Umgang abgesagt wegen Krankheit

  • Sehr geehrter Herr RA Bergmann,


    ich bin wahrlich kein Jurist. Aber das erste Ihrer angeführten Urteile enthält die Klausel: "Kann wegen Erkrankung des Kindes der Wochenendumgang nicht stattfinden, so wird er an dem auf die Genesung folgenden nächsten Nichtumgangswochenende nachgeholt." Das ist genau das, was TS vorgeschlagen hatte. Wozu also mit einem Drohurteil kommen, dessen Inhalt TS bereits erfüllt?
    Bei dem Bundesverfassungsgerichtsurteil wehrt sich die Antragsgegnerin, soweit ich es verstehe, erfolglos gegen eine Klausel in einem Umgangsurteil "für den Umgang im Falle einer fortgesetzten, mit Transportunfähigkeit einhergehenden Erkrankung des Kindes", in dem Fall sie ihren Ex in die eigenen vie Wände lassen müsste. Das passt hier also auch nicht, 1. weil wir nicht wissen, ob hier so eine Umgangsvereinbarung vorliegt, und 2. weil es sich hier nicht um eine "fortgesetzte" Erkrankung handelt, sondern TS einen Ersatztermin anbietet.


    Halten Sie es denn tatsächlich für realistisch, dass TS vor Ag, OLG oder BVG eine Strafe befürchten muss, weil sie KV mitteilt, dass das Kind krank ist, und einen Ersatztermin vorschlägt?



    Bevor wir hier mit Aktenzeichen anders gelagerter Fälle um uns werfen und TS unnötig verunsichern, wäre es doch, denke ich, erstmal Aufgabe eines guten Anwalts, immer im Sinne des Mandanten, also in diesem Falle der TS zu schreiben, ihn nur auf Gefahren hinzuweisen, die ihn wahrscheinlich auch ereilen können, und sich zur Einschätzung dessen die persönliche Ausgangslage des Mandanten anzuschauen: Welche Umgangsregelung gibt es überhaupt, sind darin überhaupt Vertragsstrafen vorgesehen? Usw. Dann erst können wir dem Kind das Recht absprechen, zur Umgangszeit krank zu werden, und der mit der Alltagssorge betrauten Mutter davon abraten, gemäß ihrem Erfahrungswissen in Bezug auf dieses Kind im Krankheitsfall die notwendigen Maßnahmen ins Auge zu fassen (=Bettruhe zuhause). Ich hoffe, nachdem wir hier kostenlos von Ihrem juristischen Sachverstand profitieren durften, nehmen Sie mir den kleinen Rat zu Ihrer Berufsausübung nicht übel.



    Mit freundlichen Grüßen,
    Maunzelberta


    PS: Dies klang jetzt vielleicht etwas harsch. Darum wollte ich nochmal hinzufügen, dass ich Ihrem letzten Beitrag durchaus etwas abgewinnen kann, zumindest was die Punkte 1 und 3 betrifft.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Zitat von »RA Bergmann«
    2. Gerade in Situationen wie Krankheit, Traurigkeit etc. findet erhebliche Bindung zwischen Kind und Bezugsperson statt.


    An das Kind gedacht: Zuerst kommt die tragfähige Beziehung, dann kann der Elternteil angemessen auf das Kind eingehen.
    Anders ausgedrückt: Eine Situation wie Krankheit kann zu einer Vertiefung der Bindung führen, wenn die Voraussetzungen vorhanden sind.



    Genau das ist der Punkt. Mein Sohn weigert sich seinen Vater zu sehen, wenn er krank ist. Er weigert sich dann alle Leute zu sehen, die ihm nicht "nahe" stehen. Und ob einem ein Kind nahe steht hat man in der Hand. Dafür muss man z.B. auf es eingehen und sich für dieses Kind interessieren. Als muss ein Elternteil erst einmal eine Bezugsperson sein um dieses leisten zu können.


