ich könnt den BGM Gröhe in den Hintern treten.....


    Soll ich jetzt den Eu-Renten-Antrag ausfüllen oder nicht? Oder warten und bei Sanktionen ggf. in Widerspruch gehen? Gegen den JC-Bescheid wäre auch noch ein Widerspruch möglich.

  • Ich hab im Januar ein Gespräch beim Rehamaßnahmeträger BTZ DD geführt über die Einzelheiten der berufl. Rehamassnahme, ne Abschrift der Gesprächsnotiz it allen Details liegt dem JC seit Feb. 2015 vor. Ich frische est mein Fachwissen wieder auf, dann gibt es Praktika, inklusvie Hilfe beim Bewerbungschreiben, AG finden etc. Massnahme läuft ca. 11 Monate, die Arbeitzeit beginnt mit 4 h und wird dann gesteigert. Am Anfang wird ein Check gemacht was an Potential da ist und was trainiert werden muss.


    dann bitte deinen Maßnahme-Betreuer auf diesen Brief entsprechend zu antworten ggfls. die Vereinbarung bis 12/2015 oder 01/2016 mitzusenden und dem Hinweis das die Maßnahme zur Zeit erfolgreich absolviert wird und mit einer Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt im Anschluß zu rechnen ist.

  • Die Massnahme soll erst nächstes Jahr im April starten, haben die vom BTZ befürwortet, da O-Ton Massnahme-Betreuer Kinder unter 2 sehr oft krank sind und O-Ton sozialarbeiterin es für meine Trainung der alltagskompetenz wichtig ist dass ich Kind selbst zur Tamu bringe, was bei einem Massnahmenstart diesen April nicht gehen würde, da ich 1 h zur Massnahme fahren muss und ab 8:30 anwesend sein muss, also 7:20 Zug. Das BTZ sieht die frühe lange Fremdbetreuung von Kleinkindern kritisch, da viele Klienten angegeben haben, als Kind zu zeitig in Fremdbetreuung abgeschoben worden zu sein, ist ja ne Einrichtung für psych. Erkrankte bzw. Autisten Menschen mit tiefgreifender Entwickliungstörung. Ich wurde ausdrücklich dazu ermutigt noch ein 3tes Jahr ET dranzuhängen, das Mamasein geniessen und dann stessfrei nach der KITa- Eingewöhnung in den Beruf zu starten. Das eine Jahr Pause mehr mache den Kohl in meinem Fall nicht fett. Massnahme ist ja teuer wäre bloss schade ums Geld gwesen wenn ich wegen häufiger Krankheit hätte so oft gefehlt. Die Einrichtung öffnet aber erst 7:00 Uhr, da hätte die Oma bringen und holen müssen. Ich brauch wenn ich gescheit frühstücken will mind. ne 3/4- 1h bis wir fertig aus dem Haus gehen können. Die Aussage Kinder unter 3 häufig krank stimmt auch. Kind hat Viren aus der Einrichtung mit nach Hause geschleppt dann lagen immer wir beide flach, bis Ende März... Ich bin selbst mit nem simplen Schnupfen nicht arbeitsfähig, dann mach ich mehr Fehler als Nutzen, dann bin ich irgendwie auf Autopilot höre schlechter....


    Das Jc hat der Vereinbarung Massnahmestart 04/05 2016 und Arbeitssuche 2017 zugestimmt. Ja, gut danke dann soll die Sozialarbeiterin nen Brief ans JC mit der Erinnerung an die Vereinbarung schicken. DIe Gelder für die LTA kommen von der Bundesagentur für Arbeit, das JC ist lediglich ausführender Part.

  • Ich wurde ausdrücklich dazu ermutigt noch ein 3tes Jahr ET dranzuhängen,


    Das Jc hat der Vereinbarung Massnahmestart 04/05 2016 u


    Ja, gut danke dann soll die Sozialarbeiterin nen Brief ans JC mit der Erinnerung an die Vereinbarung schicken


    das JC ist lediglich ausführender Part.


    Jupp, das JC finanziert also das 3. Jahr EZ - lass das den SD/SA so schreiben und gut ist - ggfls. ist einfach ein Marker im System hochgepoppt für diesen Brief, das du z.Zt. ohne Beschäftigung bist.

