Bei Einbennung bedarf es nur bei gemeinsamen sorgerecht oder bei nachnamen des Vaters der Zustimmung. Bei alleinsorge und Nachnamen der der Mutter muss Vater nicht zustimmen.
nein, so ist es eben nicht! das GSR hat NICHTS mit dem namensrecht zu tun! es MÜSSEN zwingend immer beide elternteile zustimmen. ich habe auch GSR und der vater mußte zustimmen. so einfach ist eine namensänderung (auch z.t. gott sei dank!) nicht mehr.....auch zählen gründe wie familienzusammenführung, einbenennung und § nicht wirklich viel. da ist der gesetzgeber ziemlich streng- zum leidwesen meiner kinder z.b.: ich habe nun so mit dem namen kein problem, und dass ich anders heisse wie meine kinder ist für mich auch nicht schlimm- aber eben für die jungs!
lg casha