    Und ich verstehe die Aufregung wirklich nicht wenn ein Ersatz dafür angeboten wird. Um was als ums "Rechthaben" kann es denn dann gehen? Zumal das Kind hier noch sehr klein ist und ich schätze nicht, dass jemand aus rein egoistischen Gründen wahnsinnig scharf darauf ist ein krankes Kleinkind zu betreuen und es einzubehalten weil er selbst daraus große Befriedigung zieht. Es geht eher darum, dass jemand das weinende kranke Kleinkind trösten will. Was möchte das Umgangselternteil? Ich meine, was hat man denn wirklich von so einem Umgang? Möchte derjenige das Kind auch mal krank erleben um "Alltag" zu haben? Wäre da nicht ein grundsätzlich erweiterter Umgang erst mal viel sinnvoller?

  • Maunzelberta
    Aber RA Bergmann wurde doch speziell nach Urteilen/ Beschlüssen gefragt ?
    Doch gut , wenn mal fachlich richtige Angaben gemacht werden...
    Erweitert doch die Sichtweisen, ist?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • "für den Umgang im Falle einer fortgesetzten, mit Transportunfähigkeit einhergehenden Erkrankung des Kindes"


    Ich schätze bei diesem Urteil geht es z.B. um eine Krankheit wie Leukämie bei der die Kinder lange krank sind und heutzutage in einigen Fällen während dieser Zeit zuhause betreut werden können anstatt die ganze Zeit im Krankenhaus zu sein. Da ist es natürlich ausnahmsweise sinnvoll dass das andere ET das Kind besuchen kommen darf. ABER um so eine Erkrankung geht es hier doch überhaupt nicht. Genau wie Maunzelberta so schön gesagt hat.

  • Ein Kind hat die Pflicht zum Umgang? Euer Ernst?


    Wenn der Vater/Mutter nicht will hat das Kind genauso das Recht keinen Umgang mit dem getrennten Elternteil zu wollen.


    Genauso wie das Kind das Recht hat, selbst zu entscheiden wo es leben möchte. Vorraus geseetzt das jeweilige Elternteil möchte es auch.



    Aber ein Kind was krank ist. Und damit meine ich alles was über ein bisschen Husten und Schnupfen hinaus geht. Zum Umgang zu zwingen ist absolut daneben.


    Wenn mein Kind krank ist bleibt das daheim und geht nicht ein paar Stunden zum Vater. Soll der Vater zum Kind kommen wenn es ihm wichtig ist.

  • Always Hope, nichts gegen Sichtweisenerweiterung, und ja stimmt, das wurde er OT gefragt. Nur ist das ja immer noch der Thread der TS, und ich denke halt, solche Aktenzeichen, die hier drohend aufgeführt werden, können einem einen gehörigen Schrecken einjagen und erweitern unsere Sichtweise ohne Jurastudium eigentlich nicht wesentlich. Gerade hat man noch nur ein krankes Kind (Sorge und Stress genug), im nächsten Augenblick ist man deshalb eine Umgangsboykotteurin. Und das ganze juristisch angeblich wasserdicht, das lässt sich hier von kaum jemand nachvollziehen.
    Ich gebe aber zu, dass ich jetzt nochmal Herr Bergmanns Beiträge gelesen und sie beim 2. Lesen als weniger harsch empfunden habe als beim Ersten.

  • Ich kenne eine Mutter, die für ihr Kind den Umgang gegen den Vater eingeklagt hat.


    Da ging es sicher um regelmäßigeren stattfindenden Umgang?


    Wenn das Umgangselternteil überhaupt keinen Umgang/keinen Kontakt wünscht, kann das Recht des Kindes auf Umgang nicht mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden.
    Die Begründung dafür ist die, dass ein Umgang, der vom Umgangselternteil eigentlich abgelehnt wird und nur unter Zwang stattfindet, dem Kind schadet.

