brauche Rat.... Versorgungsausgleich - private Vorsorge

  • Er hat Scheidung eingereicht.............Du nicht!

    Stimmt..... ich hab die letzten fuffzehn Jahre alles gemacht.... er saß mir deswegen schon lang im Nacken ..... nur.... ich hatte es bisher nicht eilig.....




    So lange ihr Euch bis zum Scheidungstermin tatsächlich einig seid ist alles gut....ich befürchte jedoch, wenn Du jetzt schon Kommunikationsprobleme wegen der Kohle hast, könnte es Sinn machen wenn Dein Anwalt in den Startlöchern steht und ebenfalls Anträge stellen könnte....wenn es sein muß.


    Na ja, die Kommunikationsprobleme bestehen grundsätzlich.... ist etwas besser geworden..... aber am einfachsten läufst via Email....
    Wir haben nie übel gestritten, nur.... So wirklich effektiv.... neee....




    Ein vernünftiger Anwalt wird auch kein Problem damit haben wenn DU ihm klipp und klar sagst, dass DU dich einfach nur erstmal allgemein beraten lassen willst, Du Scheidungsantrag durch ihn stellen willst und dann im weiteren Verfahren nur seine Hilfe in Anspruch nehmen willst wenn DU Hilfe brauchst.............Du gehst ja auch ins Autohaus um ne Inspektion machen zu lassen und kaufst nicht jedes Mal gleich ein neues Auto..............


    Das hoffe ich jetzt einfach mal, zumal der RA im Vorfeld sagt, dass eine einvernehmliche Lösung ihm oft lieber ist.... und er nicht um jeden Preis prozessieren möchte.....




    Och.... neues Auto wär schon nicht schlecht..... So nen schönen VW Bus.... ;) .....

  • Meine Ex Frau hat jeden Mückenschiss durch Ihren Anwalt mitteilen lassen und am Ende knappe 10 Riesen Anwaltskosten produziert.............wers braucht mir wars wurscht, gerade wenn man bedenkt, dass ich mich bei keinem einzigen Thema quer gestellt habe.


    Och nö, da fahr ich lieber mit in Urlaub..... mit den 10 Riesen..... die RA meines Mannes ( bzw. unsere) hat mir schon auch geraten, dass ein anderer RA die Vereinbarung einfach mal gegenlesen soll, damit ich auf der sicheren Seite bin......

    Mein Anwalt hat lediglich für den Scheidungsantrag und die Erstberatung ne Rechnung über knapp 500 Euronen geschickt. Damit war für mich der Drops gelutscht.


    Na ja, das wär ja noch ne Hausnummer, die tragbar wäre.... für ein bisschen mehr "Sicherheit".....




    Interessant wird es wenn ihr die Scheidung richtig ausfechtet.....dann wird der Streitwert eine Rolle spielen, den der Anwalt dann für seine Kostennote heranzieht.


    So..... das hoffe, ich einfach mal nicht.... nicht für mich, nicht für ihn und erst recht nicht für die Kinder..... denn letzten Endes geht's um sie..... Haus, Freunde, gewohnte Umgebung...... ich häng nicht wirklich am Haus, auch nicht an diesem Ort..... und wohnungstechnisch was finden... no way.....
    Mein Mann könnte sich auch vorstellen, dass ich den Kredit erstmal weiter abbezahle, um dann, wenn Kinder etwas größer sind zu entscheiden.... sprich..... eine Auszahlung mal noch verzögern..... nur......
    Da hängt noch ein langer Rattenschwanz dran, den es gilt zu bedenken..... ich mag nicht um jeden Euro kämpfen..... Es muss unterm Strich einfach so Pi mal Daumen gerecht sein und jeder damit leben können.... und wir müssen uns noch in die Augen sehen könner..... allein der Kinder wegen...... die lieben ihren Papa, auch wenn der jetzt seinen eigenen egozentrischen Stiefel durchzieht.....


