Zusätzliche Umgänge?

  • Hallo und Guten Abend,


    ich habe das alleinige Sorgerecht. Die Umgangszeiten zwischen Kind und anderem ET wurden vor einigen Jahren per Elternvereinbarung festgelegt und vom Gericht abgesegnet.


    Nun eine Frage: Genügt es, dem anderen ET nur so viel Umgangszeit mit dem Kind zu bewilligen, wie in der Elternvereinbarung festgelegt wurde, oder hat er ein Recht auf zusätzliche Umgangszeiten? Feiertage und Ferienzeiten wurden damals in der Elternvereinbarung nicht geregelt, aber die Umgangszeiten sind relativ zahlreich (andere Eltern bzw. umgangsberechtigte ETs würden sich danach sehnen...).


    Aus trifftigen Gründen möchte ich den Umgang zwischen den beiden so gering wie möglich halten - also lediglich genau so, wie es in der Elternvereinbarung festgelegt wurde.


    Darf ich das, oder hat der andere ET ein Recht auf mehr - auch wenn es nicht schriftlich so vereinbart wurde?


    Danke für eine Antwort sagt


    csilla.

  • Darf ich fragen was denn triftige Gründe sind?


    Ich sehe es so dass das Kind ein Recht auf Umgang mit den anderen Elternteil hat und das möglichst viel.
    Ich sehe an meinen Kindern wie gut es ihnen tut wenn der Vater mal mehr Zeit mit ihnen verbringt als nur das obligatorische zweite WE.


    Und ich finde vieles Mist was mein Ex macht und erlaubt. Aber das ist seine Art der Erziehung. Die Kinder haben gelernt dass hier zu Hause andere Regeln gelten.
    War ein langer Lernprozess und sicher kommt es durchaus vor dass die Aussage "bei Papa dürfen wir aber" kommt.


    Solange er ihnen keinen körperlichen Schaden zufügt oder gewaltätig ist ihnen gegenüber fördere ich den Umgang. Auch wenn es mir durchaus ab und an widerstrebt.

  • Darf ich das, oder hat der andere ET ein Recht auf mehr


    Du darfst dich Punk für Punkt an den gerichtlichen Umgangsbeschluss halten. Du darfst aber auch davon abweichen, wenn ihr Eltern euch einvernehmlich über andere Umgangszeiten einigt.
    Wenn der KV mehr Umgang will, du jedoch nicht, kann er klagen. Wenn er damit durchkommt, hat er mehr Umgang und du eine Rechnung zu zahlen.

  • Hallo Celcite,


    die trifftigen Gründe, die ich hier sehe sind z.B.


    - ständiges In-Frage-Stellen und Hinterfragen meiner Entscheidungen, meines Wesens unserem gemeinsamen Kind gegenüber bzw. im Beisein unseres Kindes. Das führt meiner Meinung nach zu einem Loyalitätskonflikt im Kind, und dieser ist mittlerweile auch fühlbar in meinem Zusammenleben/Alltag mit dem Kind.


    - Respektloses und belächelndes Verhalten mit gegenüber im Beisein vom Kind.


    - Verdacht auf Partnerersatz. Verdacht auf emotionalen Missbrauch.


    - Gefährdung der Pflege von sozialen Kontakten des Kindes durch "Schlechtes Gewissen machen". Das Kind bleibt lieber beim umgangsberechtigten ET, als einer Einladung zum Kindergeburtstag zu folgen. Während des Aufenthaltes bei mir wäre das Kind zu 100% dieser Einladung gefolgt (Erfahrungswert!).


    - Missachtung meiner sorgeberechtigten Anmerkungen und Bedenken durch den anderen ETs (z.B. trotz Bedenken mit dem Kind Motorrad fahren mit wackeligem Helm)


    - generell in allen Handlungen also so zu tun, als gebe es mich nicht im Leben des Kindes zudem ich allein sorgeberechtigt bin - übrigens nicht ohne Grund!


    - Reisen mit dem Kind ins Ausland ohne Pass


    Sind das nun trifftige Gründe, oder nicht? Einige davon sind meiner Meinung nach regelrecht kindeswohlgefährdend!


    csilla

  • Hallo Summerjum,


    danke für Deine Antwort.


    Ich muss also nicht noch zusätzlich Feiertagshälften und Ferienzeiten bewilligen? Darauf legt der andere ET nämlich wert, ist sogar der Meinung, er hätte ein Recht darauf.


