Seit 2020 muss bei Schulkindern eine Masernimpfung nachgewiesen werden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Berlin – wohl zum Schuljahrsbeginn – in mehreren Eilentscheidungen (Beschl. v. 11. und 15.9.2023, Az. VG 14 L 210/23, VG 14 L 231/23) beschieden: Das Gesundheitsamt darf a) den Impfnachweis fordern und b) bei fehlendem Impfnachweis ein Zwangsgeld androhen.
Bei KiTa-Kindern sind ähnliche Verfahren bereits vom Bundesverfassungsgericht im gleichen Tenor beschieden worden.
War eigentlich schon alles klar. Aber es gibt immer noch Eltern, die klagen ... (und irgendwie ihre Kids durch die KiTa bekommen haben ohne den Nachweis ...)