  • Mir riecht es 10 m gegen den Wind dass das JC keine Lust hat arbeitsplatzbezogene Hilfsmittel zu zahlen....


    Das ist Quatsch, denn:


    Ich habe eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Träger X bewilligt bekommen 09/2014.


    Für alles, was mit der Eingliederung in Dein Arbeitsleben zu tun hat, incl. Bewerbungskosten, Mittel zur Arbeitsplatzausstattung, Fahrkosten etc.pp. ist der Reha-Träger zuständig.


    Für mich sieht es so aus:


    Das Jc hat der Vereinbarung Massnahmestart 04/05 2016 und Arbeitssuche 2017 zugestimmt. Ja, gut danke dann soll die Sozialarbeiterin nen Brief ans JC mit der Erinnerung an die Vereinbarung schicken.


    Von 04/15 bis 04/16 ist ein Jahr Zeit. Wenn der Reha-Träger erst dann eine Eingliederung in den 1. AM vorsieht, dann muss es dafür ja Gründe geben. Sind die gesundheitlicher Natur, wovon Deine SB aufgrund der Merkzeichen (insbes. B und H) ausgeht, dann besteht eine Erwerbsminderung von jetzt bis 04/16. Das ist ein Jahr, somit über 6 Monate. Damit wärest Du erwerbsgemindert auf Zeit und fällst nicht mehr unter das SGB II. Zahlen würde dann die Rentenversicherung (falls Du eingezahlst hast) und/oder das Sozialamt (3. Kapitel SGB XII). Sobald dann dei Erwerbsfähigkeit wieder einsetzt, rutschst Du ins SGB II zurück.


    Zur Systematik des Gesetzes: Das SGB II soll als (übergangsweise) Unterstützung in eine (absehbare) Wiederaufnahme einer Beschäftigung dienen. Daher sind (zeitweise über 6 Monate oder auf Dauer) Erwerbsgeminderte, Stundenten, Auszubildende, Altersrentner von der Leistung ausgeschlossen. Sonderregelungen gibt es in § 10, wenn man aus bestimmten Gründen für eine Zeit dem 1. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, weil man z.B. ein Kind erzieht.
    Von daher ist das Handeln Deiner SB nur konsequent, da sie derzeit davon ausgeht, dass Du bis April 2016 nicht arbeiten kannst. Somit würdest Du nach der Systematik und dem Sinn des Gesetzes aus diesem herausfallen und über andere Gesetze finanziell abgesichert werden.

  • Susanne: Bis 2016 bin ich in Elternzeit im JC-System, mit Kinder unter 3 ist man in so einer Art Schonzeit für die Vermittelung.da man mit Kids unter 3 nicht arbeiten muss . Von daher macht dein Ansatz keinen Sinn. Die Merkzeichen sind ledglich finanzieller Natur und für ausgewählte Lebensbereiche z.B. Behördengänge, das hat keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Wie oft muss ich das noch erklären, einfach mal die Erläutungen zu den SB-Merkzeichen gründlich lesen und die Beroffenen mal ausreden und erklären lassen. Ausserdem dauert die Beaerbeitung der Rente bis 2016, ich hab erst einen Termin für Antragstellung 2016.... Meine Freundin im Rollstuhl mit leichtem Spasmus, arbeitet als Biblithekarin Vollzeit, hat auch B, G und H, einfach weil sie hie und da Hilfe braucht z.B. im Winter, da fährt sich der Rolli nicht so gut... Weisst was die MA gesagt hat als Mum ihr versucht hat die Merkzeichen zu erklären, ob Mum mich zur Arbeit begleiten würde oder so lauter dumme Aussagen die von völligem Unwissen über Mensch mit Behinderung zeugen.


    Aussserdem Susanne hatte ich das Merkzeichen H bis zum Ende der 1. Ausbildung. Trotzdem habe ich weder eine geschütze Ausbildung im BBW/Werkstatt machen können noch notwendige Hilfen während der Ausbildung z.B. abH erhalten. Das passt zur jetzigen Annnahme meiner Arbeitsfähigkeit nicht.


    Sodele, die Agentur für Arbeit als bewiligende Behörde der Massnahme, hat der ausführenden Behörde Jobcenter eine aufs Dach geben, scheinbar. O-Ton SB Arbeitsagentur: Die spinnen doch...


