Frage zur Steuer

  • Und zwar habe ich mal eine Frage.


    Ich habe zwei Kinder die bei mir leben.
    Mein Ex Mann hat ein Kind auf der Steuerkarte und mein jetziger Mann hat ein Kind drauf.
    Kindergeld bekomme ich für beide Kinder welchen betrag muss ich jetzt bei der Steuer angeben?
    Das ganze Kindergeld oder? Oder ändert das was weil jeder eins drauf hat.
    Bin gerade verwirrt, danke euch schon mal

  • Sind die beiden Männer die Väter der beiden?
    Normalerweise ist es so, dass sie jeweils 0,5 Kinder auf ihrer Steuerkarte haben müssten und Du 2x 0,5 Kinder. Das ganze natürlich nur steuerlich zu betrachten.


    Für die Steuererklärung gibst Du jeweils das Kindergeld an, welches Du auch erhältst.

  • Mein ex mann ist der vater.
    Da ich auf 400 euro arbeite hat mein ex und mein mann jeder 2 halbekinder drauf.


    Kurze Frage: Also nur einer der beiden leibliche Männer ist der Vater beider Kinder? - Wie kann dann der zweite Mann einen Freibetrag eintragen? Ich dachte das geht nicht?

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Das geht.


    Da ich neu verheiratet bin und selbst nicht auf steuerkarte arbeite


    Danke - wieder was gelernt. :thanks:

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • wenn Du das Kindergeld bekommst, musst Du es auch angeben-



    Ist das tatsächlich so oder hängt das nicht damit zusammen ob man Kindesunterhalt erhält? Ich gebe in der Steuererklärung immer das halbe Kindergeld an, da m.E. die andere Hälfte dem KV zusteht. Er erhält es zwar nicht direkt ausgezahlt, aber der Betrag wird ja laut Düsseldorfer Tabelle vom Unterhalt abgezogen.

  • Ist das tatsächlich so oder hängt das nicht damit zusammen ob man Kindesunterhalt erhält? Ich gebe in der Steuererklärung immer das halbe Kindergeld an, da m.E. die andere Hälfte dem KV zusteht. Er erhält es zwar nicht direkt ausgezahlt, aber der Betrag wird ja laut Düsseldorfer Tabelle vom Unterhalt abgezogen.



    Dafür gibt es ja den anderen Punkt in der Steuererklärung "erhält mindestens 75 % Unterhalt" .


    Ich arbeite zwar auf Steuerkarte, trotzdem ist mein 0,5 Kind bei meinem neuen Mann auf der Karte. Unterhalt gibts 0 - d.h. eigentlich steht uns 1 Kind zu - abgerechnet wird das alles in der Steuererkläung mit den entsprechenden Kreuzchen an der richtigen Stelle.

  • schau mal auf die Abrechnung- da steht es drauf....


    die Kinder machen ja (rechnerisch bei der Steuer ;-) ) erst dann Sinn, wenn der Steuerfreibetrag grösser ist, als das in Summe ausgezahlte Kindergeld-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Jeder Elternteil kann das halbe Kindergeld angeben, insofern Unterhalt bezahlt wird. Ich gebe auf meiner Steuererklärung als UET das halbe Kindergeld an. Gleiches muss dann für den BET gelten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller