dauerhafter begleiteter Umgang gerichtlich festgelegt. Hat hier jemand Erfahrung?

  • Hallo Zusammen.
    Ich bin seit heute erst hier angemeldet sage also erstmal herzlich Hallo und wünsche noch ein frohes neues Jahr.


    Wir sind seit drei Jahren alleine, also meine zwei Kinder und ich.
    Scheidung ist vor zwei Jahren erfolgt, Sorgerecht habe ich direkt erhalten und nun ist auch der Umgang gerichtlich festgelegt worden.
    Alle zwei Wochen gibt es zwei Stunden begleiteten Umgang dsuerhaft.


    Hat jemand hier Erfahrung damit?
    Kommen die Kinder gut damit zurecht?


    Vielen Dank schon mal für diese Möglichkeit des Erfahrungsaustausch.


    Lieben Gruß. Anna Mae

  • :welcome Annamea!
    Dir auch noch ein frohes neues Jahr!
    Ich habe leider keine Erfahrungen damit kann dazu also leider nichts sagen!
    Was mich aber trotzdem interessieren würde, warum wurde direkt dir das alleinige Sorgerecht zugesprochen?
    Und aus welchen Gründen findet kein Umgang alleine statt?

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Also dauerhaft begleiteter Umgang ist doch eher eine sehr seltenes Urteil. Normal läuft das über eine gewisse Frist (10 Umgänge oder was auch immer) und dann wird begutachtet und früher oder später kommt ein unbegleiteter Umgang. Wer begleitet denn, eine Institution oder du? Gemeinsamer Bekannter? Und wie lange soll das realistisch gehen? Bis die Kinder 18 sind, wird sich das wohl kaum durchziehen lassen.

  • Die Formulierung ist langfristiger begleiteter Umgang. Er hat beim Gericht angegeben dass er eine Therapie machen wird.
    Die Kinder und ich gehen dieses Jahr stationär in eine Trauma Therapie.



    Habe jetzt schon zweimal ausführlich geschrieben und bin abgestürzt.
    Ich schreibe nachher ausführlicher wenn ich wieder Zuhause bin.


    Danke für eure Antworten.

  • So, jetzt nochmal ausführlicher.


    Das Sorgerecht habe ich im Zuge des Scheidungsverfahrens zugesprochen bekommen, erstens habe ich es so beantragt und zweitens hatte mein Ex damals nichts dagegen. Er hatte keine große Beziehung zu unseren Kindern.


    Die Umgangskontakte sollen mit der Umgangspflegerin in einer Nebenstelle des Jugendamtes stattfinden.


    Im familienpsychologischem Gutachten wurde bestätigt, dass der Kindsvater aufgrund seiner psychischen Verfassung eine Gefährdung der Kinder darstellt und daher langfristig nur ein begleiteter Umgang alle 14 Tage zwei Stunden stattfinden darf. Dies auch nur, damit die Kinder ihn nicht idealisieren, was wohl der Fall wäre, wenn sie ihn wie die letzten zwei Jahre weiterhin nicht sehen würden.
    Er müßte unbedingt therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, diese Therapie würde aber Jahre dauern und es wäre nicht sicher gestellt, dass er dadurch in der Lage wäre, angemessen mit den Kindern umzugehen.
    Deshalb müßten diese durch den begleiteten Umgang weiterhin geschützt werden.
    Zu der Gutachterin hatte er noch gesagt, dass er keine Therapie machen möchte. Bis zum Gerichtstermin hatte er seine Meinung geändert.

  • Wie alt sind die Kinder eigentlich....wobei...das spielt in diesem Fall wohl eher eine untergeordnete Rolle, dient dann nur der Vollständigkeit.


    Aber meine Meinung zu deinen Fragen:


    Ich denke, daß es den Kindern nicht schaden wird. Sie sehen ihn weiterhin und sind durch die Begleitung geschützt. Wie es sich dann entwickelt wird die Zeit zeigen.


    Also Sorgen wirst du dir keine machen müssen, daß es den Kindern massiv schaden wird.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller