Frage zu KiTa-Beitrag korrekt aufteilen

  • Hi,


    Junior (fast 2) geht ab morgen in die KiTa und ich möchte den KiTa-Beitrag korrekt auf den KV und mich verteilen.
    Dass unser beider Netto minus je 1000,-€ und dann die KiTa-Kosten anteilsmäßig verteilt gerechnet wird weiß ich schon.


    ABER, was ist mein Netto :hae:


    Ich erhalte das gesamte Kindergeld von 184,-, dann einen Familien-Zuschlag Stufe 1 und einen Familien-Zuschlag Kinder (bin Beamtin). Zählt davon etwas oder alles ins Netto mit rein? Oder ziehe ich alles oder Teile davon ab, bevor ich die 1000,- Selbstbehalt abziehe?



    Danke schon mal für eure Hilfe
    LG

  • je mehr ich googel desto weniger blick ich durch :hae:


    Wird vom Nettogehalt des KV dann noch der KU abgezogen und erst dann der Selbstbehalt? :hae:


    Und ist 1000,- oder 1200,- Selbstbehalt korrekt?


    Will für diese Berechnung nicht einen Anwalt oder das JA bemühen, finde das macht unschöne Stimmung, will es einfach nur korrekt berechnen können ohne dass einer übervorteilt wird.

  • relativ einfach-


    sein Netto minus Kindsunterhalt, minus 1100 Euro (1200 Euro greifen bei volljährigem Kind, 1000 Euro bei KU)
    Dein Netto (inkl. Familienzuschlag und Kinderzuschlag, ohne KU und KG)


    und dann der reine KitaBeitrag ohne Essenskosten; Malgeld und so was-


    berufsbedingte Aufwendungen bei beiden, oder gar keiner


    gugst Du z.B. hier

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Kita ist Mehrbedarf
    Da gelten für jeden Elternteil 1200 € Selbstbehalt
    ( aktueller angemessener Selbstbehalt )
    Ansonsten wie bei Luchsie
    Je nach Anteil des Elternteils am GESAMTeinkommen ist dann der zu zahlende Anteil zu berechnen .
    ( z. B. Vater: 2000 € netto, Mutter 1500 € netto ) wäre der Anteil des Vaters grösser als der der Mutter .
    Halbe/ halbe nur wenn beide gleich verdienen....

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Supi, vielen lieben Dank :D Will ja niemand übervorteilen (bzw mir das nachsagen lassen ;-) )


    Dass KU abgezogen wird beim UET wusste ich nicht, aber ist logisch.


    Nochmal zum Selbstbehalt, bei einem 2jährigen, für den KU gezahlt wird sind es 1000,-, korrekt ? (Weil Luchsie mal 1100,- geschrieben hat, ich nehme an, das ist ein Vertipper? Bzw. AlwaysHope von 1200,- schreibt)

  • Alwayshope hat mit 1200 Euro Recht- (bei Mehrbedarf!)


    die 1000 gelten für den regulären KU-


    (1100 ist veraltet :rotwerd:rotwerd )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Sooooooooooo, kurze Frage, weil ich mich gerade dumm und dämlich gegoogelt habe und keine eindeutige Antwort finde. Und da Ex es völlig schnuppe ist wie man den KU+Betreuungskosten berechnet, ich es aber korrekt haben will, frag ich mal wieder euch :-)



    Die DD-Tabelle hat sich ja diesen Monat geändert, nebenbei auch noch der KiTa-Beitrag seit diesem Monat, so dass ich jetzt eine Neuberechnung von KU+Betreuungskosten mache. Dieses Mal mache ich mir die Mühe eine Exceltabelle zu erstellen, da ich die nächsten 2 Jahre reichlich Änderungen haben werde.


    Meine Frage bezieht sich auf den Sockelbetrag, der von unser beider Netto-Einkommen jeweils abgezogen wird. Gab es da auch eine Änderung? Was ist da der aktuell korrekte Sockelbetrag? :hae: :hae: :hae: Finde da keine offizielle Seite mit der aktuellen Angabe im Netz :hae: :hae:



    Und noch eine Frage, man kann ja seeeeeehr viel beim Netto anrechnen lassen um zum bereinigten Nettoeinkommen zu kommen (http://www.123recht.net/Das-be…oeinkommen-__a156595.html), die private Krankenversicherungs-Kosten wusste ich zum Bsp. nicht. Da Sohni und ich beide privat versichert sind ist das ein ordentlicher Batzen. Kann ich da nur meine KV-Kosten abziehen oder auch die vom Junior?


    Mod.-Hinweis: Zitat entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Volleybap

  • Und gleich noch eine Frage hinterher...


    Gerade lese ich folgendes bei http://www.scheidung-einfach.d…alt/Abzuege_vom_Einkommen


    Mod.-Hinweis: Zitat entfernt. Bitte hier keine Texte einstellen, die man nicht selbst verfasst hat. Das ist ein Verstoß gegen geltende Gesetze. Das kann zur Abmahnung des Forums führen und zur Strafverfolgung des Posters. VolleybapEben dieses mache ich, ich zahle das Häuschen in dem Kind und ich leben ab...ergo wird der monatliche Betrag von meinem Netto zwecks Bereinigung abgezogen? Ist es von Belang ob diese Schulden vor oder nach der Trennung entstanden sind?


    Und wie ist das mit den Schulden, die Ex aufgrund von der Insolvenz seines Unternehmens abbezahlt? Diese sind noch vor der Trennung entstanden. Werden diese bei der Bereinigung berücksichtigt oder nicht?



    Mann ist das kompliziert :hae: :rolleyes:

  • ups, sorry an den Mod, nix gedacht heut Nacht :wand




    Hab heute Nacht noch eeeeeewig gegoogelt und hoffentlich endlich das passende gefunden, bitte korrigiert mich, falls ich falsch denke :-)


    Bereinigtes Netto:


    1. Private Krankenversicherung: KV-Beiträge sind bei mir beide (von Mutter und Kind) voll abzugsfähig


    2. Schulden: Zinsen der Baufinanzierung sind voll abzugsfähig, Tilgung nicht (da dadurch Vermögen aufgebaut wird)


    3. Schulden KV: Nicht anrechenbar beim KV, da Darlehen nach der Trennung aufgenommen wurde und der Deckelung der Schulden aus der Geschäftsinsolvenz dient (ist als angestellter Geschäftsführer eine private Haftung bei diversen Geschäftsdarlehen eingegangen)


    4. Selbstbehalt: Beim Mehrbedarf gilt der angemessene Selbstbehalt von aktuell 2015 1300,-




    Insbesondere 3. ist wichtig, da es sich auch auf den KU auswirken würde, wenn die Schulden anrechnungsfähig wären.




    Hat Blondie das jetzt richtig kapiert? :hae: :hae: :hae: :hae: :hae:


  • Und wie ist das mit den Schulden, die Ex aufgrund von der Insolvenz seines Unternehmens abbezahlt? Diese sind noch vor der Trennung entstanden. Werden diese bei der Bereinigung berücksichtigt oder nicht?




    Nicht irritieren lassen, heute Nacht nicht aufgepasst und ungenau erklärt :rolleyes: :rolleyes: Darlehen wurde von Ex erst ca. 1 Jahr nach der Trennung aufgenommen, die geschäftlichen Verpflichtungen für die er das Darlehen aufgenommen hat ging er vor der Trennung ein ... falls diese Unterscheidung wichtig sein sollte :hae: