Wenn sie kein ALG2 bezieht, dann kann sie den Unterhalt selber fordern.
Euer Vergleich auf Nichtzahlung von Kindesunterhalt hat nur solange bestand, bis das Kind ihn einforderst. Rechtlich kann sie sich nicht darauf berufen, daß du damals drauf verzichtet hast in zu fordern. Im Prinzip darf aber deine Tochter Unterhalt von der Mutter fordern, nur kannst du dann durch die interne Freistellung von deiner Ex in Regress für eben jenen Unterhalt genommen werden.
Was hier in Frage käme wäre evtl. ein Unwirksam werden der Freistellung, weil sich die Grundlage (die Kinder leben bei dir) geändert hat. Jedoch kann dich in so etwas nur ein Fachanwalt kompetent beraten, da uns hier dafür die genauen Kentnisse über eure Vereinbarungen fehlen und die Rechtslage dazu für uns Amateure und Halbwissende zu kompliziert ist.