    Er ist vön Natur aus ein ganz lieber, leider etwas stärker egozentrisch als ich anfangs für möglich gehalten haben.... er möchte mich nicht übern Tisch ziehen, er ist froh, seine große Freiheit wieder zu haben, liebt seine Kinder.... aber auch da ist er froh, wenn er sie hier abgeben kann.... das ist leider So..... damit hatte ich sehr zu kämpfen.... das war für mich eine viel größere Belastung, als jetzt die Auseinandersetzung wegen den Finanzen..... zumal..... " er bezahlt mich ja dafür..." O-Ton..... und ein schlechtes Gewissen hat er schon... das darf er auch gerne haben.... ;)

  • Wenn du den Antrag innerhalb der 4 Wochen nicht einreichst, dann kriegst du eine Nachfrist vom Gericht mit einer Zwangsgeldandrohung, wenn du diese auch nicht einhalten solltest. Aber 4 Wochen ist 1 Monat. Das sollte doch eigentlich ausreichen.


    Ein paar Sachen frage ich mich, worauf ich mir keinen Reim machen kann:


    1. Warum machst ihr das mit dem Ausfüllen selber? Lass dich doch vom Anwalt dazu beraten. Dafür wird der doch bezahlt.


    2. Wieso ist in dem Antrag der Riestervertrag erwähnt? Wer hat das Schreiben ans Gericht aufgesetzt und dieses dort reingeschrieben? Sowas gehört in den Scheidungsantrag normalerweise nicht mit hinein.


    @malamut4630


    Sie ist keine Beklagte, sondern Antragsgegnerin. Beklagter ist man im Zivilprozess.


    Dann ist das mit dem Antrag so eine Sache: Er kann den zwar zurück ziehen, bringt aber damit zum Ausdruck, daß er nicht geschieden werden will. Wenn sie den Antrag einreicht und er nicht geschieden werden will, dann liegt das Verfahren genau so auf Eis. Deshalb ist das doppelt Antrag auch weitestgehend sinnfrei. Und Anträge kann jeder Beteiligte im Verfahren stellen, auch der Antragsgegner. Hier im Scheidungsverfahren geht das zwar nur über den Anwalt, aber da der eine ja für beide da ist... wenn er ihre Interessen nicht berücksichtigt kann sie sich immer noch den eigenen Anwalt nehmen.


    Davon mal abgesehen, wenn der Richter merkt, daß sie als Antragsgegnerin über den Tisch gezogen werden soll, kann dieser auch ihr einen Anwalt beiordnen (§180FamFG).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


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  • Ach so: sittenwidrig ist bei einer Scheidungsfolgevereinbarung z.B., wenn man z.B. eine Partei unverhältnismäßig benachteiligt (z.B. der eine behält alle Vermögenswerte, und der andere lebt danach am Rande des Existenzminimums)


    Den Versorgungsausgleich kann man auch vom Scheidungsverfahren abrennen. Da geht, wenn alle Angaben gemacht sind, dann 3 Monate verstrichen sind und ihr beide damit einverstanden seid.

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    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Den Versorgungsausgleich kann man auch vom Scheidungsverfahren abrennen. Da geht, wenn alle Angaben gemacht sind, dann 3 Monate verstrichen sind und ihr beide damit einverstanden seid.


    :Hm .... ich glaube, ich verstehe nicht ganz.....


    Also... Versorgungsausgleich kann unabhängig vom Scheidungsverfahren bearbeitet werden. Sind alle Angaben gemacht, beide mit einverstanden, wird der Versorgungsausgleich nach drei Monaten "verabschiedet" unabhängig vom Scheidungsverfahren. So richtig?




    Wenn der Versorgungsausgleich berechnet wurde, erhalte ich dann vorab einen Bescheid über die errechneten Daten? Sind das € - Angaben? So vön wegen Hr.Knuffel hat während der Ehe bis zum Eingang des Scheidungsantrages Rentenpunkte umgerechnet in rechnerische € von xy erarbeitet, Frau Knuffel in Höhe von xx €.
    Herr K. 100,00 € , Frau K. 30,00 € ..... Differenz von 70,00 € .... Herr K. tritt 35,00 € ab an Frau K. .....




    Und dann könnte das mit dem Vermögen verrechnet werden. Soll heißen, wir verzichten auf den Versorgungsausgleich und ich müsste ihm 35,00 € weniger auszahlen.... ?????

  • Wenn du den Antrag innerhalb der 4 Wochen nicht einreichst, dann kriegst du eine Nachfrist vom Gericht mit einer Zwangsgeldandrohung, wenn du diese auch nicht einhalten solltest. Aber 4 Wochen ist 1 Monat. Das sollte doch eigentlich ausreichen.


    Mit Antrag meinst du den " Fragebogen zum Versorgungsausgleich", oder?