  • Romi
    Doch ging um Umgang grundsätzlich überhaupt.


    Und klar, mit Ordnungsmitteln durchsetzen ist natürlich Unfug.
    Aber der grundsätzliche Umgangsbeschluss geht- Ordnungsmittel wären ja dann erst eine Folge, wenn der Beschluss nicht eingehalten würde und DANN Ordnungsmittel greifen sollten.
    2 verschiedene Sachen ( wenn auch manchmal miteinander verbunden) , nicht verwechseln ..

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Wie ist es denn nun gelaufen?


    Bei uns war es so, dass ich Minis Vater geschrieben habe, Kind sei krank - hat folgendes. Ich hatte es ihm freigestellt, dass ich zwar der Meinung bin, Kind wäre zuhause besser aufgehoben, Umgang wird verschoben oder er holt Mini . Bis jetzt war Mini immer zuhause und Umgang wurde verschoben. Den Ex in meine 4- Wände lassen, würde mir auch grad einfallen. :radab Der kann froh sein, dass er überhaupt das Grundstück betreten darf, sonst Übergabe am Bürgersteig. Und dass ein Gericht mich dazu zwingen könnte wäre mir neu. Bei langfristigen Krankheiten kann der UET auch ins Krankenhaus kommen, daheim nein.

  • .........gebe zu, ich habe jetzt nicht alles gelesen.......


    ABER!.......


    wenn junior krank war/ist, gab es nie eine diskussion!


    hier ist sein lebensmittelpunkt, sein bett, seine medi, sein lieblingskuscheltier (bei papa nicht mehr "erlaubt", leider!)



    haut mich, wenn ihr wollt, aber ein kind (sicher abhängig vom lebensalter) entscheidet auch, wo es sein möchte, wenn es krank ist!
    sohnemann wollte immer zu hause bleiben, auch wenn papa sein held war/ist! wäre sei wunsch anders gewesen, hätte ich es für ihn möglich gemacht.


    beide elternteile können/dürfen/sollen/müssen sich um ihren kranken nachwuchs kümmern.

  • Weil das gerade bei uns wieder der Fall war (geplant war Fahrt von KV (mir) und Tochter zur KM und Sohn, ich bin sehr kurzfristig, nämlich weniger als eine Stunde vor Abfahrt, darüber informiert worden, dass Sohn wohl einen Magen-Darm-Infekt hat): KM hat mich angerufen, um mit mir zu besprechen, ob wir fahren oder nicht, ich habe mich nach kurzer Abwägung der Ansteckungsgefahr für Tochter und mich auf Umgang verzichtet, auch weil ich den Sohn nicht zu einem Umgang mit uns zwingen wollte, der für ihn vielleicht dann nicht in so guter Erinnerung bleibt. Die Möglichkeit, dass es dem Sohn gut tun könnte, den KV und seine Schwester bei sich zu haben, wenn es ihm nicht gutgeht, habe ich zwar auch gesehen, aber letzten Endes dann doch verzichtet.


    Was ich damit sagen möchte: Beide Elternteile dürfen sich um ihren kranken Nachwuchs kümmern, aber manchmal ist es auch gut, verschiedene Argumente gegeneinander abzuwägen und dann zum Wohle des Kindes eine Entscheidung zu treffen, wenn möglich, gemeinsam mit dem betreuenden Elternteil.


    Gut in dieser Situation war für mich, zumindest den Eindruck zu haben, dass die Entscheidung nicht über meinen Kopf hinweg getroffen wurde (auch wenn man sagen könnte, das Anliegen der KM, mich mit mir dazu abzustimmen, war eigentlich nur Rhethorik, weil die Entscheidung längst gefallen war). Aber jenseits allen Argwohns: es ist immer von Vorteil, wenn man als Eltern über diese Dinge MITEINANDER reden kann, als einseitig zu entscheiden und den anderen Elternteil vor vollendete Tatsachen zu stellen.