Unterhalt kürzen wegen eines zusätzlichen Umgangstags pro Woche?

  • Mein Kommentar war auch ironisch gemeint.


    Hab' ihn auch nicht als bös oder unpassend aufgefasst. :winken:

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Umso unerfreulicher, wenn jemand seine eigene Definition von Fairness anwendet und uns damit ernsthaft in Schwierigkeiten bringt.

    Nur mal zum Vergleich: Düsseldorfer Tabelle 2013 - Beispiel Kind 6 Jahre


    Annahme: Frau bekommt mtl. 450,- Euro - Mann verdient das 6,5 fache = 2.975,- Euro (netto)


    Laut Tabelle würde der KU bei 437,- Euro liegen, abzüglich hälftigem Kindergeld (92,-), macht 345,- Euro bei einem Satz von 100%. Würden immer noch ca. 2.600,- Euro netto übrig bleiben, mit denen man sich ein sehr schönes Leben machen könnte.


    Je mehr man verdient, desto weniger Anteil macht der KU vom Nettoeinkommen aus. Jemandem der gerade mal 1.400,- Euro netto verdient davon 273,- Euro KU abzunehmen ist schon mal ne andere Hausnummer, als jemandem der 2.900,- Euro verdient gerade mal 345,- Euro zu berechnen.


    Dein Ex scheint nicht so ganz auf dem Laufenden zu sein, was er rechtlich darf und was nicht. Und vor allem, was angebracht ist und worüber er eigentlich froh sein sollte. Er kommt eh schon sehr günstig weg. Je mehr Du im Gegensatz zu meiner Beispielrechnung verdienst, desto besser schneidet er in der Gesamtbetrachtung ab. Egal wie er rechnet, er sollte das Wort Fairness nochmal im Duden nachschlagen.


    lg
    mannallein :blume

  • Guten Morgen mannallein,


    vielen Dank für die Beipielrechnung :blume


    Gestern war hier zu viel los, so dass ich kaum an den Rechner kam. Ich möchte nicht, dass die Kinder zu viel von dem mitbekommen, was da im Hintergrund abläuft. Es soll schließlich nicht ihre Baustelle sein.


    Heute morgen hatte ich endlich die Gelegenheit, den Link mit der Rechnung zu verfolgen und für unseren Fall analog zu berechnen. Das Ergebnis hat mich ziemlich erstaunt. Weil ich selbst mit Wohnvorteilberechnung unterhalb des Selbstbedarfs liege, läge die gesamte Belastung bei ihm (wenn ich bei der Berechnung keinen Fehler gemacht habe). Selbst wenn ich - was ich doch inständig hoffe - im nächsten Jahr etwas mehr verdiene, schneidet er sich bei dieser Berechnung immer noch gewaltig ins eigene Fleisch.


    Ich vermute nicht, dass er die rechtlichen Vorgaben kennt. Noch weniger nehme ich an, dass sie ihn interessieren. Den Begriff "Fairness" hat er schon immer recht "dynamisch" benutzt. Fairness ist für ihn, was für ihn von Vorteil ist - oder was er für seinen Vorteil hält. Mal sehen, was draus wird. Den Brief von der Beistandschaft wird er vermutlich in der nächsten Woche haben. Vielleicht bewegt das ja etwas.


    :thanks: nochmals an alle.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Da brauchst eigentlich überhaupt nichts rechnen, die Kinder leben vollzeit bei dir und in der Düsseldorfer Tabelle ist an Umgang bereits 14tägig fr bis so und hälftige Ferien mindernd berücksichtigt.

  • Da brauchst eigentlich überhaupt nichts rechnen, die Kinder leben vollzeit bei dir und in der Düsseldorfer Tabelle ist an Umgang bereits 14tägig fr bis so und hälftige Ferien mindernd berücksichtigt.

    Ja und Nein. Im Prinzip hast Du Recht, dass die Tabelle das bereits berücksichtigt. Sie berücksichtigt nicht, wenn durch Vereinbarungen zwischen den Elternteilen das Modell eher dem Wechselmodell entspricht. Sobald der UET Zusatzkosten zu tragen hat für häusliche Betreuung (sprich zusätzliches Kinderzimmer) und mehr als das standardmäßige alle 14-Tage-Wochenende, also sobald ein oder zwei Zusatztage pro Woche vereinbart werden, sollte man schon nochmal rechnen. Im Falle von Lonnerjonn sehe ich da aber kein Problem. Bei ungefähr gleich verdienenden Elternteilen sieht es sehr schnell ganz anders aus.


    Wenn beide Elternteile gleich viel verdienen und eine Betreuung von z.B. 60/40 vereinbart wurde, der KV zudem noch die höhere Miete durch das zusätzliche Kinderzimmer trägt, Kleidung kauft, Spielsachen, Schulsachen und auch sonstige Ausgaben, dann sollte der Kinderunterhalt schon den Gegebenheiten angepasst werden. Die Tabelle geht grundsätzlich ja davon aus, dass nur der BET die Ausgaben hat und der UET diese durch den Barunterhalt ausgleicht. Bei gleichen Fixkosten sehe ich das etwas differenzierter.


