ABR Erfahrungswerte

  • Hallo,


    ich bin zwar noch recht neu hier, aber wen wunderts, voll bis obenhin mit Wut und Problemen. Ich würde mich freuen, Eure Erfahrungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht zu lesen.
    Mein Mann, von dem ich seit Anfang Januar getrennt bin, wurde wegen Drohungen und Übergriffen polizeilich der Wohnung verwiesen. Anschließend habe ich ihn weitere 6 Monate per Verfügung der Wohnung verwiesen. Er ist Ausländer und lebt seit 4,5 Jahren in D.
    Er hat in dieser Zeit nix auf die Reihe bekommen, konnte nicht mal ne Monatskarte fürn Bus kaufen, geschweige denn arbeiten oder sonst wie Verantwortung für unsere 2 Kinder zu übernehmen. An allem war „Deutschland“ schuld… ne kalr. Aber ok, er hat sich nicht wohlgefühlt in der ganzen Zeit. Er hat aber nun innerhalb kürzester Zeit eine Wohnung bekommen, ist beim Job Center, bekommt einen 6 Monatigen Sprachkurs zugeteilt, weil er den beim ersten Mal vor 4,5 Jahren ja nicht geschafft hat. Er hat in dieser zeit 7 Monate gearbeitet.
    Er war stets aggresiv, hat mich beleidigt, bedroht – unter anderem auch damit – die Kinder mitzunehmen und abzuhauen. Nur mir gegenüber, aber es stört ihn nicht, wenn die Kinder dabei sind- oder ich sogar ein Kind auf dem Arm habe. Nach außen hin ist er der nette Mann, der sich ja so um seine Kinder kümmert. Lt. Seinem Anwalt, war er ja Hausmann, das sei ein Absprache zwischen uns gewesen – in Wirklichkeit lag er nur rum und jammerte, ich habe gearbeitet (selbständig, freie Zeiteinteilung), nachts unsere Kinder versorgt, morgens zur Tagesmutter… hopp ins Büro. Zum Saubermachen hatten wir eine Putzfrau, aber er hat schon hin und wieder die Küche saubergemacht. Zum Dank werde ich noch geohrfeigt, gekniffen, Arm umgedreht usw.
    Er spielt jetzt hier aber allen das Opfer vor, ich hätte ihn aus der Wohnung geworfen und er wüsste nicht wohin und ich sei ein Rassist usw…. Wir hatten neulich einen Termin beim Jugendamt, da hat er es sogar geschafft zu weinen – nur um mir hinterher grinsend ind gesicht zu sagen, dass er mich fertig machen will und er jederzeit wieder auf Kommando weinen würde.
    Für alle seine Übergriffe habe ich keine Zeugen, außer einmal vor ca. 1 Jahr habe ich Bekannte aus der Nachbarschaft angerufen, weil ich Angst hatte, dass es total eskaliert. Die waren dann da und er hat diese Situation Ihnen gegenüber auch zugegeben. Daraufhin ist er 4 Wochen nach Hause abgehauen, hat sogar den 2. Geburtstag seiner Zwillinge verpasst. Das sei nicht so wichtig, bekommen sie ja sowiso nicht mit, seine Meinung.
    Ich habe nun große Sorgen, dass er mit den Kindern weg will. Er sagt auch, dass er alleine mit den Kindern in den Urlaub fahren will, zu seiner Familie, schließlich sind wir ja getrennt. Betont aber, das sein nur Urlaub.


    Ich habe nun das alleine Aufenthaltsbestimmungrecht beantragt, hat da jemand Erfahrungswerte? Es gibt einen Verhandlungstermin. Der Herr bekommt Prozesskosten bezahlt, sein Anwalt wird dabei sein. Er hat beim Jugendamt glaubhaft machen können, dass er in Deutschland leben will, das Beste für seine Kinder möchte und nur möchte, dass seine Familie die Kinder sieht.
    Ich habe zwar auch eine Anwältin, kann mir das aber nicht leisten, bzw. ich werde es abwägen, ob ich es mir leisten werde. Sie sagte, es sein sehr schwierig, in dieser Situation Recht zu bekommen.
    Unter welchen Umständen hat jemand das ABR bekommen? Und bringt mir das in meiner Situation überhaupt etwas? Eigentlich ist es ja durch das Gemeinsame Sorgerecht gedeckelt, dass er nicht alleine "in den Urlaub" fahren kann.


