Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.

  • Hallo Romi2008,


    in Deinem Zitat wird im Grunde genommen das geschildert, was die Betreuerin im Kinderdorf auch schildert.
    Die Betreuerin findet drastische Worte - entweder sie ist nicht vertraut mit Autismus oder aber die Störung ist stark ausgeprägt.


    Ich mag Deine Beitrag ergänzen um dieses Zitat und damit zur hier aufgeworfenen Frage nach der Diagnostik mit einer Information dienen:

    Nach 3 gescheiterten Aufnahmeversuchen von XXX in die Tagesklinik wurde mit der Mutter mit zusätzlicher Unterstützung von XX ( Umgangspfleger ), der Institutsambulanz und der Kinderstation der LVR Klinik, Abteilung für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie eine stationäre Aufnahme erarbeitet.
    Die Aufnahme von XXX auf die Kinderstation erfolgte am 18.9.14, während des stationären Aufenthaltes besserte sich die Symptomatik und das Kind konnte tagesklinisch behandelt werden.
    Zeitgleich wurde eine vollstätionäre Jugendhilfemaßnahme des Kindes mit heilpädagogischen und therapeutischen Fördermöglichkeiten mit der KM besprochen und in die Wege geleitet.
    Am 1.12.14 erfolgte die Aufnahme von XXX in das Heilpädagogische Kinderdorf.
    ....
    Chefärztin Assistenzärztin


    Quelle: Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.


    Der Sohn war zuerst in einer Tagesklinik, dann mindestens 9 Wochen in einer "LVR Klinik, Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie".
    Das "Chefärztin Assistenzärztin" deute ich als Unterschrift unter dem Schreiben.


    Man darf wohl von einer gesicherten Diagnose ausgehen, die von qualifizierten Fachleuten erstellt wurde.


    Für rombac habe ich noch einen interessanten Link:
    http://autismus-koelnbonn.de/selbsthilfe/eltern-asperger.htm


    Diese Selbsthilfegruppe für Eltern befindet sich in Köln - eventuell möchte rombac sich mit Mit-Betroffenen austauschen?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo Romi2008,


    ich habe weder per 'Ferndiagnose' noch Autismus 'angezweifelt', sondern ich habe nachgefragt, welche Person(en) diese Diagnose gestellt haben.
    Welche Tendenz treibt Dich denn zu dieser Auslegung meiner Nachfrage?



    MfG krypa

  • Die Gutachterin ist gleichzeitig Vorstandsmitglied des Kinderdorfs.
    Hat es was zu sagen ?


    Wir können jetzt allerhand Mutmaßungen anstellen, wie ihre Mitgliedschaft im Vorstand das Gutachten positiv oder negativ beeinflussen könnte. Warum fragst Du? Versuchst Du gerade wieder, Argumente zu sammeln, warum die Gutachterin und ihr Gutachten nichts taugen könnte? Ich möchte Dir gerne wiederholt raten, Dich auf das Naheliegende zu konzentrieren und vor allem mit dem Personal des Kinderdorfes zu kooperieren. Alles andere bindet meiner Meinung nach nur unnötig Energien und führt zu nichts.

  • Wirklich wichtig ist die Vergangenheit und die Fehlentscheidungen aus dieser Zeit zu analysieren und daraus zu lernen


    Und mit Hilfe dieser Erkenntnisse neue Wege und Ziele zu finden


    Die Suche nach Schuldigen bzw jemand zur Verantwortung zu ziehen bringt nichts für die Zukunft und ändert nichts an der Vergangenheit

    Und wenn nun alle Beteiligten in die Vergangenheit blicken können, um Fehleranalyse betreiben zu dürfen ohne dafür die forenübliche Steinigung zu erhalten, dann ist ein wunderbares Gleichgewicht zwischen "aus der Vergangenheit lernen" und "konstruktiv in die Zukunft blicken" hergestellt.


    Allgemein kann das heißen, dass sich Fehler und Fehlleistungen nicht wiederholen sollen. Ganz konkret muss TS sehen, was er daraus macht..


    :winken:

  • Hallo, eine Frage.
    Die Gutachterin ist gleichzeitig Vorstandsmitglied des Kinderdorfs.
    Hat es was zu sagen ?
    Liebe Grüße


    Hallo rombac,


    ja in der Tat.


    Das könnte eine von mehreren mögliche Erklärungen sein, warum Dein Sohn so schnell einen Platz in dieser Einrichtung bekommen hat.