    Heute ist der Rentenantrag vom Tisch, ich erfülle die rechtlichen Vorausetzungen nicht. Ja, also geht doch, aber meine Mum hat keine Ahnung, ne, jaja. Wo war gleich die IkEA-Pfanne... :cursing: Eine irgendwieauch immergeartete Entschuldigung wegen der Androhung einer Sanktion falls wir den Rentenantrag nicht stellen, Pustekuchen... So, und wer sagt jetzt der AOK der AUD-beleg nicht ausgefülllt werden muss... Supi, ruf ich meine Mum an, die telefoniert in ihren Urlaub nochmal mit dem SB von der AA.... :nawarte:


    Eigentlich recherchiere ich als SB doch vorher ob mein Bescheid die rechtlichen Vorraussetztungen erfüllt, oder. Hab ich in meiner VFA-Ausbuildung zumindestens gelernt... Jede Mege unnötige Abeit wegen irgendwelcher arroganter MA im Jobcenter, meiner Mum stehts bis zum Hals... Ist ja nicht so als hätten wir sonst nix zutun... §§§§ sind das eine, aber was ist mit dem leben der Kunde dahinter... Meine Mum hat letzte Woche geheult, wegen dem ständigen Widerspruch schreiben fürs JC. Wenn ein bisschen Ahnung von Autismus hätten wüssten die dass solche Hinundhersachen einen Autisten stärker belasten also sonst. Wenn das JC MUm die Nerven raubt hat sie keine für mich, also bin ich öfter Mal der Blitzableiter.... Die frau von der autismusabulant hat zuwenig Stunden bewilligt vom Budget der Uniklinik um mir rechtzeitig und immer helfen zu können.


    Susanne das ist eine bestimmte MA die die Kunden ärgert, aus Frust oder so meine Mum hatte mit der auch schon Ärger.


    Wie dem auch sei, Die Massnahme in DD wird wahrschenlich doch nicht das richtige sein. Nächstes Jahr bauen die auf der Zugstecke die ich brauche und wenn die dauernd streiken... Vor 3 Jahren hätte diese Massnahme gepasst, da hat aber ein arooganter Psychologe die falsche Massnahne empfohlen.


    Wir wollen jetzt ne Berufsbildungsmassnahme in einer WbfM. Von da aus könnte sich auf dem 1. Am, ja auch was finden lassen.




    WbfM würde für mich ganz gut passen. Der einzoge Knackpunkt ist das einkommen. Dann kann ich Sohn leider keine Dinge kaufen die mit T beginnen und ablet enden....


    Die neue Idee ist ne Massnahme im Berufsbildungsbereich in einer WbfM, wir habebn uns erkundigt, die Vorrausetzungen erfülle.


    Jetzt müssen wir nur noch das mit der Wohnung hinkriegen.


    Tjo, wenn das Kind nich wäre ich würd tatsächlich überlegen Diakonisse oder Nonne zu werden, Armut, Keuschheit, Ehelosigkeit, krieg ich hin... Gläubig, Häkchen... Oder ich mach Bibelschule dann was für einen freichkirchlichen Dienst... Pöhh, wenn die Nichtchristen mich nicht wollen...


    Wegen dem Umzug gibt es ach Ärger, die Ma mit der Rente hat den Umzugsantrag abgeleht bevor die stellungnahme der Autismusabulanz da war. Das Ablehungschreiben war derart pietätlos. Es wurde sich auf eine nichtbehinderte Leistungsbereichtige Person bezogen. Wir haben gründlich dargegelegt warum aufgrund der Behinderung ich neben meiner Mutter wohnen will. Demnächst wird eine wohnuhng neben Mum frei...

  • eine BBB-Maßnahme dauert i.d.R. max 2 Jahre - da du jetzt noch in EZ bist, braucht dein Knrips sicher nicht zwingend ein Tablet.
    Ansonsten kann man auch mit Kind unter 3 in eine Maßnahme oder auch auf den 1. oder 2. Arbeitsmarkt.

  • Susanne: Bis 2016 bin ich in Elternzeit im JC-System, mit Kinder unter 3 ist man in so einer Art Schonzeit für die Vermittelung.da man mit Kids unter 3 nicht arbeiten muss . Von daher macht dein Ansatz keinen Sinn.


