Umgang abgesagt wegen Krankheit

  • Mal meine Meinung:


    Ist man ein Paar, Beziehung Intakt, gibt es überhaupt keine Frage ob ein Einkauf oder ein Spaziergang für ein Krankes Kind zumutbar ist oder nicht. Es wird sogar empfohlen nicht nur zu Hause zu hocken und im allgemeinen rennt man nicht stundenlang durch die Pampa sondern ist 20min-30min Unterwegs. Ob man ein 1 Jähriges hat oder das Kind schon älter ist ist da unerheblich.


    Jetzt ist man aber Getrennt und der UET sieht das Kind nur Kurz oder wenn älter alle 14Tage( wie bei mir). Mit einmal spielt es für den BET eine Rolle und der UET fragt sich. "Komisch, früher war das kein Thema und der weg zum Arzt ist auch länger als zu mir. Also was zum Henker will die damit erreichen?"


    Kannst du dir Vorstellen das dein Ex eventuell Angst hat das dies zur Gewohnheit wird bei dir? Das du Versuchst mit der "Masche" den Umgang zu verhindern und es sich in Zukunft wiederholt wenn es einmal "geklappt" hat? Also ich kann mir das sehr gut Vorstellen und vergiss nicht ihr habt euch getrennt da ists Essig mit Vertrauen und zwar auf beiden Seiten.



    Auch auf die Gefahr hin das ich hier Gesteinigt werde aber zu meiner Ex hab ich gesagt: Solange wie das Kind nicht Bettlägerig in der Klinik liegt wird Umgang stattfinden.
    Wenn es für das Kind nicht zumutbar ist bei mir Krank zu sein dan ist es für die kleine auch nicht bei dir zumutbar Krank zu sein. Kümmern kann ich mich auch und zwar mindestens genau so gut wie Mama.


    LG vom Papa06, der jetzt in Deckung geht.

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Ist man ein Paar, Beziehung Intakt, gibt es überhaupt keine Frage ob ein Einkauf oder ein Spaziergang für ein Krankes Kind zumutbar ist oder nicht. Es wird sogar empfohlen nicht nur zu Hause zu hocken und im allgemeinen rennt man nicht stundenlang durch die Pampa sondern ist 20min-30min Unterwegs.


    Da bin ich ganz bei dir.


    Was allerdings in meinen Augen nicht geht: Kind mit Magendarm quer durch Deutschland verfrachten, oder mit eiternder Angina stundenlang Zugfahren... nur um irgendwelche Prinzipien durchzusetzen. Das ist ganz einfach barbarisch.


    Eine kleiner grippaler Infekt kann beim UET genau so gut ausgestanden werden.

  • Und warum ist es für den uet nicht oder weniger zumutbar, wenn das Kind Fieber hat es zu besuchen, ihm ne Stunde oder so vorzulesen und zu kuscheln und den Umgang ein andres mal nachzuholen als für das Kind 2 x transportiert zu werden und dazwischen doch wieder rumzuliegen?


    Wenn ich tatsächlich mal Fieber habe (was sehr selten vorkommt) bin ich platt, da würde ich mich bedanken rumgezerrt zu werden, damit andere zu ihrem recht kommen.
    Von Kind kenn ich 3 Arten fieber: platt und jammerig, platt und Glühbirne ohne weitere Effekte.
    Bei den beiden ersteren bleibt der freiwillig liegen, und das ist mmn zu akzeptieren.

  • Damit es nicht verkehrt ausgelegt wird.


    Natürlich ist ein Transport quer durch die Republik mit mehrstündigen Wegen egal ob mit PKW oder Öffies nicht gemeint.


    mariachi, Dein erster Absatz: Wenn BET dies gestattet ist das kein Problem. Bei den meisten BET ist das, durch die Trennung bedingt, aber ein NOGO. Ich Persönlich wäre glücklich über die Möglichkeit wenn es sie denn gibt.


    2ter Absatz: Wenn dies in der vormaligen Beziehung ebenso gehandhabt wurde gibts da auch nichts zu deuten. Meistens Kennt der UET sein Kind ebenso gut wie BET. Zum Problem wird es doch erst wenn einer meint es Besser zu wissen.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Also wäre ich ein Kind mit getrennten Eltern gewesen, ich hätte mir gewünscht, sie hätten einfach auf meine Bedürfnisse geschaut. Ich erinnere mich an wirklich schlimme Tage flach liegend im Bett. Wenn dann mein Vater gekommen und mich gezwungen hätte mit ihm irgendwohin zu fahren, das wäre schlimm gewesen. Hat er aber nicht gemacht. Einmal hat er mich mit hohem Fieber zum Arzt reingetragen, hinterher wieder rausgetragen, und dann nirgendwohin anders mehr als wieder ins Bett.


    Der Vater meiner Tochter ist auch so. Nie würde er auf Umgang bestehen. Natürlich bekommt er ihn. Aber ich weiß auch ganz genau, alles was er tut ist immer mit dem Blick auf unser Kind. Ihr soll es gut gehen. Um ihn und mich geht es doch gar nicht.


    Insofern müsste doch so ein Gespräch überhaupt nicht um "Masche" "verweigern" "Rechte" usw gehen, sondern um "Wie geht es dem Kind?" "Kommst du mir zum Arzt?" Meinst du wir können sie 20 km weit fahren lassen, oder ist es zu antrengend?"

  • Ich behalte die Kleine auch Zuhause wenn sie krank ist. Ich würde sie bei ein wenig Husten oder Schnupfen trotzdem schicken... aber unser KV reißt sich ja bekanntlich eh nicht drum und beschwert sich dann nur dass er ja IMMER nur ein krankes Kind bekommt.
    Ich biete dann auch Ersatztermine an ob sie wahr genommen werden ist dann eine andere Sache :rolleyes3:



    Wenn sie "richtig" krank ist, bleibt sie da wo sie ist. Weil ich dem Kind das hin und her nicht zumuten wollen würde nur weil der andere darauf besteht (wie in TS Fall). Meine kleine ist dann aber auch immer extrem weinerlich und hängt an mir wie ein Klammeräffchen.


    Würde Kind beim KV während des Umgangs krank werden und nicht "transportfähig" sein, versteht es sich aber für mich von selbst dass sie auch dort bleibt bis es ihr wieder besser geht und man ihr die Fahrerei zumuten kann!
    Ich würde es dem KV sogar ziemlich übel nehmen wenn er sie dann aus Bequemlichkeit trotz Fieber aus dem Bett holen würde um sie zu mir zurück zu bringen.
    Mir wärs in dem Fall dann wichtiger dass sie die Ruhe bekommt die sie braucht. :frag

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Hallo,


    bei einem einjährigen Kind stellt sich sicherlich die Frage, ob ein Umgang bei erheblicher Krankheit durchführbar ist.
    Allerdings stellen Sie meiner Ansicht (und nach der Gesetzeslage) die falsche Frage, wenn Sie fragen, ob das "sinnvoll" ist.


    Die Frage, ob und unter welchen Umständen der Umgang "sinnvoll" ist steht keinem der Elternteile zur alleinigen Entscheidung zu.
    Auch ist es in keiner Forma, Art oder Weise relevant, ob der Umgang "Spaß" macht oder nicht.

    Also wenn der Kleine total flach liegt, dann würde aus meiner Sicht ein Umgang keinen Sinn machen, weil ja keiner was von hat! Umgang soll ja in erster Linie auch Spaß machen.

    Daher ist dieses Zitat m.E. so nicht richtig. Auf "Spaß" kommt es nicht an. Der Umgang dient dazu, dass Elternteil und Kind sich jeweils gegenseitig in ihrer natürlichen Umgebung und durch alle Hochs und Tiefs einer engen familiären Beziehung erleben. Daher müssen Kinder grundsätzlich auch und gerade dann, wenn sie krank sind am Umgang teilnehmen.
    Der einzige relevante Grund eine Umgang ausfallen zu lassen ist die nachhaltige Gefahr für das Wohl des Kindes. Damit ist auch nicht jede Einschränkung oder Unannehmlichkeit gemeint, sondern eine ernst zu nehmende, unmittelbar drohende Gefahr eines und nicht nur vorübergehenden Schadens.


