Folgende Situation - ein älteres Ehepaar, der Mann ist Rentner und ist pflegebedürftig.
Die Ehefrau wurde vor 2 Jahren gekündigt, entsprechend ALG1 bezogen, wurde dann krank und somit arbeitsunfähig.
Das Arbeitsamt hat damals ein ärztliches Gutachten veranlasst, und die Arbeitsunfähigkeit wurde durch das Gutachten bestatigt.
Seitdem bekommt sie kein ALG1 und hat sonst gar kein Einkommen. Sie leben zu zweit von der Rente ihres Mannes. Dazu kommt noch dass sie ihren Mann pflegt, da 2 genehmigte Stunden Pflegekraft nicht ausreichen.
Also haben sie Wohngeld beantragt und bekommen. Auch das Gutachten über die Erwerbsunfähigkeit wurde eingereicht. Jetzt nach 2 Jahres bei Weiterbewilligung verlangt die Wohngeldstelle einen aktuellen Nachweis über die Erwerbsunfähigkeit, wie "ein aktuelles Gutachten wäre schön".
Nun, wie soll das gehen? Damals wurde das Gutachten durch das Arbeitsamt veranlasst, weil sie Leistungen bezog. Jetzt bezieht sie gar keine Leistungen. Soll sie wieder zum Arbeitsamt und verlangen dass sie ein neues Gutachten anfordern? Aber ist doch Quatsch, sie hat mit denen ja nichts mehr zu tun.
Oder kann man der Wohngeldstelle mitteilen, wenn sie ein Gutachten brauchen, sollen sie auch eins veranlassen? Dürfen sie überhaupt so etwas verlangen wenn man gar nicht im Leistungsbezug steht, außer Antrag auf Wohngeld und ihr Mann ist ja der Antragsteller?
Der Hintergrund zu dem ganzen - schon beim letzten Mal wurde ihr nahegelegt, wenn sie kein Einkommen hat, soll sie doch ALG2 beantragen. Klar, dann müssten sie ja kein Wohngeld zahlen. Aber das wollen sie nicht, denn die Rente vom Mann ist ja hoch genug, so dass sie als Familie dann nur ein paar Euro vom Jobcenter bekommen würden und dafür lohnt sich die ganze Sache nicht, dass man sich dort immer nackt machen muss. Außerdem würde das Jobcenter dann wahrscheinlich verlangen dass sie die Wohnung wechseln, denn die Miete ist definitiv höher als das was JC zahlt, und sie wollen da auf keinen Fall weg. Darf die Wohngeldstelle einen zwingen, ALG2 zu beantragen wenn man kein Einkommen hat und über kein aktuelles Gutachten über die Erwerbsunfähigkeit verfügt? Geht Wohngeld nicht vor ALG2 zu beantragen?
Sie wissen jetzt gar nicht was sie dazu sagen sollen und ob die Wohngeldstelle überhaupt so etwas darf. Hat jemand eine Idee? Hoffe der Sachverhalt ist klar.