    Also nur weil Du ein Kind unter 3 Jahren hast, heißt das nicht, dass Du bei einer angenommen Erwerbsunfähigkeit im SGB II verbleiben würdest. FALLS Du länger als 6 Monate erwerbsunfähig wärest, gehörst Du trotzdem nicht zum Rechtskreis SGB II, sondern entweder in die EM-Rente oder ins SGB XII, 3. Kapitel.



    Die Merkzeichen sind ledglich finanzieller Natur und für ausgewählte Lebensbereiche z.B. Behördengänge, das hat keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Wie oft muss ich das noch erklären, einfach mal die Erläutungen zu den SB-Merkzeichen gründlich lesen und die Beroffenen mal ausreden und erklären lassen.


    Nein, die Merkzeichen spiegeln eine bestimmte Art der Beeinträchtigung wider, die dann wiederum bestimmte Auwirkungen hat wie z.B. steuerrechtliche Vorteile, keine GEZ-Gebühren, Parkausweis für Behinderten-Parkplätze, kostenlose Nutzung des ÖPNV und so weiter. Natürlich heißt die Bewilligung dieser Merkzeichen nicht unbedingt, dass jemand nicht erwerbsfähig ist, sie können aber ein Indikator sein.



    Sodele, die Agentur für Arbeit als bewiligende Behörde der Massnahme, hat der ausführenden Behörde Jobcenter eine aufs Dach geben, scheinbar. O-Ton SB Arbeitsagentur: Die spinnen doch...


    Wobei ich davon ausgehe, dass ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld II nicht kennt. Das ist zumindest meine Erfahrung.



    Heute ist der Rentenantrag vom Tisch, ich erfülle die rechtlichen Vorausetzungen nicht. Ja, also geht doch, aber meine Mum hat keine Ahnung, ne, jaja. Wo war gleich die IkEA-Pfanne... :cursing:


    Nur weil Du z.B. die Anwartschaftszeiten nicht erfüllt hast, heißt das noch nicht, dass Du auch erwerbsfähig bist. Das prüft dann die Rentenversicherung gar nicht erst. Das soll nicht heißen, dass ich Dich für erwerbsgemindert halte, aber eine Aussage über die eigentliche Erwerbsfähigkeit wird damit nicht getroffen.



    Eine irgendwieauch immergeartete Entschuldigung wegen der Androhung einer Sanktion falls wir den Rentenantrag nicht stellen, Pustekuchen...


    Ich verstehe gar nicht, was da für "Sanktionen" angedroht worden sein sollen... War das ein Mitwirkungsschreiben? Dann wurde wahrscheinlich die Versagung der Leistungen angekündigt, falls Du Deinen Mitwirkungspflichten (--> Beantragung von vorrangigen Leistungen) nicht nachkommst. Das ist ein reguläres Verwaltungsverfahren und stellt kein Fehlverhalten dar. Wofür soll sich die Mitarbeiterin also entschuldigen?



    Eigentlich recherchiere ich als SB doch vorher ob mein Bescheid die rechtlichen Vorraussetztungen erfüllt, oder. Hab ich in meiner VFA-Ausbuildung zumindestens gelernt...


    Der SB im Jobcenter kann doch nicht alle Voraussetzungen der angrenzenden Sachgebiete (Rente, Grundsicherung) prüfen und rechtssicher bescheiden... Dafür gibt es doch die dortigen Behörden (Rentenversicherung, Sozialamt), damit die das machen. Der SB kann DICH nur auffordern, zur zuständigen Stelle zu gehen und DORT die Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu lassen. Sind die dann nicht erfüllt, passiert nichts... Ich finde dieses Anspruchsdenken gegenüber den SB, dass die ALLES aus ALLEN Rechtsgebieten wissen müssen, unmöglich. Am Besten müssen sie auch noch im Arbeitsrecht, im Mietrecht, im Familienrecht, im gesamten Sozialrecht (Jugendhilfe, Krankenversicherung, Schwerbehindertenangelegenheiten etc.) geschult sein. Weißt Du, KEIN MENSCH erwartet vom Mitarbeiter des Versorgungsamtes, dass er sich mit dem SGB II auskennt. Aber DU erwartest vom Mitarbeiter des Jobcenters, dass er in DEINEM Einzelfall alles alleine prüfen können muss? Von Renten- über Schwerbehinderten- zu Rehaangelegenheiten? Die eierlegende Wollmilchsau gibt es SOGAR beim JC noch nicht.