    Danke im Voraus fürs Lesen und Euer Feedback.
    Grus PIPAPO

  • Insgesamt scheint Deine Situation nicht einfach zu sein, dass Du Recht bekommst in dem Sinne, dass das bekräftigt wird, was Du meinst, richtig zu sein.


    Das ABR ist dann wichtig, wenn es um den Lebensmittelpunkt geht, greift aber nicht, wenn es um Urlaub geht. Übrigens würdest Du auch mit alleinigem Sorgerecht grundsätzlich nicht verhindern können, dass der KV ein Anrecht hat, mit den Kindern alleine in Urlaub zu fahren.


    Nun habt Ihr aber das gemeinsame Sorgerecht und da haben beide Eltern grundsätzlich die Möglichkeit, alleine mit den Kindern in Urlaub zu fahren. Über welchen Kulturkreis reden wir denn hier, wo er die Kinder mit hinnehmen will?


    Über Möglichkeiten, zu verhindern, dass die Kinder dauerhaft mitgenommen werden, gibt es sicher noch andere User, die sich damit auskennen.

  • Es geht um Marokko. Sie sind 2,5 Jahre alt! Sorry, aber das lasse ich nicht zu. Aber wenn es denn irgendwann so sein sollte, kann er ja nach Holland oder an die Ostsee fahren oder so. Ich gebe ihm die Reisepässe nicht. Wie weit muss ich das zulassen, 2,5 Jährige Zwillinge alleine mit dem Vater nach Marokko? Ab welchem Alter? Er hat mir mehrfach gedroht, dass es allein seine Kinder sind.

  • Drohen bzw. behaupten kann er zunächst einmal viel. Aber es muss Dir klar sein, dass er als Vater auch bestimmte Rechte hat, wo Du nicht in der Stellung bist, ihm diese zu verwehren.


    Ich bin mir nicht sicher, inwieweit es ein Abkommen mit Marokko gibt, welches sicherstellt, dass die Kinder im Falle einer Mitnahme von ihm nicht zu Urlaubszwecken wieder zurück gebracht werden. Falls es so ein Abkommen gibt, bin ich mir nicht sicher, inwieweit Du da überhaupt eine Möglichkeit hast, einen Urlaub zu untersagen.


    Das ABR wird Dir aber in diesem Fall nicht weiterhelfen, fürchte ich.

  • Marokko ist ebenfalls Mitglied im Haager Übereinkommen, Teil der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. ... aber soweit soll es doch gar nicht erst kommen. Mögliches Trauma für die Kinder.
    Er hat Rechte, ist schon klar. Ich sehe mehr so die Rechte der Kinder auf Mama und Papa. Dies habe ich ihm letzte Woche vom Jugendamt mal erläutern lassen, nämlich, dass er seine kinder gerne sehen kann... aber das ist ein anderes Thema.
    Er hat sich bis dato 2 Monate so gut wie gar nicht gekümmert, war nur damit beschäftigt, mich anzugreifen.

  • Ich denke das "schlagkräftigste Argument" ist, das 2,5 jährige Kinder nicht allein mit dem Papa so weit wegfahren können, wenn es so wenig Umgang bisher gab und die Kinder nicht an ihn gewöhnt sind. Beim JA haben sie dazu manchmal recht seltsame Ansichten aber vor Gericht wird es meistens so gesehen, dass es zuerst einen reglemässigen, verlässlichen Umgang geben muss, dass dieser dann auf "Übernachtungen" gesteigert werden kann und irgendwann mal Urlaub. Aber wenn der Vater sich wirklich so wenig bisher gekümmert hat kannst Du ihn nicht einfach mit so kleinen Kindern länger allein wegfahren lassen. Ich würde den Rest erst mal außer Acht lassen und so argumentieren - er soll regelmässig Umgang wahrnehmen und sich kümmern und ein gutes Verhältnis zu seinen Kindern aufbauen.