    Eventuell hat sie auch Einfluss genommen darauf, dass Dir Auskunft erteilt wird von den dortigen Betreuern. Das geschieht ja derzeit obwohl Du kein gemeinsames Sorgerecht hast - also so ein bisschen am Rande dessen, was eigentlich erlaubt wäre.


    Meine Frage an Dich: Es ist doch in Deinem Sinne und gut für den Sohn, dass dieser sich dort befindet?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • FrauRausteiger


    Hallo FrauRausteiger, ja es ist in meinem Sinne. Ich war immer der Meinung, sollte der Junge krank sein so sollte er eine Behandlung bekommen. Das hat leider ziemlich lange gedauert. Nächster Termin der Gutachterin ist im März 2015 im Kinderdorf. Mit der Anbahnung des Umgangs kann es nach ihrer Meinung nach noch lange dauern, weil mein Sohn mich nicht sehen möchte. Die Betreuerin hat davon nichts erwähnt obwohl wir ca. 45 Minuten miteinander gesprochen haben. Die Ablehnung meines Sohnes höre ich nur von der Gutachterin.
    Liebe Grüße

  • FrauRausteiger



    Hallo FrauRausteiger, ja es ist in meinem Sinne. Ich war immer der Meinung, sollte der Junge krank sein so sollte er eine Behandlung bekommen. Das hat leider ziemlich lange gedauert. Nächster Termin der Gutachterin ist im März 2015 im Kinderdorf. Mit der Anbahnung des Umgangs kann es nach ihrer Meinung nach noch lange dauern, weil mein Sohn mich nicht sehen möchte. Die Betreuerin hat davon nichts erwähnt obwohl wir ca. 45 Minuten miteinander gesprochen haben. Die Ablehnung meines Sohnes höre ich nur von der Gutachterin.
    Liebe Grüße

  • Hallo, ich bin mir nicht mehr sicher ob ich der Gutacherin noch vertrauen kann oder nicht. Ich hab da so ein komisches Gefühl bei ihr.
    Also ich möchte niemanden verklagen oder schlecht machen.
    1. Beim 3. Termin in ihrer Praxis notierte sie den nächsten Termin in ihrem Kalender und schrieb mir selber die Zeiten in einem Zettel auf. Als ich zu dem Termin erschien war ihr Büro verschlossen und ich fragte im nebenzimmer nach. Die Kollegin rief die Gutachterin an und teilte ihr mit, dass ich hier sei. Daraufhin sagte die Gutachterin ihrer Kollegin , ich hätte letzte Woche Termin und sei nicht erschienen und bekam einen neuen Termin für den nächsten Monat. Zum Glück hatte ich ihren eigenhändig geschrieben Notizzettel dabei. Ich hab dabei den Eindruck bekommen, sie wollte im Gutachten aufnehmen , ich sei unzuverlässig würde Termine nicht einhalten. Zum Glück hatte ich ihren Notizzettel nicht weggeschmissen. 2. Beim 4.Termin sagte sie mir sobald mein Sohn in der LVR Klinik aufgenommen wird, wird man versuchen Umgänge zusammen mit der Umgangspflerin einzurichten. Beim 5. Termin fragte ich die Gutachterin ob meinSohn hier in der LVR Einrichtung sei. Sie sagte, dass dürfe sie mir nicht sagen, auf meine Frage hin , warum ? sagte sie ; ich könnte auf die Idee kommen meinen Sohn aufzusuchen. Da musste ich mich an eine frühere Zeit erinnern, als mein Sohn bei mir 3 Wochen zu den Sommerferien war und ich mit ihm und meinen 2 anderen Jungs nach Holland fahren wollte und die KM um den PA bat. Die KM verweigerte mir den PA mit der Begründung ich könnte mit meinem Sohn mich ins Ausland absetzen. Weil die KM mal irgendwann den Film " nicht ohne meine Tochter gesehen hatte ". Möglich dass die KM der Gutachterin gesagt hat ich könnte das Kind ins Ausland mitnehmen obwohl ich seit 1988 nicht mehr in meinem Heimatland war. 3. Am 3.11.14 war der letzte Termin bei mir zu Hause um mein Familienleben zu begutachten. Zum schluss meinte sie , sie sei mit mir durch und bräuchte mich nicht mehr. Plötzlich bekam ich von meinem Anwalt im Januar 2015 einen Anruf, wonach die Gutachterin mich dringend sprechen wolle. Ich rief sie an und sie wollte mir nur sagen, dass mein Sohn gut in der Einrichtung angekommen sei und sie würde im Februar einen gemeinsamen Umgagnstermin einrichten. Das hatte sie mir aber schon vorher gesagt und wenn es so dringend wäre warum hat sie sich Wochenlang nicht gemeldet. 4. Nach Rücksprache mit der Betreuerim im Kinderdorf weiss ich , dass es meinem Sohn sehr sehr schlecht geht. Als die Gutachterin mich 2 Tage später anrief und ich andeutete es würde meinem Sohn gar nicht gut gehen, meinte sie wie ich dazu käme es würde meinem Sohn sehr gut gehen.
    Warum diese unterschiedlichen Aussagen ? Was ist los ? Kann ich der Gutachterin noch vertrauen.