    Wie das bei einem einjährigen mit Fieber zu sehen ist kommt auf den Gesundheitszustand des Kindes im Einzelfall an. Tendenziell dürfte allerdings der Transport auch eines fiebrigen Kleinkindes über kurze Strecken für kurze Zeiten unproblematisch als nicht ausreichend für eine Kindeswohlgefahr an zu sehen sein. Denn wenn der Weg zum Arzt vergleichbaren Aufwand und vergleichbare Strecken umfasst und das Kind nicht so krank ist, dass man den Arzt zum Hausbesuch auffordern muss, weil der Weg zum Arzt dem Kind nicht zugemutet werden kann, dann kann dem Kind auch der Weg zum Umgangsberechtigten zugemutet werden.


    Soweit, so gut.
    Allerdings ist in der Tat die Frage, ob das sein muss. Es dürfte sicherlich besser sein, wenn dem Kind eine solche Belastung erspart bleibt, auch wenn sie keine Kindeswohlgefahr darstellt.
    Allerdings darf dies nicht von einem Elternteil im Alleingang entschieden werden und schon gar nicht vom betreuenden Elternteil. Es ist sicherlich vernünftig - wie hier auch geschehen - einen Ersatztermin an zu bieten und darum zu bitten, dass der Umgang unterbleibt. Eine einseitige Entscheidung ist aber sicherlich falsch. Vor allem, weil die durch solche einseitigen Entscheidungen einhergehende Destabilisierung der Elternkommunikation dem Kind langfristig mehr schaden wird, als ein Transport bei Fieber.


    Statt den Umgang ausfallen zu lassen könnte man im Übrigen auch den Umgang im normalen Umfeld des Kindes, d.h. beim betreuenden Elternteil durch führen. Denn wenn es nur um das Wohl des Kindes gehen soll lässt sich auch so der Transport vermeiden. Das ist sicherlich sehr unangenehm für die beteiligten Erwachsenen. Aber um die geht es ja hier nicht.


    Sehr positiv finde ich das Angebot der Ersatztermine.


    MfG


    RA Bergmann

  • Ist man ein Paar, Beziehung Intakt, gibt es überhaupt keine Frage ob ein Einkauf oder ein Spaziergang für ein Krankes Kind zumutbar ist oder nicht. Es wird sogar empfohlen nicht nur zu Hause zu hocken


    Ich bin nie mit meinem Kind, das mit 39 Grad fiebert, einkaufen oder spazieren gegangen. Auch käme mein Kinderarzt nicht auf die Idee so etwas zu empfehlen!


    Denn wenn der Weg zum Arzt vergleichbaren Aufwand und vergleichbare Strecken umfasst und das Kind nicht so krank ist, dass man den Arzt zum Hausbesuch auffordern muss, weil der Weg zum Arzt dem Kind nicht zugemutet werden kann, dann kann dem Kind auch der Weg zum Umgangsberechtigten zugemutet werden.


    Der Transport im Auto/Bus ist für ein fiebriges Kind in der Regel nicht schön. Ein mehrstündiger Umgang beim Umgangsberechechtigtem kann für das kranke Kind schlimmer sein.
    Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Attest des Arztes reicht aber ja im Normalfall aus.

  • <P>Also, bei uns gehen die Kinder auch mit Krankheit zum KV. <BR><BR>Wir halten es so, egal was zwischen uns war, wir werden immer beide die Eltern sein und das beste für unsere Kinder wollen. Von daher muß ich lernen ihm da ganz zu vertrauen das er das schon hinbekommt oder sich Hilfe sucht beim Arzt oder was grad nötig ist. I<U>ch denke er kann das auch.</U></P>
    <P>Ich glaube das es auch wichtig ist für uns alle. Dann weiß jeder von was er da genau redet wenn das Kind mal krank ist. Ich meine wenn Du es dem KV nicht erleben / erfahren lässt, kann er es nicht wissen und dementsprechend wird auch immer seine Reaktion sein.</P>
    <P>Und auch Dir gegenüber wird er Deine Aufgaben als Mutter evtl. besser verstehen/würdigen.</P>
    <P>Die KV`s sind in der Regel Männer. Das wollen Sie auch sein, also .... Ein wahrer Vater kann das !</P>
    <P>Hab vertrauen und es wird leichter!</P>
    <P mce_keep="true">&nbsp;</P>

  • Der Transport im Auto/Bus ist für ein fiebriges Kind in der Regel nicht schön. Ein mehrstündiger Umgang beim Umgangsberechechtigtem kann für das kranke Kind schlimmer sein.
    Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Attest des Arztes reicht aber ja im Normalfall aus.

