Unterhalt kürzen wegen eines zusätzlichen Umgangstags pro Woche?

  • Hallo liebe Foris,


    ich hoffe, dass mir eine/r von Euch einen Tipp geben kann, wie man folgendes Problem lösen kann:


    Eines von drei Kindern wollte bei der Umstellung des Umgangs (ein Tag pro Woche auf zweiwöchentlichen Wochenendumgang) nicht so lange auf den Papa verzichten müssen. Deshalb haben mein Ex und ich uns im Beratungsgespräch nach langem Hin und Her darauf einigen können, dass dieses Kind einen Zusatztag pro Woche bekommt. Dies nimmt mein Ex-Mann nun zum Anlass, seine Betreuungszeit - wie auch immer - hochzurechnen und die Unterhaltszahlungen für dieses Kind einzustellen.


    Unabhängig davon, dass die Beistandsschaft bereits eingeschaltet ist, wollte ich bei Euch anfragen, ob hier jemand Erfahrung mit solchen Situationen hat. Wenn dieser zusätzliche Besuchtstag tatsächlich ein Grund ist, den Unterhalt zu ändern / kürzen, würde ich mich dem nicht grundsätzlich entgegenstellen. Aber meine Frage ist: Wie viel ist angemessen, angesichts der Tatsache, dass es sich lediglich um einen weiteren Besuchstag handelt?


    Weiß hier eine/r von Euch Bescheid und kann mir einen Rat geben? Vorab schon mal Danke an alle, die sich die Mühe machen, zu helfen :thanks:


    Hoffnungsvolle Grüße

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • solange die Betreuung durch das andere ET nicht exakt 50 % ist, hat die Umgangszeit, bzw. die Häufigkeit des Umgangs nichts mit der Höhe der Unterhaltszahlung zu tun-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Dies nimmt mein Ex-Mann nun zum Anlass, seine Betreuungszeit - wie auch immer - hochzurechnen und die Unterhaltszahlungen für dieses Kind einzustellen.


    :ohnmacht: Das ist kreative Mathematik .... es kommt das heraus, was man will.



    Wie Luchsie schon gesagt hat: Alles Quatsch.

  • Wie viel ist angemessen, angesichts der Tatsache, dass es sich lediglich um einen weiteren Besuchstag handelt?

    Auch von mir die kurze und knappe Antwort:
    Er darf in dieser Konstellation den Unterhalt gar nicht kürzen. Erst wenn Ihr zeitlich bei 50/50 seid, wird kein Unterhalt mehr fällig, wie Luchsie schon schrieb.

  • Danke für Eure beruhigenden Antworten. Kreative Mathematik ist recht treffend ausgedrückt. In diesem Bereich hat er bereits öfter ausgeprägte Stärken bewiesen, besonders, wenn er für sich selbst finanzielle Vorteile erzwingen will.


    Nun bin ich aber schon mal beruhigt, dass er uns hier nicht ganz das Wasser abgraben kann und hoffe auf die Beistandschaft und auf seine Einsicht. Das würde uns allen viel Aufwand und Energie ersparen, die ich wesentlich lieber in die Kinder und in meine Arbeit stecke.


    :thanks: nochmals :winken:

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


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  • Die Medaille hat zwei Seiten.


    - Rechtlich wird der Unterhalt erst bei einer genau paritätischen Betreuung gegeneinander verrechnet (50/50). Das ist bei euch nicht der Fall.


    - Andererseits treten durch diese Rechtslage immer wieder Situationen ein, dass ein Vater sein Kind z.B. insgesamt 40% betreut, dafür Arbeitszeit kürzen muss, extra Wohnraum, Heizkosten, Verpflegung, etc. für das Kind bezahlt, aber trotzdem den vollen Unterhalt bezahlen muss an die Mutter, die 60% betreut.


    Das ist zwar rechtens, aber in so einem Fall eindeutig unangemessen.



    - Viele handhaben es deshalb so, dass im gegenseitigen privaten Einvernehmen eine längere Betreuungszeit des anderen Elternteils nach Augenmaß zu geringeren Unterhaltszahlungen führt.


    - Ich habe das in der Vergangenheit jedenfalls so gehandhabt, als unser Sohn über das Jahr verteilt noch ca 35% der Zeit bei seiner Mutter verbracht hat. Alles andere hätte ich als unangemessen empfunden.

  • Zitat

    Viele handhaben es deshalb so, dass im gegenseitigen privaten Einvernehmen eine längere Betreuungszeit des anderen Elternteils nach Augenmaß zu geringeren Unterhaltszahlungen führt.


