Hallo und Guten Abend,
ich habe das alleinige Sorgerecht. Die Umgangszeiten zwischen Kind und anderem ET wurden vor einigen Jahren per Elternvereinbarung festgelegt und vom Gericht abgesegnet.
Nun eine Frage: Genügt es, dem anderen ET nur so viel Umgangszeit mit dem Kind zu bewilligen, wie in der Elternvereinbarung festgelegt wurde, oder hat er ein Recht auf zusätzliche Umgangszeiten? Feiertage und Ferienzeiten wurden damals in der Elternvereinbarung nicht geregelt, aber die Umgangszeiten sind relativ zahlreich (andere Eltern bzw. umgangsberechtigte ETs würden sich danach sehnen...).
Aus trifftigen Gründen möchte ich den Umgang zwischen den beiden so gering wie möglich halten - also lediglich genau so, wie es in der Elternvereinbarung festgelegt wurde.
Darf ich das, oder hat der andere ET ein Recht auf mehr - auch wenn es nicht schriftlich so vereinbart wurde?
Danke für eine Antwort sagt
csilla.