Vater verweigert Unterschrift - keine Kindergeldzahlung, was tun?

  • Mein ältestes Kind hatte 1 Jahr beim Vater gelebt ( vorher fast 16 Jahre bei mir) und wurde von ihm rausgeschmissen, weil es seine krummen Geschäfte nicht mitmachen wollte. Kind war dann kurze Zeit in einer Einrichtung untergebracht und wohnt nun in eigener Wohnung.


    Nun haben wir das Problem mit dem Kindergeld. Ich habe, nachdem Kind in eigene Wohnung gezogen ist, das Kindergeld für betreffendes Kind beantragt ( damit ich es dann weiterleiten kann ). Der Vater muß dies aber mit seiner Unterschrift bestätigen, dass das Kindergeld an mich ausgezahlt werden darf - und genau das tut er nicht, und deshalb gibts keine Kindergeldauszahlung. Kind ist aber dringend drauf angewiesen.
    Mal davon abgesehn wurde die Kindergeldzahlung auch für die hier lebenden 3 Kinder eingestellt wegen der Bearbeitung der Änderung und uns fehlt nun auch das Geld für die 3 Kids, wir bekommen nur Alg2 und das Jobcenter meint, es wäre nicht ihr Problem, dass das Kindergeld nicht käme. Uns stünde es zu und dementsprechend wird es auch angerechnet.


    Wie komme ich nun an die Unterschrift des unwilligen Vaters, der nicht unterschreiben will ( er will selber auch nicht das Kindergeld, es ist " nur" ein Racheakt seinerseits, weil Kind ihn angezeigt hat im Frühjahr wegen diverser Vorkommnisse) oder wie kann ich diese Unterschrift bei der Kindergeldkasse umgehen? Mein großes Kind braucht zum Ausbildungsgeld dieses Kindergeld um die Wohnung halten zu können und wir selber rbauchen das Kindergeld für die 3 Kinder hier um leben zu können.


    Was kann ich denn nur tun ????????

    Einmal editiert, zuletzt von WeTogether ()

  • Die Unterschrift durch einen Antrag bei Gericht ersetzen lassen? Wenn es geht im Eilverfahren...

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Das Kindergeld steht dem zu, der für den Unterhalt des Kindes aufkommt-
    Bzw. dem, der den höheren Anteil dazu beiträgt (auf Grund Deiner Schilderungen vermute ich, dass das nicht Du bist-)


    Ergo steht es dem Vater zu, so er Barunterhalt in entsprechender Höhe für das Kind zahlt-
    tut er das nicht, steht es dem Kind zu-


    Dir aber wohl in keinem Fall Kindergeldmerkblatt Seite 25; ggf. muss das Amtsgericht entscheiden


    zumindest bei dem älteren Kind-


    aber, auch bei den Jüngeren hat der Vater den Anspruch, so er davon "mehr" profitiert, als Du- er muss es halt an die Kinder, bzw. Dich weiterleiten

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Wenn ihr getrennt seit und euer ältestes Kind in einer eigenen Wohnung hat, dann erhält der Elternteil das Kindergeld der den höheren Barunterhalt zahlt.


    Und die Zahlung der anderen drei Kinder wurde dann aus dem Grund eingestellt weil die Berechtigtenbestimmung jetzt nicht klar ist. Normalerweise werden beide Eltern dann angeschrieben. Ich gehe davon aus das du bis jetzt KG für die drei jüngeren bekommen hast.


    Aber um die Sachlage genau zu klären benötigen wir hier mehr Infos dazu.


    Ich rate dir morgen mal sofort bei der Serviceline anzurufen und dort alles zu schildern und Druck zu machen!!! Je nachdem welche FamKa für dich zuständig ist kanns nämlcih etwas dauern aufgrund der Auftragslage dort.


    und NEIN, der Papa des Kindes muss das nicht unterschreiben. Denn sobald du den Antrag stellst wird automatisch geprüft wer nun berechtigt ist.


