Absicherung im Ernstfall wenn BET etwas passiert.

  • Da finde ich es grundsätzlich richtig, sich bei Tod des einen Elternteils sind zunächst einmal an den verbleibenden Elternteil zu wenden. Dies sollte meines Erachtens auch immer die erste Anlaufstelle sein.

    Da stimme ich dir zu!

    Was der verbleibende Elternteil dann macht, wie Umgänge mit eventuell existierenden sozialen Eltern/Großeltern oder leiblichen Verwandten geregelt werden, das muss dann gesehen werden.


    Ich sehe da auch nicht, dass nicht auf das Kind geschaut wird, wenn es zum verbleibenden Elternteil kommen soll.

    Und dieses "das muss dann gesehen werden" ist mir einfach zu...ich weiß nicht wie ich es ausdrücken soll...
    Ein Kind das einen Elternteil verliert gehört für mich ganz besonders geschützt und unterstützt!
    Da zu sagen der andere Elternteil wird das schon machen, blind zu vertrauen ohne drauf zu schauen wie gut das Verhältniss wirklich ist, wie es bisher lief mit dem Kontakt, ob dem wirklich nachgekommen wird was das Kind braucht, welche Wünsche und Bedenken der andere Elternteil zu Lebzeiten vielleicht schriftlich fixiert hat, finde ich nicht richtig, denn das Kind kann sich selber meistens nicht das holen was es braucht.
    Mir geht es hier nicht um Kontrolle oder pauschales Misstrauen dem Elternteil gegenüber, sondern um Unterstützung, einen objektiven Ansprechpartner und Vertreter für das Kind und seine Bedürfnisse.
    Ja, das sollte der Elternteil sein, ist es aber leider sehr oft nicht, selbst wenn der Elternteil es total gut meint!
    Und ja, sowas passiert auch im Alltag immer wieder, dass da falsche Entscheidungen getroffen werden, aber der Tod eines Elternteils ist nichts alltägliches, da gehören für mich dann auch nicht alltägliche Maßnahmen hin die ggf. greifen, ohne dass ein trauerndes Familienmitglied noch in seiner tiefsten Trauer anfangen muss um etwas zu kämpfen.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Hi,


    Auch wenn der Vater die elterliche Sorge dann erhält , heißt es doch nicht zwingend, dass das Kind auch bei ihm leben muss!!
    Ich habe schon erlebt, dass das/die Kind(er) mit Einverständnis dann des Vaters
    Bei Oma
    Bei Tante
    Bei Stiefvater
    Erwachsenen Geschwistern
    geblieben ist.


    Den Vätern war es sehr recht, sie wollten ihre Kinder nicht aus dem gewohnten Umfeld reißen und/ oder hätten es bei sich ganz schwer realisieren können, dass das Kind zu ihnen kommt.
    Trotzdem kann ein Vater doch auch dann verantwortungsvoll dir elterliche Sorge ausüben und für den Alltag der betreuenden Person Vollmachten ausstellen!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Den Vätern war es sehr recht, sie wollten ihre Kinder nicht aus dem gewohnten Umfeld reißen und/ oder hätten es bei sich ganz schwer realisieren können, dass das Kind zu ihnen kommt.
    Trotzdem kann ein Vater doch auch dann verantwortungsvoll dir elterliche Sorge ausüben und für den Alltag der betreuenden Person Vollmachten ausstellen!

    Das ist natürlich der Idealfall! :daumen

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Das Gesetz regelt den Standard. Und da ist es erst einmal gut, dass der überlebende Elternteil nicht auf einmal um die Kinder kämpfen muss bzw. beweisen muss, dass die Betreuung jetzt auch ohne das andere Elternteil funktioniert.
    Und ich finde es auch gut, dass der Elternteil im Falle einer Klage durch Dritte (und seien es Oma, Opa, Stiefelternteil) nicht auf einmal beweisen muss, richtig zu ticken, sondern dass der Kläger diesen Beweis antreten muss.


    Ich erlebe es eigentlich umgekehrt: Eltern sind sehr gut in der Lage, sich um ihr Kind zu kümmern. Man bedenke: Jede Forderung und Behauptung, Ersatzeltern wären vielleicht besser als die leiblichen Eltern fällt am Ende auf mich zurück. Zuende gedacht müsste dann nicht nur "im Todesfall" geguckt werden, sondern jeder Kindererziehende müsste dann "zum Wohl des Kindes" überprüft werden, ob da nicht jemand besser zur Erziehung geeignet wäre ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zuende gedacht müsste dann nicht nur "im Todesfall" geguckt werden, sondern jeder Kindererziehende müsste dann "zum Wohl des Kindes" überprüft werden, ob da nicht jemand besser zur Erziehung geeignet wäre ...

    Genau dazu schrieb ich ja, dass das eben nicht so zu handhaben wäre!
    Aus dem einfachen Grund heraus, dass der Todesfall eines Elternteils eine besondere Belastung/Traumatisierung für das Kind darstellt und es gilt, das Kind in einem besonderen Umpfang zu umsorgen und vor ggf. weiteren Verlusten zu schützen.
    Man kann das vielleicht mit dem Umgang mit einem Menschen vergleichen, der ein geschwächtes Immunsystem hat, da passt man auch besonders auf, trifft besondere Maßnahmen um den Menschen zu schützen.
    Das heißt aber nicht, dass man bei jeden gesunden Menschen dann zukünftig die gleichen Maßnahmen treffen sollte, damit er erst garnicht krank werden kann.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Das Thema macht mir immer angst.
    Sollte nun mir was passieren und das JA sollte den KV finden käme mein Sohn zu fremden Menschen in ein fremdes Land mit einer fremden Sprache.
    KV würde ihn nicht behalten sondern wie geplant seiner Mutter übergeben.
    Schreckliche Gedanken.



    Wie ist das den bei Patchwork Familien?
    Meine Freundin hat einen Sohn 11 Jahre alt mit in die Ehe gebracht.
    Da war er vier.
    Jetzt sind da noch zwei halbgeschwister


    Kv kümmert sich kaum
    Würde er den jungen bekommen? Gemeinsames sorgerwcht besteht.

  • Sollte nun mir was passieren und das JA sollte den KV finden käme mein Sohn zu fremden Menschen in ein fremdes Land mit einer fremden Sprache.
    KV würde ihn nicht behalten sondern wie geplant seiner Mutter übergeben.

    Hat dein Sohn denn Kontakt zum Vater?
    Wenn nicht, kann ich mir schon vorstellen, dass bei einem im Ausland lebenden Vater zu dem kein Kontakt besteht, schon etwas genauer geschaut wird wo er hinkommt und nicht pauschal zum Vater ins Ausland geschickt wird.
    Wobei, ich vermute mal, bei dem was du bisher über deine Familie berichtet hast, möchtest du auch nicht, dass er dort hinkommt, oder?
    Da ist die Frage, was für deinen Sohn in so einem Falle das beste bzw. kleinste Übel wäre? Gäb es da für dich überhaupt eine "gute" Lösung?
    Und auch wenn der Gedanke hart ist und die Gegebenheiten erstmal für deinen Sohn nicht schön wären, aber wäre es für ihn nicht besser bei einer Großmutter im Ausland, die sich wirklich kümmern möchte bleiben würde, als bei einem Vater der ihn nicht will oder im Heim?


    Meine Freundin hat einen Sohn 11 Jahre alt mit in die Ehe gebracht.
    Da war er vier.
    Jetzt sind da noch zwei halbgeschwister


    Kv kümmert sich kaum
    Würde er den jungen bekommen? Gemeinsames sorgerwcht besteht.

    Gemeinsames Sorgerecht besteht aber nur für die Halbgeschwister, oder?
    Sorgerecht für den mitgebrachten Sohn bekommt ein Stiefvater soweit ich weiß nur durch Adoption oder wenn der leibliche Vater es abgibt (bin mir bei 2. aber unsicher).
    Sollte die Mutter alleiniges Sorgerecht für den Großen haben oder geteiltes mit dem leiblichen Vater, wäre hier der normale Gang der Dinge, dass der Sohn zum leiblichen Vater ginge....wenn sich eine Instituation wie das Jugendamt einschalten würde. Dazu muss diese aber erstmal von jemandem eingeschaltet werden.
    Wenn der Stiefvater aber auf den leiblichen Vater zugehen und mit ihm reden kann und sie das ganze einvernehmlich regeln, muss da kein Jugendamt oder sonst wär irgendwas tun.