  • Der unregelmäßige Umgang besteht ja erst seit 2 Monaten, vorher haben wir ja zusammen gewohnt. Auch wenn ich alles gemacht habe, war er aber dennoch da. Und Umgang läuft jetzt seit einer Woche wieder an, sogar mit Übernachten - auch wenn ich tausend Tode sterbe. ich habe nur so Angst, weil ich jetzt sehe, wie sehr er sich verstellen kann. Und er will mich treffen, und weiß, wo es mir wehtut. ich habe angst, er macht jetzt ein paar Monate nett mit... um dann unvermittelt wieder sein wahres Gesicht zu zeigen.

  • Er hat ein gutes Verhältnis zu den Kindern, das ist nicht das Problem. Es gab jetzt auch nur 1-2 Tage Fremdeln, dann waren sie wieder vertraut mit ihm.
    Sie sehen ihn gern und haben Spass.
    Sie sollen ihn sehen, gerne... nur eben nicht mit ins Ausland. Und nicht länger als 1 Tag. Ich finde das jetzt wirklich zu früh, 2 Wochen oder so, ohne Mama.

  • Ich finde das jetzt wirklich zu früh, 2 Wochen oder so, ohne Mama.


    Das ist das entscheidende Argument. So etwas muss langsam aufgebaut werden. Also wenn die Zwillinge älter sind bist du gerne dazu bereit aber es ist einfach noch zu früh, die Kinder zu klein ... für so eine lange Trennung von der Mutter.

  • Das bekommst du in der Regel dann wenn der Aufenthaltsort der Kinder strittig ist oder wenn er schon mal mit den Kindern abgehauen ist oder du nachweisen kannst, dass er genau das plant. Sonst ist das - soweit ich das bisher mitbekommen habe - eigentlich nicht möglich.

  • Es geht um Marokko. Sie sind 2,5 Jahre alt! Sorry, aber das lasse ich nicht zu. Aber wenn es denn irgendwann so sein sollte, kann er ja nach Holland oder an die Ostsee fahren oder so. Ich gebe ihm die Reisepässe nicht. Wie weit muss ich das zulassen, 2,5 Jährige Zwillinge alleine mit dem Vater nach Marokko? Ab welchem Alter? Er hat mir mehrfach gedroht, dass es allein seine Kinder sind.


    Er darf prinzipiell erstmal alles genau wie Du. Deswegen brauchst Du schleunigst einen fachkundigen Familienanwalt, am besten einen, der sich auch im marokkinischen (?) Familienrecht auskennt. Ich kann Dir aber jetzt schon sagen, dass das ABR erstmal gar nichts verhindert oder ändert. Die Kinder leben bei Dir, Urlaub kann er machen wo er will (ausser zb in Kriegsgebieten, steht Marokko auf der schwarzen Liste des auswärtigen Amts?) und das Risiko dass er nicht wie vereinbart zurückkommt, ist immer und überall gegeben. Vorbeugen kann dem auch das Familiengericht nicht.



    Für die Übergriffe unbedingt versuchen, Zeugen zu mobilisieren. Auch für Euer bisheriges Leben, wer kann bezeugen dass Du Dich hauptsächlich um die Kinder gekümmert hast? Die TaMu zb?
    Eventuell Anzeigen wegen häuslicher Gewalt erstatten.


    Aber zu allererst ein Anwalt.
    Wann ist die Anhörung?

  • Zitat von »Pipapo«
    Ich finde das jetzt wirklich zu früh, 2 Wochen oder so, ohne Mama.



    Das ist das entscheidende Argument. So etwas muss langsam aufgebaut werden. Also wenn die Zwillinge älter sind bist du gerne dazu bereit aber es ist einfach noch zu früh, die Kinder zu klein ... für so eine lange Trennung von der Mutter.

    Danke schon mal für Eure Einschätzung!


    Dennoch wäre mir mit alleinigem ABR wohler, hat noch jemand Erfahrungswerte


    Hallo,


    Hier sollte zwischen zwei Dingen unterschieden werden:


    Begründete Angst vor Entführung: Besteht begründete Gefahr einer Kindesentführung, kann eine Grenzsperre verhängt werden. Somit können die Kinder Deutschland nicht verlassen. Hierfür brauchst du einen guten Fachanwalt und handfeste Beweise.