    Liebe Grüße

  • Und was bringt dir das jetzt, wenn du ihr nicht vertraust? Nichts. Das Kind IST weg, wird betreut, eingegliedert, therapiert, ins Leben zurück gebracht (was ihr anscheinend in den letzten 13 Jahren nicht gepackt habt - beide nicht!). Und wenn er jetzt keinen sehen will/darf/kann, dann IST das halt so. Es wird schon seine Gründe haben.


    Wo warst DU eigentlich die ersten 6 Jahre seines Lebens, in denen du ja mit der Mutter zusammen warst? Wenn das Kind Asperger hat, dann war es auch schon aus Baby auffällig, als Kindergartenkind noch viel mehr... (rhetorische Frage!!!)


    Dein Sohn ist krank und "weg". Nur das alleine zählt. Mach was draus.


    Und ich greife mal einen Tipp einer anderen Userin auf: Begib dich vielleicht selbst mal DEINETwegen zu einer Beratungsstelle/einem Therapeuten. Wie du mit Menschen, Behörden, Situationen, der Vergangenheit, Details usw. umgehst, scheint mir auch nicht so ganz ... sagen wir mal... normal zu sein. Es gibt auch eine genetische Komponente bei Asperger.
    Vor allem brauchen Aspergerkinder ganz ganz konsequente, starke und organisierte Eltern. Mach dich stark für ihn.

  • Es ist für mich äußerst auffällig, dass Du Dich über weite Strecken mit einer vermeintlich objektivierenden Rekonstruktion der Vergangenheit beschäftigst. Warum ist das so? Ehrlich gesagt scheinst Du eher an der Dir widerfahren Ungerechtigkeit interessiert zu sein als an der Frage, welche Rolle Du für Deinen Sohn spielen kannst uns möchtest.

  • Hallo Rombac,


    zu Deinem Beitrag von gestern:
    1. Die Sache mit dem Termin:
    Ich bin grundsätzlich von positiver Grundstimmung, auch gegenüber Gutachtern. (Bin schließlich selbst einer) Wenn ein Termin von seiten der GA falsch eingetragen wurde, dann ist das wohl so. Ich denke kein Grund zur Panik. Du hast ja den Zettel mit Ihrer Handschrift und kannst damit immer nachweisen, dass Du den Termin NICHT verpennt hast.
    Wenn sowas im Gutachten erwähnt wird, Feuer frei.


    2. Die Sache mit dem Umgang in der LVR: Wenn die GA Dir nicht sagen will / darf, ob Dein Sohn dort in der LVR war, dann akzeptiere dies. Gutachter, die vom Gericht für Verfahren bestellt wurden haben einen Eid geschworen und nehmen in aller Regel Ihre Sache genau und ernst.
    Denk einfach einmal darüber nach, dass in der Situation die Du beschrieben hast es eindfach für Deinen Sohn besser sein kann, Dich nicht zu sehen...
    Das ist sicherlich schwer nachzuvollziehen aber evtl. die Tatsache.
    Wenn Du mit Deinem Sohn abhauen wolltest, und die nötige kriminelle Energie dazu aufbringt kann Dich eh keiner halten. Du könntest Deinen Sohn ausfindig machen und dann ab. Und solange Du weder bei der Gutachterin oder bei den Betreuern des Kinderdorfes oder sonst wo den Anschein erweckst, dass Du Deinen Sohn entführen willst, wird dies auch niemand in Erwägung ziehen.
    Es wundert mich daher, dass DU das in Erwägung ziehst.
    Darf ich einfach einmal fragen, aus welchem Land du denn kommst ? EU oder nicht EU ?


    3. Vielleicht wollte sie nur durch Deinen Anruf die Gewißheit bekommen, dass Dir Dein Sohn wichtig ist und du zurückrufst???
    Gutachter fragen ja nicht immer genau das, was sie wissen wollen, sondern sind dazu da aus eigenen Erkenntnissen Ihre Bewertung zu verfassen. Wenn Du Ihr sagst, dass es Dir wichtig ist, ist das ein Lippenbekenntnis. Wenn Du aber entsprechend handelst, sagt das viel mehr aus !


    4. Unterschiedliche Aussagen resultieren vor allem aus unterschiedlichen Wahrnehmungen und Standpunkten.
    Für die Betreuerin ist der Zustand Deines Sohnes dramatisch. Sie hat ihn jetzt kennengelernt und war zuerst schockiert.
    Für die Gutachterin ist der Zustand eigentlich ganz gut, da sich Dein Sohn nicht mehr in der Gefährdungssituation befindet und nun gut im Kinderdorf aufgehoben ist. Dort wird er vernünftig und angemessen versorgt und gefördert. Das war bisher nicht so. Also geht es ihm doch ganz gut, oder ??


    Der Gutachterin nicht zu vertrauen, ohne konkreten Anhaltspunkt wäre fatal.
    So, wie Du die Situation insgesamt schilderst, ist es sicherlich sehr viel sinnvoller Geduld zu üben, Dich auf die Informationen, die Du jetzt ja wieder erhälst, zu freuen und auch entsprechend zur Verfügung zu stehen.
    Schaue nach vorne und begrabe die Vergangenheit. Ohne Schuldzuweisung, die hilft Deinem Sohn nicht, sondern poliert nur Dein Ego.
    Hast du das nötig ?
    Wenn ja, hast Du noch nicht verstanden, dass es wirklich um Dein Kind geht und das wäre schade.


    Die Gutachterin und die Betreuer arbeiten darauf hin, dass Du bald wieder in Kontakt mit Deinem Sohn treten darfst. Die letzten Jahre warst du keine Bezugsperson für ihn.(Wertungsneutral) Also braucht es wohl auch Zeit in diesem besondern Fall, bis wieder Umgang zu Dir stattfinden kann.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Hallo, am 10.3.15 ist ein weiterer Termin im Kinderdorf mit den Betreuern und der Gutachterin .
    Erst danach bekomme ich Bescheid wie es weiter geht.
    Ansonsten hat sich nichts verändert.
    Grüße

  • Hallo, wollte mal noch berichten, dass die Gutachterin vom Gericht eine Frist bis zum Ende April bekommen hat um das Gutachten fertig zu stellen.
    Ansonsten hat sich bis heute nichts getan. Auch eine Interaktion mit meinem Sohn im Kinderdorf hat nicht statt gefunden. Ich hab die Gutachterin heute angerufen aber sie meinte sie habe keine Zeit und würde mich später zurück rufen.
    Grüße

  • Hallo, die Gutachterin hat sich heute gemeldet und die erste Interaktion mit meinem Sohn ist für Ende März geplant. Dabei erwähnte sie es habe etwas länger gedauert weil mein Sohn mich nicht sehen wollte, ihm sei eingeredet worden ich könnte ihn vom Kinderdorf entführen. Wass für ein schwachsinn kann ich dazu nur sagen.
    Grüße

  • Guten Morgen rombac!


    Schön, dass du deinen Sohn bald sehen wirst.


    Die Aussagen der Gutachterin zeigen aber auch, dass du sehr behutsam wirst vorgehen müssen & es in deiner Freude dein Kind wiederzusehen ihn nicht überfordern darfst, oder mit der Erwartung an die Sache herangehen darfst, dass er sich dir vor Freude um den Hals wirft.


    Ich wünsche dir alles Gute!

  • Hallo, das Treffen mit meinem Sohn fand heute statt und war sehr positiv. Schon nach 2 Stunden äusserte sich mein Sohn gegenüber der Gutachterin ob er nach den Osterferien zu mir komme könne und auch bei mir übernachten darf und das nach einer Trennung von ca. 2 Jahren.
    Liebe Grüsse

  • Du hast einen starken Sohn, sei froh darüber :thumbup:
    Ich freue mich für euch. Und natürlich darfst du dich umso mehr freuen. :thumbsup: