Wohngeld wenn kein Einkommen?

  • Folgende Situation - ein älteres Ehepaar, der Mann ist Rentner und ist pflegebedürftig.
    Die Ehefrau wurde vor 2 Jahren gekündigt, entsprechend ALG1 bezogen, wurde dann krank und somit arbeitsunfähig.
    Das Arbeitsamt hat damals ein ärztliches Gutachten veranlasst, und die Arbeitsunfähigkeit wurde durch das Gutachten bestatigt.
    Seitdem bekommt sie kein ALG1 und hat sonst gar kein Einkommen. Sie leben zu zweit von der Rente ihres Mannes. Dazu kommt noch dass sie ihren Mann pflegt, da 2 genehmigte Stunden Pflegekraft nicht ausreichen.
    Also haben sie Wohngeld beantragt und bekommen. Auch das Gutachten über die Erwerbsunfähigkeit wurde eingereicht. Jetzt nach 2 Jahres bei Weiterbewilligung verlangt die Wohngeldstelle einen aktuellen Nachweis über die Erwerbsunfähigkeit, wie "ein aktuelles Gutachten wäre schön".


    Nun, wie soll das gehen? Damals wurde das Gutachten durch das Arbeitsamt veranlasst, weil sie Leistungen bezog. Jetzt bezieht sie gar keine Leistungen. Soll sie wieder zum Arbeitsamt und verlangen dass sie ein neues Gutachten anfordern? Aber ist doch Quatsch, sie hat mit denen ja nichts mehr zu tun.
    Oder kann man der Wohngeldstelle mitteilen, wenn sie ein Gutachten brauchen, sollen sie auch eins veranlassen? Dürfen sie überhaupt so etwas verlangen wenn man gar nicht im Leistungsbezug steht, außer Antrag auf Wohngeld und ihr Mann ist ja der Antragsteller?


    Der Hintergrund zu dem ganzen - schon beim letzten Mal wurde ihr nahegelegt, wenn sie kein Einkommen hat, soll sie doch ALG2 beantragen. Klar, dann müssten sie ja kein Wohngeld zahlen. Aber das wollen sie nicht, denn die Rente vom Mann ist ja hoch genug, so dass sie als Familie dann nur ein paar Euro vom Jobcenter bekommen würden und dafür lohnt sich die ganze Sache nicht, dass man sich dort immer nackt machen muss. Außerdem würde das Jobcenter dann wahrscheinlich verlangen dass sie die Wohnung wechseln, denn die Miete ist definitiv höher als das was JC zahlt, und sie wollen da auf keinen Fall weg. Darf die Wohngeldstelle einen zwingen, ALG2 zu beantragen wenn man kein Einkommen hat und über kein aktuelles Gutachten über die Erwerbsunfähigkeit verfügt? Geht Wohngeld nicht vor ALG2 zu beantragen?


    Sie wissen jetzt gar nicht was sie dazu sagen sollen und ob die Wohngeldstelle überhaupt so etwas darf. Hat jemand eine Idee? Hoffe der Sachverhalt ist klar.

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  • Nein sie bekommt gar nichts. Auch gar nichts beantragt. Ich bezweifle dass sie von so einer Rente überhaupt gehört hat.
    Ich kenne mich damit auch nicht aus. Wo beantragt man das? Hat jeder Anspruch darauf der nicht erwerbsfähig ist?

  • Also mit dem Gutachten auf Erwerbsunfähigkeit kann sie zum Sozialamt gehen und dort Leistungen nach dem SGB XII beantragen auf Hartz IV hat man nur Anspruch wenn man mind. 3 Stunden täglich arbeitsfähig ist...


    Diese helfen auch bei der Rentenantragsstellung bzw. stellen von Amts wegen Antrag auf Rente - da Rente ja vorrangig ist. Und die würden dann ggf. eine erneute Überprüfung der Erwerbsunfähigkeit veranlassen..

  • Ich kam nur auf die Idee weil sie gearbeitet hat.


    Wohngeld geht vor ALG2 und wenn sie erwerbsunfähig ist, hat sie keinen Anspruch auf ALG2 .


    Ich würde mal bei einer Beratungstelle nachfragen.


    Wirklich wertvolle Infos kann ich Dir leider nicht geben.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Aber darf die Wohngeldstelle so etwas überhaupt verlangen, wenn sie doch bereits seit 2 Jahren Wohngeld zahlen, und auch am Anfang mit dem frischen Gutachten hat sie keiner zum Sozialamt geschickt. Auch musste sie keine Rente beantragen. Es wurde Wohngeld einfach bewilligt.
    Sie haben jetzt einfach die Panik, dass sie womöglich tausend Behörden jetzt ablaufen müssen, der ganze Stress geht von vorne los und das ist für ältere und kranke Menschen ja ein Greuel.

  • Sie soll auf jeden Fall Rente beantragen. Wenn sie noch nicht im Rentenalter ist und sie aufgrund von Krankheit erwerbsunfähig ist, beantragen die ein ärztliches Gutachten. Selbst meine Schwester mit 39 bekommt die, weil sie nicht mehr arbeitsfähig ist.


    Beantragen kann sie das bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • und die Arbeitsunfähigkeit wurde durch das Gutachten bestatigt.
    Seitdem bekommt sie kein ALG1 und hat sonst gar kein Einkommen


    Dazu kommt noch dass sie ihren Mann pflegt, da 2 genehmigte Stunden Pflegekraft nicht ausreichen.



    Das Wohngeldamt hat sich damals mit dem frischen Gutachten zufrieden gegegben und wahrscheinlich erwartet das in den nächsten Monaten eine Rente fließt.
    Dauerhaft ist das Wohngeldamt die falsche Stelle für ihre Erwerbsunfähigkeit und das damit fehlende Einkommen.


    Irgendwas läuft das schief - es kommt ein Pflegedienst - sie kann nicht arbeiten und sie hat keine Pflegestufe und bekommt keine Erwerbsminderungs oder Unfähigkeitsrente ?
    Ihr solltet euch an eine Beratungsstelle wenden und dringend und schnell Anträge stellen - Kranken- und Rentenversicherung freuen sich wahrscheinlich das niemand zahlen muss.