    1. Warum machst ihr das mit dem Ausfüllen selber? Lass dich doch vom Anwalt dazu beraten. Dafür wird der doch bezahlt.


    Vorausgesetzt wir sprechen jetzt vom Fragebogen.... mein Mann hat seinen schon ausgefüllt und mit dem Antrag auf Scheidung abgegeben. Mir wurde der ausgefüllte Fragebogen meines Mannes als Kopie vom Amtsgericht zugeschickt.


    Ich verstehe die Frage nicht ganz. Das ist ein beidseitig bedrucktes Blatt mit 10 Fragen, die ich alle ganz einfach beantworten kann. (Personalien, AG während der Ehe, erworbene Anrechte, falls ja wo usw.) Wenn ich das den Anwalt ausfüllen lasse, muss ich die Daten zusammentragen, dorthin bringen..... dann kann ich die doch gleich selbst eintragen..... :Hm ???? Oder hab ichgrad einen Knoten, hucky?


    Die Frage, die sich mir eben stellte, war die bezüglich des Riestervertrages......

    2. Wieso ist in dem Antrag der Riestervertrag erwähnt? Wer hat das Schreiben ans Gericht aufgesetzt und dieses dort reingeschrieben? Sowas gehört in den Scheidungsantrag normalerweise nicht mit hinein.


    Also.... dem Antrag auf Ehescheidung entnehme ich die Erwähnung des Riestervertrages im Zusammenhang mit der Berechnung des Verfahrenswert. Sie erwähnt sein monatliches Netto, mein monatliches Netto und das Mit einem Darlehen belastete Eigenheim. Daraus ergibt sich der vorläufige Verfahrenswert. Dann folgt die Aufzählung seiner Rentenanwartschaften bzw. wo und wo meine Anwartschaften erworben habe und der Riestervertrag. Daraus folgt ein Wert für das Versorgungsausgleichsverfahren. Beides addiert ergibt ein Gesamtverfahrenswert..... und die Berechnung des Gerichtskostenvorschuss.




    Die Rechtsanwältin....






    Eigentlich wäre die Scheidung eine einfache Sache....
    Versorgungsausgleich wird berechnet ( jetzt mal unabhängig von meinem Riestervertrag und dass mein Mann ohne mich zu informieren und gegen die Absprache den mit eingebracht hat),
    Berechnung des Kindesunterhalts und des Nachehelichen Unterhalts ( diese Berechnungen sollen auf Anraten der RA von einem von mir beauftragten RA überprüft werden, um eine Benachteiligung meinerseits auszuschließen, da sie letzten Endes ja doch die RA meines Mannes ist)


    Alles andere wie Hausrat o.ä. (z.B. Auto) haben wir ja untereinander aufgeteilt, ebenso das Restvermögen, das wir durch zwei geteilt haben.....


    DIs einzige Großbaustelle ist das Eigenheim..... bisher kein Streitpunkt per se..... wir haben nur noch keine Lösung.... und ich bin komplett damit überfordert..... weiß mir da kein Rat...... in dem Punkt ist die Rechnung mit " eins Plus eins macht zwei" nicht so einfach......
    RA meinte, für das Haus könne man auch die Lösung nach der Scheidung finden...... wäre für meinen Mann auch i.O. .... aber...... für mich nicht.... momentan für mich nicht..... da hängt ein ganzer Rattenschwanz mit dran......
    Es braucht für mich eine Vereinbarung, über deren rechtliche Möglichkeit ich mit der RA sprechen muss.
    Mein Problem...... das komplette Eigenkapital stammt von mir ( sozusagen mein Anfangskapital), die großen Renovierungskosten wie neues Dach, Heizung habe ich aus meinem Erbe bezahlt..... wir stehen aber zu zweit zu je 50 % im Grundbuch..... ich hab damals einfach nicht weiter nachgedacht.... :ohnmacht: ..... mein Mann weiss um die "Vermögensverteilung", er möchte sich angeblich an mir auch nicht bereichern......
    Nur, wenn wir das Haus erstmal aussen vor lassen, geschieden werden.... kann er direkt die Next heiraten.... (hab ich nicht wirklich ein Problem mit) ..... aber... und nun haltet mich für verrückt (aber da bin ich beruflich sehr geprägt)..... sollte ihm etwas zustoßen bevor wir die Hausangelegenheit geklärt haben, hat die Next rein rechnerisch einen Erbanspruch an diesem Haus...... und dann sieht's vermutlich düster aus. Somit müsste für mich das Thema vorher geklärt werden oder eine Vereinbarung geben, in der Rechtsansprüche der Next ausgeschlossen werden......