    Verlustängste: Entgegen der landläufigen Meinung verkraften Kinder mehrtägigen Kontakt zum Vater in der Regel gut. Zumal sie sich ja nach Aussage der TS auf den Vater freuen und eine solide Beziehung zu ihm haben. Das s.g. Fremdeln wurde von der TS ja nur zwei mal attestiert.
    Also auch hier muss unterschieden werden: Fürchten die Kinder die Situation, "zwei Wochen oder so, ohne Mama" oder ist das die Sorge der Mutter. Wenn das das Argument sein soll, der TS das alleinige ABR zu übertragen wird sie sich jetzt schon Antworten auf die Frage überlegen müssen, ob sie nicht andere Mittel und Wege findet, mit ihren Verlustängsten umzugehen, als das Elternrecht des Vaters zu beschneiden.


    Hier will ich den Vater nicht in Schutz nehmen aber auch diese Ts scheint bei der Wahl eines geeigneten Vaters nicht all zu tief im Genpool gefischt zu haben, denn auch er scheint ein Kandidat zu sein, der sich durch Dummheit selbst ins Aus katapultieren wird.


    Aber wenn der Aufenthalt der Kinder nicht strittig ist und TS nicht nachweisen kann, dass der Vater eine Entführung plant, dann sehe ich die Chancen nicht hoch, das sie das ABR übertragen bekommt.




    Gruß :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • aber auch diese Ts scheint bei der Wahl eines geeigneten Vaters nicht all zu tief im Genpool gefischt zu haben,


    Entschuldigung aber das ist eine Unverschämtheit gegenüber der TS (denjenigen die Du mit "auch" meinst) und allen betroffenen Kindern! Was zu einer jeweiligen Partnerwahl geführt hat DARF meiner Meinung nach nie von aussen ver- oder beurteilt werden. Wenn man sowas schon als "Fehler" bezeichnen will, dann liegt es in der Vergangenheit und sollte auch nicht mehr genommen werden um dem jeweiligen Menschen irgendeine Art von Schuld einzureden. Manchmal ist es einfach nur "Pech" - manche kennen sich nciht gut und der Partner stellt sich als jemand raus, der nunja ... manchmal stellt er sich aber als genau "der Richtige" heraus - das ist dann Pech oder Glück würde ich mal sagen. Manchmal ändert sich auch einfach jemand ... Also ich finde Urteile in die Richtung total daneben und verletzend und beleidigend.
    Der einzige Mensch über den man selbst gegf. sowas sagen dürfte ist man selbst. Aber auch dann finde ich es fraglich. Ohne diese "Gene" gäbe es nämlich diese Kinder nicht. Und die sind in jedem Fall ein schützenwürdiges Wunder.


    SORRY aber sowas macht mich echt total wütend.


    Also Deine Meinung was Kinder "verkraften" ist richtiger als die von anderen? Kann es darum gehen etwas zu "verkraften" oder zu "überleben"? Oder geht es darum etwas auch genießen zu können? Warum wohl werden bei kleineren Kindern erst mal kürzere Abstände in den Zeiten zwischen den Umgängen angestrebt? Nicht um BET oder UET zu ärgern sondern weil kleine Kinder ein anderes Zeitgefühl haben. Nach zwei Wochen nur mt Mama oder nur mit Papa gibt es eben Probleme in der Bindung zum ET dass sie in dieser Zeit nicht gesehen haben.
    Die Kinder der TS habe zwar anscheinend regelmässigen, guten Kontakt zum Papa aber nie bei ihm übernachtet. Das wäre ein geeigneter nächster Schritt, der weder mit der Fähigkeit oder Unfähigkeit des Vaters zu tun hat sondern schlicht damit dass sie jung sind und das nicht gewohnt. Auch der Papa kennt die beiden wohl nicht mehr nachts. Dann wäre es gut vielelicht eine Woche zu planen in Heimatnähe. Hier sollen die Kinder in ein völlig fremdes Land, eine andere Kultur mit Verwandten die sie nie gesehen haben. Dafür sind sie meiner Meinung nach wirklich zu klein. Sie sollten - denke ich - erst mal erweiterten Umgang haben (mit Übernachtungen), dann eben eine Woche und dann kann - in einem Jahr frühestens - diese Reise angedacht werden.