    Achso, und das JC kann durchaus in Vorleistung gehen mit dem Kindergeld und dann einen Erstattungsanspruch an die Familienkasse stellen. Da würde ich auch nochmal mit dem Jobcenter sprechen an deiner Stelle das die erstmal zahlen.


    LG (von jemanden der KG bearbeitet ;-) )

  • Zitat


    Das Kindergeld steht dem zu, der für den Unterhalt des Kindes aufkommt-
    Bzw. dem, der den höheren Anteil dazu beiträgt (auf Grund Deiner Schilderungen vermute ich, dass das nicht Du bist-)


    Ergo steht es dem Vater zu, so er Barunterhalt in entsprechender Höhe für das Kind zahlt-
    tut er das nicht, steht es dem Kind zu-


    Mein Ex zahlt trotz Titel nicht. Bzw. muß jetzt eh ein neuer Titel aufgrund der Volljährigkeit erstellt werden. Von ihm ist kein Barunterhalt zu erwarten aufgrund so einiger Umstände ( da sind Jobcenter und Jugendamt eh noch bei, da aufzuklären, wie man bei ihm ran kommt an seine Gelder, die er verschleiert ) .


    Ich selber zahle auch keinen Unterhalt. Mein Kind möchte das auf keinen Fall über ihren Vater laufen lassen mit dem Kindergeld, weil der sich das einsacken würde in die eigene Tasche. Bei mir kann es sich sicher sein, dass ich sofort weiterleite.


    Ein Abzweigungsantrag geht momentan noch nicht, da erst geklärt sein muß, wem von den Eltern denn nun das Kindergeld zusteht. Zudem müßte auch hierbei der Vater unterschreiben und wir hätten dasselbe Problem. Kind bekommt in Kürze ein anderes Konto und solange soll alles über mich laufen ( Kindeswunsch) .


    Das Jugendamt sagt, mir würde das Kindergeld sozusagen zustehen, ich müsse dieses sozusagen als Unterhalt ans Kind weiterleiten ( was ich ja auch machen werde) .


    Zitat

    aber, auch bei den Jüngeren hat der Vater den Anspruch, so er davon "mehr" profitiert, als Du- er muss es halt an die Kinder, bzw. Dich weiterleiten


    ????? Das verstehe ich jetzt nicht, ich bekomme das Kindergeld für meine beiden weiteren Kinder ( nicht denselben Vater) und das Kindergeld für mein Stiefkind, die alle 3 bei mir wohnen.



    --------------------------


    Zitat

    Wenn ihr getrennt seit und euer ältestes Kind in einer eigenen Wohnung hat, dann erhält der Elternteil das Kindergeld der den höheren Barunterhalt zahlt.


    es zahlt keiner Unterhalt.



    Zitat

    Und die Zahlung der anderen drei Kinder wurde dann aus dem Grund eingestellt weil die Berechtigtenbestimmung jetzt nicht klar ist. Normalerweise werden beide Eltern dann angeschrieben. Ich gehe davon aus das du bis jetzt KG für die drei jüngeren bekommen hast.


    Ich habe seit der Heirat mit meinem jetzigen Mann das Kindergeld für meine beiden bei mir lebenden Kinder bekommen und für mein Stiefkind, was bei uns lebt. Mein Mann und ich mußten damals einen von uns beiden festlegen als Kindergeldempfänger, das ist alles geklärt.


    Zitat

    und NEIN, der Papa des Kindes muss das nicht unterschreiben. Denn sobald du den Antrag stellst wird automatisch geprüft wer nun berechtigt ist.


    bei der Hotline sagte man mir, dass ohne dieses unterschrieben Formular, wo Ex unterschreiben muß, dass ich das Kindergeld bekommen kann, gar nichts geht.


    Zitat

    Achso, und das JC kann durchaus in Vorleistung gehen mit dem Kindergeld und dann einen Erstattungsanspruch an die Familienkasse stellen. Da würde ich auch nochmal mit dem Jobcenter sprechen an deiner Stelle das die erstmal zahlen.