    Natürlich kann man sagen, das UET braucht ja keine Betreuung ausüben, das übernimmt das BET, und dementsprechend dürften keine Kosten anfallen. Aber einem ET zu "verbieten" zu betreuen, um die Berechnung nicht zu eigenen Ungunsten ändern zu lassen, wird sicherlich keiner ernsthaft wollen. Denn es geht ja um die Kinder und nicht primär ums Geld, oder?


    lg
    mannallein :blume

  • Das ist schon klar, nur hat hier niemand ein wechselmodell oder annähernd gleiche betreuungszeiten.


    Der KV hat sich von 1 Tag/Woche auf Wochenende 14tägig gesteigert, wobei 1 Kind zusätzlich 1 x die Woche zu ihm geht.
    Von wechselmodell oder auch nur überdurchschnittlich viel sind wir da noch weit entfernt.

  • Guten Morgen allerseits,



    Aber einem ET zu "verbieten" zu betreuen, um die Berechnung nicht zu eigenen Ungunsten ändern zu lassen, wird sicherlich keiner ernsthaft wollen. Denn es geht ja um die Kinder und nicht primär ums Geld, oder?


    Nunja, die Frage nach den primären Beweggründen würde ich persönlich bei manchen Elternteilen nicht stellen wollen. Ich bin mir sicher, man bekäme einige Antworten, die das eigene Weltbild arg ins Wanken brächten. Nicht etwa, weil man sich ihnen anpassen möchte, sondern weil manche Antwort schlichtweg umwerfend wäre.


    Mein Ex-Mann hat übrigens keine Zusatzkosten zu tragen. Die Zimmer für unsere Kids waren bereits vorhanden und wurden vorher (unentgeltlich) anderweitig genutzt. Der zusätzliche Tag für eines unserer Kids ist auch nicht auf seinen Wunsch hin entstanden, sondern auf den Wunsch des Kindes hin. Dem hat er mehr zähneknirschend als freudig zugestimmt. Offenbar hat er gleich angefangen zu rechnen, denn das ist nicht der erste Vorstoß in Richtung vollständige Zahlungseinstellung. Bisher hatte er es allerdings bei verbalen Äußerungen seiner Wunschvorstellungen belassen.


    Mal sehen was sich in der nächsten Woche bewegt - und ob sich etwas bewegt. Dank Eurer Unterstützung bin ich jedoch schon beruhigt, dass er damit nicht durchkommen wird.


    Danke nochmal an alle :thanks:

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


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  • hier http://www.finanztip.de/barunterhalt/
    ist das nochmal ganz schön aufgedröselt ab wann eine ersparnis für die lebensmittel (eben die 30% von denen im anderen thread die rede ist) abgezogen werden darf und von welchen beträgen
    (nämlich nur anteilig für die zusätzlichen tage, nicht von der gesamtsumme)
    für dich interessant ist ab da:


    Zitat

    Was nun die Lebensmittelkosten anbelangt, so hat der BGH entschieden, dass bei der Mutter noch keine Ersparnis eintritt, falls der Vater die Kinder nur vier Tage mehr sieht als "normal". Bei noch mehr Zusatz-Tagen tritt allerdings eine Ersparnis ein, deren Höhe man wie folgt berechnen kann:


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/barunterhalt/#ixzz3IeoNX6mf


    1-3 wochen umgang am stück in den ferien rangieren im übrigen dann auch unter dem "üblichen zeitrahmen" bei dem nix abzuziehen ist (und wie schon gesagt in der dd-tabelle berücksichtigt ist), nur mal vorsorglich erwähnt.

  • :thanks: mariachi. Ich bin erstaunt, wie oft es dieses Problem zu geben scheint. Da scheint es ja weit mehr Klagewütige zu geben, als ich geahnt hätte, wenn die Gerichte das schon so genau aburteilen mussten. Wie auch immer, für mich ist es von Vorteil. Wenn es bereits Regelungen gibt, an die man sich einfach halten kann, bleibt dieses Mal vielleicht der aufreibende Weg durch die Instanzen erspart. Bisher habe ich von meinem Ex noch nichts gehört, aber man soll die Hoffnung auf friedliche Lösungen ja nicht aufgeben :)

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


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    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Ich hoffe, die Beistandschaft setzt ihn mal gehörig auf den Topf!


    Hat sie gemacht, freundlich und knapp aber unmissverständlich. Reaktion seinerseits ist bisher gleich null. Hoffe immer noch auf eine friedliche und sinnvolle Lösung. Mal sehen, was der Montag bringt.


    Wünsche allseits ein schönes Wochenende und werde berichten, wie es weiter läuft.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Zum aktuellen Stand: Die Lösung war nicht ganz friedlich, sondern mit einer Vollstreckungsandrohung versehen. Aber immerhin, das hat gewirkt, es läuft alles wieder in geregelten Bahnen. Einen Anwalt hat er trotzdem bemüht. Werde wohl demnächst wieder Post auf umweltfreundlichem Papier (mit oder ohne Amtsstempel) bekommen. Eine einfache Lösung per Kommunikation scheint offenbar nicht gewünscht. Schade eigentlich. Das Leben wäre für alle Beteiligten um so vieles einfacher.


    Danke nochmal an alle, die mir mit ihrem Rat zur Seite gestanden haben :thanks:

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.