Hallo Romi2008,
in Deinem Zitat wird im Grunde genommen das geschildert, was die Betreuerin im Kinderdorf auch schildert.
Die Betreuerin findet drastische Worte - entweder sie ist nicht vertraut mit Autismus oder aber die Störung ist stark ausgeprägt.
Ich mag Deine Beitrag ergänzen um dieses Zitat und damit zur hier aufgeworfenen Frage nach der Diagnostik mit einer Information dienen:
Nach 3 gescheiterten Aufnahmeversuchen von XXX in die Tagesklinik wurde mit der Mutter mit zusätzlicher Unterstützung von XX ( Umgangspfleger ), der Institutsambulanz und der Kinderstation der LVR Klinik, Abteilung für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie eine stationäre Aufnahme erarbeitet.
Die Aufnahme von XXX auf die Kinderstation erfolgte am 18.9.14, während des stationären Aufenthaltes besserte sich die Symptomatik und das Kind konnte tagesklinisch behandelt werden.
Zeitgleich wurde eine vollstätionäre Jugendhilfemaßnahme des Kindes mit heilpädagogischen und therapeutischen Fördermöglichkeiten mit der KM besprochen und in die Wege geleitet.
Am 1.12.14 erfolgte die Aufnahme von XXX in das Heilpädagogische Kinderdorf.
....
Chefärztin Assistenzärztin
Quelle: Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.
Der Sohn war zuerst in einer Tagesklinik, dann mindestens 9 Wochen in einer "LVR Klinik, Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie".
Das "Chefärztin Assistenzärztin" deute ich als Unterschrift unter dem Schreiben.
Man darf wohl von einer gesicherten Diagnose ausgehen, die von qualifizierten Fachleuten erstellt wurde.
Für rombac habe ich noch einen interessanten Link:
http://autismus-koelnbonn.de/selbsthilfe/eltern-asperger.htm
Diese Selbsthilfegruppe für Eltern befindet sich in Köln - eventuell möchte rombac sich mit Mit-Betroffenen austauschen?
Beste Grüße
FrauRausteiger