Hallo,
wir haben die Scheidung eingereicht und mir wurde vom AG folgendes mitgeteilt:
"Es sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden. Das Gericht informiert deshalb das zuständige JA über das Scheidungsverfahren und teilt die Namen und Adressen der am Verfahren beteiligten Personen mit.
Werden keine Anträge zum Sorgerecht gestellt, bleibt die bisherige Regelung - in den meisten Fällen das GSR - auch nach der Scheidung bestehen."
Wir haben nicht vor am GSR, ABR oder an der Umgangsregelung etwas zu ändern und dies auch so angegeben... Der Unterhalt wird demnächst neu berechnet. Dazu ist aber noch nichts beantragt worden... weder bei den Anwälten... somit auch nicht bei Gericht.
Warum wird in unserem Fall das JA benachrichigt?
Ist das immer so?
Kann es sein, dass der KV da doch irgendetwas eingereicht hat... dann hätte ich doch aber sicher schon etwas schriftlich bekommen?!
Mir erschliesst sich nicht so wirklich der Sinn darin...
Gruss
Marian