    Am einfachsten wäre natürlich Haus verkaufen, Bank bekommt ihr Geld, ich bekomme mein Geld und sollte tatsächlich noch was über sein wird das durch zwei geteilt..... aber..... und da werde ich kompliziert.... das lass ich erstmal.....

  • [quote='üsste für mich das Thema vorher geklärt werden oder eine Vereinbarung geben, in der Rechtsansprüche der Next ausgeschlossen werden...... [
    [/size]
    Am einfachsten wäre natürlich Haus verkaufen, Bank bekommt ihr Geld, ich bekomme mein Geld und sollte tatsächlich noch was über sein wird das durch zwei geteilt..... aber..... und da werde ich kompliziert.... das lass ich erstmal.....



    wir haben das VOR der Scheidung geregelt mit dem Haus. Ansonsten wird die Scheidung auch teurer... und ich meine wenn du das meiste bezahlt hast, würde ich eher darauf plädieren, dass er dir seinen Anteil überschreibt, am besten ohne "Auszahlung"?


    Meinst du er würde das machen? Ideal wäre es ja für dich. Das würde ich unabhängig von der Scheidung aber noch vorher machen. Dann hast du eine Sorge weniger und verkaufen oder nicht verkaufen kannst du immer... hast dann aber keinen Druck..



    LG
    Zana

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  • Oweia, wenn ich das Lese würde ich sagen: Nimm dir einen eigenen Anwalt. Ich habe gerade nochmal in meine Unterlagen reingeschaut, was meine Anwältin im Antrag reingeschrieben hat. Da stand einfach drin:


    Gegenstandswert (vorläufig geschätzt) xxxx Euro.


    Das wars. Danach hab ich auch die Gerichtskosten anbezahlt und habe später (da ich ja nur die Hälfte bezahle) noch was zurück erhalten.


    Mit Antrag meinte ich den Fragebogen V10, richtig.


    Mit dem Versorgungsausgleich abtrennen heißt: Nach 3 Monaten kann man diesen Teil des Scheidungsverfahrens vom eigentlichen Scheidungsverfahren abtrennen, wodurch man eher geschieden wird. Der Versorgungsausgleich wird dann später bearbeitet.


    Dann: Wozu beantragt die RA den Kindesunterhalt zu berechnen? Gibt es dort Probleme? Kostet doch Geld für nichts, wenn er Ordnungsgemäß bezahlt. Hat mit dem Scheidungsverfahren eigentlich gar nichts zu tun und ist eine Folgesache, die nicht zwingend gerichtlich geregelt werden muss.


    Das mit dem Haus würde ich auch vor der Scheidung regeln wollen. Es muss nicht zwingend über das Gericht erfolgen. Man kann aber, wenn sich keine Einigung herbeiführen läßt, die Regelung des Vermögensausgleichs im Verlaufe des Verfahrens noch beantragen.


    Bei der Rentenversicherung werden keine €-Beträge seitens der RV angegeben, sondern die Rentenpunkte werden Aufgeteilt, da die Höhe der engültigen Rente davon abhängt, wie hoch der Wert des Rentenpunktes zum Renteneintritt ist. Z.B. entspricht heute 1 Rentenpunkt 23€ und in 30 Jahren, bei Rentenbeginn, entspricht 1 Rentenpunkt 35€ (Achtung: fiktive Zahlen). Es wird aber dazu noch der "korrespondierende Geldwert" mitgeteilt mit dem man sich alternativ heute davon freikaufen könnte, wenn man diesen bezahlt (fiktives Beispiel: Man hat 10 Rentenpunkte erwirtschaftet, was einen korrespondierenden Geldwert von 19000€ entspricht). Dadurch kann man sich auch über eine einmalige Abfindung einigen.


    Nachtrag: Alleine, da bei euch Vermögen vorhanden ist, dessen finanzielle Aufteilung nicht geregelt ist, rate ich zu einem eigenen Anwalt. Der gemeinsame Anwalt macht Sinn, wenn fast nichts aufzuteilen ist oder man sich vorher schriftlich einig ist, wie was Aufgeteilt wird.

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  • Mit dem Versorgungsausgleich abtrennen heißt: Nach 3 Monaten kann man diesen Teil des Scheidungsverfahrens vom eigentlichen Scheidungsverfahren abtrennen, wodurch man eher geschieden wird. Der Versorgungsausgleich wird dann später bearbeitet.

    O.k. jetzt hab ich verstanden..... eigentlich möchte ich die Scheidung so lange rauszögern bis alles geklärt ist, so dass wir beide damit leben können.... ich wünsche mir eine win-win Situation....oder loose-loose.....

    Oweia, wenn ich das Lese würde ich sagen: Nimm dir einen eigenen Anwalt. Ich habe gerade nochmal in meine Unterlagen reingeschaut, was meine Anwältin im Antrag reingeschrieben hat. Da stand einfach drin:


    Hm.... ich hatte die RA via Mail angeschrieben, ihr meine Situation, meine Unklarheiten geschildert. Sie auch um Rat gefragt, wie sie denn zusammen mit uns vorgehen möchte.....
    Heute hat sie sich zurück gemeldet. Sie sah es als nicht notwendig an, mich über das Vorgehen zu informieren, weil es erstmal nur um eine Berechnung geht und man dann mit dem Ergebnis schaut, was man damit macht ( sind jetzt meine Worte)


    Aber sicher spielt es eine Rolle..... weil mein Riestervertrag mit einberechnet wird, zum Vergleich mit heragezogen wird, während mein Mann das Geld, das ja zur Hälfte auch mir gehörte, schon ausgegeben hat. Für was auch immer. Mal davon abgesehen, erhöht es die Scheidungskosten.....


    Was mich aber doch sehr irritierte, war .... dass sie mich explizit darauf aufmerksam gemacht hat, dass sie die Interessen meines Mannes vertritt, was nicht ausschliesst, dass man sich einigt.....
    :Hm ..... Hm..... dass sie offiziell die RA meines Mannes ist und offiziell vor Gericht beim Scheidungstermin meinen Mann vertritt, ist mir klar. Nur..... ich war der Meinung, dass wir einen RA nehmen, der offiziell einen von uns vertritt ( in dem Fall meinen Mann), im Vorfeld aber beim Ausarbeiten der Scheidungsvereinbarung doch eher neutral als sachlicher Berater auftritt. Ich hatte hingegen beim Lesen ihrer Antwort das Gefühl, dass sie in erster Linie die Interessen meines Mannes vertritt.....


    So bin ich denn mal tätig geworden, habe eine andere RA angerufen und mir mal für Montag einen Termin geben lassen. Welchen Auftrag ich ihr dann gebe, kann ich dann Montag noch entscheiden....


    Gleichzeitig habe ich meinen Mann informiert und ihn sachlich auf die von mir empfundenen Missstände aufmerksam gemacht. Ich habe ihn gebeten, in sich zu gehen, sich sein Ziel selbst nochmal zu formulieren, Kontakt mit seiner RA aufzunehmen..... um dann bis spätestens Sonntagabend mir Bescheid zu geben, ob sie an einer Zusammenarbeit mit mir interessiert sind oder nicht.


    Hab im Moment ein doofes Bauchgefühl und das richtet sich noch nicht einmal gegen meinen Mann..... der gibt alles seiner RA ab und das wars......



    Dann: Wozu beantragt die RA den Kindesunterhalt zu berechnen? Gibt es dort Probleme? Kostet doch Geld für nichts, wenn er Ordnungsgemäß bezahlt. Hat mit dem Scheidungsverfahren eigentlich gar nichts zu tun und ist eine Folgesache, die nicht zwingend gerichtlich geregelt werden muss.


    Das hat sie nicht beantragt, das hat mein Mann bei ihr in Auftrag gegeben..... er zahlt momentan einen fiktiven Betrag..... zhält er zu wenig, bekomme ich eine Nachzahlung, bezahlt er zuviel, erstatte ich ihm den zuviel gezahlten Betrag , wie auch immer.


    Ich war auf dem Jugendamt..... die Dame meinte, dass es keinen Sinn macht, dass sie den Kindesunterhalt berechnet, wenn ich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt habe, weil durch meinen Unterhalt würde die RA den Kindesunterhalt sowieso noch einmal berechnen. Somit könne sie sich die Arbeit sparen.....