    Jede Mege unnötige Abeit wegen irgendwelcher arroganter MA im Jobcenter, meiner Mum stehts bis zum Hals... Ist ja nicht so als hätten wir sonst nix zutun... §§§§ sind das eine, aber was ist mit dem leben der Kunde dahinter...


    Wenn Du eine VFA-Ausbildung gemacht hast, dann sollte man erwarten können, dass Du schon weißt, dass die Mitarbeiter in Behörden die §§ zu beachten haben...



    Meine Mum hat letzte Woche geheult, wegen dem ständigen Widerspruch schreiben fürs JC. Wenn ein bisschen Ahnung von Autismus hätten wüssten die dass solche Hinundhersachen einen Autisten stärker belasten also sonst. Wenn das JC MUm die Nerven raubt hat sie keine für mich, also bin ich öfter Mal der Blitzableiter.... Die frau von der autismusabulant hat zuwenig Stunden bewilligt vom Budget der Uniklinik um mir rechtzeitig und immer helfen zu können.


    Ich versteh den Hintergrund nicht... Wieso muss Deine Mum die Widersprüche schreiben, wenn Du eine VFA-Ausbildung gemacht hast?
    Was hat denn jetzt die Frau von der Autismusambulanz damit zu tun? Wobei muss sie Dir helfen?



    Susanne das ist eine bestimmte MA die die Kunden ärgert, aus Frust oder so meine Mum hatte mit der auch schon Ärger.


    Kann ich jetzt natürlich nicht beurteilen. Es gibt ja solche und solche MA beim JC. Nur aus Deinen bisherigen Schilderungen kann ich nichts erkennen, woraus ich der Frau einen Vorwurf machen könnte... Bisher hat sie nur ihre Arbeit gemacht...




    WbfM würde für mich ganz gut passen. Der einzoge Knackpunkt ist das einkommen. Dann kann ich Sohn leider keine Dinge kaufen die mit T beginnen und ablet enden....


    Dein Sohn ist jetzt unter 3, oder? Wie lange willst Du den Berufsbildungsbereich der WfbM denn besuchen??? Oder wann soll er sein erstes Tablet bekommen??



    Die neue Idee ist ne Massnahme im Berufsbildungsbereich in einer WbfM, wir habebn uns erkundigt, die Vorrausetzungen erfülle.


    Tja, dann zählst Du als zeitweise erwerbsgemindert (siehe auch § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 2a SGB VI). Somit bekämst Du Dein Geld dann NICHT mehr vom JC, sondern vom Sozialamt. Naja, braucht die Mitarbeiterin des JC wohl doch Eure Ikea-Bratpfanne nicht, hm?

  • Meine wirklich für mich zuständige SB, war geschockt was ihre Kollegin für Blödsinn getrieben hat, der Renten-Scheiß war nicht abgesprochen. Bei der Beschwerde kam raus, dass SB G. angeblich keinen Fehler gemacht hat. Ok, die Erde ist doch ne Scheibe.... Bei der Grundsicherung bin ich jetzt doch nicht gelandet, da solte ich doch hin nach deinen Worten Susanne. Bin immernoch bei meiner Leistung-SB in Elternzeit gemeldet. Haben die also doch gemerkt, dass die Merkzeichen nix mit meiner arbeitsfähigkeit zutun haben. Meine Zweifel am JC-System haben sich verstärkt.


    Das Hauptproblem ist einfach die Merkzeichen H, B und G werden automatisch mit Beendigung der 1. Ausbildung abererkannt. Weiß nicht wer sich den Sch* ausgedacht hat, die Behinderungen verschwinden ja nicht bloß weil man irgendwie n Abschluss geschafft hat. Das JC macht sich ja nicht die Mühe die Akte und die SB-Ausweis-Bestimmungen zu lesen, dann wäre ihnen das automatische aberkennen der Merkzeichen aufgefallen.