an Rentenversicherung verwiesen

  • Bezüglich meines Mutter-Kind-Kurantrages habe ich heute einen Anruf meiner KK erhalten:
    Der medizinische Dienst hält mich zwar für kurbedürftig, aber nicht im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur. Ich soll eine medizinische Reha beim Rentenversicherungsträger beantragen, sie schicken mir die Anträge zu.


    Wollen die mich jetzt abwimmeln um nicht zahlen zu müssen? Kann ich gegen so eine Entscheidung auch Widerspruch einlegen?


    Bei einer normalen Kur (und das meinten die ja wohl damit) kann ich doch mein Kind nicht mitnehmen, oder doch?


    Kennt sich jemand damit aus und kann mir einen Rat geben?


    verzweifelte Grüße
    Adde

  • Die meinten schon eine richtige Kur, die Rentenversicherung hat mir auf Nachfrage auch schon geantwortet:


    "Die Mitnahme eines Begleitkindes im Rahmen von Leistungen zur med. Reha ist grundsätzlich im Rahmen der Haushaltshilfe in einigen Kliniken möglich. Sofern die Voraussetzungen gem. § 54 SGB IX erfüllt sind und keine soz.-med. Bedenken gegen die Mitaufnahme des Kindes bestehen, kann das Kind mitgenommen werden. (Voraussetzungen sind: Teilnahme an einer med. Reha, Weiterführung des Haushalts aufgrund Teilnahme an der Leistung nicht möglich, eine andere im Haushalt lebende Person kann HH nicht weiterführen und ein Kind im HH, das das 12 Lebensjahr bei Beginn der HHH noch nicht vollendet hat)


    Es werden lediglich die Kosten der Unterbringung und Betreuung des Kindes übernommen. Es besteht für das Kind kein Unfallversicherungsschutz und therapeuthische Massnahmen/ Anwendungen werden für das Kind nicht übernommen. Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig.


    Die Betreuung der Kinder während der Reha der Eltern ist je nach Klinik unterschiedlich. Zum Teil erfolgt die Betreung durch Tagesmütter, externe Kindergruppen, KiTa oder Schule oder interne Einrichtungen."


    Das deute ich so, dass mein Kind im dortigen Ort in den Ganztageskindergarten geschickt wird und abends und am WE muß ich sehen wie ich ihn beschäftige und motiviere. Mutter-Kind-Angebote gibt es dann nicht.


    Ambulante Reha klingt aber auch nicht schlecht, muß ich da normal arbeiten und dannach zu den Behandlungen oder bin ich da auch 3 Wochen "krankgeschrieben"? Dann könnte mein Zwerg wenigstens in seiner gewohnten Umgebung bleiben.
    Aber für unsere Mutter-Kind-Beziehung wäre ein wenig Abstand vom Alltagstrott schon besser, denn die leidet ja auch.


    Gruß Adde

  • Solange Kinder unter 12 sind, kannst Du sie mitnehmen.
    Ambulante Reha mußt Du jeden Tag hin fahren, aber das heißt nicht unbedingt , daß Du frühs anfängst und mittags fertig bist. Es kann auch passieren , daß Du erst mittags anfängst.
    Hatte ich im Sommer. Allerdings ist das ziemlich stressig. Anfahrt bis zu 1,5 std gelten als zumutbar. wenns dumm läuft hast allein 3 std Fahrerei täglich.



    LG Vera