Einkommensnachweise gerichtlich anfordern: Wie läuft das ab ?

  • Hallo,


    im Rahmen der alle zwei Jahre erfolgenden Überprüfung des Einkommens reicht der Vater keine Unterlagen ein. Nun hat mir der SB vom Jugendamt mitgeteilt, dass er eine letzte Mahnung mit Androhung gerichtlicher Schritte rausschickt.


    Sollte der Vater auch darauf nicht reagieren würden die Unterlagen gerichtlich angefordert und ich müsse PKH beantragen um das in die Gänge zu setzen.


    hat das schon jemand durch ? wie läuft es weiter ab ?


    VG

  • Von der Sache her müsste das eine Auskunftsklage sein, eben auf diese Einkommensnachweise. Ich frage mich nur, warum Du VKH beantragen sollst...läuft die Anfrage nach Einkommensnachweisen über eine Beistandschaft?


    Grundlegend kann ihm nur geraten werden, die Nachweise zu senden. Bei einer Auskunftsklage steht die Wahrscheinlichkeit m.M.n. hoch, dass er die Verfahrenskosten dafür tragen muss. Ich hatte eine Auskunftsklage durch, weil meine Ex auf die Aufforderung, Einkommensnachweise zu senden, nicht reagiert hatte. Und sie musste die Verfahrenskosten dann tragen.

  • Nun der Vater wird dann gerichtlich dazu aufgefordert binnen einer festen Frist die Unterlagen einzureichen.
    Tut er dies nicht bekommt er eine "auf den deckel" in Form von Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft.


    So weit ging es bei uns damals nicht. Nachdem das Gericht aufforderte die Unterlagen einzurechen kam der Vater in die Gänge

  • Ich frage mich nur, warum Du VKH beantragen sollst...läuft die Anfrage nach Einkommensnachweisen über eine Beistandschaft?

    Frage mich auch gerade, wenn der SB des JA das anmahnt, warum soll dann TE VKH beantragen?

    Grundlegend kann ihm nur geraten werden, die Nachweise zu senden. Bei einer Auskunftsklage steht die Wahrscheinlichkeit m.M.n. hoch, dass er die Verfahrenskosten dafür tragen muss. Ich hatte eine Auskunftsklage durch, weil meine Ex auf die Aufforderung, Einkommensnachweise zu senden, nicht reagiert hatte. Und sie musste die Verfahrenskosten dann tragen.

    Tja, wer nicht hören (oder lesen) und dementsprechend handeln will, muss halt fühlen...


    LG

  • Hallo,


    vielen Dank für Eure Antworten


    Ich verstehe es eben auch nicht warum der SB von Pkh gesprochen hat.


    Der vater hat auf die normale Anfrage nicht reagiert, dass Schreiben konnte aber zugestellt werden.


    Nun hat der SB gefragt ob ich das weiterverfolgen will oder es weiterlaufen lasse, da der Vater ja die 272 Mindestunterhalt zahlt.


    Er hat gesagt, dass wenn jetzt auf die letzte Anmahnung durch ihn nichts folgt gerichtliche Schritte eingeleitet würden und deswegen würde er mir einen Antrag auf PKH mit der Kopie des Schreibens mitschicken.



    Ich möchte ungern schon wieder PKH beantragen die letzte Verhandlung wegen Umgang war im mai und da habe ich das auch bekomm. Es ist mir zuviel denn für vier Verfahren wegen dem KV habe ich es auch schon bekommen inkl. Scheidung und Sorgerecht streit und zwei verfahren wegen Umgang. Einkommensnachweise müsste doch die Beistandschaft beschaffen können ??


    VG, Poison

    Einmal editiert, zuletzt von Poisonbeauty ()

  • Was hat denn der SB ggf. errechnet?
    Hast Du eine Rechengrundlage?
    Kennst Du alle seine (tatsächlichen) Abzüge?


    Lohnt sich der "Aufwand", Stress, Ärger - steht es in einem Verhältnis?


    Wie alt ist das Kind?


    Reicht es Dir, wenn "nur" der Mindestunterhalt gezahlt wird?




    Mir war letztlich das Geld für einen Anwalt zu schade, habe mit meiner RA gesprochen,
    da es sich um einen überschaubaren Betrag gehandelt hatte,
    insofern lasse ich es letztlich dem Kind (bzw. KV, da noch nicht 18 ) zukommen
    statt meiner RA...

  • Was hat denn der SB ggf. errechnet?
    Hast Du eine Rechengrundlage?
    Kennst Du alle seine (tatsächlichen) Abzüge?


    Lohnt sich der "Aufwand", Stress, Ärger - steht es in einem Verhältnis?


    Es kann keiner etwas errechnen, wenn man keine Einkommensauskunft bekommt. Deshalt soll ja der Antrag auf Auskunfterteilung gestellt werden.


    Du musst VKH beantragen, da du Beteiligte im Verfahren bist. Auch wenn das Amt den Antrag bei Gericht einreicht, sind immer die Eltern die Beteiligten unter denen die Kosten nachher aufgeteilt werden. Und wenn du VKH bekommst, ist das kein Problem diese auch zur Not 10x in Anspruch zu nehmen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • @ Hucky, da der KU ja mal berechnet wurde (so wie ich es verstehe), hat man sehr wohl einen Anhaltspunkt.
    Einiges ist dann berechenbar, da ja eine Grundlage besteht. Voraussetzung derselbe Arbeitgeber, derselbe Job etc.
    Kid wird älter, Anpassung an Düsseldorfer Tabelle.


    Wenn natürlich ein Stellenwechsel erfolgte, vermutlich nicht... ?

  • Der SB hat die Einkommensnacheeise beim letzten Arbeitgeber angefordert der hat mitgeteilt dass Vater seit fast zwei Jahren nicht mehr da arbeitet.Da ist damals gepfändet eorden.Deswegen erscheint es mir sinnvoll dass weiterzuverfolgen da wenn es weniger waere der Vater das schon selbst gemeldet haette.E r hat oefter nicht bezahlt mit der Begründung er könne es nicht aber nie Nachweise erbringen können.Er verdient sicherlich mehr und nicht weniger allerdings kann es sein dass er nicht offiziell arbeitet sondern schwarz und da wird es mit den Nachweisen natürlich schwierig. Kann auch sein dass er wie sein Bruder jetzt Enorm Geld im benachbarten Ausland verdient.


    Ich muss PKH Raten zahlen.keine ahnung ob ich mich mit den 272 zufrieden geben soll und es nicht weiterverfolgen sollte.


    VG

    Einmal editiert, zuletzt von Poisonbeauty ()

  • Hallo,


    ich habe mir die DDT nochmals angeguckt: Ich bekaeme ca. 30 Euro mehr wenn er mehr verdient also eine Stufe höher...es wird sich finanziell wahrscheinlich nicht lohnen da die Kosten höher wären als der Gewinn.


    Ich warte ab ob er auf die Drohung reagiert ansonsten lasse ich es dabei.


    Ich lese hier, dass eineige doch nach Androhung gerichtlicher Schritte reagiert haben.


    LG