    Die haben mich gleich wieder weggeschickt :-(

  • Wenn keiner Barunterhalt zählt, steht dem Kind das Kindergeld selber zu- sie muss nur den Antrag selber stellen!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hat sie ja, da war sie aber noch 17 und es ging nicht. Nun soll erst geklärt werden, wer das Kindergeld bis zum 18. Geburtstag erhält und danach wird erst der Abzweigungsantrag bearbeitet.
    Bis zu ihrem Auszug aus dem Wohnheim hat das Jugendamt in der Wohnheim-Zeit das Kindergeld bekommen. Nach dem Auszug aus dem Wohnheim in die eigene Wohnung, da war Kind noch 17, hat Kind nen Kindergeldantrag gestellt und ne Ablehnung bekommen, das könnten nur die Eltern beantragen. Und da hängts jetzt leider fest wegen der fehlenden Unterschrift von Ex. Denn sowie ich als Kindergeldberechtigte eingetragen wäre, könnte Kind gleich darauf nen Abzweigungsantrag stellen, der dann nur noch von mir alleine unterschrieben werden muß. Egal wie man es dreht, Ex muß unterschreiben - sonst geht nix.

  • Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, der dem Kind laufend (den höheren) Barunterhalt zahlt; andere Unterhaltsleistungen bleiben außer Betracht. Wird dem Kind von beiden Elternteilen kein Barunterhalt oder Barunterhalt in gleicher Höhe gezahlt, können die Eltern untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können untereinander durch eine Berechtigten-bestimmung festlegen, wer von ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll. Auf diese Weise haben Eltern die Möglichkeit, denjenigen zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem sich eventuell ein höherer Kindergeldanspruch ergibt. Dies gilt ebenso für den leiblichen und nicht leiblichen Elternteil, etwa wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt der Mutter und des Stiefvaters lebt. Von dieser Möglichkeit können auch nicht dauernd getrennt lebende Pflegeeltern beziehungsweise Großeltern Gebrauch machen. Für die Berechtigtenbestimmung kann die hierfür vorgesehene Erklärung am Schluss des Antragsvordrucks verwendet werden. Es reicht dann aus, wenn der andere Elternteil dort unterschreibt. Die Berechtigtenbestimmung bleibt wirksam, solange sie nicht widerrufen wird. Der Widerruf ist jederzeit möglich, allerdings nur für die Zukunft. Wenn mangels Einigung keine Berechtigtenbestimmung getroffen wird, muss das Amtsgericht als Familiengericht auf Antrag den vorrangig Kindergeldberechtigten festlegen. Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat.


    Ab wann kann man den Antrag beim Gericht stellen, dass es den vorrangig Kindergeldberechtigten festlegt? Gibt es da irgendwelche Fristen die eingehalten werden müssen?


    Falls das länger andauert, wie bekomme ich das denn hin, dass wenigstens für die 3 Kleinen das Kindergeld weitergezahlt wird? Damit hat ja mein Ex nix zu tun.

    2 Mal editiert, zuletzt von WeTogether ()

  • Wenn keiner Barunterhalt zählt, steht dem Kind das Kindergeld selber zu- sie muss nur den Antrag selber stellen!

    Das Kind darf Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen stellen! Und so wie ich das hier lese sind diese Voraussetzungen in dem Fall hier nicht gegeben! Also kann es hier nur KM oder KV erhalten. Die Kinder selber dürfen nur unter strengen Voraussetzungen selber beantragen und die Familienkassen prüfen diese Fälle sehr genau.


    Wenn Kind als Begründung angibt " meine Eltern können sich nicht einigen" oder "ich bin mit meinen Eltern verstritten" dann zählt das nicht.



    @WeTogehter: wenn ihr beide dem Kind kein Unterhalt zahlt und das Kind nicht mehr in euerem HAushalt wohnt ist es so, das ihr Eltern euch untereinander einigen müßt wer nun das KG bezieht. Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann wird es über das Familiengericht entschieden was mit hohen Kosten (für euch) und Wartezeit verbunden ist.

  • Hat sie ja, da war sie aber noch 17 und es ging nicht. Nun soll erst geklärt werden, wer das Kindergeld bis zum 18. Geburtstag erhält und danach wird erst der Abzweigungsantrag bearbeitet.
    Bis zu ihrem Auszug aus dem Wohnheim hat das Jugendamt in der Wohnheim-Zeit das Kindergeld bekommen. Nach dem Auszug aus dem Wohnheim in die eigene Wohnung, da war Kind noch 17, hat Kind nen Kindergeldantrag gestellt und ne Ablehnung bekommen, das könnten nur die Eltern beantragen. Und da hängts jetzt leider fest wegen der fehlenden Unterschrift von Ex. Denn sowie ich als Kindergeldberechtigte eingetragen wäre, könnte Kind gleich darauf nen Abzweigungsantrag stellen, der dann nur noch von mir alleine unterschrieben werden muß. Egal wie man es dreht, Ex muß unterschreiben - sonst geht nix.


    Ex muss nicht unterschreiben! Sobald du einen Anspruch stellst indem DU einen KG Antrag einreichst, prüfen die grad in eurem Falle nur den Unterhalt ans Kind.




    Gehe doch einfach mal heute auf die für dich zuständige Kindergeldkasse und sprich dort vor bzw. reiche Beschwerde ein wegen den 3 anderen Kindern! Sag das es dringend ist und sprich das mit den anderen drei Kindern an. Ich denke die FamKa kann dich vor Ort besser darüber aufklären was bei euch nun Sache ist und warum die Zahlung eingestellt wurde. (Und die Bearbeiter können den Antrag/die Vorsprache als eilig an den Sachbearbeiter weiterleiten)


    So wie du es gerade hier schreibst ist es für mich nicht nachvollziehbar was eure anderen drei Kinder damit zu tun haben! Aber ich kenne den ganzen Fall nicht und kann nur aus deiner Erläuterung hier ableiten!


    Aus meiner eigenen Erfahrung heraus (das hat jetzt rein gar nichts mit dir zu tun) steckt da meist mehr dahinter wenn plötzlich alle Gelder eingestellt werden nur wegen einer fehlenden Unterschrift des KV des ältesten Kindes! Und ich hab durchaus schon so einiges erlebt/gesehen in meinem Job dort.

  • Zitat

    So wie du es gerade hier schreibst ist es für mich nicht nachvollziehbar was eure anderen drei Kinder damit zu tun haben!


    Für mich auch nicht und für die SB der Kindergeldkasse in der Kreisstadt auch nicht. Die Post die ich bekommen habe mit dem Ganzen kommt aus Hannover und dorthin soll ich mich auch wenden - das geht nur telefonisch, weils viel zu weit weg ist, ich säße 3 Stunden im Zug nur um dorthin zu fahren....


    Wir hatten das leider schonmal vor Jahren dass alles eingestellt wurde - weil der betreffende Ex nen unbegründeten Antrag auf Kindergeld gestellt hatte ( es gab seit Jahren keinen Kontakt weil er verweigerte und dann seine Adresse verschleierte nach nem Umzug ) - Grund: er wollte mir Schwierigkeiten machen, indem erstmal die Kindergeldzahlung gestopt wird um zu klären ob er tatsächlich Anspruch hatte - hatte er natürlich nicht, aber ich hatte den Papierkram und erstmal einige Zeit kein Kindergeld ( wurde dann nachgezahlt - aber in der nicht gezahlten zeit wars bei uns finanziell mehr als eng ) . Auch diesmal vermute ich, dass da wieder was läuft oder eben die Unterschrift verweigert oder rein geschrieben hat, es stünde mir nicht zu o.a.