    So langsam glaub ich, macht hier jeder mit mir, was er will....... :flenn






    Nachtrag: Alleine, da bei euch Vermögen vorhanden ist, dessen finanzielle Aufteilung nicht geregelt ist, rate ich zu einem eigenen Anwalt. Der gemeinsame Anwalt macht Sinn, wenn fast nichts aufzuteilen ist oder man sich vorher schriftlich einig ist, wie was Aufgeteilt wird.


    Vermögen? Wo? Eigentlich nicht.... den Fonds, den wir jetzt vor Antragstellung verkauft und aufgeteilt haben? Reicht mal für den Urlaub, aber immerhin....


    Oder meinst du mit Vermögen das Haus, das mit 180.000,00 € belastet ist :lgh .... das fühlt sich für mich nicht nach Vermögen an....
    Oder mein Eigenkapital......




    Und eigentlich war ja angedacht, das alles aussergerichtlich mit einer Scheidungsvereinbarung zu klären.....

    Das wars. Danach hab ich auch die Gerichtskosten anbezahlt und habe später (da ich ja nur die Hälfte bezahle) noch was zurück erhalten.


    D.h.ihr hattet einen RA?





    Ach mannnnn..... dass es schwierig wird, die Sache mit dem Haus.... war mir klar, aber dass mein Mann nun So quer schießt.... wobei er das ja nicht mit Absicht macht...... aber sein "sorry" hab ich nicht gewusst, "sorry" hab ich vergessen etc pp - ich kanns nicht mehr hören....

  • @ hucky....


    Würdest du mir empfehlen, auf jeden Fall eine Bestandsschutz beim Jugendamt einzurichten?
    Ich dachte eigentlich, dass wir den Unterhalt selbst errechnen können ( hab ich ja auch So gemacht) und dann den Gehaltserhöhungen anpassen.... bin davon ausgegangen, dass er den schon regelmäßig und vor allem auf Dauer bezahlt.....


    Mit RA muss ich auf jeden Fall abklären, wie die rechtliche Situation ist, wenn KV ins Ausland verzieht....(20 km)... steht im April an .....

  • Nein, wir hatten 2 Anwälte. Erstens waren wir für einen Anwalt zu zerstritten und zweitens war auf Meiner Seite Vermögen in Form von Altersvorsorge und ich habe Eigentum, auch wenn es genau so belasetet war, wie bei euch. Mein Vorteil war, daß es mein alleiniges Eigentum war. Und wenn da irgendwelche Vorsorgeversicherungen mit Geld drauf sind dann ist das Vermögen, und auch ein belastetet Haus stellt einen Vermögensgegenstand dar (wenn die Belastung nicht höher ist, als der tatsächliche Wert des Hauses).


    Und mein Bauchgefühl sagt mir auch, daß das mit einem Anwalt nicht gut ausgehen wird und du über den Tisch gezogen wirst.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Danke hucky.....


    Manno.... alles so unnötig wie ä Kropf ( würd' mein Vater jetzt sagen....)..... :tuschel ..... alles von meinem Vater waren zu Lebzeiten Schenkungen an mich.... hab mich immer drüder aufgeregt, wollte dass er die Geschenke uns macht und nicht mir...... :schwitz jetzt bin ich um seine Einstellung dankbar, des ghört uff jeden Fall mir..... ;) .... und hatte ich ja vorsorglich, als der zweite Frühling begann, der Ausgang für mich aber noch optimistisch war, schon mal vom gemeinsamen Vermögen getrennt.....


    Hab jetzt grad in Ruhe meinem Mann noch einmal geschrieben, dass in meinen Augen ein Anwalt nur macht, was ich zulasse.... soll heissen, er hat's mit in der Hand, wie sich die nächsten Wochen und Monate gestalten..... versuch ihn mal noch wach zu rütteln.... ich kenn den Mann nicht mehr.... :frag .....




    Nun denn..... ich bin jetzt mal beruhigt, dass ich einen Termin habe und somit noch vier Tage und ein paar Stunden Zeit, um mir klar zu werden, welchen Weg ich einschlage....



  • wir haben das VOR der Scheidung geregelt mit dem Haus. Ansonsten wird die Scheidung auch teurer... und ich meine wenn du das meiste bezahlt hast, würde ich eher darauf plädieren, dass er dir seinen Anteil überschreibt, am besten ohne "Auszahlung"?

    Ach ja zana.... ich weiß grad gar nichts mehr..... den Kindern hatte er beim Auszug versprochen, dass er alles dransetzt, dass sich für sie nichts ändert... kurz drauf hat er mir per Mail mal den Vorschlag gemacht, der an sich schon großzügig war, allerdings mit dem Zusatz, dass wenn der erste fällige Kredit ausläuft, wir das Haus verkaufen, die Bank ihr Geld bekommt, ich meins und der Rest ( ich bezweifle, dass es dann einen Rest gibt, aber das spielt jetzt keine Rolle) dann durch zwei geteilt wird...... :Hm ja wat denn nun..... das zu Hause für die Kinder bewahren oder verkaufen?????


    Soll ich ganz ehrlich sein ? Im Grunde will ich das Haus ja gar nicht :ohnmacht: ...bin So hin und hergerissen... ich glaub, da geht's mir ähnlich wie dir, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.....


    ... in mir schlummert die Sehnsucht nach FR, schöne Alternative wäre EM... ich bin mit meinem Mann hierher gezogen, weil er sich beruflich verändert hat und keine Lust hatte zu pendeln..... zudem wollte er nicht mit mir in die Stadt zurück, er wollte aufs Land, ins Grüne...... ich sag dir jetzt nicht, wohin er demnächst zieht ...... :motz: .... ~ 170.000 Einwohner, na gut Pi mal Daumen 40.000 weniger als FR..... :radab


    Aber bei einem Wegzug ( vermute mal, dass KV nichts dagegen hätte, im Gegenteil..... dann müsste er die Kinder nicht mehr so oft nehmen) würde ich mir schon erstmal Ärger mit meinen Kindern einheimsen..... zudem würde es den Umgang schon erschweren....
    er liebt die Kinder und nimmt sie, wenn ich es sage, aber...... nicht eine Minute freiwillig mehr / länger..... ist immer froh, wenn er sie hier wieder abgeben kann..... :frag ..... da hab ich mich zwischenzeitlich dran gewöhnt und nimm das mit einem Achselzucken zur Kenntnis.... heißt für mich aber im Umkehrschluss, dass der Umgang bei einem Wegzug meinerseits dann mutmaßlich gut gekürzt wird.... der Kleine würde sehr drunter leiden..... der liebt seinen Papa (was ja auch gut so ist, aber diesen Thron, auf den er ihn setzt, den würde ich schon gerne ab und an mal stürzen.... :anbet .....)




    Nein, mach ich nicht, also ihn vom Thron stürzen......





    :tuschel .... komm wir gründen eine WG...... :lgh ..... können dann gegenseitig Kinder betreuen...... und FR genießen...... :love:

  • Jaaaa gerne :D wobei mir FR zu gross ist, aber EM ist reizvoll :D


    Egal was du machst, schau das du dir das Haus überschreiben lässt, was auch dein Recht ist. Ich ziehe auch nicht um, momentan, wg. den Kindern, sage ihnen auch das wir momentan nicht umziehen, aber irgendwann kann das schon sein und wir werden umziehen. Ich möchte das Haus auch nicht.. mir ist es einfach zu groß und zu viel Arbeit. Ach ja, mein EX wollte anfangs das ich das Haus auf mich überschriebe OHNE das ich ihn auszahle... er wollte nichts, ich habe gewartet... tja zu spät...später wollte er dann doch eine Auszahlung...deshalb nutz die Gunst der Stunde...im Endeffekt hast DU investiert und nicht er...


    lg


    Zana

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  • Zitat von »Zana81«




    wir haben das VOR der Scheidung geregelt mit dem Haus. Ansonsten wird die Scheidung auch teurer... und ich meine wenn du das meiste bezahlt hast, würde ich eher darauf plädieren, dass er dir seinen Anteil überschreibt, am besten ohne "Auszahlung"?
    Ach ja zana.... ich weiß grad gar nichts mehr..... den Kindern hatte er beim Auszug versprochen, dass er alles dransetzt, dass sich für sie nichts ändert... kurz drauf hat er mir per Mail mal den Vorschlag gemacht, der an sich schon großzügig war, allerdings mit dem Zusatz, dass wenn der erste fällige Kredit ausläuft, wir das Haus verkaufen, die Bank ihr Geld bekommt, ich meins und der Rest ( ich bezweifle, dass es dann einen Rest gibt, aber das spielt jetzt keine Rolle) dann durch zwei geteilt wird...... :Hm ja wat denn nun..... das zu Hause für die Kinder bewahren oder verkaufen?????