    Aber so ist es ja generell, um so mehr man sich innerhalb der Familie verständigen kann, desto weniger muss das Jugendamt oder das Gericht mitmischen.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Also um das mal mit der Stiefoma zu klären: Meine Mutter hat Umgangsrecht mit meiner Stieftochter. Gerichtlich geregelt.


    Und bei Tod eines Elternteils schaltet sich das Jugendamt von Amts wegen ein um den Verbleib des Kindes zu klären.


    Ich denke ihr macht euch da unnötig Sorgen: Das Jugendamt wird prüfen, ob der Verbleib beim anderen Elternteil dem Kindeswohl widersprechen würde. Wenn der verbleibende Elternteil keinen Kontakt zum Kind hatte wird wohl kein normal denkender Mensch auf die Idee kommen, daß dies das zumindest kurzfristig das Kindeswohl nicht gefährden wird. Hier wird es dann Gespräche mit dem Elternteil geben, ob der sich überhaupt kümmern möchte und ob er sich dazu überhaupt in der Lage fühlt. Dann wird es weitere Hilfen für das Kind geben, z.B. Kinderpsychologe. Wenn das mit dem verbleibenden Elternteil nicht klappt und das Kind dann mehr leidet, wird das Jugendamt entsprechend reagieren. Davon mal abgesehen, je älter das Kind ist, umso mehr zählt sein Wille. Auch das wird Berücksichtigung finden.


    Für mich hört sich das so an, als ob ihr denkt, daß Kind dann zum verbleibenden Elternteil gebracht wird und man sich verabschiedet mit den Worten: "Ihre Ex ist Tod, machen sie mal." So einfach ist es nun doch nicht. Es ist halt mittlerweile nur nicht mehr so einfach einen Vater, der sich kümmern möchte das Kind zu verwehren, weil er beweisen muss, daß er sich kümmern kann.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Wenn sich die KV besser und mehr kümmern würden, würde das Thema mir weniger Sorgen bereiten.
    Denn wenn ich weiß das die Kids sich gut verstehen und klarkommen mit ihren KV und die KV in einem stabilen Umfeld leben, dann wäre das für mich alles nicht so aufwühlend.
    Es war einige Zeit so das ich dachte ich kann dem KV meiner kleinen vertrauen. Aber das hat ja mal wieder schlagartig abgerissen. Da hat man doch berechtigte Zweifel, das das auf Dauer nicht klappen kann. Vielleicht ist es unberechtigt aber KV trägt im Moment nicht dazu bei daß ich eine andere Sichtweise darauf habe. Gesetze hin oder her irgendwie muss ich doch meine Sicht niederschreiben können was vielleicht mal durchgelesen wird sollte ich mal frühzeitig ableben.


    Aber wie Hucky schon sagte, wenn die Kids groß werden dann haben sie ja ihren eigenen Willen.
    Im Moment sind beide noch so klein und die kleine nicht mal 2 Jahre alt.

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Das Thema macht mir immer angst.
    Sollte nun mir was passieren und das JA sollte den KV finden käme mein Sohn zu fremden Menschen in ein fremdes Land mit einer fremden Sprache.
    KV würde ihn nicht behalten sondern wie geplant seiner Mutter übergeben.
    Schreckliche Gedanken.


    Mein Jugendamt hier hat mir (gleiche Situation) gesagt, sie verschiffen sicher keine Kinder mit deutscher Staatsbügerschaft, die ihr ganzes Leben hier gelebt haben in ein Land, dessen Sprache er nicht spricht, wo die hygenischen Bedingungen an Mittelalter grenzen, wo kein Schulbesuch gewährleistet ist, und zu einer Mutter, die seit Jahren jeden Kontakt ablehnt.

  • Ja wurde mir heute auch gesagt beim JA.


    Und vor allem nicht zu einem Mann dessen Adresse die nicht haben und der nicht reagiert.
    Und seine Mutter hat auch keine Chance die hat sohn erst zwei mal gesehen und keinen guten Eindruck beim JjA hinterlassen ( wütende bedrohende anrufe)


    Genauer gesagt hat meine Mutter gute Chancen da sie auch wenn wir manchmal Probleme haben eine gute Bezugs Person für Sohn ist.

  • Wenn sich die KV besser und mehr kümmern würden, würde das Thema mir weniger Sorgen bereiten.
    Denn wenn ich weiß das die Kids sich gut verstehen und klarkommen mit ihren KV und die KV in einem stabilen Umfeld leben, dann wäre das für mich alles nicht so aufwühlend.
    Es war einige Zeit so das ich dachte ich kann dem KV meiner kleinen vertrauen. Aber das hat ja mal wieder schlagartig abgerissen. Da hat man doch berechtigte Zweifel, das das auf Dauer nicht klappen kann. Vielleicht ist es unberechtigt aber KV trägt im Moment nicht dazu bei daß ich eine andere Sichtweise darauf habe. Gesetze hin oder her irgendwie muss ich doch meine Sicht niederschreiben können was vielleicht mal durchgelesen wird sollte ich mal frühzeitig ableben.


    Die Sache ist die: Ob du deine Sicht der Dinge aufschreibst oder nicht, es wird nicht interessieren. Bedenke: Du bist keine neutrale Person. Das ist dann wie die gegenseitigen Vorwürfe nach einer Trennung. Man hat eine sichtweise dazu, daß der andere Elternteil der schlechte ist, und macht sich deswegen Sorgen. Verständlich. Aber es beweist nichts, wenn du denkst, daß das auf Dauer nicht gut geht. Der Beweis ist erst da, wenn es tatsächlich nicht gut geht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Einfachste Lösung: Ich gebe alles dafür dass ich nicht vorzeitig aus dem Leben verschwinde. :brille

  • Ich glaube, die Frage kannst Du Dir selbst gut beantworten. Eine soziale Oma wird kaum ein Umgangsrecht haben, welches ein KV ermöglichen muss, egal was Du verfügst.

    Das ist so nicht richtig.
    Die Großeltern haben ein auch gegen den Willen des überlebenden Elternteil durchsetzbares Umgangsrecht aus § 1685 BGB. Dabei müssen zwar die Großeltern aufzeigen, dass der Umgang dem Kindeswohl dient. Dabei wird man zeigen können müssen, dass es einen engen Kontakt zwischen Enkeln und Großeltern gab. Dieses Umgangsrecht ist jedoch nicht von der Akzeptanz des Vaters abhängig (Kammergericht, FamRZ 2009, 1229).
    Das gilt auch für "Soziale Großeltern", § 1685 II BGB.
    Alles in allem zwar eine schwierige Situation, aber der überlebende Elternteil kann nicht ohne weiteres die Großeltern oder andere sozial eng mit dem Kind verbundene vom Umgang ausschließen.

    Daher wird es durchaus hilfreich sein, wenn man vorher zusammen schriftlich festlegt, wie man in so einem Fall den Umgang gerne geregelt sehen würde. Natürlich am besten unter Einbindung ALLER Beteiligten. Das bindet zwar das Familiengericht nicht, wird in der Praxis aber durchaus erheblichen Einfluss haben. Ich rate allerdings dazu solche Schritte nur dann vorzunehmen, wenn entweder eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für den Todes- oder Pflegefall gegeben ist, oder aber generell ein relativ gutes Verhältnis der Eltern gegeben ist. Andernfalls läuft man in Gefahr einen Streit vom Zaun zu brechen, der im Ergebnis ohne wirkliche Relevanz ist. Denn wie oben ausgeführt sieht das Gesetz bereits eine Regelung vor.
    MfG


    RA Bergmann

  • Ich habe trotz GSR eine Sorgerechtsverfügung verfasst, dass ich nicht möchte das das Kind dann beim KV lebt und dafür meine Gründe genannt... ich hoffe das es zumindest überprüft wird...