    Was das ABR angeht sehe ich dagegen auch keine Chancen. Das sind leider die Unsicherheiten und Ängste mit denen die TS erst mal leben werden muss.

  • Hallo,

    SORRY aber sowas macht mich echt total wütend.

    Das geht mir des öfteren so, liegt vielleicht daran, dass ich i.d.R. schreibe, was ich denke und nicht das, was andere hören wollen.
    Anbei: ich habe auch nicht grade tief gefischt und das fällt mir immer und immer wieder auf die Füße. Denkt meine Ex aber auch. Muss man mit umgehen können. :wink



    Beim Thema Übernachtungen gebe ich dir Recht. Bei entsprechender Ausweitung sollte eine Reise mit den Kindern trotzdem zu machen sein, sagt TS ja selbst, dass Holland oder die Ostsee gerne drin sind, aber keine Familienzusammenführung väterlicherseits.


    Meine Intention war es, der TS zu zeigen, dass sie mit der Argumentation "zwei Wochen oder so, ohne Mama" nicht weit kommt beim Thema Übertragung des ABR. Beim Thema Umgangsausweitung sieht es schon ganz anders aus..



    Sieh es mal so: Der TS hilft es sicher, wenn man ihr Verständnis entgegenbringt, genau so hilft es ihr aber auch, wenn sie sich Gedanken über unangenehme, oder unangemessene Fragen macht.


    Gruß :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Arghh... manchmal klappt das mit dem Zitieren bei mir nicht. Deshalb versuche ich es so.


    Canchero: Also prinzipiell schreibe ich auch was ICH denke. Ich denke ja anscheinend nicht unbedingt gleich wie Du ;-)


    Das mit dem "Genpol fischen" finde ich deshalb daneben weil es dem betroffenen Kind ein "falschsein" unterstellt. Falsch war auch bei mir die Partnerwahl (sonst wären wir ja vermutlich noch eins), aber mein Kind ist nicht falsch und nichts an ihm ist falsch nur weil es auch die Gene eines anderen trägt der für mich "falsch" ist. ich unterstelle ich würde es nicht mehr lieben wenn dies nicht der Fall wäre. Ich wehre mich gegen die Behauptung die Kinder wären "richtiger" wenn ich anders "gefischt" hätte. Und da ich mit den Genen vom Ex direkt nichts zu tun habe kann es bei der Frage der Gene nur um das gemeinsame Kind gehen.


    Prinzipiell habe ich aber eine ähnliche Meinung. Das ABR würde sie nur bekommen können, wenn sie nachweisen könnte, dass er direkte Pläne hat die Kinder nach Marokko zu verschleppen.


    Ich habe versucht zu sagen, dass erst mal der Umgang ausgedehnt werden muss (so könnte auch klar werden ob der Vater sich wirklich für die Kinder interessiert oder eben was anderes im Sinn hat - die Ängste könnten sich so z.B. vielleicht auflösen)

  • Wende dich an den Verband binationaler Ehen - click here
    ggfls. kann man dir dort auch einen Anwalt empfehlen


    grundsätzlich solltest du an einer stimmigen Argumentationskette arbeiten


    - Gewalt gegen dich geht gar nicht - hat aber nichts mit den Kindern zu tun
    - er war Hausmann, da schließt man schnell auf eine gute Bindung zu den Kindern
    - unregelmäßiger Umgang in der aktuellen Trennungsphase ist normal
    - seine berufliche Laufbahn in D war nie anders, das habt ihr als Paar akzeptiert - nun kümmert er sich - hat aber auch nichts dirket mit den Kids zu tun
    - du darfst mit den Kids nach Malle, er nach Lanzarote oder sonstwo - auch in sein Heimatland, wenn es da keine Warnungen gibt


    Außerdem sollte man bei binationalen Partnerschaften immer an der Einstellung/Ansicht/Äußerungen nach außen arbeiten - es war von Anfang an bekannt das es für die Familie ein
    2.tes Heimat gab. Wart ihr dort gemeinsam ? Ist er regelmäßig zu seiner Familie gefahren usw ? Nur weil ihr getrennt seid - ist die andere Seite nicht per se "böse"


    Meine Cousine hat eine ähnliche Konstellation - sie ging arbeiten - er war Hausmann - die beiden führen nun ein Wechselmodell. Er hätte sogar die Chance gehabt den 1. Wohnsitz der
    Kids in seine neue Wohnung zu nehmen - da seine Bindung mit den Kindern gut war und er sich jahrelang gekümmert hat - liegt halt eben immer im Auge des Betrachters.


    Das ABR erzeugt keine Ausreisesperre beim Zoll am Flughafen. Mit stimmigen Pässe und solange die beiden keine Schulkinder sind, kann man jederzeit - meist sehr unbehelligt -
    über Flughäfen ausreisen, wenn nicht aus D dann über ein Nachbarland oder den Landweg bzw. Fähren :frag:frag:frag


    Prozesse um das ABR erzeugen meist mehr Mißtrauen und Vertrauensverlust - ggfls. schaukelt sich die Situation erst richtig hoch - wenn Rechte entzogen werden.

  • Unbestreitbar ist in meinen Augen, dass wenn man mit Partner/Partnerin aus einem anderen Land gemeinsame Kinder hat auch darauf einstellen muss, dass dieses andere Land Teil der Kultur des gemeinsamen Kindes werden wird.


    Das gilt für Urlaubsreisen selbstverständlich .... und unter Umständen für noch viel mehr was in unserer Kultur fremd wirken mag.


    Wir hatten hier vor einigen Monaten einen Thread um ein Kind mit afrikanischem Vater. In deren Kultur ist die Beschneidung der Söhne selbstverständlich - für Europäer häufig kaum vorstellbar.
    Ich finde es legitim darauf aufmerksam zu machen, dass sich beide werdenden Elternteile möglichst VOR der Zeugung Gedanken darüber machen sollten ob man sich auf diese andere Kultur vollumfänglich einlassen will. .
    Anders formuliert: Elternteile sollten m.E. zulassen das die Kultur des anderen Elternteils einen angemessenen Anteil im Leben des gemeinsamen Kindes haben darf und soll.


    Zweijährige sind übrigens im Allgemeinen nicht nicht zu klein um längere Zeit (inkl. Übernachtung) beim Vater zu bleiben. Je früher das stattfindet um so leichter wird es für alle Beteiligten. So können Kinder und Vater in die Situation hineinwachsen.




    TS's Sorgen mögen nachvollziehbar sein, sind aber in dieser Form meines Erachtens nicht zu rechtfertigen.
    Anders wäre es, wenn die erwähnten Übergriffe in irgendeiner Weise dokumentiert wären. Sind sie aber anscheinend nicht.
    Da es in dieser Situationen leider auch häufig Falschbehauptungen stattfinden sind diese Dokumentationen aber wohl zwingend notwendig.


    Eurem gemeinsamen Kind wünsche ich viel Glück

  • Zweijährige sind übrigens im Allgemeinen nicht nicht zu klein um längere Zeit (inkl. Übernachtung) beim Vater zu bleiben. Je früher das stattfindet um so leichter wird es für alle Beteiligten. So können Kinder und Vater in die Situation hineinwachsen.


    Ob sie zu klein sind oder nicht kommt sowohl auf die Väter als auch auf die Kinder an. Das ist individuell verschieden. Und "Hineinwachsen" ist genau meine Rede. Von stundenweisen Umgängen auf zwei Wochen Urlaub in einem dem Kind unbekannten Land mit unbekannten genetisch Verwandten ist ein ziemlich großer Schritt und kein "Hineinwachsen".

  • Von stundenweisen Umgängen


    Ich hab' gelesen, dass er bis zur Trennung vor ein paar Wochen (2 Monaten) sehr viel für die Kinder da war.


    Und .... wann ist die Reise nach Marokko geplant ?
    Bis dahin könnte - wenn es denn gewollt, realistisch und sonstwas wäre - noch viel "normalisiert" werden.


    :tuschel Was ich damit sagen will: TS Argumentation "Kind ist noch zu klein" wird wohl nicht ausreichend sein.