    Aber wenn davon doch gar nichts in der Elternvereinbarung steht?.....

  • ich weiss jetzt nicht, wie alt Dein Kind ist (".... vor einigen Jahren ...") aber-
    es ist die Regel, dass sich Umgänge mit zunehmendem Alter ausweiten..... von daher wäre, wenn der Umgang jetzt seit einigen Jahren regelmässig läuft, es ziemlich wahrscheinlich, dass der KV die Möglichkeit bekommt, auf die "übliche" Standardregel (also alle zwei Wochen von Fr bis So, der zweite der hohen Feiertage, hälftige Ferien) zu klagen-


    die von Dir angebrachten Argumente greifen ja so- oder so.... also müsstest Du herausarbeiten, warum ein "mehr" schädlicher wäre, als das "IST"-
    (also z.B. der Respektlose Umgang Dir gegenüber wäre ggf. zu ändern, mit einem Umgangstagebuch, ohne persönliches Gespräch; eine Fahrt ins Ausland ohne Ausweis, geht an einem WE im Jahr genauso, wie bei häufigem Umgang; und was meinst Du mit "...Missachtung meiner sorgeberechtigten Anmerkungen.."? )


    vor allem stellt sich mir die Frage, ob das Kind gerne mehr Umgang möchte-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Darf ich das, oder hat der andere ET ein Recht auf mehr - auch wenn es nicht schriftlich so vereinbart wurde?


    Du darfst dich wortwörtlich an die Umgangsvereibarung halten.
    Der Vater darf auf mehr Umgang klagen, wenn er mehr Umgang an Ferien und Feiertagen möchte.


    Da hälftige Teilung von Ferien und Feiertagen der Normalfall ist, stehen seine Chancen dafür sicher nicht ganz schlecht.
    Für eine gleichzeitige Beschneidung des restlichen Umgangs bräuchte es triftige, kindeswohlgefährdende gründe. Die kann ich oben nicht erkennen.


    Aber wenn es dir wichtig ist, kannst du es drauf ankommen lassen und dann mit dem Ergebnis leben.

  • Hallo Luchsie,


    danke für Deine Antwort.


    Der IST-Zustand kam ja erst nach und nach raus - durch Erzählungen des Kindes (übrigens 8).


    Das Kind selbst mault immer ein bisschen rum, wenn es heißt: (ab) morgen holt Dich dann der andere ET ab. Das bewerte ich aber nicht unbedingt über, denn ich weiß, dass Kinder sich gerne mal die schönere Variante des Lebens raussuchen. Hier stellt sich mir zwar die FRage: Warum ist es hier schöner?....


    Was ich mweinte mit sorgeberechtigten Anmerkungen war mein Hinweis an den anderen ET, dass ich es ehrlich gesagt nicht so gut finde, das KInd auf dem Motorrad mitzunehmen, und schon gar nicht auf der autobahn. Nun gut, das ist wohl Ansichts- und AngstSache ;)


    Von mir aus hatte ich in den letzten Monaten den Umgang über die Elternvereinbarung hinaus erweitert, auch, weil der andere ET der Meinung ist, er hätte ein Recht auf z.B. die Hälfte der Ferien.


    Aufgrund der jetzigen Umstände (s.o.) möchte ich aber den Umgang so gering wie möglich halten. Ich habe nämlich kein Interesse daran, dass unser Kind irgendwann mal beim Psychiater landet...


    Ich überlege, ob ich nun einfach den Umgang auf die in der Elternvereinbarung festgelegte Zeit (übers Jahr verteilt) kürze oder ob ich gleich beim Gericht einen Antrag auf Änderung der momentan gehandhabten Umgangszeiten (auf mein GoodWill hin entstanden) stelle.


    Hm.


    Ich überlege nun, ob ich dem anderen ET mitteile, dass ich mich nunmehr ausschließlich an den in der Elternvereinbarung festgelegten Umgang halte und den bisherigen also kürze, oder ob ich gleich einen Antrag bei Gericht stelle. Wobei, worauf soll ich einen Antrag stellen?


    Wenn`s Dich interessiert, was bei uns so in der Vergangenheit los war, dann schau doch mal kurz in meine alten Postings. Dann weißt Du, was auch noch eine rolle spielt und meinen Wunsch nach kürzerem Umgang fördert....