    Das kommt mir so bekannt vor. Als mein Mann ausgezogen ist, meinte er auch noch, er wird alles dafür tun, dass die Kinder nicht aus dem Haus rausmüssen und ich mit den Kindern weiterhin darin wohnen kann. Jetzt sieht er das plötzlich anders. Will von einer Vereinbarung, dass ich bis Tag X mit den Kindern darin wohnen kann und wir danach gemeinsam das Haus verkaufen nichts mehr wissen.
    Ich habe zwar erheblich mehr eingebracht (ca. 65.000 Euro) aber das Haus, indem wir beide als Eigentümer im Grundbuch stehen, gibt den Mehrbetrag wohl nicht her. Er möchte ja absollute Fairness, will aber mein mehr eingebrachtes Geld nicht berücksichtigen und auf einmal soll alles ganz schnell gehen.


    Soll ich ganz ehrlich sein ? Im Grunde will ich das Haus ja gar nicht :ohnmacht: ...bin So hin und hergerissen... ich glaub, da geht's mir ähnlich wie dir, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.....

    Ich will das Haus auch nicht alleine behalten, sondern nur noch da. 2.5 Jahre darin wohnen. Dann möchte ich wieder näher an die Stadt ziehen.


    ... in mir schlummert die Sehnsucht nach FR, schöne Alternative wäre EM... ich bin mit meinem Mann hierher gezogen, weil er sich beruflich verändert hat und keine Lust hatte zu pendeln..... zudem wollte er nicht mit mir in die Stadt zurück, er wollte aufs Land, ins Grüne...... ich sag dir jetzt nicht, wohin er demnächst zieht ...... :motz: .... ~ 170.000 Einwohner, na gut Pi mal Daumen 40.000 weniger als FR..... :radab

    Kann dich voll verstehen. Er wollte auch unbedingt auf´s Land. Für ihn habe ich mein kleines Eigenheim in einer Kleinstadt nähe Nürnberg verkauft und sind ganz weit raus gezogen um zu bauen.
    Er wohnt jetzt wieder in der Stadt :kopf und wir hängen hier fest. Es gibt hier keine nähere Einkaufsmöglichkeit, für alles braucht man ein Auto.

  • Hallo Schnuffi.....



    es bringt uns ja irgendwie nicht weiter :frag ..... aber So ab und an tut's dann schon gut, auf Gleichgesinnte zu treffen..... :pfeif ..... wie heißt es So schön, geteiltes Leid ist halbes Leid.... :D ......



    ....
    Das kommt mir so bekannt vor. Als mein Mann ausgezogen ist, meinte er auch noch, er wird alles dafür tun, dass die Kinder nicht aus dem Haus rausmüssen und ich mit den Kindern weiterhin darin wohnen kann. Jetzt sieht er das plötzlich anders. Will von einer Vereinbarung, dass ich bis Tag X mit den Kindern darin wohnen kann und wir danach gemeinsam das Haus verkaufen nichts mehr wissen.
    Ich habe zwar erheblich mehr eingebracht (ca. 65.000 Euro) aber das Haus, indem wir beide als Eigentümer im Grundbuch stehen, gibt den Mehrbetrag wohl nicht her. Er möchte ja absollute Fairness, will aber mein mehr eingebrachtes Geld nicht berücksichtigen und auf einmal soll alles ganz schnell gehen.


    Ja, hatte deinen Thread mitverfolgt..... musste schmunzeln..... von aussen betrachtet ist alles immer ganz logisch..... :ohnmacht: ..... mir grauts vor dem Tag, meinen Kindern zu erzählen, dass wir hier weg müssen..... das muss ich vorher gut für mich sortiert haben..... das schaff ich momentan weder sachlich noch neutral...... leider.

  • Ja, die Angst schwingt mit. Ich weiß auch, dass ich erst endgültig abschließen kann, wenn alles geregelt ist (also auch das Haus).
    Aber ich habe auch Angst vor einem Neuanfang woanders und schiebe das gerne noch ein wenig vor mir her. Wir wohnen hier jetzt auch schon fast 14 Jahre und ich habe hier mittlerweile auch Freunde und sehr nette Nachbarschaft. Das ist dann alles weg und die Kontakte werden sich größtenteils verlaufen.
    Meine Tochter würde sofort wegziehen, aber mein Sohn ist hier sehr verwurzelt.
    Es wird nicht einfach werden.