einkommen verschleiert,unterhalt fehlt

  • wie gesagt,ich war bei der jugendhilfe,dem zuständigen amt für unterhalt,bu usw.
    lt diesem gibt es nix.


    für mich ist aber nur am rande wichtig.
    da kann ich ja auch noch hinterher,nochmal,weil wie ich schon sagte...ich habe alle formalen schritte im vorfeld gemacht und DANN erst bin ich zur einforderung übergegangen.


    ich wiederhole mich da hoffentlich nicht ;)

  • hier nochmal die infos bzgl meines kenntnisstands...
    die väter fallen weg, bzw vater 1 zahlt für seinen sohn seitdem er zu september diesen jahres eine stelle hat.
    vater 2 studiert.


    "Unterhalt, Volljährigkeit und Schwangerschaft


    Die Tochter geht noch zur Schule, Hauptschulabschluss. Kaufmännische Lehre, oder Weiterbildung für den Realschulabschuss. Sie wird volljährig und dann schwanger. Hier kann es sein, daß eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern nach §§ 1602, 1610 BGB weiter fortbesteht.


    Diese konkurriert aber mit der Pflicht des künftigen Vaters zur Unterhaltszahlung aus Anlaß der Geburt, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gem. § 1615 l BGB.


    Nach dessen Absatz 2 kann diese Pflicht zur Zahlung von Unterhalt auch über diesen Zeitraum hinaus bestehen, “wenn dies der Billigkeit entspricht.” Wenn der künftige Vater ganz ausfällt, z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder weil er selbst noch in der Ausbildung ist, müssen aber eventuell die Eltern wieder einspringen.


    Volljährigenunterhalt und BaFöG


    Im Rahmen von BaFöG-Anträgen werden häufig auch die Einkünfte der Eltern abgefragt.


    “Auskunftsersuchen nach § 47 Abs. 4 BaFöG i.Vb.m. § 60 SGB I.”


    Unter dem Aspekt, daß BaFöG gegenüber Unterhaltsansprüchen subsidiär sein kann, kann das auch berechtigt sein. Insbesondere droht, wenn die Unterlagen nicht vorgelegt werden (können), daß dem volljährigen Kind auch das BaFöG verweigert wird. Hier gibt es eigene Auskunftspflichten der Eltern. Wenn nach der Rechtsprechung aber klar kein Unterhalt mehr gezahlt werden muß, dann sollte dem Kind lediglich zur Vorlage beim Amt bescheinigt werden, daß dem so ist. Es kann aber auch sein, daß man zur Auskunft verpflichtet ist, selbst wenn im Ergebnis kein Unterhaltsanspruch besteht.


    Kontrollrechte für unterhaltspflichtige Eltern


    Solange Unterhalt gezahlt wird, haben die Eltern Kontrollrechte zur Überprüfung, ob die Ziele zur Ausbildung auch eingehalten werden, vgl. § 1605 BGB.


    Zeugnisse und andere Ausbildungsnachweise müssen vorgelegt werden."



    so gelesen:http://rechtsanwalt-andreas-fi…24/volljahrigenunterhalt/

  • kann diese Pflicht zur Zahlung von Unterhalt auch über diesen Zeitraum hinaus bestehen, “wenn dies der Billigkeit entspricht.” Wenn der künftige Vater ganz ausfällt, z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder weil er selbst noch in der Ausbildung ist, müssen aber eventuell die Eltern wieder einspringen.


    WENN der Vater deines Kindes ausfällt! müsste evtl. Dein Vater einspringen..
    VORRANGIG sind die Väter deiner Kinder dran...

    hier nochmal die infos bzgl meines kenntnisstands...
    die väter fallen weg, bzw vater 1 zahlt für seinen sohn seitdem er zu september diesen jahres eine stelle hat.
    vater 2 studiert.


    Aber er kann ja jetzt! Bu zahlen, der erste Vater!

    Im Rahmen von BaFöG-Anträgen werden häufig auch die Einkünfte der Eltern abgefragt.