  • Das Kind darf Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen stellen! Und so wie ich das hier lese sind diese Voraussetzungen in dem Fall hier nicht gegeben!


    ich hatte es oben schon geschrieben, und den Link zum Merkblatt Kindergeld der Familienkasse beigefügt ;-)


    Mutter zahlt keinen Barunterhalt, Vater zahlt keinen Barunterhalt, Kind lebt nicht mehr bei den Eltern und ist 18-
    somit ist an sie zu zahlen (so sie nicht mehr in einer Einrichtung, o.ä. lebt; ich war nach dem ersten Post davon ausgegangen, sie lebt alleine, und versorgt sich sich selber)


    abgezweigt werden kannlediglich an die Einrichtung (oder Jungendamt, Sozialamt), in der sich das Kind befindet, und von der es derzeit versorgt wird-
    dieser Antrag ist dann von der Einrichtung zu stellen (S. 35)


    somit eindeutig an das Kind (bzw. den, ,der es derzeit "versorgt") zu zahlen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Kind lebt alleine und versorgt sich selbst, ist vor ihrem 18. Geburtstag in die eigene Wohnung gezogen und das Jugendamt erhält seit dem Auszug kein Kindergeld mehr für das Kind.


    Es geht uns um die Zeit nach dem Auszug aus dem Wohnheim und der Volljährigkeit, wo Kind also noch 17 war und schon in eigener Wohnung lebte. Für Kinder unter 18 Jahren zahlt die Kindergeldkasse nur an sorgeberechtige Eltern oder Vormund, wenn es nicht zu hause wohnt und nicht ans Kind, erst ab dem 18. Geburtstag. Ich bin alleine sorgeberechtigt ( der Vater wehrte sich sogar gegen das gemeinsame Sorgerecht als Kind kurz bei ihm lebte, weil er für nichts verantwortlich sein wollte - so sein Argument) , zahle aber keinen Unterhalt und der Vater zahlt auch keinen Unterhalt. Das Jugendamt sagt, in dem Fall wäre ich eindeutig die Kindergeldberechtigte und müsse das Kindergeld bekommen und ans Kind weiterleiten.
    Der Abzweigungsantrag für Kind gilt erst ab dem 18. Geburtstag ( für die Zeit vorher wurde er abgelehnt) - vor der Bearbeitung muß aber die Zeit vor der Volljährigkeit geklärt werden ( wer da kindergeldberechtigt war), wo Kind schon ne eigene Wohnung hatte, erst dann kann der Abzweigungsantrag bearbeitet werden nachdem die Monate vor der Volljährigkeit geklärt sind - und da hakt es an der Unterschrift des Vaters. Er muß zustimmen, dass ich das Kindergeld erhalten darf und somit kann ich für den Abzweigungsantrag auch alleine zustimmen, dass Kind es bekommt. Wenn er es nicht tut, fehlt weiterhin das Kindergeld für 4 Kinder ( ich weiß immer noch nicht ws das mit den andern 3 Kindern zu tun hat) und mein großes Kind kann auf Dauer so die Lebenshaltungskosten nicht bestreiten. Es kommt erst zu einer Auszahlung und Bearbeitung des Abzweigunsgantrags wenn er unterschreibt - und das tut er nicht.

  • Was steht denn genau im Aufhebungsbescheid drin? Bzw. was für einen Brief hast du von der FamKa erhalten?


    Ganz unten links steht ne 4 stellige Zahl mit Bindestrich.... ganz klein. Kannst du mal draufschauen und mir sagen welche das ist?


    Gern auch per PN falls du magst.

  • Ich habe keinen Aufhebungsbescheid bekommen, sondern das Kindergeld für das große Kind nach dem Auszug aus dem Wohnheim neu beantragt. Anlagen KG1 , KG1 Kind und BK-VBA 04 waren dabei. Unten links steht nur ne 3stellige Zahl, 0-11 .

  • Menno, ich versuche seit heute Morgen in regelmäßigen Abständen bei der Kindergeldkassen-Hotline anzurufen, da ist immer besetzt, ich komm nicht durch und das seit Stunden.