    Wie bereits ausgeführt ist die Frage, ob der Umgang "schön" ist oder nicht hier irrelevant.


    Soweit die Eltern sich einig sind, ist es gut und schön, wenn der Umgang mit einem fiebrigen Kind nicht damit einhergeht, dass das Kind transportiert werden muss. Das ist hier aber - soweit ich das richtig verstehe - nicht die Frage. Die Frage scheint hier zu sein, ob der BET aufgrund einer Erkrankung, die die Transportfähigkeit des Kindes nicht über die Maßen (Der Maßstab: nachhaltige Kindeswohlgefahr) beschränkt im Alleingang über die Durchführung des Umgangs entscheiden darf.
    Die Antwort darauf ist klar und eindeutig: Nein.


    Ein ärztliches Attest über die Transportunfähigkeit kann als Begründung reichen. Allerdings nur, wenn dieses Attest nicht innerhalb kürzester Zeit als Gefälligkeitsattest zu entlarven ist. Z. Bsp. in dem man darstellen kann, dass dieses Attest in der Praxis des Arztes erstellt wurde, das Kind also auch zur Praxs unproblematisch transportfähig ist.



    Der Hintergrund dieser - möglicherweise sehr hart erscheinenden - rechtlichen Bewertung sind die vielen vielen Fälle, in denen solche Krankheitsprobleme vorgetäuscht oder übertrieben werden.


    Beim Umgang geht es nicht um Spaß, Freude etc. Umgang ist keine Urlaubsreise zu einer "Bespaßungsperson", sondern soll gerade auch ganz besonders in schwierigen Situationen stattfinden. Die Entscheidung über den Umgang steht daher dem BET nicht zu. Bzw. nur, wenn der BET Gründe vorgeben kann, die eine erhebliche Gefahr für einen dauerhaften Schaden für das Kind begründen können.


    Selbstverständlich heisst das nicht, dass es prima ist, wenn ein krankes Kind transportiert wird. Andererseits: Wenn es dem BET nur um die Vermeidung des Transportes ging könnte - gerade bei einem nur stundenweisen Umgang mit einem Kleinkind - der Umgang ja auch am Wohnort des BET stattfinden.


    MfG



    RA Bergmann

  • Ein ärztliches Attest über die Transportunfähigkeit kann als Begründung reichen. Allerdings nur, wenn dieses Attest nicht innerhalb kürzester Zeit als Gefälligkeitsattest zu entlarven ist. Z. Bsp. in dem man darstellen kann, dass dieses Attest in der Praxis des Arztes erstellt wurde, das Kind also auch zur Praxs unproblematisch transportfähig ist.


    Für mich hat sich in der Vergangenheit oft die Frage gestellt, ob es sich lohnt, gegen solche Atteste anzugehen - schließlich bewegt man sich als derjenige, der das dort hineininterpretiert, auf relativ dünnem Eis. Gedacht war das (in unserem Fall) sicher als Hürde für die KM, um nicht jeden Schnupfen als willkommene Begründung, den Umgang nicht zu ermöglichen, heranzuziehen.

  • Hallo RA Bergmann,


    ich bin sehr dankbar:
    Alle mir bekannten Familiengerichte urteilen deutlich anders als Sie das hier beschreiben.


    Die Forderung eines Elternteils nach einer "Transportunfähigkeitsbescheinigung" wird mit Kopfschütteln quittiert. Sehr selten müssen überhaupt nur die Krankheiten attestiert werden. Das ist unabhängig davon, ob das Kind zu Hause erkrankt und nicht zum Umgang kann oder ob es während des Umgangs erkrankt und nicht nach Hause kann.


    Meine Erfahrung:
    In der Realität muss schon sehr viel geschehen, damit eine Ordnungsstrafe wegen Verweigerung des Umgangs mit einem kranken Kind verhängt wird. Da muss das Erkranken des Kindes dann schon Methode haben.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Die Forderung eines Elternteils nach einer "Transportunfähigkeitsbescheinigung" wird mit Kopfschütteln quittiert. Sehr selten müssen überhaupt nur die Krankheiten attestiert werden.


    Was ist, wenn ein solches Attest vom beteiligten Jugendamt gefordert wird? In unserem Fall war das nämlich so, und das hatte wohl auch durchaus seine Gründe. Ich finde das gar nicht mal so an den Haaren herbeigezogen, diese Taktik zu wählen, wenn man als betreuender Elternteil den Umgang des anderen "bösen" Elternteils mit dem Kind eigentlich gar nicht möchte.

  • Alle mir bekannten Familiengerichte urteilen deutlich anders als Sie das hier beschreiben.


    Die Forderung eines Elternteils nach einer "Transportunfähigkeitsbescheinigung" wird mit Kopfschütteln quittiert. Sehr selten müssen überhaupt nur die Krankheiten attestiert werden. Das ist unabhängig davon, ob das Kind zu Hause erkrankt und nicht zum Umgang kann oder ob es während des Umgangs erkrankt und nicht nach Hause kann.

    Hallo Frau Rausteiger,


    da haben Sie recht, das ist auch meine Erfahrung. Die Zustände vor deutschen Familiengerichten bei der Durchsetzung des Umgangs sind in der Tat katastrophal. Allerdings ist dann der Anwalt gefragt. Denn die Rechtsprechung des BGH und BVerfG dazu ist genauso eindeutig, wie den meisten Richtern unbekannt.
    Oft werden auch Anträge nach § 1684 II, die auf das Verbot bestimmten Verhaltens gerichtet sind vor den Amtsgerichten zunächst mit Ablehnung oder sogar Lachen, Kopfschütteln etc. bedacht.
    Meiner Erfahrung nach zeigt dann aber die hartnäckige Berufung auf die klare Rechtsprechung des BVerfG durchaus Wirkung. Als Anwalt wird man dadurch bei Gericht nicht unbedingt beliebter. Aber das ist auch nicht mein Job.


    Meine Erfahrung ist auch, dass die OLGs sehr viel empfänglicher für die entsprechende Argumentation sind.


    Ich mache übrigens die Erfahrung, dass der stete Tropfen den Stein höhlt. Auch wenn entsprechende Anträge zunächst abgelehnt werden, so hinterlassen sie doch Wirkung. Der Richter erinnert sich zumindest daran, dass Transportfähigkeit und Krankheit ein erhebliches Thema war. Kommt der nächste Antrag, so wird das Problem noch prominenter. Spätestens beim 6. bis x-ten Antrag wird es auch dem dickschädeligsten Richter zu viel und er versucht die viele Arbeit, die für ihn durch diese Anträge entsteht zu beseitigen. Und die einfachste Form die Arbeit zu beenden: Eine Regelung zur Vorlage von Attesten.


    Gruß


    RA Bergmann

  • Meiner Erfahrung nach zeigt dann aber die hartnäckige Berufung auf die klare Rechtsprechung des BVerfG durchaus Wirkung. Als Anwalt wird man dadurch bei Gericht nicht unbedingt beliebter. Aber das ist auch nicht mein Job.


    Meine Erfahrung ist auch, dass die OLGs sehr viel empfänglicher für die entsprechende Argumentation sind.


    Ich mache übrigens die Erfahrung, dass der stete Tropfen den Stein höhlt. Auch wenn entsprechende Anträge zunächst abgelehnt werden, so hinterlassen sie doch Wirkung.


    Hallo RA Bergmann,


    für diejenigen, die diese Eskalationsspirale bestreiten dürfte also die erste spürbare Wirkung diejenige auf dem Girokonto sein. Der stete Tropfen höhlt ja nicht nur den Stein, sondern kostet auch stets Geld. So man denn nicht auf Staatskosten streitet, dürfte das ein teurer und auch langwieriger Weg hin zum Ziel sein.


    So denn (wie in diesem Falle) sogar Ersatz-Umgang angeboten wird für ausgefallene Zeiten, dürften die Erfolgsaussichten dieser Strategie noch zweifelhafter sein?