    Dein Vater hat doch sein Einkommen von vor 2 Jahren nachgewiesen :tuedelue

  • jaha,ich sage ja auch nicht dass ich es nicht nochmal angehe mit dem BU.
    nur steht die entscheidung KEIN BU erstmal so in den akten.
    insofern lastet das nicht auf meinem anspruch.
    und selbst wenn,dann wird es mit eingebracht.
    es wird einen drittel vom unterhalt ausmachen den er (eigene berechnung anhand seines bislang vorgelegten einkommens 13/14) ausmachen.
    kindergeld bekomme ich keins mehr.
    ich habe also 0 einkommen.


    so.


    und nochmal:


    es kann eine aktualisierung beim bafög amt beantragt werden,was ich wie schon erwähnt auch so muss,da sich das einkommen meiner mutter verringert hat.


    so.




    und diese versuche ich nun über den weg der unterhaltsklage zu bekommen weil das amt sich darum nicht kümmert und unterhalt lt. dem was ich da gepostet habe SEHR WOHL vorrangig gezahlt würde.



    und nachgewisen hat er nicht VOR zwei jahren sondern sein einkommen VON VOR 2 jahren.


    da er selbstständig ist wären allerdings alle 3 vergangen jahre anzugeben gewesen,zumindest wenn es um unterhalt geht.


    wie das beim bafög ist wenn es elternabhängig gezahlt wird weiß ich nun nicht.

  • stimmt da hab ich mich versehen.


    allerdings wurde ich auf diese frage hin vom bafög amt dahingehend versichert.
    darum beharre ich bislang darauf.
    immerhin entscheiden die letztlich.


    es geht aber tatsächlich nur darum dass es wegen dem geringeren einkommen eine neue berechnung geben MUSS.
    und an dieser MÜSSTE sich mein vater mit eben den auskünften über den zeitraum NACH 2012 beteiligen.


    1. zur berechnung
    2. weil sein einkommen demnach auch reichen wird um sich finanziell zu beteiligen.


    3. und wichtigstens...ist es eine rechnung nach verhältnis.


    das heißt da meine mutter schon alles getan hat um mich durchzubringen,er seitdem ich 12 bin weder regelmäßig noch voll unterhalt gezahlt hat,meine mutter teilweise betreuung der kids übernimmt und mein vater nichts...


    würde das die komplette situation entschärfen.


    ist das denn so unverständlich?


    leuchtet mir nicht ein was da nun groß verwerflich sein soll.

  • Wenn dein Vater einen guten Anwalt hat, dann könnte der dich auch darauf hinweisen, dass die Väter deiner Kinder vorrangig Betreuungsunterhalt
    zu zahlen haben und dass du den zuerst juristisch einzufordern hast!


    Das könnte dauern....

  • Ich fass mal grad für mich zusammen- ist ja alles etwas durcheinandergegangen hier ;-)


    Du bist 25, daher kein KG mehr, und hast 2 Kinder die schon aus dem Alter für Betreuungsunterhalt heraus sind-
    Elternunabhängiges Bafög bekommst Du derzeit nicht-
    Du studierst, und hast sonst noch keine Ausbildung gemacht- soweit richtig?


    Deine Mutter soll den kompletten KU für Dich übernehmen (der Vater fällt- warum auch immer- raus)
    und das möchtest Du nicht....


    somit bleiben zwei Möglichkeiten:


    Arbeiten gehen, oder zu versuchen, doch Elternunabhängiges Bafög zu bekommen, und zwar über den Ausnahmeabsatz "...Wenn Ihr die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung zwar nicht erfüllt, Eure Eltern aber nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ohne BAföG Eure Ausbildung gefährdet wäre...."


    hängt natürlich davon ab, was Du studierst, und wie die Regelstudiendauer ist und, ob Du die überschritten hast-


    Ich könnte mir vorstellen, dass dies eventuell greift-


    Damit wäre Deine Mutter raus aus der Nummer (Dein Vater allerdings auch :brille )-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Du bist 25, daher kein KG mehr, und hast 2 Kinder die schon aus dem Alter für Betreuungsunterhalt heraus sind-


    Hallo Luchsi, die Kinder sind nicht aus dem Alter heraus. Sie sind 1Jahr und 6 Jahre alt und beide KÖNNTEN noch Bu bekommen.
    Bu gibt es mindestens! bis zum 3 Jahr...

    Deine Mutter soll den kompletten KU für Dich übernehmen (der Vater fällt- warum auch immer- raus)
    und das möchtest Du nicht....


    Nein, kein Ku, (ok, indirekt) die Mutter soll laut BAföG Bescheid einen Anteil zahlen und der Vater nichts.
    Das Bafögamt zahlt ca.360...


    Jetzt kämpft Lulu an 2 Fronten, BAföG Aktualisierung und Unterhalt vom Vater...