    GRüße von csilla

  • Hallo csilla,


    da in Deinem Startbeitrag nicht sehr viele Informationen enthalten sind, habe ich ein bisschen zurückgelesen.


    Seit einigen Jahren fragst Du immer mal wieder nach, ob Du den Umgang mit dem Vater noch verantworten kannst. Einmal waren es diffuse Erzählungen des Kindes aufgrunddessen dann ein Gutachten in der Rechtsmedizin angefertigt wurde. Ein anderes mal waren es Deine Bedenken gegen die Motorradfahrten der beiden, die dem Kinde Spaß machten und nach meinem Dafürhalten sicher gestaltet wurden (Schutzkleidung, Füße auf den Fußrasten).


    Das Kind ist nun 8 oder 9 Jahre alt, hat zum Vater eine sehr enge Bindung, Umgang ist alle zwei Wochen für 4 oder 5 Tage zzgl. die Hälfte der Ferien.


    Der derzeitige Umfang ist ein bisschen mehr als "Standard", bei einem Konflikt z.B. vor Gericht würde der Vater wohl kaum mehr erreichen können. Allenfalls bei den Feiertagen solltet Ihr nochmals reden. Üblich sind in den meisten Gerichtsbezirken die jeweils zweiten Tage der hohen Feiertage - das sollte den beiden mindestens zugestanden werden.


    Ich kann Deine Bedenken gegenüber der Unbesorgtheit des Vaters schon nachvollziehen, richtig sind die Grenzübertritte ohne Ausweis nicht unbedingt. Allerdings ist es auch nicht unüblich, z.B. in NRW "mal kurz nach Holland" zu fahren - nicht jeder achtet da auf die mitzuführenden Ausweispapiere.


    Was hält denn die Tochter vom Anliegen des Vaters?


    fragt
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Ich muss also nicht noch zusätzlich Feiertagshälften und Ferienzeiten bewilligen? Darauf legt der andere ET nämlich wert, ist sogar der Meinung, er hätte ein Recht darauf.


    Das wollte ich so nicht ausdrücken... Ich habe nur gesagt, dass deine derzeitige Verweigerungshaltung nicht gegen den Beschluss verstösst. Sollte er auf Feiertage oder Ferien klagen, würde ich vermuten, dass er damit auch durch kommt. Denn sooo triftig sehe die die genannten Gründe nicht. Und wie viele dieser Probleme davon hausgemacht sind, steht auch noch auf einem anderen Blatt. Kommt es vor Gericht, werdet ihr beide gehört und rate mal, wie sehr seine Schilderungen von deinen abweichen werden.


    Wir können aber auch Kaffeesatz-lesen ;) Letztlich wird dir der Richter sagen, wie es in Zukunft läuft.

  • @ Luchsie,


    sorry, dass ich am Ende meiner Antwort doppelt geschrieben habe. Mein Beitrag war plötzlich weg - kurzzeitig - und die letzten Sätze sah ich nicht mehr.


    Aber der Inhalt ist ja der Gleiche ;)

  • @ FrauRausteiger,


    die diffusen Aussagen unseres Kindes möchte ich an dieser Stelle nicht weiter erörtern, denn sie waren nicht diffus, sondern knallhart. Nur bereits damals wollte ich darüber nicht ins Detail gehen. Ein Verfahren wurde mangels Beweise eingestellt. Und das kann vieles bedeuten - Positives wie auch Negatives.


    Aber danke, dass du Dir die Mühe gemacht hast, und mal in unsere Vergangenheit geschaut hast und meine Bedenken, ob es noch verantwortungsvoll ist, den Ungängen in diesem Ausmaß "stattzugeben" nachvollziehen kannst.


    Momentan ist es so, dass das Kind sich nicht darum reisst, zum anderen ET zu gehen. Aber es weiß mittlerweile, dass es muss.... Aus welchen gründen auch immer. Und natürlich, es wird ihm beim anderen ET auch mehr bzw. anderes geboten als bei mir.


    Meine Frage ist doch letztendlich nur, ob ich mich komplett NUR an die Zeit, also Gesamt-Stunden, über`S Jahr gesehen, halten muss, oder ob ich MEHR Umgang bewilligen muss. Also Ferienzeiten und Feiertage.


    Hm.


    Grüße von csilla

  • Also ich würde mich an Deiner Stelle an die derzeitige Vereinbarung halten-


    der Vater muss klagen, wenn er eine Änderung möchte (wobei ich an Deiner Stelle überlegen würde, wenigstens bei den zwei hohen Feiertagen - 1. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag vielleicht einen Schritt auf ihn zuzumachen :frag )-


    Allerdings wird das Kind vermutlich bei Gericht gehört werden- ggf. mit anschliessendem Gutachten (im schlimmsten Fall)-


    hier musst Du für Euch entscheiden, welche Belastung für das Kind die weniger belastende ist, bzw. ggf. sein wird-


    Standardumgang, oder ggf. ein langwieriges (und für das Kind mit Sicherheit nicht einfache) Verfahren-


    das ist schon eine Zwickmühle--

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • @ Luchsie,


    danke für Deine Antwort und ja, ich weiß natürlich, dass unser Kind im Falle eines Gerichtsprozesses angehört werden würde - das möchte ich ihm ehrlich gesagt nicht wirklich antun. Und ja, ich stecke, wir stecken da in einer Zwickmühle.


    Aber Du meinst schon, dass ich den momentanen Umgang wieder reduzieren kann - auf die Zeit, die die elternvereinbarung insgesamt über`S Jahr "verteilt" ergibt?


    Feiertage und gerienzeiten habe ich bisher immer zu Gunsten der beiden berücksichtigt und auch in dieser Hinsicht mehr als genug zugestanden. Daran werde ich generell natürlich nicht rütteln, nur an dem MEHR würde ich es eben ganz gerne tun.


    Zum Beispiel verbringt unser Kind den Heiligabend von vormittags bis zum frühen Abend beim anderen ET. Und in den letzten Jahren habe ich es auch immer so eingerichtet - der anderen Familie zuliebe - dass sich unser Kind ab dem 26.12. meistens beim Vater aufhielt. Auch Ostern habe ich bisher immer aufgeteilt, und daran will ich ja auch nichts ändern, weil ich das doch verstehe! Aber die geamte Umgangszeit würde ich wie gesagt auf ein Minimum bzw. das Nötigste (lt. Elternvereinbarung vorgeschriebene) reduzieren.


    Und so blöd wie es auch sein mag, hier geht es nunmal um Stunden...

  • PS: Und schließe ich die Stunden des Feiertagsumgangs mit ein in die Stunden, die insgesamt duch die elternvereinbarung zustande gekommen sind, oder gebe ich die Feiertage zusätzlich dazu?

  • ich würde die Feiertage ausser der Reihe sehen, ich denke wir reden von Weihnachten und Ostern?
    Wenn sie so viel beim Vater ist, was spricht gegen paar Tage im Jahr zusätzlich?


    KLagt er darauf, wird er sie wahrscheinlich eh zugesprochen bekommen.


    LG Jona

  • Aber Du meinst schon, dass ich den momentanen Umgang wieder reduzieren kann - auf die Zeit, die die elternvereinbarung insgesamt über`S Jahr "verteilt" ergibt?


    Ich bin zwar nicht Luchsie, antworte aber dennoch... Ich bin der Meinung, dass dir das auf die Füße fallen wird.


    Korrigiere mich, wenn ich es falsch verstanden habe. Ihr habt einen Gerichtsbeschluss mit festen Zeiten. Ihr habt dann irgendwann den Umgang ausgedehnt. Und dieses Mehr als im Beschluss festgelegt, habt ihr Eltern dann auch einvernehmlich über längere Zeit so praktiziert? Wenn dem so ist, dann habt ihr euch meines Erachtens auf eine neue Regelung gemeinsam geeinigt. Damit ist eigentlich der Beschluss fast schon hinfällig. Was du nun versuchst, ist ein gelebter Umgangsbeschluss unter euch beiden einseitig zu "kündigen" und den Umgang zu reduzieren, wenn auch nur auf die Gesamtzeit wie es der gerichtliche Beschluss festlegt.


    Ob ein Richter das mag, sei mal dahingestellt, sehe hier aber den ersten Klotz auf deine Füße fallen.
    Dass der KV nicht amused sein wird erachte ich als sehr wahrscheinlich. Entspannung auf Elternebene sehe ich da nicht am Horizont.
    Dass das Kind nicht freudig in die Hände klatschen wird hast, du ja schon selbst gesagt.


    Was ich mehr als skurril empfinde, ist die ErbsenStundenzählerei. Wie alt ist das Kind nochmal? In der Angabe oben sehe ich nur diesen Smily, dem vom Kiffen schon ganz grün im Gesicht ist.