    Das wird ein bisschen OT, aber rein interessehalber (einfach weil ich davon noch nie gehört oder gelesen habe und mich freue, hier einen Profi befragen zu können) wäre ich neugierig auf Urteile von OLGs, in denen explizit die Transportunfähigkeit eines Kindes statt der Krankheit als Solcher attestiert werden soll.
    Hintergrund: In diesem Zusammenhang würde mich interessieren wie oft im im Vorfeld derartiger Beschlüsse einfache Atteste ausreichend waren oder sogar die einfache Auskunft "Kind ist krank, hat 39 Grad Fieber und bleibt im Bett - gerne nächstes Wochenende."


    Hier würde sich dann durchaus der Kreis zum Anliegen der Themeneröffnerin schließen, die ja nicht vorhat, dauerhaft Umgang zu verweigern oder das Kind mutwillig erkranken zu lassen, um den Umgang zu verhindern.


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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    für diejenigen, die diese Eskalationsspirale bestreiten dürfte also die erste spürbare Wirkung diejenige auf dem Girokonto sein. Der stete Tropfen höhlt ja nicht nur den Stein, sondern kostet auch stets Geld. So man denn nicht auf Staatskosten streitet, dürfte das ein teurer und auch langwieriger Weg hin zum Ziel sein.

    Mal allgemein gesprochen, denn das hier entfernt sich doch zusehends vom eigentlichen Fall:


    Sich als UET seiner Rechte zu versichern und diese auch im Zuge einer s.g. Eskalationsspirale gegen die mutmaßliche Intention des BET durchzusetzten ist selbstverständlich eine Geldfrage. Denn man l´will ja etwas vom anderen.
    Angefangen beim Thema gemeinsame elterliche Sorge die gegen bares Geld bei Gericht zu beantragen ist bis hin zur Festlegung einer angemessenen Umgangsregelung. Die Kostenfrage mag ein Argument sein, aber sollte den Rechten der Parteien nicht im Wege stehen.


    Gruß

  • Angefangen beim Thema gemeinsame elterliche Sorge die gegen bares Geld bei Gericht zu beantragen ist bis hin zur Festlegung einer angemessenen Umgangsregelung. Die Kostenfrage mag ein Argument sein, aber sollte den Rechten der Parteien nicht im Wege stehen.


    Schon gar nicht sollte das ein Argument sein, nicht für die Rechte seiner (minderjährigen) Kinder zu streiten, wenn die andere Seite nicht in der Lage ist, mehr als (nur) ihr eigenes Wohl zu sehen. Dabei muss man freilich in Kauf nehmen, im Nachhinein jahrelang ratenweise seinen Rechtsanwalt alimentieren zu müssen - ein in der Tat teures Unterfangen.

  • Die Zustände vor deutschen Familiengerichten bei der Durchsetzung des Umgangs sind in der Tat katastrophal.


    Die Zustände sind doch dann nicht katastrophal, sondern entscheiden im Sinne des Kindes.


    immer wieder kommt der Eindruck auf, das Recht des Kindes auf Umgang wird verdreht zu das Recht des ET auf Umgang. Ein Kind das krank ist und eigentlich nur die gewohnte Umgebung und Schlaf möchte, aus dem Bett zu reißen, weil irgendjemand auf seine Rechte pocht, mag nicht kindeswohlgefährdend sein, aber grausam allemal. Zum KIA fahren muss man eventuell wegen der Gesundheitsgefährdung, aber man nimmt doch nicht mehr in Kauf als notwendig. Auch in einer intakten Beziehung renne ich mit Sicherheit nicht mit dem Kind durch die Gegend und auch in einer intakten Beziehung sucht sich Kind das aus, was ihm im Falle einer Krankheit das beste Gefühl gibt.


    Es mag ja sein, dass manche das nutzen, um Umgang zu vermeiden, dafür gibt es Mittel und Wege, das Risiko zu minimieren, aber kein Gericht der Welt würde mich dazu bringen, ein Kind aus dem Bett zu scheuchen, weil ein anderer ein Ego Problem hat.
    Dann darf er gerne Krankenbesuch machen, fertig ist. Umgang verschieben, was auch immer.
    Ich frage mich immer, was das für Menschen sind, die in solchen Fällen auf ihr Recht pochen und versuchen, sowas durchzudrücken.

  • Geht es denn hier ums Recht? Ich dachte, es ging um ein krankes Kind und wo es während der Umgangszeit am besten aufgehoben ist?