Urlaubsanspruch wieviel Tage?

  • Hallo, ich hoffe, mir kann jemand helfen!


    Ich bin seit 08.09.2014 in einer Festanstellung. Lt. Vertrag stehen mir im Kalenderjahr 30 Tage Urlaub zu.


    Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch für dieses Jahr? Zählt der September anteilmäßig oder ganz?


    Hoffe, kompetente Antworten zu bekommen! Vielen Dank vorab dafür!

  • Bei uns 30/365xResttage im Jahr
    Es geht aber auch 30/12x3


    Steht falls vorhanden im Tarifvertrag.... Ansonsten im Arbeitsvertrag-


    Wichtig auch- ist die 30 auf Werktage (6) oder Arbeitstage (idR. 5)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo, vielen Dank für deine Antwort!


    Ich arbeite 5 Tage in der Woche. Ist es demnach wirklich so, dass man nur für den vollen Monat Urlaubsanspruch erwirbt?


    Vorher war ich in der gleichen Firma, nur anderer Bereich, tätig. Dort habe ich nach Beendigung per 07.09. dann für September auch keinen Urlaub erhalten. Ergo habe ich, obwohl gearbeitet, für September keinen Urlaubsanspruch?

  • Kommt auf den Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag an....


    Anteilig idR. schon- aber da dtl. über gesetzlichem Mindesturlaub kann so durch Rundung 1 Tag "verloren" gehen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • Wenn Du lediglich die Abteilung gewechselt hast, wäre es für mich unlogisch, wenn Du für den Monat keinen Urlaubsanspruch hättest. Sollte Chef oder Personalabteilung anderer Meinung sein, bitte um die entsprechende Stelle in Gesetz oder Tarifvertrag.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Haben die dir einen neuen Arbeitsvertrag untergeschoben oder hast du einen Änderungsvertrag bekommen? (das könnte größere Auswirkungen haben als 2 o. 3 Tage Urlaub für den September).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.