    Das wäre ja auch kein Problem gewesen, wenn man darüber hätte sprechen können. Dann hätte man sicher einen sinnvollen Weg gefunden. Das war aber nicht der Fall. Er hat einfach die Zahlungen eingestellt.


    Er verkürzt übrigens weder seine Arbeitszeit noch hat er sonst irgendwelche Einbußen durch die zusätzliche Betreuung. Diese zusätzliche Betreuung gleicht sich übringens locker aus, wenn ich die Zeit gegenrechne, in der er sich weigert/e, eines oder alle Kids zu betreuen. Er wird also in keiner Weise übervorteilt.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Rechtlich wird der Unterhalt erst bei einer genau paritätischen Betreuung gegeneinander verrechnet (50/50)


    greift das nicht nur bei annähernd gleichem EK beider ET?


    Ich kenne da nur ein Urteil, bei dem sie ein EK von etwa 2000 Euro hat, er von etwa 4000 Euro-
    und trotz Wechselmodell muss er %tual an sie KindsUnterhalt zahlen....


    (sorry für OT-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • greift das nicht nur bei annähernd gleichem EK beider ET?


    Ich kenne da nur ein Urteil, bei dem sie ein EK von etwa 2000 Euro hat, er von etwa 4000 Euro-
    und trotz Wechselmodell muss er %tual an sie KindsUnterhalt zahlen....


    (sorry für OT-)

    So kenne ich das auch. Selbst bei 50/50 Regelung können Einkommensunterschiede trotzdem zu Unterhaltszahlungen führen. Da gibt es auch eine Beispielrechnung im Internet (http://www.scheidung-online.de…ll-einzelheiten/index.php).


    Andererseits gibt es auch genügende Beispiele wie von Segelpapa beschrieben. So lange diese aber nicht am Existenzminimum sind, muss der UET meist in den sauren Apfel beißen.


    lg
    mannallein :blume

  • Zitat


    Zitat von »Segelpapa«
    Rechtlich wird der Unterhalt erst bei einer genau paritätischen Betreuung gegeneinander verrechnet (50/50)



    Ups, gleich nochmal besten Dank :thanks: Ich wusste nicht, das das EK in diesem Fall relevant ist. Das Einkommensverhältnis zwischen meinem Ex-Mann und mir liegt bei etwa 1:6,5. Wenn das Verhältnis 1:2 schon einen Unterschied macht, brauche ich mir vermutlich nicht so viele Sorgen machen - hoffe ich zumindest.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Das Einkommensverhältnis zwischen meinem Ex-Mann und mir liegt bei etwa 1:6,5. Wenn das Verhältnis 1:2 schon einen Unterschied macht, brauche ich mir vermutlich nicht so viele Sorgen machen - hoffe ich zumindest.

    1: 6,5 :wow da staune ich mal neidlos...


    und da will er Unterhalt kürzen :hae:




    Ansonsten schliesse ich mich den Vorrednern an.




    LG Jona

  • Wahrscheinlich gerade da... :D
    Wo viel ist, kann man theoretisch auch viel kürzen. ;)

    oder wie meine Oma immer zu sagen pflegte:


    "von den reichen Leuten lernst das das Sparen" :lach

  • Also mal ganz ehrlich...bei dem Verhältnis 1:6,5...da habe ich als KV genug Geld um meinem Kind den zustehenden Unterhalt zukommen zu lassen...da muss ich nicht versuchen, tagesweise am Unterhalt zu sparen. Nee tut mir leid, beim Kind verstehe ich solche Geizhälse nicht. :kopf

  • Das Einkommensverhältnis zwischen meinem Ex-Mann und mir liegt bei etwa 1:6,5.


    Das ist aber mal ein Unterschied!


    Ist er Aufsichtsrat oder so?


    (p.s. nur aus Interesse, weil mehr Geld könnte ich auch brauchen)



    EDIT: Einen **** hat er aber auch, bei den Einkommen den Unterhalt kürzen zu wollen. Bei seinen eigenen Kindern sparen ist echt mieß!

  • greift das nicht nur bei annähernd gleichem EK beider ET?


    Ich vermute, dass (wie du sagst) die wechselseitigen Ansprüche entsprechend dem jeweiligen Gehalt verrechnet werden. Genau weiß ich es aber nicht.


    Es wird in der Logik m.W. davon ausgegangen, dass der eine Elternteil den Unterhalt durch Betreuung ableistet, der andere durch Bezahlung. Betreuen beide gleich viel, dann müsste logischerweise jeweils die Differenzt der Hälfte des einkommensabhängigen Unterhalts bezahlt werden.


    Beispiel: Kind 13 Jahre, Mama verdient anrechenbares netto 4500 Euro und Papa 1700 Euro, (Kindergeld ausgeklammert)


    KU Mama: 648 Euro; 50%: 324 Euro
    KU: Papa 448 Euro; 224 Euro


    Mama müsste also 100 Euro zahlen.


    Bleibt das Kind 3 Stunden länger die Woche bei Papa, dann muss Mama 648 Euro zahlen. So will es das Gesetz.

  • Da gibt es auch eine Beispielrechnung im Internet (http://www.scheidung-online.de/unterhalt…eiten/index.php).


    Oh, die Beispielrechnung sieht anders aus als das, was ich gedacht habe.


    Dort ist es wieder so gedreht worden, dass der mit dem höheren Einkommen auch bei paritätischer Betreuung deutlich mehr bezahlen muss.


    Die Rechnung dort leuchtet mir aber auch nicht ein: Dort wird gerechnet, dass durch die beiden Kinderzimmer ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht, der beiden Eltern entsprechend ihrem Einkommen angerechnet wird.


    Was heißt das in dem Beispiel? Der Vater betreut Kind 50%, bezahlt dafür ein extra Zimmer (erhöhte Miete). Deshalb wird der Bedarf des Kindes um 200 Euro höher angesetzt. Diese 200 Euro werden jetzt aber erneut auf beide Eltern verteilt!


    Sprich: Der besser verdienende Vater bezahlt nicht nur die Miete für das Kinderzimmer, sondern muss der schlechter vedienenden Mutter noch einmal Geld dafür bezahlen, dass er selbst dieses Zimmer bezahlt.


    Das kann doch nicht stimmen.

  • Was heißt das in dem Beispiel? Der Vater betreut Kind 50%, bezahlt dafür ein extra Zimmer (erhöhte Miete). Deshalb wird der Bedarf des Kindes um 200 Euro höher angesetzt. Diese 200 Euro werden jetzt aber erneut auf beide Eltern verteilt!

    Im Prinzip ja, aber es darf nicht vergessen werden, dass von den errechneten Beträgen ja nochmal die Hälfte des Bedarfes (310,- Euro) durch die hälftige Betreuung abgezogen wird. In der Summe vermindert sich also der zu zahlende Unterhalt von 415,- Euro auf 105,- Euro. Im klassischen Falle hätte er ca. 279,- Euro bezahlen müssen (Stand 2009). Die erhöhten Kosten von 200,- Euro stehen also den Einsparungen von ca. 174,- Euro gegenüber.

  • Zitat

    1: 6,5 :wow da staune ich mal neidlos...


    und da will er Unterhalt kürzen :hae:



    Er hat nicht gekürzt, er hat die Zahlung eingestellt, weil er meint, das sei wegen des zusätzlichen Besuchtstags fair (seine Worte)



    Zitat

    Wahrscheinlich gerade da... :D
    Wo viel ist, kann man theoretisch auch viel kürzen. ;)


    Wenn das mal so wäre. Ich habe vor der Unterhaltsberechnung etliche Abzüge gelten lassen, um endlich Ruhe in der Sache zu haben. Du darfst mir glauben, er zahlt garantiert nicht zuviel.



    Zitat

    Das ist aber mal ein Unterschied!


    Ist er Aufsichtsrat oder so?


    (p.s. nur aus Interesse, weil mehr Geld könnte ich auch brauchen)


    Nein, ist er nicht. Er verdient zwar sehr viel, aber der eklatante Unterschied liegt auch an meinem sehr geringen Einkommen. Trotz Wohnvorteil liege ich immer noch unter dem Selbstbehalt. Ist nicht lustig. Umso unerfreulicher, wenn jemand seine eigene Definition von Fairness anwendet und uns damit ernsthaft in Schwierigkeiten bringt. Ich vermute, dass Letzteres auch Ziel der Aktion ist. Wie auch immer, ich hoffe auf die Beistandschaft.


    Euch allen danke ich für Eure Unterstützung :thanks:

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Wenn das mal so wäre. Ich habe vor der Unterhaltsberechnung etliche Abzüge gelten lassen, um endlich Ruhe in der Sache zu haben. Du darfst mir glauben, er zahlt garantiert nicht zuviel.


    Das glaube ich Dir sofort. Mein Kommentar war auch ironisch gemeint.
    Ich hoffe, die Beistandschaft setzt ihn mal gehörig auf den Topf!